Hallo zusammen,
ich möchte einmal zu dem schräg angebrachten Auflagekeil eure Meinung hören. In der Sportordnung des DSB steht:
9.7.1 Schäftung
1. Zusätzliche Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften können verwendet werden.
Diese Aussage bezieht sich meiner Meinung nach nur darauf, dass Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften benuzt werden können, jedoch NICHT zur Beibehaltung der Schräge des Gewehrschaftes. Diese Schräge des Gewehrschaftes ist jedoch auf dem Bild nicht ausgeglichen worden, sondern wurde mit dem angebrachten Auflagekeil beibehalten! Dieses erlaubt einen leichten Druck gegen die Auflage und wäre somit ein Stabilisierungsfaktor.
Vielen Dank und beste Grüße
hdm
Comments 2
kulzer daniel
Rehtorische Fragen zur Zielfindung:
Muss ich einen Schaft mit gerader Auflagefläche nutzen? - Nein!
Verändert die oben gezeichgte Platte den Winkel des Schaftes? - Nein.
Was macht eine solche Platte? - Verhindert kippeln der Waffe durch 2-Punktlagerung.
Wäre ein so fertig gefräster 2-Punkt-Aluschalft mit Schräge zulässig? Wohl Ja!
==> Das passt so.
Viel wichtiger: jeder cm vor oder zurück mit einem solchen Keilschaft, verändert die Höhe deines Zielens. Dürfte also sogar von Nachteil sein.
hdm Author
Hallo,
Rehtorische Fragen zur Zielfindung:
Muss ich einen Schaft mit gerader Auflagefläche nutzen? - Nein!
------ In dem Fall ist die Schräge des Schaftes ja auch erlaubt!
Verändert die oben gezeigte Platte den Winkel des Schaftes? - Nein.
--- Stimmt, aber die Sportordnung sagt dazu ganz klar:
--- dass Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften benuzt werden können, jedoch NICHT zur Beibehaltung der Schräge des Gewehrschaftes. Diese Schräge des Gewehrschaftes ist jedoch auf dem Bild nicht ausgeglichen worden, sondern wurde mit dem angebrachten Auflagekeil beibehalten!
Was macht eine solche Platte? - Verhindert kippeln der Waffe durch 2-Punktlagerung.
--- Ja, allerdings zusätzlich noch die Möglichkeit mit dieser 2Punktlagerung leichten Druck zur Stabilisierung auszuüben. Da ist ohne den angebrachten Keil nicht in dem Umfang möglich!
Wäre ein so fertig gefräster 2-Punkt-Aluschalft mit Schräge zulässig? Wohl Ja!
--- ja eben lt. Sportordnung nicht, weil wenn ein Keil am Schaft angebracht wird, dann eben nur zum Ausgleich der Schräge am Gewehrschaft! Die 7 Grad Schräge seitlich ist ja ausdrücklich erlaubt.
Evtl. gibt es ja noch mehr Hinweise zum Thema.
Viele Grüße
hdm