Eben.
Gebietsüberschneidungen *als solche* sind noch keine "Rechtsverletzungen" zu Lasten des einen oder anderen Verbandes. Das verkennt der DSB-Einzelrichter 1. Instanz.
Das spätere Überwecheln von Vereinen aus dem einen in den anderen Verband, das *kann* u.U. als Eingriff in den Rechtsbestand eines Verbandes angesehen werden. Aber eben auch erst das. Und auch nur möglicherweise.
Carcano