Auf die Gefahr hin, dass dieses Thema schon ausführlich diskutiert wurde, ich aber zu blöd bin es zu finden, möchte ich euch folgenden Sachverhalt schildern und hätte gerne eure Meinung dazu gewusst.
Am letzten Sonntag war bei uns Landesmeisterschaft 3x40. Ich kam auf den Stand und war der Auffassung, dass von Verbandsseite her Liegendmatten gestellt werden müssen. Dies war nicht der Fall. Also habe ich, wie in den letzten Jahren vor dem Liegendschießen meine Private Matte ausgebreitet und meine 40 Wertungsschuss absolviert. Nachdem ich die 40 Schuss beendet hatte kam die Standaufsicht zu mir und sagte: diese private Liegendmatte ist nicht mehr erlaubt, aber er lässt es mir nochmal durchgehen. Ich habe ihm dann erklärt, dass eigentlich vom Veranstallter Matten gestellt werden müssen. Dies wurde von ihm verneint Auch die Wettkampfleitung hat dies dies verneint. Zusätzlich müsste ich mir dann anhören, dass ich beim 60 liegend auf meine private Matte verzichten müsse und den Stand so beschießen muss wie ich ihn vorfinde. Heißt also: Wenn Matten da sind muss ich genauso schießen, wie wenn keine Matten da liegen.
Ich habe dann zu Hause nochmals in der Sportordnugn gelesen und da steht unter dem Punkt 0.3.5,dass Liegendmatten gestellt werden müssen. Ob ich jetzt meine private Matte benutzen darf sei jetzt mal dahingestellt aber was kann ich tun, wenn mir dies an der 60 liegend Landes verboten wird. Einspruch erheben gegen die Landes , weil keine Matten da sind???