Hi,
ist es eig. erlaubt die Munition in dem verschlossenen Gewehrkoffer zu transportieren? Einige sagen ja, die anderen nein. Was stimmt jetzt wenn ich in die Polizeikontrolle komme?
Danke
Hi,
ist es eig. erlaubt die Munition in dem verschlossenen Gewehrkoffer zu transportieren? Einige sagen ja, die anderen nein. Was stimmt jetzt wenn ich in die Polizeikontrolle komme?
Danke
ich transportiere meine in einer kleinen Geldkassette, eben weil ich mir auch nicht ganz sicher bin. Da passen 3 Schachteln rein.
https://www.youtube.com/watch?v=F7dNQ4iAnoU
Beantwortet eigentlich alles sehr gut
Er hat meiner Meinung nach den besten deutschen Youtubekanal rund um das Sportschießen
Die Munition muss "getrennt" (von der Waffe) transportiert werden,....dazu reicht es, wenn die Munition nicht lose im Koffer liegt. Eine Schachtel mit Muni oder sogar wie ich es bei der Freien Pistole mache eine abschliessbare Box im Koffer ist zulässig......theoretisch reicht eine Papiertüte als Verpackung für die Trennung.
Sinn und zweck der Regelung ist halt, dass man nicht mit wenigen schnellen Handgriffen eine Waffe Schussbereit machen kann. Sobald ich eine Verpackung öffnen muss, ist dieser Sachverhalt gegeben.
Geladene Magazine sollten daher in einem Extra Fach im/am Koffer oder einer gesonderten "Verpackung" mitgenommen werden., aber nicht direkt neben der Waffe. Magazin gilt nicht als Verpackung.....
mit einer Schachtel für Muni meinst du aber nicht die papp umverpackung oder?
sowas hier nutze ich übrigens
https://www.amazon.de/gp/aw/d/B000K09Z4W/ref=mp_s_a_1_1?__mk_de_DE=ÅMÅZÕÑ&qid=1483726826&sr=8-1&pi=AC_SX236_SY340_QL65&keywords=geldkassette&dpPl=1&dpID=31-vVjH2xkL&ref=plSrch
Ah Top, dann passt das ja so wie ich das habe, habe so eine Munitions Schüttelbox:
http://www.knappworst.com/media/catalog/…/4/240196_3.jpg
die habe ich im Gewehrkoffer liegen
Mun und Waffe gemeinsam im verschlossenen Koffer ist zulässig.
Aber bei einer Kontrolle habe ich keine Lust auf eine Diskussion zum Unterschied zwischen Aufbewahrung und Transport, den selbst hier gibt.
Offizielle Stellungnahme des DSB: http://www.dsb.de/media/PDF/Rech…_26.02.2010.pdf
Stefan
Ah Top, dann passt das ja so wie ich das habe, habe so eine Munitions Schüttelbox:
http://www.knappworst.com/media/catalog/…/4/240196_3.jpg
die habe ich im Gewehrkoffer liegen
Diabolo sind Geschosse! Keine Munition ! Darf also lose in der Gewehrtasche liegen.
Nochmal zu lose:
Mun kann so lose im verschlossenen Waffen-Koffer (mit der Waffe) liegen wie reinpasst und nicht gegen die Transportverordnung (s.u) verstößt
Diabolos kannst du so viel lose in der Hosentasche rumtragen wie du willst.
Dann gibt es noch den Transport von Munition in handelsüblicher geschlossener (nicht verschlossen) Verpackung ohne Waffe. Das ist nicht lose!!
Stefan
Hi,
ist es eig. erlaubt die Munition in dem verschlossenen Gewehrkoffer zu transportieren? Einige sagen ja, die anderen nein. Was stimmt jetzt wenn ich in die Polizeikontrolle komme?
Danke
Sagt mal, sprechen wir hier ausschließlich über Diabolos?
Falls ja, dann handelt es sich im waffenrechtlichen Sinne, genau genommen, nicht einmal um Munition.
Das Waffengesetz sagt lediglich aus, dass Munition (bei Feuerwaffen) getrennt von der Waffe transportiert werden muss.
Bedeutet, dass sich diese nicht in der Trommel, im eingeführten Magazin, in der Kammer bzw. dem Patronenlager befindet.
Ansonsten ist der gemeinsame Transport in einem verschlossenen Behältnis sogar erlaubt.
http://www.dsb.de/infothek/recht…um-waffenrecht/
Bei Luftdruckwaffen und deren Diabolos, habe ich ehrlich gesagt, noch nie etwas von besonderen Transportbedingungen gehört.
Zumal Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule ab 18 Jahren frei verkäuflich sind. Ob es eine Altersbeschränkung für den Erwerb von Diabolos gibt, bin ich mir nicht einmal sicher, da es sich, wie bereits erwähnt, nicht um Munition, sondern lediglich ein "Metall" in spezieller Form handelt, um es mal einfach zu sagen.
Aus meiner Sicht müsste ein Luftgewehr nicht einmal in einem gesonderten Behältnis verschlossen transportiert, sondern lediglich vor dem Zugriff von Minderjährigen geschützt sein (Auto/Kofferraum). Wobei es sich ja hier auch um ein verschlossenes "Behältnis" handelt, im weitesten Sinne.
Ich lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren.
Edit: Ich hab mir scheinbar zu viel Zeit gelassen. Es gab in der Zwischenzeit bereits ähnliche Kommentare.
Aus meiner Sicht müsste ein Luftgewehr nicht einmal in einem gesonderten Behältnis verschlossen transportiert, sondern lediglich vor dem Zugriff von Minderjährigen geschützt sein
Auch wenn Diabolos nur Geschosse sind, wird eine Luftdruckwaffe, die Geschosse! durch (<-auch wichtig) Lauf treibt beim Transport gleich einer KK/GK-Waffe behandelt. Siehe auch Definition Schusswaffe. Da gibt es keine Unterscheidung ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 Waffengesetz), wie das Geschoss durch den Lauf getrieben wird. Luftduckwaffen die Pfeile! durch einen Lauf treiben werden ebenso kategorisiert. Wird der Pfeil über den Lauf gesteckt ist die SW-Def nicht erfüllt.
Stefan
Glaube auch, dass die nur Diabolos meinten. Hab' mir mal das Bild angesehen.
Feierabend.
mit einer Schachtel für Muni meinst du aber nicht die papp umverpackung oder?
Ok hätte ich mir das Video vorher angesehen hätte ich mir die Frage sparen können
Aber wenn hier um Diabolos geht dann braucht man selbst das nicht zu beachten. Allerdings kenne ich kein ernstzunehmenden Sportschützen der seine Diabolos lose umherträgt. Und mit deiner Schüttelbox ist alles ok.
Nur Patronen würde ich nicht so wie im Video los in einem Fach transportieren. Ich ärgere mich schon wenn ich kk Patronen ein wenig verkante beim reinschieben, da will ich nicht wissen was die Revolverpatronen machen wenn die im Auto in dem Fach umher rollen
Hallo,
es ist schon erschreckend, wie viel Unwissenheit bei dem einen oder anderen Waffenbesitzer mit Sachkundeprüfung vorhanden ist.
Gruß Claus-Dieter
was hat das ganze mit Sachkundeprüfungen zutun?
Hallo,
es ist schon erschreckend, wie viel Unwissenheit bei dem einen oder anderen Waffenbesitzer mit Sachkundeprüfung vorhanden ist.
Gruß Claus-Dieter
Naja, da sollen die Schützen lieber hier Fragen als ihre WBk /Zuverlässigkeit zu verlieren. Da erkläre ich lieber 10 mal das selbe, als einer wegen Unwissenheit auf die Schnauze fällt.
Außerdem ist jeder Sachkundekurs anders aufgebaut, sie gleichen sich teilweise noch nicht mal inhaltlich und deshalb sind einige Aussagen in diesen Kursen schlicht weg falsch.
Beispiel: Luftgewehre/Luftpistolen ohne F im Fünfeck aus DDR Zeiten. Da hört man die erstaunlichsten Sachen, bei solchen Kursen.
Auch gerade beim Transport von Waffen und Munition.
Allerdings sollte sich jeder LWB selber über Neuerungen des WaffG und deren Verordnung informieren. Da kommt man nicht drum herum.
Nix für ungut
Nochmal zu lose:
Mun kann so lose im verschlossenen Waffen-Koffer (mit der Waffe) liegen wie reinpasst und nicht gegen die Transportverordnung (s.u) verstößt
Diabolos kannst du so viel lose in der Hosentasche rumtragen wie du willst.Dann gibt es noch den Transport von Munition in handelsüblicher geschlossener (nicht verschlossen) Verpackung ohne Waffe. Das ist nicht lose!!
Stefan
Ämmm noch mal!
Munition = z.b. .22er Patrone mir Geschoss nicht abgeschlagen / scharfe Patrone = darf beim Transport die Waffe nicht berühren!
Also Futterral auf Gewehr rein + eine Schachtel mit Munition rein = legal
Futterral auf Gewehr rein + Munition los = illegal
Beim Transport:
Luftdruckwaffe (ab 18) = AR15 Selbstlader (WBK)
Geschosse + Diabolos sind keine Munition !!!
Aus der praktischen Sicht her würde ich dennnoch die Munition in der Schachtel nicht in das Futterral samt Waffe legen, da unterumständen der Polizist bei ner Kontrolle das Gesetz anders versteht!
Hallo,
das Youtube Video hatte ja sehr interessante Aussagen:
1) Zahlenschloss muss NUR zugeklappt sein für "verschlossen". Man muss die Zahlen NICHT verdrehen, das wäre sonst "Abgeschlossen"
2) Munition is Pappschachtel oder Tüte ist schon getrennt von der Waffe
Wo kann ich denn diese Details nachlesen? Ich finde im Gesetz immer nur "Nicht zugriffsbereit und nicht schußbereit". Irgendwo muss doch offiziell aufgeschrieben sein was das im Detail bedeutet damit nicht jeder das Gesetz anders auslegt.
Du du hast es da doch selbst geschrieben : nicht zugriffsbereit
Wie immer, ist die deutsche Sprache eine schwierige Sprache und lässt oftmals mehrere Deutungen zu. Man kann da jetzt Sprachwissenschaftler dran setzen und dem Gericht dann später ein Gutachten präsentieren. Ob die sich davon beeindrucken lassen, wird sich dann zeigen.
Ziffer 12.3.3.2 der WaffVwV sagt u.a.
ZitatAlles anzeigen
Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus,
dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem
(mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen
Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe
dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift
ist.
Ein solches Schloss macht kaum Sinn, wenn es nicht so "verschlossen" ist, dass es nicht mit einem Griff geöffnet werden kann. Da könnte ich auch einen einfachen Bindfaden nehmen und behaupten, die Tasche wäre verschlossen.
Aber es steht dort auch
ZitatAlles anzeigen
Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert
werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht
innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen
unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl.
BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im
Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).
DENN, wie @Johannes .22 auch schreibt, das Gesetz selbst sagt nur was von "nicht zugriffsbereit". WIE man das realisiert, steht dort nicht.
Wer jetzt Muße hat, sich mit Behörden und Gerichten anzulegen, der kann die verschiedensten Varianten der Begriffsdefinition so lange ausprobieren, bis er seine Waffen wegen Verstoßes gegen die Transportvorschriften abgenommen bekommt.
Wer ohne diese Diskussionen auskommen will, verschließt mit einem Schloss und schließt dieses auch ab.
Diese Kakophonie ist typisch Deutsch: "Woll'n wir doch mal sehen, wer hier den längeren Atem hat." Es gibt wahrlich wichtigeres !