Soeben bekam ich die neue Ausgabe von " Der Kampfrichter weiß das". U.a. steht da folgendes:
Nach dieser Änderung wird es mit Sicherheit mehr Durcheinander geben als vorher.
Lt. der o.g. Aussage ergibt sich für mich das gegenüber dem KK beim LG mit geöffnetem Verschluss gemessen werden kann oder soll.
D.h. der Verschlusskolben fährt bei vielen Modellen nach hinten aus dem System raus und müsste rein theoretisch mitgemessen werden.
Sinnvoller wäre es gewesen generell mit geschlossenem Verschluss zu messen.
Zum exakten Messen beim KK wird lt. Zusatzanmerkung vom LSL mit "nicht ausgelöstem Schlagbolzen" gemessen, d.h. selbst der kleine Anzeigestift der bei gespanntem Verschluss
raussteht wird dann mitgemessen.
Oder ist hier jemand der diese Regelung anders interpretiert????
Bin für jede Meinung offen.....