Hallo zusammen!
Ich habe hier mal eine Frage an die hoffentlich vorhandenen Waffenrechtsexperten in diesen Forum!
Habe selber auch schon versucht etwas über das Internet etwas raus zu bekommen, bin da aber nicht so recht fündig geworden...
Ich besitze eine gelbe WBK, ausgestellt 1997, für Langwaffen über 600mm Systemlänge.
In dieser sind bis jetzt 2 Kleinkalibergewehre(.22) eingetrag.
Ich habe nun ein sehr gutes Angebot eines Bekannten bekommen, von ihm sein Ordonnonzgewehr "Schwedenmauser"
zu übernehmen, bzw. zu erwerben.
Meine Frage ist nun, muss diese "neue" Waffe von der zuständigen Waffenbehörde voreingetragen werden?
Muss ich eine neue Bedürfnisbescheinigung erbringen?