Hi,
letze Woche bei unseren Kreismeisterschaften (WSB) ist es passiert:
Obwohl meine Waffe (LG Auflage) problemlos durch die Waffenkontrolle kam, sprach mich die Standaufsicht nach Abgabe des 10 Wettkampfschusses
(ich war auf Medallienkurs) an und bat mich die abgelegte Waffe zu schliessen. Ich fragte warum aber er gab mir keine Antwort. Nach dreimaliger Nachfrage ohne Antwort tat ich es dennoch um nicht aus der Ruhe zu kommen (was aber definitiv passierte). Er mass wortlos die Position des abgeklebten maximalen Auflagepunktes nach (55 cm) und nickte und ging wortlos.
Nachher traf ich noch ein paar Neuner und damit war meine Hoffnungen hinüber.
Meine Frage nun, ist das überhaupt erlaubt? Darf die Standaufsicht beim Schiessen ansprechen und stören ohne sicherheitsrelevanten Grund?
Darf die Standaufsicht die Waffe nachkontrollieren (dafuer gibt es doch die Waffenkontrolle).
Welche Paragraphen der Sportordnung sind hier zu beachten, finden hier Anwendung?
Was hätte ein Einspruch meinerseits gebracht?
Gruß
Thomas