Hallo schmidtchen,
Du hast sicher Recht, der von mir gewählte Begriff "Waffenhorten" war etwas ungünstig gewählt, war aber auch nur als Entgegnung auf den Beitrag von WSG98 zu sehen, welcher ja die Ansicht vertritt, dass Jäger nicht dem Bedürfnisprinzip unterliegen.
Wer meine sonstigen Beiträge hier gelesen (und auch verstanden) hat, der weiß, dass ich ganz sicher nicht zu den Befürwortern des Gesetzes und dessen restriktiver Auslegung gehöre. Im Gegenteil, gerade dieses Bedürfnisprinzip in der jetzigen überzogenen Auslegung und Durchsetzung, aber auch diese seltsame Erfindung des "anerkannten Schießsportverbandes" gehören für mich zu den fragwürdigsten Aspekten des Waffenrechts.
Sowohl die WBK Gelb und auch der Jagdschein sind unbefristet und im Prinzip auch unbegrenzt erteilte Erlaubnisse, wobei das für den Jagdschein auch nur dann gilt, wenn dieser auch gelöst wurde. Nur als Beispiel, Munitionskauf auf den Jagdschein und dann nicht mehr einlösen kann da schon zur fiesen Falle mutieren.
Da aber auch bei diesen Erlaubnissen das Bedürfnisprinzip gilt, kann es (insbesondere heutzutage) auch passieren, dass sich der Inhaber der Erlaubnis (nach Erwerb der xten* Waffe) auch mal mit der Frage seitens der Behörde konfrontiert sieht, warum es denn ausgerechnet die auch noch sein musste und ob denn nicht die "vielen" anderen auch schon reichen. Und dann sollte der Inhaber auch einen 'guten' Grund - Bedürfnis bedeutet in diesem Zusammenhang nichts anderes als einen (anerkannten) Grund haben - nennen können. Und, auch wenn ich auch dafür Verständnis aufbringe, 'einfach nur haben wollen' ist ganz sicher kein anzuerkennender Grund in dem Zusammenhang.
Es ist übrigens nicht sinnvoll, hier jetzt auch noch über die Größenordnung, bei der dass geschehen kann, zu diskutieren. Es sollte aber auch jedem nur halbwegs mit der Materie Vertrauten klar sein, dass die subjektiven Auffassungen darüber sehr stark divergieren können.
Mit bestem Schützengruß
Frank