Neues Bedürfnis nötig??

  • Hallo schmidtchen,

    Du hast sicher Recht, der von mir gewählte Begriff "Waffenhorten" war etwas ungünstig gewählt, war aber auch nur als Entgegnung auf den Beitrag von WSG98 zu sehen, welcher ja die Ansicht vertritt, dass Jäger nicht dem Bedürfnisprinzip unterliegen.

    Wer meine sonstigen Beiträge hier gelesen (und auch verstanden) hat, der weiß, dass ich ganz sicher nicht zu den Befürwortern des Gesetzes und dessen restriktiver Auslegung gehöre. Im Gegenteil, gerade dieses Bedürfnisprinzip in der jetzigen überzogenen Auslegung und Durchsetzung, aber auch diese seltsame Erfindung des "anerkannten Schießsportverbandes" gehören für mich zu den fragwürdigsten Aspekten des Waffenrechts.


    Sowohl die WBK Gelb und auch der Jagdschein sind unbefristet und im Prinzip auch unbegrenzt erteilte Erlaubnisse, wobei das für den Jagdschein auch nur dann gilt, wenn dieser auch gelöst wurde. Nur als Beispiel, Munitionskauf auf den Jagdschein und dann nicht mehr einlösen kann da schon zur fiesen Falle mutieren.

    Da aber auch bei diesen Erlaubnissen das Bedürfnisprinzip gilt, kann es (insbesondere heutzutage) auch passieren, dass sich der Inhaber der Erlaubnis (nach Erwerb der xten* Waffe) auch mal mit der Frage seitens der Behörde konfrontiert sieht, warum es denn ausgerechnet die auch noch sein musste und ob denn nicht die "vielen" anderen auch schon reichen. Und dann sollte der Inhaber auch einen 'guten' Grund - Bedürfnis bedeutet in diesem Zusammenhang nichts anderes als einen (anerkannten) Grund haben - nennen können. Und, auch wenn ich auch dafür Verständnis aufbringe, 'einfach nur haben wollen' ist ganz sicher kein anzuerkennender Grund in dem Zusammenhang.

    Es ist übrigens nicht sinnvoll, hier jetzt auch noch über die Größenordnung, bei der dass geschehen kann, zu diskutieren. Es sollte aber auch jedem nur halbwegs mit der Materie Vertrauten klar sein, dass die subjektiven Auffassungen darüber sehr stark divergieren können.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Entgegnung auf den Beitrag von WSG98 zu sehen, welcher ja die Ansicht vertritt, dass Jäger nicht dem Bedürfnisprinzip unterliegen.

    Das ein Jäger nicht dem Bedürfnisprinzip unterliegt, habe ich so doch gar nicht behauptet!
    Ich habe nur geschrieben, das ein Jäger 2Kurzwaffen und beliebig viele Langwaffe "bedürfnisfrei" erwerben/besitzen kann, weil der Besitz eines Jagdseines bereits das Bedürfnis ist (§13 WaffG).

    Somit muss sich ein Jäger z.B. nicht bescheinigen lassen, das er z.B. die Büchse, die er erwerben möchte/erworben hat, für die Schwarzwildjagd oder der 44. Magnum Revolver für Fangschüsse aus SW benötigt oder das er mit seiner Flinte auch wirklich Niederwild bejagt.

    Er kann sich Langwaffe einfach per JS kaufen und den Voreintrag für 2KW mit verweis auf den JS einfach beim Amt "abholen".

    (Wie man es auch auf hunderten Seiten in Jäger-Foren lesen kann)


    wobei das für den Jagdschein auch nur dann gilt, wenn dieser auch gelöst wurde

    Das der JS gültig, also "gelöst" bzw. verlängert wurde ist selbstverständlich Voraussetzung zum Erwerb von Langwaffen und Erwerb/Besitz von LW-Munition .

    Wenn ich schreibe, das der JS das Bedürfnis des Jägers ist, dan setzte ich auch vorraus, das sieser gelöst/gültig ist, sonst ist es ja auch kein Jäger mehr, oder?

    (Dann hätte der frühere Jäger nur ein abgelaufens/ungültiges Stück Papier mit der Aufschrift "Jagdschein" in der Hand, welches rein Rechtlich gar nichts wert ist)

    Es ist m.M. nach auch richtig von den Behörden, Jäger, welche ihren JS nicht verlängern, anzuschreiben und ggf. die WBKs zu widerrufen, weil sie eben kein Bedürfnis mehr haben.


    Solange man aber Inhaber eines (gültigen) Jagdscheines ist, kann die Behörde zwar fragen, warum man diese oder jede Langwaffe gekauft hat oder besitzt, es geht sie aber eigentlich gar nichts an! (denn durch §13 WaffG wird dem Jagdscheininhaber das generelle Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von 2 KW und von (durch das Jagdgesetz nicht verbotenen) Langwaffen und deren Munition zugesprochen).

    Man muss auch nicht unbedingt zur Jagd gehen oder ein Revier gepachtet haben. Ob man tatsächlich Jagd, kann durch die Behörden ja auch nicht überprüft werden.
    Durch den JS könnte man aber jeder Zeit jagen gehen, somit stellt der Besitz des JS das Bedürfnis zum Erwerb/Besitz von den o.g. Waffen da.

    Wird der JS nicht verlänger, fällt automatisch auch das Bedürfnis zum Besitz der Waffen weg (ohne JS kann man ja auch keine Langwaffen /Munition mehr erwerben) Munition darf man (ohne Munitionserwerbsstempel in der WBK) auch nicht mehr besitzen.

    Die eingetragenen Waffen kann man dann noch so lange besitzen (die WBK erlaubt ja den Besitz), bis die Behörde den Bedürfnisachweis fordert und dann die WBK widerruft, weil man kein Bedürfnis mehr hat.

    Mit freundlichem Schützengruß!

    2 Mal editiert, zuletzt von WSG98 (6. Mai 2015 um 22:43)

  • Somit muss sich ein Jäger z.B. nicht bescheinigen lassen, das er z.B. die Büchse, die er erwerben möchte/erworben hat, für die Schwarzwildjagd oder der 44. Magnum Revolver für Fangschüsse aus SW benötigt oder das er mit seiner Flinte auch wirklich Niederwild bejagt.

    Er kann sich Langwaffe einfach per JS kaufen und den Voreintrag für 2KW mit verweis auf den JS einfach beim Amt "abholen".

    Ich kann mit meiner alten WBK Gelb auch jeden Einzellader erwerben, ohne Voreintrag und auch ohne jedwede Bescheinigung. Da hat die Behörde auch einfach nur einzutragen und gut. Mit der neue WBK Gelb erweitert sich der Bereich der möglichen Waffen, gleichzeitig gilt dann aber die Beschränkung, wonach die zu erwerbende Waffe nach einer der Sportordnungen zulässig sein muss.


    Du erinnerst Dich hoffentlich noch schwach, warum diese Diskussion überhaupt erst entstanden ist.

    Du hattest meine Anmerkung bezüglich Status der alten WBK Gelb gegenüber dem Fragesteller - im Besitz einer 1997 ausgestellten WBK Gelb - offensichtlich nicht richtig verstanden und sahst Dich deshalb genötigt, den mit Verlaub schrägen Vorschlag mit dem Jagdschein oder der WBK Rot zu bringen und hast dabei zumindest unterschwellig suggeriert, man würde wohl irgendeine Legitimität oder ein Privileg unterlaufen, würde man einfach so einen Einzellader erwerben. Dir scheint immer noch nicht ganz klar zu sein, dass diese WBK Gelb genau deshalb erschaffen wurde, als Erleichterung für Sportschützen. Genauso wie die Reglung mit dem Jagdschein eine Erleichterung für Jäger darstellt.


    Wir können das hier auch noch gerne fortsetzen, aber dann bleibe auch etwas näher am Text und versuche wenigstens zu verstehen, was ich aussage.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Waffengesetz (WaffG)
    § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

    (1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn


    1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen chießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und


    2. die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).


    (2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.
    (3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. Die Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder die Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte ist binnen zwei Wochen durch den Erwerber zu beantragen.
    (4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.
    (5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.


    Wie ja nicht nur ich immer wieder behaupte, oft erleichtert ein Blick in den Gesetzestext einfach die Rechtsfindung.

    Mir scheint, Du verwechselt da einfach die Begriffe Bedürfnis und Erlaubnis.


    Ein Jäger braucht für den Erwerb bestimmter Waffen und der zugehörigen Munition keine (behördlliche) Erlaubnis, weil der Jagdschein diese dann quasi ersetzt. Im Klartext heißt das einfach nur, er muss seinen Jagdschein vorzeigen, während ich als Sportschütze meine WBK, welche ja das Dokument der Erlaubnis darstellt, vorzeigen muss. Aber ein reiner Jäger hat ja auch gar keine WBK Gelb und wollte er nur mit seiner WBK Grün einkaufen gehen, bräuchte er auch immer erst einen Voreintrag. Deshalb diese Erleichterung mit dem Jagdschein wie auch bei den Sportschützen mit der WBK Gelb.

    Ein Bedürfnis braucht er aber auch und dieses wird auch nur anerkannt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Siehe auch dazu den eingefügten Gesetzestext. Und da stehen dann auch noch so fiese Sachen wie 'glaubhaft gemacht wird', benötigen', 'nicht verboten ist'.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - kein Jäger, aber Opa und Onkel waren Förster

  • Hallo schmidtchen,

    Du hast sicher Recht, der von mir gewählte Begriff "Waffenhorten" war etwas ungünstig gewählt, war aber auch nur als Entgegnung auf den Beitrag von WSG98 zu sehen, welcher ja die Ansicht vertritt, dass Jäger nicht dem Bedürfnisprinzip unterliegen.

    Wer meine sonstigen Beiträge hier gelesen (und auch verstanden) hat, der weiß, dass ich ganz sicher nicht zu den Befürwortern des Gesetzes und dessen restriktiver Auslegung gehöre. Im Gegenteil, gerade dieses Bedürfnisprinzip in der jetzigen überzogenen Auslegung und Durchsetzung, aber auch diese seltsame Erfindung des "anerkannten Schießsportverbandes" gehören für mich zu den fragwürdigsten Aspekten des Waffenrechts.


    So habe ich dich auch durchaus eingestuft. Mir ging es auch nur darum klar zu machen, dass zwar auch bei gelben WBK's ein Bedürfnis da sein muss, aber dass dieses eher "niederschwellig" (gegenüber der Grünen WBK) ist und man sich da auch nicht zu schnell einlullen lassen sollte.

    Da aber auch bei diesen Erlaubnissen das Bedürfnisprinzip gilt, kann es (insbesondere heutzutage) auch passieren, dass sich der Inhaber der Erlaubnis (nach Erwerb der xten* Waffe) auch mal mit der Frage seitens der Behörde konfrontiert sieht, warum es denn ausgerechnet die auch noch sein musste und ob denn nicht die "vielen" anderen auch schon reichen. Und dann sollte der Inhaber auch einen 'guten' Grund - Bedürfnis bedeutet in diesem Zusammenhang nichts anderes als einen (anerkannten) Grund haben - nennen können. Und, auch wenn ich auch dafür Verständnis aufbringe, 'einfach nur haben wollen' ist ganz sicher kein anzuerkennender Grund in dem Zusammenhang.

    Es ist übrigens nicht sinnvoll, hier jetzt auch noch über die Größenordnung, bei der dass geschehen kann, zu diskutieren. Es sollte aber auch jedem nur halbwegs mit der Materie Vertrauten klar sein, dass die subjektiven Auffassungen darüber sehr stark divergieren können.

    Wir beide wissen sicherlich, dass die Behörden vieles machen, aber bei weitem nicht alles durch das Gesetz gedeckt ist. Aber natürlich kann ein "Wehren" aufwendig sein, weshalb es sicher gut ist, für den Fall der Fälle vorzubeugen. Insbesondere muss man denen ja nicht ohne Not "in die Karten spielen" und Unbedarft Anlaß zum Nachbohren geben (indem ich z.B. mehrere Waffen gleich Kalibers kaufe, ohne wirklich einen Grund dafür zu haben, außer den "ich hab doch ne gelbe WBK und kann alles an Einzelllader-Langwaffen kaufen was ich will").

  • Wir beide wissen sicherlich, dass die Behörden vieles machen, aber bei weitem nicht alles durch das Gesetz gedeckt ist. Aber natürlich kann ein "Wehren" aufwendig sein, weshalb es sicher gut ist, für den Fall der Fälle vorzubeugen. Insbesondere muss man denen ja nicht ohne Not "in die Karten spielen" und Unbedarft Anlaß zum Nachbohren geben (indem ich z.B. mehrere Waffen gleich Kalibers kaufe, ohne wirklich einen Grund dafür zu haben, außer den "ich hab doch ne gelbe WBK und kann alles an Einzelllader-Langwaffen kaufen was ich will").

    Wo soll es da beim nachbohren Probleme geben, wenn die Waffe nicht offensichtlich und nachweisbar völlig bedürfnisfern eingetragen werden soll? In so einem Fall wäre die erste Waffe schon abzulehnen auch wenn es das regelkonforme KK ist.

    Soll sich wirklich der Ordonannsschütze gelegentlich eine Flinte oder Jagdwaffe kaufen um weniger aufzufallen?

    Karl


  • Wo soll es da beim nachbohren Probleme geben, wenn die Waffe nicht offensichtlich und nachweisbar völlig bedürfnisfern eingetragen werden soll? In so einem Fall wäre die erste Waffe schon abzulehnen auch wenn es das regelkonforme KK ist.
    Soll sich wirklich der Ordonannsschütze gelegentlich eine Flinte oder Jagdwaffe kaufen um weniger aufzufallen?

    Karl

    Möglicherweise hast du meinen Beitrag nicht ganz verstanden. Die Behörden bohren z.B. nach, wenn man just for fun eine 3., 4. oder 5. KK-Waffe kauft, weil sie dann möglicherweise eine "Waffenhäufung" unterstellen, die ggf. auch durch eine gelbe WBK nicht abgedeckt sein könnte, da möglicherweise nicht alle Waffen für's sportliche Schießen genutzt werden (aber sehr wohl aus techn. Sicht könnten !). An der Stelle fängt man mit der Behörde schon mal gerne ein Palaver an, wenn man nicht rechtzeitig die "Reißleine gezogen" hat.

    Ich habe z.B. in den letzzten 2 Jahren mehrfach Angebote von Schützenkollegen bekommen, mir ihre KK-Waffen zu schenken, da sie im Rahmen einer flächendeckenden Bedürfnisprüfung für das Fortbestehen des Bedürfnisses (was durch die WaffVwV nicht gedeckt ist) aufgeschreckt wurden und ihre Waffe abgeben wollten, aber beim Händler nichts mehr dafür bekamen. Der Verein durfte sie auf seine grüne WBK nicht mehr übernehmen (schon zu viele KK-Waffen drauf), aber ich habe ebenfalls dankend abgelehnt, da ich diese nicht über Gebühr bei mir "parken" wollte um dann in wenigen Jahren bei der Anschaffung eines KK für's aufgelegtschießen diese Waffen "unter die Nase gehalten zu bekommen". Zusätzliche Waffen muss du natürlich nicht kaufen , aber eben auch nicht jeden Mist unbesehen drauf packen.

  • Möglicherweise hast du meinen Beitrag nicht ganz verstanden. Die Behörden bohren z.B. nach, wenn man just for fun eine 3., 4. oder 5. KK-Waffe kauft, weil sie dann möglicherweise eine "Waffenhäufung" unterstellen, die ggf. auch durch eine gelbe WBK nicht abgedeckt sein könnte, da möglicherweise nicht alle Waffen für's sportliche Schießen genutzt werden (aber sehr wohl aus techn. Sicht könnten !). An der Stelle fängt man mit der Behörde schon mal gerne ein Palaver an, wenn man nicht rechtzeitig die "Reißleine gezogen" hat.


    Auch wenn ich so manchen Juristen nicht immer verstehe ist mir das hier schon klar um was es Dir geht.
    Du zeigst aber Probleme auf bei denen hier im Süden kaum ein SB ein Faß aufmacht wenn sich der Bürger nicht völlig dumm stellt. Bei der Gelben gabs mal Beschwerden weil der Schütze keinen Schrank hatte und er angab dass die Waffen, die beim Händler standen sowieso nur zum weiterverkaufen erworben wurden. So einem ist wirklich nicht zu helfen.
    5 KKs sind ja überhaupt nichts, zwei alte die nicht verkauft wurden weil sie nichts mehr bringen, eins auf 100 M eingerichtet und für die RWK Saison in der Kreisklasse ist ein Ersatzgewehr doch wohl erforderlich. Jetzt haben wir schon 5 Waffen, immer noch keine Waffe für Auflage und einen UHR haben wir auch noch nicht dann sind wir schon 4 Jahre dabei um noch ein Teil für Sommerbiathlon zu erwerben.


    Probleme hatte mal ein Schütze, der meinte eine 8. KW wegen Fehlkauf tauschen zu müssen ohne erneut ein Bedürfnis nachzuweisen weil er keine Zeit habe monatlich an den Stand zu hampeln, aber auch der konnte trotzdem alle Waffen behalten und bekam nach seinem Jahr mit Nachweis seine WBK.

    Zitat

    Ich habe z.B. in den letzzten 2 Jahren mehrfach Angebote von Schützenkollegen bekommen, mir ihre KK-Waffen zu schenken, da sie im Rahmen einer flächendeckenden Bedürfnisprüfung für das Fortbestehen des Bedürfnisses (was durch die WaffVwV nicht gedeckt ist) aufgeschreckt wurden und ihre Waffe abgeben wollten, aber beim Händler nichts mehr dafür bekamen. Der Verein durfte sie auf seine grüne WBK nicht mehr übernehmen (schon zu viele KK-Waffen drauf), aber ich habe ebenfalls dankend abgelehnt, da ich diese nicht über Gebühr bei mir "parken" wollte um dann in wenigen Jahren bei der Anschaffung eines KK für's aufgelegtschießen diese Waffen "unter die Nase gehalten zu bekommen". Zusätzliche Waffen muss du natürlich nicht kaufen , aber eben auch nicht jeden Mist unbesehen drauf packen.

    Warum machen die das mit, wenn andererseits doch so erfolgreich gegen die Behörden geklagt wird.


    Karl
    [/quote]

  • Fangen wir mal hinten an:

    Warum machen die das mit, wenn andererseits doch so erfolgreich gegen die Behörden geklagt wird.

    Bei uns hier in NRW sind leider auch die VG und OVG relativ restriktiv und nicht jeder ist erpicht darauf, den Klageweg bis zum Ende durchzuziehen, auch nicht mit Rechtsschutz. Zumal die Kiste mit den Kosten für die Überprüfung der gesetzlichen Aufbewahrung, die lt. BVerwG nun wir Schützen tragen dürfen, wenn's die Kommune entsprechend umsetzt, die Leute doch etwas ernüchtert hat.

    Du zeigst aber Probleme auf bei denen hier im Süden kaum ein SB ein Faß aufmacht wenn sich der Bürger nicht völlig dumm stellt.

    Das glaube ich dir gerne, aber leider hat der Süden andere Nachteile, weshalb ich gerne weiterhin im Westen wohne. ;)

    5 KKs sind ja überhaupt nichts, zwei alte die nicht verkauft wurden weil sie nichts mehr bringen, eins auf 100 M eingerichtet und für die RWK Saison in der Kreisklasse ist ein Ersatzgewehr doch wohl erforderlich. Jetzt haben wir schon 5 Waffen, immer noch keine Waffe für Auflage und einen UHR haben wir auch noch nicht dann sind wir schon 4 Jahre dabei um noch ein Teil für Sommerbiathlon zu erwerben.

    Bei dieser Rechnung sind ein paar unbekannte dabei, die dir unsere Behörden streitig machen. 1. gestehen sie dir den weiteren Besitz eines KK-Gewehres, welches (für dich) zum sportlichen Schießen nicht mehr geeignet erscheint, das du aber nicht verkaufen willst, weil es wirtschaftlich nichts mehr bringt, nicht zu (bzw. verweigern dir eine neue Waffe, ohne die alte raus zu nehmen) und 2. wird dir als Kreisklassenschütze auch kein Ersatzgewehr für die RWK-Saison zugestanden. Messlatte ist hier (bei uns) "Nationalkader", wobei da über die Kaderstufe verhandelt werden kann (muss also nicht A-Kader sein, sondern kann durchaus auch C/D-Kader sein)

    Insofern bleibe ich bei meiner Meinung: Wer unnötige "Käbbeleien" mit seiner Genehmigungsbehörde vermeiden will, kauft auch auf der Gelben mit Bedacht.

  • FBei dieser Rechnung sind ein paar unbekannte dabei, die dir unsere Behörden streitig machen. 1. gestehen sie dir den weiteren Besitz eines KK-Gewehres, welches (für dich) zum sportlichen Schießen nicht mehr geeignet erscheint, das du aber nicht verkaufen willst, weil es wirtschaftlich nichts mehr bringt, nicht zu (bzw. verweigern dir eine neue Waffe, ohne die alte raus zu nehmen) und 2. wird dir als Kreisklassenschütze auch kein Ersatzgewehr für die RWK-Saison zugestanden. Messlatte ist hier (bei uns) "Nationalkader", wobei da über die Kaderstufe verhandelt werden kann (muss also nicht A-Kader sein, sondern kann durchaus auch C/D-Kader sein)


    Insofern bleibe ich bei meiner Meinung: Wer unnötige "Käbbeleien" mit seiner Genehmigungsbehörde vermeiden will, kauft auch auf der Gelben mit Bedacht.

    Das selbe Spiel wie hier in Österreich mit den WBK-Plätzen.

    Johann

  • Ich bin wohl noch eine Antwort schuldig, wie es mit der WBK weiter ging!

    Der freundlich Sachbearbeiter beim Ordnungsamt hat mir einfach die
    alte WBK eingezogen und eine neue ausgestellt. Und das sogar kostenlos!
    Was ich schwehr beeindruckt, auf einer deutschen Behörde ein Dokument mit Siegel
    und Unterschrift kostenlos zu bekommen!!

  • Ich bin wohl noch eine Antwort schuldig, wie es mit der WBK weiter ging!

    Der freundlich Sachbearbeiter beim Ordnungsamt hat mir einfach die
    alte WBK eingezogen und eine neue ausgestellt. Und das sogar kostenlos!
    Was ich schwehr beeindruckt, auf einer deutschen Behörde ein Dokument mit Siegel
    und Unterschrift kostenlos zu bekommen!!

    Immer wieder verwunderlich wie bürgernah die doch bekannt böswillige Verwaltung arbeiten kann.

    Karl


  • Es könnte auch für Dich mal von Vorteil sein, die alte WBK Gelb zu behalten und zusätzlich eine neue WBK Gelb zu beantragen.

    Wenn Du darauf keinen Wert legst, dann kannst Du den SB auch fragen, ob er die WBK auch in eine nach neuem Recht umwandeln kann. Mit etwas Glück bekommst Du dann einen Aufkleber u/o Stempel in deine alte WBK und alles ist gut. Kann sogar sein, dass es noch nicht einmal etwas kostet.

    Hihi, habe ich nicht eine feine Glaskugel.

    Immer wieder verwunderlich wie bürgernah die doch bekannt böswillige Verwaltung arbeiten kann.

    Es sollte der Regelfall sein. Ist es aber leider nicht.

    Und wir kriegen leider auch immer nur die Spitze des Eisberges mit, da die meisten Bürger (auch mangels Kenntnis, dafür aber im festem Glauben an die Obrigkeit) einfach mit sich machen lassen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Und das sogar kostenlos!

    Das ist ja super!
    (Eigentlich dürfte er das m.M. nach zwar nicht kostenlos machen (ist in der Verwaltungsvorschrift und Kostenverordnung zum WaffG beschrieben), aber manchmal muss sich die Behörde ja auch zu Gunsten des Bürgers vertun! :D )

    Dann wünsche ich fröhliches shoppen bzw. Ordonnanzgewehr- Schießen !!! 8)

    Mit freundlichem Schützengruß!