Rechtlich sicheres Aufnahmeformular für Minderjährige

  • In der Regel unterschreiben bei uns Vater oder Mutter; höchst selten mal beide zusammen. Müsste man da eigentlich auf die Unterschrift beider Elternteile bestehen oder reicht im Zweifelsfall die Zustimmung eines Teiles auch aus?

    Nein, es müssen beide/alle Sorgeberechtigten unterschreiben- wenn alle Sorgeberechtigten eine Person ist, in den häufigsten Fällen dann alleinerziehend und ein alleiniges Sorgerecht- selbst das würde ich mir handschriftlich vor die Unterschrift des Sorgeberechtigten setzen lassen!


    So jetzt mal von Anfang an- ich habe mit Stefan Rinke (Vizepräsident Jugend des DSJ) Kontakt aufgenommen sowie in meinen Vereinen darauf hingewiesen, dass sie unter Umständen auf sehr dünnem Eis stehen, was zu leichten Angstzuständen und einem starken Drang zum Aufarbeiten führte. Das hat jetzt dazu geführt, dass ein Verein seine Rechtsabteilung (Mitglieder, die Anwälte sind) aktiviert, um meinen Entwurf rechtlich zu prüfen.
    Wenn dieser Prozess fertig ist und ich das Formular dann noch veröffentlichen darf, stelle ich es euch hier gerne zur Verfügung.

    DE-JO Evolution IV mit Anschütz 1907
    KK 100m, 3x10, 3x20, 3x40, Liegend

    Walther LG 400 Expert E

    Immer auf der Suche nach einem guten Training(-spartner) ;)

  • @schmidtchen

    Du kannst ruhig mit mir streiten. Ich denke nämlich, dass Du hier recht haben dürftest, und ich mich korrigieren muss :thumbup: .
    Ich hatte nur die Geldleistungsverpflichtung im Auge (deshalb § 110 BGB), aber das war zu kurz gedacht.

    Danke,
    Carcano

  • Nein, es müssen beide/alle Sorgeberechtigten unterschreiben- wenn alle Sorgeberechtigten eine Person ist, in den häufigsten Fällen dann alleinerziehend und ein alleiniges Sorgerecht- selbst das würde ich mir handschriftlich vor die Unterschrift des Sorgeberechtigten setzen lassen!

    Hallo Felix,

    woher nimmst Du die Gewissheit, dass beide/alle unterschreiben müssen? Zumindest aus dem Waffenrecht geht das so eindeutig nicht hervor.

    Ich begrüße diese wichtige Diskussion, aber gerade weil es sich hier um rechtliche Dinge handelt, würde ich es doch begrüßen, wenn etwas mehr mit Belegen gearbeitet würde, statt einfach nur etwas zu behaupten.

    Verstehe mich bitte nicht falsch, es ist schon sinnvoll, den Kontakt und auch das Vertrauen zu den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten zu suchen und auch zu pflegen. Die Frage ist nur, besteht auch tatsächlich eine gesetzliche Verpflichtung dazu? Oder ist es nicht eher so, dass wir als Verein auch darauf vertrauen dürfen, dass derjenige, welcher da unterschreibt, entweder alleine entscheiden darf oder aber den Willen des Partners mitberücksichtigen muss, also nur dann unterschreiben darf, wenn er auch weiß, dass der Partner nichts dagegen hat. Wir haben ja schließlich weder die Möglichkeit noch das Recht, vor Aufnahme erst mal die kompletten Familienverhältnisse zu durchleuchten. Und das klassische Familienmodell - Vater und Mutter, verheiratet - ist bei uns ja schon länger nicht mehr einzige Realität.


    Apropos, habt ihr euch auch mal die von @GroMar verlinkte Tabelle angeschaut. Die ist zwar abgesehen von einigen Kleinigkeiten und generell umstrittenen Punkten - § 3 (3), wirklich feste Altersgrenze nach unten, wirklich generelles GK Verbot - soweit ganz in Ordnung, enthält aber zumindest formal doch auch wieder einen ziemlichen Klopfer.

    http://www.bssb.de/bssb/Waffenrec…Jugendliche.pdf

    Wer erkennt den Klopfer?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Wie überprüft ihr denn, ob der Unterschreibende auch der Sorgeberechtigte ist?

    Zur Not Eltern vor Ort unterschreiben lassen- uns wurde sowieso empfohlen die Eltern in den Anfängen mind. einmal vor Ort zu haben...

    woher nimmst Du die Gewissheit, dass beide/alle unterschreiben müssen? Zumindest aus dem Waffenrecht geht das so eindeutig nicht hervor.

    Wurde uns nach BGB bei der JuBaLi empfohlen, da scheint es früher einmal ärger gegeben zu haben, weil nur ein Elternteil das wusste und das andere strikt dagegen war...

    Aber damit:

    Ich begrüße diese wichtige Diskussion, aber gerade weil es sich hier um rechtliche Dinge handelt, würde ich es doch begrüßen, wenn etwas mehr mit Belegen gearbeitet würde, statt einfach nur etwas zu behaupten.

    hast du völlig recht, ich schaue mal ob ich dazu, etwas in den Unterlagen finde, die ich nicht weitergeben darf -.-, vielleicht steht da ja der gesetzestext/-stelle...

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  • @Carcano


    In der Regel unterschreiben bei uns Vater oder Mutter; höchst selten mal beide zusammen. Müsste man da eigentlich auf die Unterschrift beider Elternteile bestehen oder reicht im Zweifelsfall die Zustimmung eines Teiles auch aus?

    Die Frage würde ich auch gerne von jemandem mit mehr juristischem Fachwissen als mir beantwortet haben:

    Zitat von WaffG § 27

    ... gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren.

    Bezieht sich der Plural der Sorgeberechtigten auf den Plural der anwesenden jugendlichen Schützen?

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo Murmelchen und Carcano,
    alles was ihr aufführt ist bei uns gegeben und wird auch so gehandhabt. Die Vorschriften vom Gesetzgeber und DSB (Sportordnung) werden von uns eingehalten. Wo für werden die Lehrgänge gemacht? Ich denke ein Vorstand eines Vereins wird sicher wissen was zu tun ist und nicht einen frisch ausgebildeten im Regen stehen lassen.

  • ein Vorstand eines Vereins wird sicher wissen was zu tun ist und nicht einen frisch ausgebildeten im Regen stehen lassen

    Was willst du damit andeuten?- Mein Vorstand hat selbst nur schwammig Ahnung....

    Bezieht sich der Plural der Sorgeberechtigten auf den Plural der anwesenden jugendlichen Schützen?

    Die Sorgeberechtigten- also mehrere- und es ist von einer schriftlichen Einverständniserklärung jener die Rede- heißt für mich, beide müssen unterschreiben!

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  • @ Felix:
    Und wie interpretierst Du:


    Zitat von WaffG

    wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo @Califax,

    ich verfüge sicher auch nicht über mehr juristisches Fachwissen als Du,

    würde aber einfach mal behaupten wollen, schon die Tatsache allein, dass es Konstellationen gibt, wo eine Person über das alleinige Sorgerecht verfügt, verbietet schon eine generelle Forderung nach mehreren Sorgeberechtigten.


    Und zum zweiten Teil: Da ja alle Positionen in den Satz im Plural verfasst wurden, ergibt sich daraus ja auch der letzte Plural. Das ist die allgemeine Verpflichtung für alle Aufsichten. Und deshalb steht es meiner Meinung nach auch nicht im Widerspruch zur singulären Forderung für den Einzelfall.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Sehe ich auch so - wenn ich dich richtig verstanden habe.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • @ Felix:
    Und wie interpretierst Du:

    da es der Sorgeberechtigte ist und nicht einer- wieder alle ;)

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  • An Felix,
    ich weiß nicht wie es bei euch ist, geht mich auch nichts an, aber ein Vorstand sollte schon ausgebildete Leute haben die sich auskennen. Dann gibt es immer noch die Verbände wo man sich erkundigt Man kann doch nicht einen frisch ausgebildeten im Regen stehen lassen, erkundige dich man im Forum wir wissen auch nichts, bravo.

  • Hallo Kogge,

    ihr mögt ja bei euch ein wahrer Musterverein sein, ich kann Dir aber aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen versichern, dass es bei den meisten mir bekannten Vereinen eher anders ist. Gerade was solche Fragen wie diese hier angeht, ist der Kenntnisstand in vielen Vereinen oft erschreckend gering. Ist ja auch alles kein Problem, solange nicht mal wirklich was richtig schief geht, was Gott sei Dank eher selten vorkommt.

    Und zu den Landesverbänden: Selbst da ist nicht immer alles Gold, was glänzt. Sieht man in diesem speziellen Fall auch schon alleine an den vielen fehlerhaften Formularen, welche dort immer noch angeboten werden.


    Den Austausch hier im Forum sollte man hingegen nicht unterschätzen. Schon alleine durch die Vielzahl der Teilnehmer aus allen Teilen unseres Landes und teils sogar darüber hinaus, mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen und Kenntnissen und auch speziellen Interessen und mit oft auch recht unterschiedlichen Sichtweisen, ergibt sich hier meistens auch ein deutlich runderes und letztlich auch fundierteres Bild als nur durch den Austausch auf lokaler Ebene. Hier ist schon eine Menge Fach- und Spezialwissen unterwegs und zwar auf allen Gebieten. Etwas sortieren und auch verstehen wollen bleibt einem allerdings auch hier nicht erspart. ;)

    Und selbst eine auch mal etwas härter geführte Auseinandersetzung über den vermeintlich richtigen Weg muss nicht unbedingt immer schlecht sein. Allerdings mangelt es da oft an der nötigen Streitkultur. :evil::saint:


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo Murmelchen,
    wir sind ein normaler Verein wie viele andere Vereine auch. Ich spreche hier auch keinen Kompetenzen ab, aber Du schreibst es ja selber wie erschreckend der Kenntnisstand einiger ist. Das Finde ich schon traurig. Aber das muss auch jeder Verein selber entscheiden wie weit er sich bildet und seine Leute zu den Lehrgängen schickt. Wenn Du eine etwas härtere Auseinandersetzung über den vermeintlich richtigen Weg richtig findest sind wir sogar einer Meinung, aber ich bin nun mal so das ich sage was ich denke. Kommt nicht immer gut an, aber besser als um den heißen Brei reden, dass bringt gar nichts. Mit man könnte, sollte und eventuell, ich bin bisher gut damit gefahren.

  • Bezieht sich der Plural der Sorgeberechtigten [sc. in § 27 WaffG] ]auf den Plural der anwesenden jugendlichen Schützen?

    Erstens: ja. Schlicht und einfach ja.

    Zweitens: wer allein unterschreibt, setzt damit in der Praxis den Rechtsschein, dass er oder sie auch eventuelle Mitsorgeberechtigte vertritt. So die ganz gängige Praxis im Schulbereich, wo das Ganze viel häufiger (und vor allem viel schadensträchtiger) ist als im Vereinswesen. Hatte ich erst heute wieder.

    Drittens: ein Formular sollte aus dem Grunde 2 in der Unterschriftsspalte ausdrücklich stehen haben:
    "Unterschrift(en) des oder der (aller) Sorgeberechtigten". Und genügend Platz für zwei Personen lassen.

    Murmelchen schrieb:

    Zitat

    Ach, da sind sogar mehrere Fehler... sollen sich's halt von Ranninger korrigieren lassen. Ich habe ja keinen Auftrag vom BSSB. :P

    2 Mal editiert, zuletzt von Carcano (19. Mai 2015 um 21:03)

  • An Felix,
    ich weiß nicht wie es bei euch ist, geht mich auch nichts an, aber ein Vorstand sollte schon ausgebildete Leute haben die sich auskennen. Dann gibt es immer noch die Verbände wo man sich erkundigt Man kann doch nicht einen frisch ausgebildeten im Regen stehen lassen, erkundige dich man im Forum wir wissen auch nichts, bravo.

    Hallo Murmelchen,
    wir sind ein normaler Verein wie viele andere Vereine auch. Ich spreche hier auch keinen Kompetenzen ab, aber Du schreibst es ja selber wie erschreckend der Kenntnisstand einiger ist. Das Finde ich schon traurig. Aber das muss auch jeder Verein selber entscheiden wie weit er sich bildet und seine Leute zu den Lehrgängen schickt. Wenn Du eine etwas härtere Auseinandersetzung über den vermeintlich richtigen Weg richtig findest sind wir sogar einer Meinung, aber ich bin nun mal so das ich sage was ich denke. Kommt nicht immer gut an, aber besser als um den heißen Brei reden, dass bringt gar nichts. Mit man könnte, sollte und eventuell, ich bin bisher gut damit gefahren.

    Wenn du eure Vereinsarbeit hier indirekt so in den Himmel hebst, kannst du doch sicherlich hier absolute Klarheit schaffen 8o

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  • Lese das was Carcano schreibt, dann bist Du auf den richtigen Weg. Damit ist das Thema für mich durch.

    1: Damit machst du es dir jetzt ganz schön leicht!
    2:Letzter Beitrag von Carcano klärt nur die Frage der Unterschriften, nicht die Gesamtfrage, was in einem ANmeldeformular alles abgedeckt sein sollte!


    Erster Zwischenstand ist erreicht, Stefan Rinke hat meinen Entwurf verbessert, ich habe allerdings noch ein paar Fragen an ihn gestellt, die mir als Jugendbetreuer mehr Freiheiten geben.

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  • Tut mir leid das ich das so sagen muss, typisch deutscher Michel. Von der Wiege bis zur Bahre Formulare, Formulare. Jugendliche kann ich nur aufnehmen mit elterliche Genehmigung PUNKT Das Andere regelt sich aus dem Waffengesetz und Sportordnung. Warum einfach wenn es kompliziert geht, das tut schon weh. Solche Sachen bringen doch erst die Leute die uns schon so viel Schwierigkeiten gebracht haben auf die Idee auch da noch idiotische Dinge hinein zu praktizieren, lasst doch mal die Kirche im Dorf.

    Gerade in diesem Fall, Vereinsbeitritt und Erlaubnis zur Teilnahme am Schießbetrieb werden eben keine Frormulare benötigt.

    Wesentlich wichtiger ist, dass die Mitglieder soweit sie am Vereinsbetrieb teilnehmen versichert sind, denn da können Fehler durchaus Existenzen gefährden.

    Nachdem für die Erlaubnis zum schießen nur die schriftliche Form vorgeschrieben ist reich auch eine formlose Erklärung der Sorgeberechtigten.

    Hallo @Califax,


    ich verfüge sicher auch nicht über mehr juristisches Fachwissen als Du,

    würde aber einfach mal behaupten wollen, schon die Tatsache allein, dass es Konstellationen gibt, wo eine Person über das alleinige Sorgerecht verfügt, verbietet schon eine generelle Forderung nach mehreren Sorgeberechtigten.

    Ich würde mich nie zu einem Widerspruch hinreißen lassen, möchte nur mal fragen warum es so viele Streitfälle besonders im Familienrecht gibt bei denen nur deswegen gestritten werden kann weil es mehr als einen Sorgeberechtigten gibt die dann unterschiedlicher Meinung sein können?.

    Wenn du eure Vereinsarbeit hier indirekt so in den Himmel hebst, kannst du doch sicherlich hier absolute Klarheit schaffen 8o