Hallo Murmelchen,
Du hast natürlich recht, dass ein Umschlag mit einem BSSB-Logo nicht ausreicht, dass Straftaten zu befürchten sind. Das wäre wirklich recht sonderbar. Wie wär's dann mit einem Umschlag mit einem Bank-Logo. Könnte ja auch ein großer Betrüger sein...
Nach nochmaligem Durchlesen meines Beitrages war das tatsächlich so zu verstehen, aber natürlich nicht so beabsichtigt.
Ich meinte, dass eine Durchsuchung eines Fahrzeugs wohl so gut wie immer auf Autobahnen zulässig ist. Unabhängig davon, wer oder was sich im Fahrzeug befindet.
Dass wir Schützen immer wieder in die "Schußlinie" der Politik geraten steht ja außer Zweifel, wie ja schon vielfach hier diskutiert wurde.
Hoffe, dass ich das nun richtig gestellt habe, dass ich keinen Generalverdacht unterstelle. Egal gegen wen. ![]()
Grüße
Matthias