Liegendmatten

  • Wieso wird´s unverschämt, von mir nicht. Ich behaupte nicht, das ich nen Heiligenschein als Kampfrichter aufhabe, kann als solcher auch mit Kritik umgehen und auch Fehler eingestehen. Wenn sich andere gleich auf den Schlipps getreten fühlen, bitteschön. Jeder zieht sich den Schuh an, der ihm passt, ich brauche das nicht im Verborgenen tun.
    Und wenn es alle in Ihrer Ausschreibung mit aufnehmen würden, dann ist das auch nur ne Schadensbegrenzung, deswegen ist es trotzdem nicht konform mit der aktuellen SpO.

  • Hallo GroMar,

    wohin es letztendlich führt, wenn sich der Ausrichter einfach so über bestimmte Regeln hinwegsetzt, zeigt doch gerade das Beispiel von Benmaster, um das es hier in erster Linie geht.

    Der Veranstalter stellt einfach keine Matten, egal ob jetzt mit oder ohne Hinweis in der Ausschreibung und auch unabhängig davon, ob das überhaupt zulässig ist, die Kampfrichter oder Schießleiter vor Ort entscheiden aber völlig unabhängig davon nach SpO und erlauben (völlig regelkonform nach der neuen SpO) auch nicht die Verwendung eigener Matten. Das kann es doch so nicht sein, oder?

    Wir werden also künftig, sollte dieses sich Hinwegsetzen über die SpO künftig Schule machen, die Situation haben, dass manche Schützen vom nackten Boden aus schießen müssen, während andere die feinsten Luxusmatten gestellt bekommen. Nochmal die Frage, kann es das so wirklich sein bei einer bundesweit ausgetragenen Meisterschaft?

    Du schließt aufgrund der Tatsache, dass zumindest ein Landesverband sich einfach so über bestimmte Regeln hinwegsetzt, dass es dann auch zulässig sein muss. Dem ist aber nicht so. Das ist einfach ein Zirkelschluss.

    Wenn für manche Landesverbände diese neue Regel nicht akzeptierbar ist, dann müssen sich diese Verbände dafür beim DSB einsetzen, dass diese Regel wieder zurückgenommen oder geändert wird. Nur das ist der einzig saubere Weg. Abgesehen mal von der Frage, warum diese Änderung denn bei so viel Ablehnung überhaupt erst beschlossen wurde. Die Landesverbände bilden doch gemeinsam überhaupt erst den DSB. Und auch diese neue SpO wurde doch gemeinsam so beschlossen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo GroMar,
    Der Veranstalter stellt einfach keine Matten, egal ob jetzt mit oder ohne Hinweis in der Ausschreibung und auch unabhängig davon, ob das überhaupt zulässig ist, die Kampfrichter oder Schießleiter vor Ort entscheiden aber völlig unabhängig davon nach SpO und erlauben (völlig regelkonform nach der neuen SpO) auch nicht die Verwendung eigener Matten. Das kann es doch so nicht sein, oder?


    Jetzt muss ich GroMar aber unterstützen, auch wenn ich nicht seiner Meinung bin. Nach seiner Argumentation geht die örtliche Ausschreibung ja VOR der SpO und nur, wenn was nicht geregelt ist, gilt die SpO. Wenn also in der Ausschreibung steht "Der Veranstalter stellt keine Matten. Es dürfen eigene Matten verwendet werden." dann ist es ja in der Ausschreibung geregelt. Dann braucht der Kampfrichter die SpO in diesem Punkt gar nicht mehr ranzuziehen. Sollte er aber nicht der Meinung des Veranstalters sein und der SpO Vorrang geben, so dürfte er den Wettkampf ja gar nicht erst beginnen lassen, da ja eine (möglicherweise nicht ganz unwesentliche) Voraussetzung der SpO (der Veranstalter stellt die Matten) nicht erfüllt ist und ein Schießen auf blankem Betonboden könnte ja ggf. sogar Körperverletzungstatbestände erfüllen.


    Wenn für manche Landesverbände diese neue Regel nicht akzeptierbar ist, dann müssen sich diese Verbände dafür beim DSB einsetzen, dass diese Regel wieder zurückgenommen oder geändert wird. Nur das ist der einzig saubere Weg. Abgesehen mal von der Frage, warum diese Änderung denn bei so viel Ablehnung überhaupt erst beschlossen wurde. Die Landesverbände bilden doch gemeinsam überhaupt erst den DSB. Und auch diese neue SpO wurde doch gemeinsam so beschlossen.

    Na ja, wer die Regularien und Gepflogenheiten beim DSB kennt, der weiss, dass dem in der Regel nur begrenzt so ist. Zwar beschließen die Mitglieder des Sportausschusses und des Gesamtvorstandes die Regeln, aber zumindest das letzte Gremium ist nur zum Abnicken da. Und auch im Sportausschuss läuft vieles, was nicht unbedingt im Interesse aller Länder ist, noch nicht mal im Interesse der meisten sein muss, denn neben den Vertretern der Landesverbände sitzen da auch noch ne ganze Reihe DSB-Referenten, und die stimmen meist mit ihrem Bundessportleiter. Und dieser neigt in vielen Fällen zu durchaus eigenen Sichtweisen. Das ist beim derzeitigen Furnier nicht anders als bei seinem Vorgänger Mückel und anderen vor ihnen. Viele Dinge werden durch die TK (Technische Kommission) vorbereitet und dort sitzen überwiegend "Getreue". Insofern läuft man da schnell gegen Wände, wenn man etwas möchte, was der Herr Bundessportleiter nicht möchte.
    Einsicht ist eine Sichtweise, die nicht jeder hat. ;)

    Und von wegen Kampfrichter mal ein Beispiel aus dem letzen Jahr aus der Bundesliga Luftgewehr: Da wurde zu Beginn der Bundesligasaion im Oktober vom Herrn Bundessportleiter (alleine) auf eine entsprechende Anfrage eines Vereins hin entschieden, dass das Monoframe, welches ja nach der (beim DSB ab 01.01.2014 geltenden) neuen SpO zugelassen ist, auch in der BuLi zugelassen ist, obwohl ja grundsätzlich noch die alte SpO galt (und auch im wesentlichen nach dieser geschossen wurde). Was meinst du, was passiert wäre, wenn ich als Kampfrichter bei einem BuLi-Wettkampf nun hergegangen wäre und hätte gesagt "Interessiert mich nicht, was Herr Furnier gesagt hat, hier schießt keiner mit Monoframe". Das ist an der Stelle eine äußerst schwierige Entscheidung für den KR und ich möchte da nicht stehen. Und da beim DSB häufiger solche Schoten laufen, halte ich mich von den DM auch lieber fern, sonst würde ich wahrscheinlich dort zum "Meuchelmörder" ;) . Da mache ich aber dem kleinen KR keinen Vorwurf.
    Nur, dass er nichts sagt, hat auch nichts zu sagen, denn wenn ich kein KR vor Ort bin, halte ich mich meist auch geflissentlich zurück. :D

  • ................ und ein Schießen auf blankem Betonboden könnte ja ggf. sogar Körperverletzungstatbestände erfüllen.

    Wie hier der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt werden kann würde mich doch mal interessieren?
    Es geht nicht um die Definition der KV, sondern um die Verantwortung der Aufsicht, wenn ein Schütze, freiwillig an einem Wettkampf teilnimmt und das Schießen bei anderen Verbänden und Organisationen ja auch regelgerecht vom Boden (oder nur leicht geschützt) aus stattfinden kann. Die Frage war auf einen Erwachsenen bezogen.
    Das Kindern und Jugendlichen gegenüber eine besondere Garantenstellung besteht ist mir klar.

    Karl

  • Das Kindern und Jugendlichen gegenüber eine besondere Garantenstellung besteht ist mir klar.


    Dann hätten wir das doch geklärt. ;)

    Übrigens besteht zwischen einem Holzfussboden und einem blanken Betonboden gefühlstechnisch durchaus ein größerer Unterschied.


  • Dann hätten wir das doch geklärt. ;)

    Übrigens besteht zwischen einem Holzfussboden und einem blanken Betonboden gefühlstechnisch durchaus ein größerer Unterschied.

    Föhn

  • Zwei Matten konnte ich nicht erkennen, nur dass einige Schützen die Matte am vorderen Ende umgeschlagen und somit verdoppelt haben. Ob das so zulässig ist, wage ich zu bezweifeln...

    Aber wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    edit:
    Habe eben nochmal ein paar Bilder weitergeschaut und in der Tat sind da bei einigen Schützen extra dicke Schaumstoffmatten zusätzlich zu den gestellten. Ich dachte eigene sind nicht erlaubt du selbst wenn, wären die dicken, grauen nicht schon ein wenig zu dick?

    Einmal editiert, zuletzt von Tomislav (19. Juni 2014 um 10:00)

  • ISSF Rule Book 2013 1st

    6.4.7.2 Firing Point Equipment. Firing points must be equipped with:

    A mat for shooting in the prone and kneeling positions. The
    front portion of the mat must be of a compressible material
    not more than 50 mm thick, and approximately 50 cm x
    80 cm in size and measuring not less than 10 mm when
    compressed with the measuring device used to measure the
    thickness of rifle clothing. The remainder of the mat must
    have a maximum thickness of 50 mm and a minimum
    thickness of 2 mm. The minimum overall size must be 80 cm
    x 200 cm. An alternative of two mats is permitted, one thick
    and one thin, but together they must not exceed the
    dimensions indicated. The use of private mats is prohibited;


    Man kann auch in der DSB-SpO nachschauen. Ist (zumindest in diesem Punkt) von der Aussage her gleich.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo Leute,
    jetzt mal die Frage andersherum!
    Kann ich den auch gestellte Matten , es gibt einige bei uns auf Ständen im Bezirk , die sind mir einfach zu weich- und ich würde am liebsten auf dem blanken Holz ohne Matte schießen- kann ich die Matte einfach wegnehmen ???

    Danke
    Reinhold

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich für das Wiki die wichtigsten Punkte für LG 3-Stellung zusammengefasst habe ist mir aufgefallen, dass es bei Punkt 0.3.5 offensichtlich eine Änderung gab.
    Hier heißt es in der Version vom 01.01.2016: "Die Verwendung eigener Matten ist nicht gestattet. Solle es dem Veranstalter nicht möglich sein die Matten zu stellen, kann der Schießleiter/Tech. Delegierte die Verwendung eigener Matten gestatten."
    Heißt für mich: Die Austragungsorte, die bis dahin noch keine Matten hatten, werden sich wohl auch keine mehr anschaffen und wieder den Schützen den schwarzen Peter zuschieben, dass er sich darum kümmert.

    LG Rogo

  • In Hannover wurden neue .. oder mehr beschafft. Auf Kreisebene hat sich quasi nix geändert. Da schleppen wir unser Zeugs immer komplett mit. Da sind soweit die meisten froh wenn man seine eigene hat. Schon weil viele Matten eh nicht mehr den Regularien entsprechen oder so unappetitlich sind, dass man sich icht drauf legen kann.
    Unterm Strich bleibt fast alles so wie es war.

  • [... den Schützen den schwarzen Peter zuschieben, dass er sich darum kümmert.

    LG Rogo

    Was heißt "schwarzer Peter"? Die meisten Schützen sind froh, wenn sie ihre eigenen Matten benutzen dürfen.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Hallo Johann,

    die Regelung, dass der Veranstalter die Matten stellen muss, fand ich ehrlich gesagt sehr gut. Zum einen muss der Schütze ein Teil weniger mit rumtragen, zum anderen hätte damit jeder Schütze an diesem Schießort die gleichen Bedingungen auf dem Untergrund.
    Die Aufweichung der SpO scheint ein Resultat davon zu sein, dass die wenigsten Ausrichter selber Matten angeschafft haben und es zu mehreren Vorfällen wie in diesem Thema gekommen ist. Kann ich die Ausrichter auch verstehen - bei 20 Ständen und 145 Euro pro Matte sind das knapp 3.000 Euro Anschaffungskosten - die durch die Startgelder sicher so schnell nicht wieder rein kommen.

    LG Rogo

  • "Schwarzer Peter" bedeutet aber einen Nachteil für den Schützen. Den hat er mit der eigenen Matte aber nicht.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • "Schwarzer Peter" insofern, dass sich doch wieder der Schütze kümmern muss. Und wie gesagt: lieber haben alle die gleichen Matten und gleichen Voraussetzungen.
    Ich glaube nicht, dass auf Kreis-/Bezirksebene ein Testgerät zur Dickenmessung vorhanden ist. Manche Matten sind dann ok, manche nicht. Haben alle die gleichen sind wenigstens alle ok oder alle nicht ok.

  • Kann ich die Ausrichter auch verstehen - bei 20 Ständen und 145 Euro pro Matte sind das knapp 3.000 Euro Anschaffungskosten

    LG Rogo

    Hallo Roggo,
    eine Liegendmatte kostet zwischen 20-30 Euro!
    - Der Veranstalter (z.B. Landesverband bei der Landesmeisterschaft) hat für Liegendmatten zu sorgen , nicht der Ausrichter !