Munition im Gewehrkoffer

  • Mach ich seit nun fast 30 Jahren...


    Darf ich mal fragen,
    a) WAS du SO machst ??? und
    b) wie oft du in dieser Zeit in eine Verkehrskontrolle gekommen bist, bei der auch die Waffen von den Polizisten gesehen wurden (also nicht im Kofferraum und die Polizei hat nicht rein geschaut) ?


    Und auch eine Erkenntnis aus diesen 30 Jahren ist, dass dieses Verhalten überproportional bei DSB Mitgliedern zu bewundern ist.

    Wiederum, WELCHES Verhalten ???

    Ich kenne sehr viele Leute, die ihre Waffen und Munition, wie auch ich innerhalb EINES abgeschlossenen Behältnisses transportieren, die Munition dabei (nur) in einer Pappschachtel. Aber das auch das grundsätzlich rechtskonform sein sollte, wurde ja schon geschrieben. Das die separat abgeschlossene Kiste innerhalb des Behältnisses die Trennung zwischen Waffe und Munition eindeutiger dokumentiert, um auch nicht so kundigen Kappenträgern die Erfüllung der Rechtspflicht klar zu belegen, damit habe ich kein Problem. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, wie gewand er in der entsprechenden Situation den Ordnungshütern gegenüber treten kann. Denn eines ist auch klar und da gebe ich @deerhunter Recht, wenn eine Anzeige erstmal geschrieben ist, bedeutet alles weitere ne Menge Aufwand und den braucht letztlich niemand.

    Wer also sicher gehen will, macht das eine. Und wer möglicherweise Lust auf einen Plausch hat, macht das andere.

    Übrigens, auch ich bin seit fast 40 Jahren Sportschütze mit eigener Waffe und transportiere sie seit Jahr und Tag im Auto, teilweise in früheren Zeiten 3 -4 x die Woche. und ich bin in dieser Zeit genau EIN (1 !) Mal in eine Verkehrskontrolle gekommen. Dabei wurde aber mein Koffer im Kofferraum nicht bemerkt, da ich nur befragt wurde. Soviel also zur Auffallenswahrscheinlichkeit. Aber die ganze Statistik nützt dir nichts, WENN du denn mal angehalten wirst. Das ist wie mit dem Alkohol am Steuer. ;)

  • Kleiner Hinweis,...

    da wir alle nur eine WBK haben und keinen Waffenschein dürfen wir unsere Waffen eh nur transportieren. Bedeutet natürlich im geschlossenen Behälter.
    Sobald wir den Behälter öffnen führen wir die Waffe, was nicht erlaubt ist. Daher wäre meine Antwort ob ich das Köfferchen nicht mal öffnen möchte immer NEIN. Sollte da jemand drauf bestehen dass ich den öffne würde ich demjenigen den Schlüssel in die Hand drücken und ihn bitten das selber zu tun, da ich dazu auf der Strasse nicht befugt bin (und er, da er auf dieser Waffe nicht ausgebildet ist und sein Waffenschein für seine Dienstpistole gilt ... auch nicht). Weiterhin sage ich ihm dann wie ich weiter verfahre.... also Anzeige gegen ihn weil er die Waffe unrechtmäßig auf der Strasse führt.
    Diese würde ich gleich bei seinem Kollegen an Ort und Stelle machen. Wenn er dann noch was wissen oder kontrollieren möchte biete ich ihm an dass wir auf einen Schießstand fahren und fertig.
    In den meisten Fällen wird sich daraufhin alles erledigt haben. Er wird die WBK kontrollieren (ist auch gut so...) vielleicht noch ein paar Fragen stellen (woher des Weges....wohin des Weges....) und das sollte es gewesen sein.
    Ich bin mal mit 2 Schützenbrüdern in eine Kontrolle gekommen wo die beiden Herren nur ums Auto geschlichen sind, gefragt haben ob wir Sportschützen wären und dann nix weiter wissen wollten. Weder Kaliber, noch was für Waffen...etc. .

    Wir Sportschützen dürfen unsere Knarren nicht auf offener Strasse (auch auf Bitten nicht) aus dem Behälter holen. Egal ob Luftdruck oder scharf.

    Somit sollte wieder ausreichend Stoff vorhanden sein wo sich der ein oder andere das Maul zerreissen kann.

    Matze

  • und sein Waffenschein für seine Dienstpistole gilt

    Wenn ich so etwas schon lese... seit wann haben Polizisten denn Waffenscheine für ihre Waffen?
    Das zeugt ja mal wieder von ordentlich Fachwissen auf dem Gebiet des Waffenrechts... :rolleyes:

    Gemäß §55 WaffG ist das Waffengesetz nämlich unter anderem auf die Polizei generell nicht anzuwenden.

    Das besagt also 1.: Zum Führen von Dienstwaffe benötigt ein Polizist nur seinen Dienstausweis

    2.: ein Polizist dürfte auch die Waffe eines Jäger/Sportschützen/... bei einer Kontrolle auf der Straße in die Hand nehmen (führen), weil das Waffengesetz für ihn sowieso nicht gilt.

    Mit freundlichem Schützengruß!

    Einmal editiert, zuletzt von WSG98 (19. Januar 2017 um 14:56)

  • da wir alle nur eine WBK haben und keinen Waffenschein dürfen wir unsere Waffen eh nur transportieren. Bedeutet natürlich im geschlossenen Behälter.
    Sobald wir den Behälter öffnen führen wir die Waffe, was nicht erlaubt ist.

    Wenn man schon mit Fachbegriffen um sich wirft sollte man sie auch verstehen, natürlich führst Du die Waffe auch auf dem Weg zu Stand.

    Daher wäre meine Antwort ob ich das Köfferchen nicht mal öffnen möchte immer NEIN. Sollte da jemand drauf bestehen dass ich den öffne würde ich demjenigen den Schlüssel in die Hand drücken und ihn bitten das selber zu tun, da ich dazu auf der Strasse nicht befugt bin

    Das kann und darf ein Befugter durchaus machen, in den meisten Fällen wird er aber darauf verzichten. (Das spart dann Rechtfertigungen wenn der Lauf nach der Kontrolle verbogen ist usw.)

    und er, da er auf dieser Waffe nicht ausgebildet ist und sein Waffenschein für seine Dienstpistole gilt ... auch nicht

    wie weit er an dieser Waffe ausgebildet ist spielt erstmal keine Rolle, zum Waffenschein siehe oben.

    Weiterhin sage ich ihm dann wie ich weiter verfahre.... also Anzeige gegen ihn weil er die Waffe unrechtmäßig auf der Strasse führt.

    Das wird natürlich jeden beeindrucken.


    Wir Sportschützen dürfen unsere Knarren nicht auf offener Strasse (auch auf Bitten nicht) aus dem Behälter holen.

    Das ist richtig, aber auf Weisung von Berechtigten musst Du es, näheres findest Du in den "Polizeigesetzen" der entsprechenden Länder.

    Selbstverständlich kannst Du wenn Du anderer Meinung bist die Mitwirkung verweigern und die Maßnahme vor Gericht überprüfen lassen unter Umständen allerdings auch auf Kosten der Zuverlässigkeit.


    Somit sollte wieder ausreichend Stoff vorhanden sein wo sich der ein oder andere das Maul zerreissen kann.

    gerne doch

  • Heute ist mein Tag vielleicht nicht so gut, aber es geht mir gegen den Strich!

    Das wird natürlich jeden beeindrucken.


    ......gerne doch

    diese durch nichts gerechtfertigte überhebliche Arroganz ist nur schwer erträglich und für mich ein deutlicher Hinweis darauf, dass dem Schreiber nicht darauf ankommt sachlich etwas zur Problemstellung beizutragen, sondern sich primär an der Sonne der Genugtuung zu wärmen, jemand anderem den Tag zu versauern.

    Was ich als besonders mies empfinde, ist die Art und Weise wie von Fall zu Fall mit denjenigen SchreiberInnen umgegangen wird, die den geschliffenen Ausdruck nicht bis ins Feinste beherrschen.
    Karl, es fehlt dir an Achtung vor den Meinungen und Beiträgen deiner Mitmenschen, an Achtung überhaupt!
    Das ist erbärmlich!

    Manchmal scheint es mir besser mich auf PN zu den denjenigen zu beschränken, mit denen man gern umgehen möchte.

    Mir sind eher ungeschliffene, aber ernsthafte Beiträge lieber und motivieren zum Mitdenken, als sinnleere Kommentare eines Narzissten.

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Uuups,

    welch wahre Worte hier im Forum......

    An sich wäre Master Karl ja an der Reihe, nachdem hier jeder seine persönlichen Halbwahrheiten zum besten gegeben hat doch mal die ganzen Wahrheit zusammen zu fassen.....

    Wir Dummis können ja nur lernen....

    Aber vielleicht hat ja das Karlchen keine Lust uns zu sagen wie es wirklich geht.......

    Matze

  • Achso, stimmt der Jäger darf auf dem Weg zum Revier seine ungeladene (und das ist wichtig) Waffe einfach so, im Pkw transportieren

    Nun, sehen das die Jäger aus Richtung WaffG im Bereich des Jagdschutz mit dem ungeladen sein der Waffe etwas anders.

  • Ob pöbeln die richtige Art ist, den von einigen hier gewünschten Umgangston zu erreichen halte ich nun mal für zweifelhaft?


    Nochmal langsam für Schützen und andere Waffenbesitzer:

    Wer von berechtigten Kräften, das dürfte meistens die Polizei oder der Zoll sein, kontrolliert wird darf darauf vertrauen dass er sich mit der Duldung und soweit erforderlichen Mitwirkung der Maßnahme nicht strafbar macht.

    Es ist nicht erforderlich dass der Kontrollierte der Dienstkräfte überprüft und die Drohung mit Anzeigen sind auch nicht zielführend.

    Wenn zu meinem Beitrag # 46 noch Fragen offen sind probiert ihr es am Besten mit einfachen Fragen ohne herablassende Anrede.

  • Hmmmm,....

    ich lese immer noch nix handfestes,.....nur ein von oben herabgeschaue, was ich auch nicht anders erwartet habe......

    Bei uns in der GEgend gabs nen rumgeisternden Polizisten, der es sich zur Aufgabe gemacht hatte Waffenbesitzer auf der Strasse wie folgt zu kontrollieren:
    Er bat den Waffentransporteur mal das Zauberkästle zu öffnen um es zu überprüfen. Sobald das Kästle offen war hat er den Transporteur angezeigt, da er ja seine Waffe offen auf der Strasse führen würde......
    So viel zum Thema man darf drauf Vertrauen.......
    Sein Spiel hörte erst auf als über die Vereine geraten wurde keine Kästle mehr selber zu öffnen, sondern es dem neugierigen zu überlassen.......

    Im übrigen suche ich immer noch meine Pöbelei in einigen von meinen Beiträgen,... finde aber überhebliche Wortwahlen in anderen Beiträgen......
    Zweierlei Maß scheint mal wieder üblich zu sein........
    Aber ....ich muss zugeben.....ich schiesse ja auch nur KK und Luftpumpen,.....Also sind meine Eier nicht dick genug.......

    Matze

  • Bei uns in der GEgend gabs nen rumgeisternden Polizisten, der es sich zur Aufgabe gemacht hatte Waffenbesitzer auf der Strasse wie folgt zu kontrollieren:
    Er bat den Waffentransporteur mal das Zauberkästle zu öffnen um es zu überprüfen. Sobald das Kästle offen war hat er den Transporteur angezeigt, da er ja seine Waffe offen auf der Strasse führen würde......
    So viel zum Thema man darf drauf Vertrauen.......
    Sein Spiel hörte erst auf als über die Vereine geraten wurde keine Kästle mehr selber zu öffnen, sondern es dem neugierigen zu überlassen.......

    Kann man das auch irgendwo nachlesen, Zeitungsartikel oder Pressemeldung der Polizei? So wie Du es schreibst, ist das ja nicht nur einmal passiert, da wird man doch sicherlich von berichtet haben.

  • Das ist richtig, aber auf Weisung von Berechtigten musst Du es, näheres findest Du in den "Polizeigesetzen" der entsprechenden Länder.

    Ach, die mag es geben, aber die sind eigentlich für den Polizisten, nicht ohne weiteres für den kontrollierten Bürger.
    Wenn verschiedene Gesetze unterschiedliches fordern, wird kein Richter den Bürger für seine Wahl der entsprechenden Maßmahme verurteilen.
    Einen brauchbaren Rechtsanwalt vorausgesetzt.

    Wer von den blauberockten Staatsdienern meine im Pkw mitgeführten (transportierten heißt es ja seit irgendeiner WaffG-Änderung nicht mehr, obwohl sich der Tatbestand nicht wirklich geändert hatte) überprüfen möchte, kann dies gern tun. Aber selber. Ich mach nichts auf, verrate ihm(ihr aber aufgrund ihrer uniformierten Autorität die Kombination.
    Welcher Richter - der üblicherweise Schläger und Vergewaltiger laufen läßt - wird mich dafür verurteilen? (einen RA, den ich nicht im ALDI kennengelernt habe, vorausgesetzt)

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Kann man das auch irgendwo nachlesen, Zeitungsartikel oder Pressemeldung der Polizei? So wie Du es schreibst, ist das ja nicht nur einmal passiert, da wird man doch sicherlich von berichtet haben.

    Da wird es auch nichts geben und wenn wird sich der Ablauf entscheidend anders darstellen.

    Schade dass solche Extremfälle nahezu nie "offiziell" werden, eine gerichtliche Überprüfung könnte dann für beide Seiten Klarheit schaffen.

    Es kommt halt immer auf die Darstellung an.

    Es gab mal im anderen Forum einen Ex Waffenbesitzer der nur wegen Falschparkens die WBK entzogen wurde, im Laufe der Diskussion stellte sich dann heraus dass aber noch eine Straftat der Urkundenfälschung hinzukam.

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (21. Januar 2017 um 07:37)

  • https://www.youtube.com/watch?v=F7dNQ4iAnoU


    Beantwortet eigentlich alles sehr gut
    Er hat meiner Meinung nach den besten deutschen Youtubekanal rund um das Sportschießen

    Der gute Herr ist der Meinung das "verschlossen" nicht das gleiche ist wie "abgeschlossen".

    Nun dazu ein Blick in den Duden, und man wird feststellen das er dort noch etwas Nachhilfe benötigt. "abgeschlossen" ist lediglich ein Synonym von "verschlossen".

    Und so kann/wird es einem im Zweifelsfall auch ausgelegt werden.

    Gruß

    Daniel

  • Der gute Herr ist der Meinung das "verschlossen" nicht das gleiche ist wie "abgeschlossen".

    Nun dazu ein Blick in den Duden, und man wird feststellen das er dort noch etwas Nachhilfe benötigt. "abgeschlossen" ist lediglich ein Synonym von "verschlossen".

    Und so kann/wird es einem im Zweifelsfall auch ausgelegt werden.

    Gruß

    Daniel

    Dann erkundige Dich mal über die Verbindlichkeit des Duden.

  • Dann erkundige Dich mal über die Verbindlichkeit des Duden

    Sicherlich verbindlicher als ein Youtube Kanal.

    Von Ende 1955 bis zur Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996 war der Duden maßgebend für die amtliche Rechtschreibung in Deutschland.

    Seit 1996 gibt das Kultusminrsterium den Ton an. Aber auch bei denen ist das nicht anders.

  • Manchmal verstehe ich die Diskussionen hier nicht!

    Warum geht man nicht auf Nummer sicher und trennt grundsätzlich den Munitionstransport vom Waffentransport (Waffe im Kofferraum, Munition im Handschuhfach)? Damit ist man doch aus dem Schneider. Muss man immer erst Grenzen austesten, und es darauf ankommen lassen solche Dinge vor Gerichten zu klären?

    Was hat man davon wenn die Richter den Munitionstransport im Waffenkoffer anders beurteilt als man selber?

    ENTZUG DES WAFFENSCHEINS WEGEN UNZUVERLÄSSIGKEIT!

    IST ES DAS WERT???

    Fragt euch doch mal warum der Schießsport bei Aussenstehenden immer weniger Akzeptanz findet!

    Gruß Uwe

    FWB 800 W Auflage

    Einmal editiert, zuletzt von cuxi (11. Februar 2017 um 18:03)