(2) Ausserdem habe ich noch einen Burg Wächter H1E (B) den ich für die Schlüsselaufbewahrung verwenden möchte. Jemand meinte ich dürfe diesen Schrank nicht neben mein Nachtkästchen auf den Boden stellen und mit der Wand verankern, da die Wandstärke des Tresors keine 60mm hat, sondern nur um die 35mm, weil es ein Möbeleinsatztresor wäre. Stimmt das so? Muß ich den Tresor jetzt in einen Schrank stellen? Was soll das bringen? Muß der Schrank dann abschließbar sein oder ist das egal? Alles sehr seltsam, in der Sachkunde habe ich darüber (imho) nichts erfahren. Ist aber auch schon länger her.
Viele Grüße,
Jones
Guten Morgen.
Mir stellt sich heute morgen die Frage ob dazu jemand eine rechtliche Grundlage kennt, die ich noch nicht gefunden und kennengelernt habe. Weder bei der Sachkunde noch mit Hilfe von Google.
Mein Sachbearbeiter wird sich das ja nicht willkürlich aus der Nase ziehen.
Wenns wer nicht weiß.. einfach mal nichts schreiben
Gruß