Gültigkeit / Eintragungen in gelbe WBK

  • Nein. Dafür ist der Einzelne zu schwach in seiner Position gegenüber der Behörde.


    Du hast recht die Stellung des Bürgers vor dem Verwaltungsgericht wurde in der Vergangenheit stark geschwächt.

    Es ist aber zur Zeit immer noch so dass der Betroffene dagegen vorgehen muss.

    Ich möchte meine Sache allerdings auch selbst vertreten und nicht dann aus Rücksicht auf die Verbandsinteressen meine Stellung schwächen.


    Zitat

    In den Augen der Behörde weist man sie nicht auf eine Fehlinterpretation hin, sondern unterstellt ihr einen Fehler.

    Einige hier werden den wichtigen Unterschied hier sicher erkennen.

    Zitat


    Da für gibt es Interessenvertretungen. DBS,DSU,BDS GRA, und prolegal. Bin ich Mitglied.


    Um dann unnütze Scharmützel wie bei Prof. Gantzer oder Urteile wie im HA Streit der Jäger zu finanzieren?
    Nicht nur für mich ein Grund in einigen Organisationen nicht Mitglied zu sein.

    Klar ist der Erwerb einer Knifte, die man eigentlich gar nicht haben will (Perkussionsrevolver oder EWB-Luftgewehre sind auch billig) der Weg des geringsten Widerstands.

    Wie verhält sich das dann mit Schmidtchens Aussage das in seinem Bundesland (NRW) ein Bedürfnis für jede in die Gelbe einzutragende Waffe gefordert wird, und damit z.B. ein zweites KK schon nicht mehr möglich ist?

    Sicher muss man nicht grundsätzlich den Streit suchen, nur wer immer den Weg des vermeintlich geringsten Widerstand geht kommt auch nicht wirklich weiter.

    Völlig OT wie beim Karl üblich:

    Ein Behördenmitarbeiter fragte mal wie er die Sinnlosigkeit der Aufbewahrungskontrolle der Behördenleitung gegenüber begründen soll wenn er noch jeden Waffenbesitzer spätestens nach Terminvereinbarung widerspruchslos kontrollieren konnte?

    Karl

  • Wie verhält sich das dann mit Schmidtchens Aussage das in seinem Bundesland (NRW) ein Bedürfnis für jede in die Gelbe einzutragende Waffe gefordert wird, und damit z.B. ein zweites KK schon nicht mehr möglich ist?

    Es ist Gott sei Dank noch keine allgemein übliche Praxis in NRW, aber Tendenzen, das Waffenrecht noch restriktiver und teils auch noch kruder auszulegen, als es schon ist, sind leider in ganz NRW zu beobachten. Und es gibt wohl in dieser Hinsicht auch interne Anweisen vom LKA und/oder Innenministerium dazu.

    Sicher muss man nicht grundsätzlich den Streit suchen, nur wer immer den Weg des vermeintlich geringsten Widerstand geht kommt auch nicht wirklich weiter.

    Zumal ja zwischen einem informellen Gespräch - und man glaubt es ja kaum, auch das geht mit vielen Behördenmitarbeitern, wenn auch nicht mit allen - und dem Klageweg vor Gericht ein himmelweiter Unterschied besteht.

    Erst einmal geht es doch überhaupt darum, den Sachverhalt richtig zu bewerten und auf seine Rechtmäßigkeit hin untersuchen. Kommt man dann zu dem Schluss, dass hier das Gesetz gebogen wird, so gilt es auch, auf dieses Fehlverhalten seitens der Behörden hinzuweisen. Und es ist gerade in dem vorliegenden Fall auch gar so unwahrscheinlich, dass die Behörden da bisher einfach nur stur nach Schema F vorgehen, weil sie sich bisher noch gar nicht richtig mit der speziellen Thematik auseinander gesetzt haben und gar nicht wissen, warum eine Erlaubnis nach § 14(4) auch ganz ohne Eintrag sinnvoll sein kann, abgesehen mal von der besonderen Absurdität, die gerade dieser Thematik ja auch beiwohnt.

    Zu guter Letzt, obiges bedeutet eben nicht, dass man sich gleich mit den Behördenmitarbeitern anlegen und mit dem Anwalt drohen soll. Auch kann ja im Einzelfall der auch nicht immer so ganz unproblematische Tipp mit dem Erwerb wirklich die Lösung sein. Nur es einfach so hinzunehmen, sich dabei auch noch des Zirkelschlusses zu bedienen, wonach es ja wohl richtig sein müsse, da es die Behörde doch so praktiziere, geht gar nicht und führt auf lange Sicht nur zu immer weiteren Einschränkungen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Zumal ja zwischen einem informellen Gespräch - und man glaubt es ja kaum, auch das geht mit vielen Behördenmitarbeitern, wenn auch nicht mit allen - und dem Klageweg vor Gericht ein himmelweiter Unterschied besteht.

    Genau.


    Wie verhält sich das dann mit Schmidtchens Aussage das in seinem Bundesland (NRW) ein Bedürfnis für jede in die Gelbe einzutragende Waffe gefordert wird, und damit z.B. ein zweites KK schon nicht mehr möglich ist?

    Die Ausführungen in der WaffVwV, speziell zur hier thematisierten Randnr. 14.4. sind lesenswert.

    Die auf eine gelbe WBK einzutragende Waffe muß lediglich nach irgendeiner in D anerkannten Sportordnung geschossen werden können. Du kannst also auch verbandsfremd erwerben.

    Ich habe z.B. in .22 lfB eine Einzelladerbüchse, einen Unterhebelrepetierer, eine Vorderschaftrepetierbüchse und ein Dienstsportgewehr .
    Theoretisch könnte ein Schlaukopf vermutlich die eine Disziplin finden, für die jede der Waffen zulässig wäre, aber nicht so wirklich konkurrenzfähig.

    Blöd ist: Du kommst aufs Amt und ......

    • kannst keine Disziplin nennen. Geht noch irgendwie durch, weckt aber kein Vertrauen.
    • willst Opas Glattlaufflinte in 6mm oder 9 mm auf gelbe WBK. Das geht garnicht.
    • willst den dritten Karabiner 98 im gleichen Kaliber anmelden. Sammeln ist kein Sportschützenbedürfnis. Zwei dürften noch durchgehen, wenn Du mit offener Visierung und ZF schiessen willst. Immer umschrauben während des Trainings oder in der Wettkampfpause ist nicht zumutbar.
    • Frage des Sachbearbeiters: "Wann haben wir denn von ihnen zuletzt ein Schießbuch gesehen ?" Antwort: "Öhh, ich bin in den letzten 2 Jahren kaum zum Training gekommen"

    Schikane ist bei keiner der o.g. Bedürfnisthematisierungen erkennbar. Das hängt auch mit lokalen Gepflogenheiten zusammen. (Z.B. das nächstes Jahr wohl wieder versenkte BGH-Urteil zu den Halbautomaten für Jäger wurde hier in NRW initiiert) .

    Ein Sachbearbeiter, der auf jeden Erwerbseintrag eine Rückfrage "Bitte nennen Sie mir die beabsichtigte Disziplin. Vorerst werde ich Ihren Antrag nicht weiter bearbeiten und Ihre WBK einbehalten." rausschickt, hat viel zu tun. ;)

    Spätestens für die Überprüfung der Disziplinangabe des Antragstellers kommt er ja nicht umhin, eine Sportordnung zu lesen. In der NWR-Typologie der Waffenarten ist auf einen Blick farbig markiert, was auf gelb geht. Die gibts m.W. als Wandposter.

  • Wie verhält sich das dann mit Schmidtchens Aussage das in seinem Bundesland (NRW) ein Bedürfnis für jede in die Gelbe einzutragende Waffe gefordert wird, und damit z.B. ein zweites KK schon nicht mehr möglich ist?

    Ich wüsste nicht, wo ich dieses SO gesagt habe. Wenn du den Sachverhalt meinst, wo bei der Eintragung mit berücksichtigt wird, was bereits auf der gelben WBK drauf ist (siehe dieser Beitrag ), dann sollte auch klar sein, dass das etwas anderes ist, als wenn für jede Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen werden muss. Und schon gar nicht ist es das formale Bedürfnis gem. Waffengesetz, welches vom anerkannten Schießsportverband bescheinigt wird. Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
    Aber blind alles auf Gelb kaufen geht, zumindest bei uns, auch nicht.


    Blöd ist: Du kommst aufs Amt und ......

    • kannst keine Disziplin nennen. Geht noch irgendwie durch, weckt aber kein Vertrauen.
    • willst Opas Glattlaufflinte in 6mm oder 9 mm auf gelbe WBK. Das geht garnicht.
    • willst den dritten Karabiner 98 im gleichen Kaliber anmelden. Sammeln ist kein Sportschützenbedürfnis. Zwei dürften noch durchgehen, wenn Du mit offener Visierung und ZF schiessen willst. Immer umschrauben während des Trainings oder in der Wettkampfpause ist nicht zumutbar.
    • Frage des Sachbearbeiters: "Wann haben wir denn von ihnen zuletzt ein Schießbuch gesehen ?" Antwort: "Öhh, ich bin in den letzten 2 Jahren kaum zum Training gekommen"

    Schikane ist bei keiner der o.g. Bedürfnisthematisierungen erkennbar. Das hängt auch mit lokalen Gepflogenheiten zusammen.


    Eines sollte mittlerweile klar sein: Wer Waffen kaufen will, sollte wissen was er tut. Einfach nur kaufen, Karte vorlegen zum Eintragen und dann Glücklichsein ist nicht. Das die Behörden nicht alles mitmachen, sollte sich unter Sportschützen inzwischen herumgesprochen haben. Insofern tut ein wenig Vorbereitung vor dem Waffenkauf gut. Dazu zählt sowohl, WAS ich kaufen darf, als auch, WO ggf. Probleme auftauchen könnten (z.B. 3. Waffe des gleichen Kalibers). Hier gilt es sich zu überlegen, wie zu argumentieren ist. Und das man bei bestimmten Stellen (und da gehört die zuständige Behörde für Waffenangelegenheiten ganz sicher zu) bei eventuellen Antworten erst Nachdenken und nicht "dumm drauf los plappern" sollte, müsste an und für sich auch mittlerweile beim letzten Waffenbesitzer, insbesondere Sportschützen, angekommen sein.

    Übrigens muss man kein persönliches Schie0buch führen, um sein sportliches Schießen nachzuweisen, und dieses auch somit keinem SB vorweisen können. Es reicht, wenn der Verein, wo ich schieße, eine entsprechende Kladde führt. Im Zweifelsfall kann mir der Verein bescheinigen, dass ich weiterhin Mitglied und sportlich aktiv bin. Insofern ist hier ein "Stottern" meist gar nicht notwendig, WENN man informiert ist (allerdings sollte man dann auch tatsächlich das eine oder andere Mal in der Kladde stehen. ;)
    Und das gilt nicht für die gelbe WBK, da dort eben kein explizites Bedürfnis gem. Waffengesetz für die Waffen der gelben WBK abgefragt wird. Es reicht der Nachweis, dass man noch Mitglied eines anerkannten Schießsportverbandes ist.

    Zitat

    Ziffer 4.4 der WaffVwV

    Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens
    des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch
    geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass
    der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.


    Eine Angabe über die Häufigkeit des Schießens wird zwar oft von Seiten der Behörde gewünscht (oder in deren Formularen taucht z.B. der Begriff "regelmäßig am Schießen teilnimmt" auf), muss aber so nicht bestätigt werden. Ich habe den Begriff "regelmäßig" regelmäßig unter Hinweis auf diese Ziffer durchgestrichen und mittlerweile wurde das Formular geändert. :D

  • Frage des Sachbearbeiters: "Wann haben wir denn von ihnen zuletzt ein Schießbuch gesehen ?" Antwort: "Öhh, ich bin in den letzten 2 Jahren kaum zum Training gekommen"

    Jetzt sei einmal ehrlich wann, bist du schon jemals von einem SB nach einem Schießbuch gefragt worden? Ich denke eher nicht und halte das für eine typische durch LWB produzierte moderne Sage.

    willst den dritten Karabiner 98 im gleichen Kaliber anmelden. Sammeln ist kein Sportschützenbedürfnis. Zwei dürften noch durchgehen, wenn Du mit offener Visierung und ZF schiessen willst. Immer umschrauben während des Trainings oder in der Wettkampfpause ist nicht zumutbar.

    Auch dies ist in de Realität kein wirkliches Problem wenn der Sportschütze nicht auf den Kopf gefallen ist oder zu viel quatscht. Da muss die Anzahl der K98 bedeutend größer sein.

    Alles im allem ein perfekter Beweis wie sich die Sportschützen selbst durch vorauseilendem Bücken das Leben schwer machen. Aber sei beruhigt, an dieser Krankheit leiden viele deiner Kameraden.

  • Ich wüsste nicht, wo ich dieses SO gesagt habe. Wenn du den Sachverhalt meinst, wo bei der Eintragung mit berücksichtigt wird, was bereits auf der gelben WBK drauf ist (siehe dieser Beitrag ), dann sollte auch klar sein, dass das etwas anderes ist, als wenn für jede Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen werden muss.

    SO hast Du es tatsächlich nicht gesagt oder um den hohen Ansprüchen hier gerecht zu werden geschrieben.

    Aber diese Aussage von Dir

    Zitat

    ......da ich diese nicht über Gebühr bei mir "parken" wollte um dann in wenigen Jahren bei der Anschaffung eines KK für's aufgelegtschießen diese Waffen "unter die Nase gehalten zu bekommen"


    hat mich zu der falschen Interpretation hinreißen lassen, ich bitte um Nachsicht. So gesehen wird dann der "Zwangskauf" erst dann zum Problem wenn später eine taugliche Waffe gekauft werden soll.

    Karl

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (4. Oktober 2016 um 17:38)