• Sachverhalt:
    Auf meinem Arbeitsweg (70 km per PKW) gibt es zwei Schießstände, die ich als Sportschütze nutzen möchte.
    Frage:
    Darf ich meine erlaubnispflichtige Waffe entsprechend den ges. Anforderungen im PKW zu meiner Arbeitsstelle mitnehmen, den PKW inkl. der Waffe während meiner 8h Arbeitszeit abstellen (verschlossenes Gelände, Kontrolle und Registrierung von Besuchern), um danach auf dem Heimweg zum Schießstand zu fahren?

  • Interessante Frage.

    Als Laie würde ich sagen: Nein, wenn sich die Waffe im Einflussbereich des Arbeitgebers befindet, sprich, wenn du auf dem Firmengelände parkst.

  • An sich sind nur direkte Wege zum Schießstand und vom Schießstand erlaubt oder halt vom oder zum Büchsenmacher). Ist natürlich völlig Lebensnah diese Regelung. Auto gilt nicht als Tresor......
    Daher müsstest Du an sich an den Ständen vorbei fahren,...Deine Knarre holen und wieder los düsen.......zumindest gemäß Rechsprechung.

    Ich habe zeitweilig die Möglichkeit die ein oder andere Waffe im Schützenstand (Tresorraum) einzulagern. Dazu müsstest Du auf dem Hinweg allerdings einen offenen Stand vorfinden und die Menge der Waffen (des Vereins) darf dadurch nicht überschritten werden.......In der Regel wird den Vereinen vorgeschrieben wieviele Waffen sie einlagern dürfen. Wir z.B. nur 5 Kk Langaffen im Schrank.....
    Also ... erkundigen was da vom Verein her geht.

    Matze

  • Aus rein rechtlicher Sicht würde ich auch sowohl in dem Mitnehmen zur Arbeitsstelle als auch im Verbleiben der Waffe im Auto Verstöße gegen entsprechende Vorschriften des Waffengesetzes sehen. Auch wenn es natürlich nicht unbedingt lebensfremd ist, so zu verfahren, würde ich mich nicht drauf verlassen, ungeschoren davon zu kommen, falls mal irgendwas passiert.

  • Mal abgesehen davon, dass das Auto sowie das Gebäude sicher nicht als Tresor gelten (außer vielleicht Du stellst die Waffe tatsächlich in einen Tresor), ist der Arbeitgeber ggf. auch nicht begeistert, wenn man eine Waffe zur Arbeit "mitbringt".