Großkaliber und Wiederladeschein unter 21 möglich ?

  • Hallo , ich bin Aksel und 19 jahre alt , Bei der Landesmeisterschaft .357er habe ich Besch... 294 geschossen (schiesse sonst so um die 360-380 mit der Luftpistole ) <X?(:thumbdown: , das liegt an einem erheblichen Trainingsdefizit , ich schiesse so um die 250 schuss im jahr was extrem wenig ist , das liegt hauptsächlich daran dass ich die Vereinswaffe nicht oft nutzen kann , ausserdem ist der griff absolut unpassend für meine Hand , nun möchte ich eine eigene kaufen und habe den sachbearbeiter gefragt , der meinte es gäbe keine ausnahme , unter 21 ginge garnichts , hab ihm das nicht so ganz abgekauft , deswegen wollt ich mal fragen was ihr für erfahrungen habt , ob es sowas mal gab oder jemand die genaue rechtslage kennt , danke schonmal im vorraus

    Miroku 3800 SK1
    Hämmerli 208
    Hämmerli 150
    Steyr LP 10

  • Großkaliber unter 25 Jahren - da brauchst du ein entrechendes psychologisches Zeugnis, das dem Alki-Idiotentest nicht ganz unähnlich ist.
    Damit würde ich erst mal anfangen und mit Fabrikmunition schießen.

    Ab 21 ist dann der Wiederladeschein problemlos machbar. Das ist das "Regelalter". Wenn davon abgewichen werden soll, brachst du eine gute Begründung dafür (z.B. Leistungssport und daß dafür die verfügbare Fabrikmuni nicht genau genug wäre - bis du das durch hast, bist du wahrscheinlich altersmäßig drüber, meine persönliche subjektive Einschätzung).

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Großkaliber ( alles außer Randfeuerwaffen bis Kaliber 22 und max 200 Joule und Einzelladerwaffen mit gezogenen Läufen Kaliber 12 oder kleiner) geht für Sportschützen erst ab 25 Jahren einzige Ausnahme ist wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat und ein fachpsychologisches Gutachten vorlegt, dass nachweist, dass keine Gründe wie insbesondere fehlende geistigen Eignung dagegen sprechen, dass er bereits mit 21 Jahren großkalibrige Feuerwaffen besitzen darf.
    Ich musste auch bis 21 warten und habe ein Gutachten machen lassen, da ich nicht noch länger warten wollte.
    Außnahme für den Pulverschein unter 21 können zum Beispiel Vorderladerschützen haben ( gab einen Fall in meinem alten verein) oder was ich mir auch vorstellen könnte Jäger die noch keine 21 sind um Munition für sich wiederzuladen.

  • naja , WBK hab ich ja , und den pulverschein kann ich machen , da wird man eine ausnahme machen , jedoch sagte man dass ich den wiederladeschein nicht bekommen werde , ergibt für mich keinen sinn , die gehören ja zusammen

    Miroku 3800 SK1
    Hämmerli 208
    Hämmerli 150
    Steyr LP 10

  • Wiederlader und Schwarzpulverschein ( beide §27 SprenG) sind völlig unabhängig voneinander, ich habe sogar zwei Erlaubnishefte, werden nur oft als Kombikurs angeboten. Ich kenne einige die nur den Schein für das Wiederladen gemacht haben.
    Mit dem Wiederladeschein wird daran liegen, dass man unter 21 als Sportschütze keine Waffen und Munition besitzen darf die man wiederladen kann ( ausgenommen Schrot-Patronen bzw FLG damit könnte man es versuchen).