Beiträge von Lanfear

    Christian Reitz hat gerade eben seinen 2. Weltcup in diesem Jahr gewonnen.
    Bereits in Fort Benning hatte er im Hit or Miss-Finalmodus alle hinter sich gelassen. Heute nachmittag konnte nur Ralf Schumann im Finale mit ihm mithalten. Nach den ersten 4 Serien á 4 Sekunden fliegt der erste der 6 Finalteilnehmer raus. Das Vorkampfergebnis spielt keine Rolle mehr. Es zählt im Finale eben nur getroffen oder nicht getroffen. Einen Treffer gibt es ab einer 9,7. Als erstes war das Finale für den nach dem Vorkampf Zweitplatzierten Chinesen Jian ZHANG (58 Ringe) beendet. Er kam bei den 20 Finalschüssen "nur" auf 9 Treffer. Auch für den Vorkampfersten Alexei Klimov (589 Ringe) aus Russland lief es im Finale nicht gut. Er hatte nur 12 Treffer aus den ersten vier Serien geholt. Die vier anderen Konkurrenten lagen mit 16 oder 17 Treffern deutlich vorne. Nur ein Wunder hätte ihm im Rennen halten können. Das kam aber nicht. Mit drei weiteren Treffern, die die anderen auch hatten oder überboten war er der Nächste, der gehen musste. Die übrigen Finalisten lagen mit 19-21 Treffern noch einigermaßen beieinander. Im nächsten Durchgang konnten sich Christian Reitz und Ralf Schumann von ihren beiden Verfolgern Emil Milev (USA) und Martin Strnad (CZE) klar absetzen. Mit jeweils 25 Treffen lagen die beiden in Führung während die anderen beiden mit je 21 Treffern im Shoot off den verbleibenden Finalisten ermitteln mussten. Hier setze sich Emil Milev durch und durfte einen weiteren Durchgang schießen. Er konnte aber mit 4 Treffern zu den anderen beiden kaum Boden gut machen und schied als Gesamtdritter aus. Den Sieg machten Christian und Ralf unter sich aus. Ralf lag mit einem Treffer 29:28 vor der letzten Serien vorne. Christian Reitz schafft es in dieser Situation 5 von 5 Treffern zu schießen. Ralf musste sich mit 2 Treffern und am Ende mit Platz 2 zufrieden geben.

    Da ich gestern auf der Landesmeisterschaft die OSP geschossen haben, kann ich diese Leistungen im Moment gut würdigen. Hut ab vor diesen Ergebnissen. Da wäre ich sehr gerne dabei gewesen.

    Damit spiegelt sie schon den Willen des Gesetzgebers wieder.

    Ich kenne die gleiche Situation aus dem Steuerrecht. Das ist ganz klar Verwaltungsmeinung und die fällt in den Bereich der Exekutive. Durchaus vergleichbar mit den Einkommensteuerrichtlinien. Der Gesetzgeber sitzt hier nicht mit im Boot. Insoweit widerspreche ich Dir hier erneut. Nur die Verwaltungsbehörden sind durch diese Vorschriften gebunden. Weder die Gerichte noch der Bürger ist an diese Auslegung fixiert. Allerdings kann der Bürger sich auf die Regelungen berufen, da sie auch eine Selbstbindung der Verwaltung darstellen.

    Meine Empfehlung - auch wenn wir in dieser Frage nicht einer Meinung sind - für die Praxis ist die Gleiche: Nicht zu großzügig auslegen.

    diese Frage wurde ja jetzt durch die neue Verwaltungsverordnung recht eindeutig beantwortet. Auch wenn die noch nicht offiziell in Kraft ist, so spiegelt sie doch zumindest den Willen des Gesetzgebers wieder.


    Die Verwaltungsvorschrift ist nicht die Auslegung des Gesetzgebers. Das ist vielmehr die Meinung der Verwaltung. Auch wenn der BR hier zustimmen muss, hat diese Vv keine Gesetzeskraft. Jedes Verwaltunggericht kann daher die Vw ignorieren und eine eigene Auslegung zu Grunde legen.

    Hier mal der Verweis auf eine Seite des Schützenkreises Offenbach, auf die ich zufällig gestoßen bin und die zumindest auf den ersten Blick nebst passender Formulare in Bezug auf das Waffengesetz alles richtig darstellt .


    Danke für die Blume, die Seiten sind von mir :D

    Ich bin hier noch mal in mich gegangen und muss Murmelchen grds. Recht geben. Was nützt eine zur besonderen Obhut befugte Person, wenn sie nicht eingreifen kann, weil sie gar nicht sieht, was abgeht. Zumindest eine Beobachtung des tatsächlich Aufsichtsführenden muss gegeben sein.
    Die zwar noch nicht vom BR genehmigte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetzt sieht das unter Tz. 27.4.2.1 wie folgt:

    Die Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (§ 27 Abs. 3) ist hinreichend sichergestellt, wenn auf der Schießstätte eine angemessene Anzahl derartig qualifizierter Personen anwesend und eine ständige Beaufsich-tigung der minderjährigen Schützen durch diese Personen gewährleistet ist
    Quelle: BT 331-11

    Das stützt dann doch Murmelchens Auslegung der Sache nicht unerheblich.

    Auf Nachfrage wurde mir gesagt das der Inhaber der JubaLi unmittelbar am Stand anwesend sein muss. Ein Mitglied unserer Schießabteilung, er führt allerdings nicht die Jugendschiessabteilung, besitzt die JubaLi. Er ist jedoch nicht unmittelbar am Stand anwesend.

    Dann habt ihr jetzt ein kleines Problem. Wenn die nach Waffenrecht zur Kinder- und Jugendarbeit qualifizierte Person während des Schießbetriebs nicht auf dem Stand ist, dann dürft ihr niemanden trainieren lassen, für den die besondere Obhut nach § 27 Abs. 3 WaffG erforderlich ist.
    Die Person muss zwar nicht unmittelbar das Schießen beaufsichtigen, aber sie muss jederzeit mit Weisungsbefugnis eingreifen können, § 10 Abs. 5 AWaffV.
    Habt Ihr denn wirklich sonst Niemanden im Verein, der über genügend Erfahrung mit Jugendlichen verfügt, den man in Absprache mit euer Waffenbehörde vorübergehend einsetzen kann, bis dann endlich noch Jemand die JuBaLi erworben hat? Vielleicht Jemand aus dem Nachbarverein?


    Wenn Du glaubst, dass verpflichtende Nachschulungen dafür sorgen, dass sich die Schützen besser im Waffenrecht auskennen würden und mehr über die Waffenrechtsänderungen aus dem Jahre 2009 wissen würden, dann täuschst Du Dich. Die Qualität der Sachkundeausbildungen ist bescheiden. Ich kenne Ausbildungen, da besteht jeder, der der deutschen Sprache mächtig ist. Selbst unter vermeintlich informierten Schützen krassieren jede Menge waffenrechtlichen Ammenmärchen, die man nicht weg bekommt. Das ist ähnlich hoffnungslos wie beim Führerschein ;)

    Heute meine allerersten Landesmeisterschaften überhaupt:
    Schützenklasse:
    Revolver .44 Mag. 379 Ringe. Nach Vorkampf auf Platz 4 und nach dem Finale Platz 2. :D
    Revolver .357 Mag 378 Ringe. Nach Vorkampf auf Platz 7. Leider aufgrund der 1 Ring schlechteren letzten Serie nicht ins Finale gekommen.

    Bitte total happy.
    Das Grinsen geht seit dem Vizetitel vom frühen Nachmittag nicht mehr weg. Mit dem 44er reicht es wohl auch für München.

    Ok, dann mal ein paar Zahlen bei uns aus dem Kreis (30 Vereine und 2900 Mitglieder):

    Die Zahlen sind nicht berauschend. Gewehr ist etwas stärker als Pistole. Aber insgesamt wenig Nachwuchs. Ich versuche jetzt den vorhandenen Pistolennachwuchs im Kreis mit Kreisjugendauswahltraining und -veranstaltungen zu vernetzen und bei Laune zu halten. Davon verspreche ich mir, dass zumindest die Starts bei SpoPi, Freie Pistole und auch bei OSP nach oben gehen.

    Ich bin jetzt auch nicht so der Superheld bei Standardpistole, sage aber trotzdem mal wie ich es mache:

    150 Sekunden
    Ablauf identisch wie bei Sportpistole Präzision. Aufgrund der 150 Sekunden bleiben allerdings nur 2-3 Gelegenheiten einen Schuss abzusetzen.

    20 Sekunden
    Wie bei der Schnellfeuerpistole in einem Durchgang ohne Absetzen. Allerdings schieße ich hier kein Fleck, sondern weiterhin unterhalb des Spiegels mit Kontrollweiß. Zeitfenster bis zum 1. Schuss 5 Sekunden. Danach alle 3 Sekunden. Zwischen den Schüssen einen Atemzug machen. Das hilft beim Rhythmus ungemein und verhindert die Atemnot. 20 Sekunden zum Durchschießen ohne Atmen würde ich nicht empfehlen.

    10 Sekunden
    Wie 20 Sekunden. Allerdings ohne Zwischenatmen. Ich versuche den Schnellfeuerrhythmus der 8 Sekunden (2,4-2,6 und dann alle 1,3) zu nehmen.

    Wenn's gut läuft gehe ich mit 540 vom Stand. Wenn's nicht läuft sind's auch unter 500.

    Standardpistole hat vor mir kein Mensch in meinem Verein geschossen. Naja , jetzt sind's auch nicht viel mehr. Dabei ist das eine so tolle Disziplin. Wem Schnellfeuer zu aufwendig und die 4 Sekunden zu schnell sind, der ist bei der Standardpistole gut aufgehoben.
    Es muss ja nicht immer die Mädchendisziplin KK-Sportpistole sein.

    Nachdem ich Deinen Beitrag bei den Kreismeisterschaften und den Starterzahlen gelesen habe, kann ich Deine Aussage viel besser verstehen.

    Trotzdem wir bei uns im Kreis recht gut dastehen mit Pistolenschützen, haben wir Nachwuchsprobleme. Die meisten Jungschützen werden mehr an das Gewehr als an die Pistole herangeführt. Hätten wir nicht so viele pistolenlastige Vereine, könnten wir das gar nicht ausgleichen.

    Die hessischen Schnellfeuerschützen sind nicht die schlechtesten. Im Prinzip wird Schnellfeuerpistole aber eigentlich nur noch im Kader oder von ehemaligen Kaderschützen geschossen. Nachdem die hessischen Kaderathleten nun seit diesem Jahr nicht mehr für Dietzenbach antreten, waren bei unserer Kreismeisterschaft dann doch je drei Teilnehmer in der Schützenklasse und in der Altersklasse am Start. Das ist sehr wenig. Dabei ist die OSP eine der drei olympischen Pistolendisziplinen für die Männer.

    Die paar Teilnehmer unserer KM hatten dann die Idee, wir könnten doch einfach mal ein paar Wettkämpfe veranstalten. Allerdings sollte vorher irgendwie eine Einweisung in die Disziplin stattfinden. Den ersten Termin mit einem ganztägigen Workshop hatten wir gestern dazu.

    Wir waren froh, dass wir mit Thomas Burkhardt aus Dietzenbach einen kompetenten Trainer gefunden hatten, der uns die ersten Schritte gezeigt hat. Über die Veranstaltung habe ich einen kleinen Bericht (pdf. ca. 1MB groß) geschrieben.

    Ich hätte niemals mit 16 Teilnehmern gerechnet. Bei 10 wäre ich schon hochzufrieden gewesen. Wir werden das bei uns auf jeden Fall wiederholen.

    Meinen Glückwunsch! Da kann ich nicht mithalten.
    Naja, am kommenden Wochenende habe ich ja noch zwei Chancen: Zentralfeuerpistole und Olympische Schnellfeuerpistole.


    Licht und Schatten:
    Zentralfeuerpistole 253 Ringe (140 Präzi und 113 Duell) ==> Ziemliches Desaster
    Schnellfeuerpistole: 505 Ringe (264 Ringe im 1. Halbprogramm und 241 Ringe in der 2. Hälfte)

    Die 505 Ringe in de OSP sind persönliche Bestleistung und werden wohl für die Landesmeisterschaft reichen.


    Auch ich habe "nur" den Vereinsübungsleiter und keine JuBaLi und keinen C-Trainer.


    Ich habe nochmal ein bisschen gelesen und diese interessante Ausschreibung des Schützengau Würzburg gefunden.
    Dort steht u.a.: Ausgebildete Vereinsübungsleiter sind für die Obhut von Kindern und Jugendlichen geeignet.
    Also kein Grund zur Panik.
    Der VÜL in Bayern und der Schießsportleiter in Hessen sind nicht vergleichbar. Einen VÜL aus Bayern würde ich auch anerkennen. Für einen SPL hessischer Art gilt für mich weiterhin was ich oben schon gesagt habe. Der VÜL scheint mir eine sinnvolle Mischung aus JBL und SPL zu sein.
    Gute Idee! Sollten die anderen auch so machen.

    Mit welcher Grundlage willst du Ohne Vereinsübungsleiter Nachwuchsarbeit betreiben dürfen? Woher willst du notwendigen Grundlagen haben, bzw. wie willst du diese nachweisen außer durch: Ich bin schob so lange selbst Schütze und daher weiß ich das alles.


    Bei der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen halte ich mich zuerst an die waffenrechtlichen Vorgaben. Zum zweiten beachte ich auch die Vorgaben meiner Versicherer (Sportversicherung und Berufsgenossenschaft) und zu guter Letzt natürlich das bürgerliche Recht im Bezug auf Haftung und Aufsichtspflicht. Bestimmt gibt's noch ein paar Sachen mehr.
    Das Waffenrecht ist in unserem Sport eine doch recht einschneidende Komponente. Deswegen habe ich sie zuerst genannt. Den Rest lasse ich tendenziell weg.

    Das Waffenrecht verlangt keinen Vereinsübungsleiter/Schießsportleiter für den Schießbetrieb mit Kindern und Jugendlichen. Die maßgeblichen Vorgaben macht § 27 Abs. 3 WaffG.
    Je nach Altersgrenzen sind dort unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Im Zweifel braucht man die Obhut einer verantwortlichen und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson. Das schriftliche Einverständnis oder die Anwesenheit des Sorgeberechtigten lasse ich mal weg.
    Es braucht also Jemanden, der zur Kinder- und Jugendarbeit beim Schießen geeignet und qualifiziert ist. Genau zum diesem Zweck gibt es die Jugendbasislizenz. Der Schießsportleiter, so wie ihn der Deutsche Schützenbund vorsieht, ist dafür in meinen Augen erstmal nicht geeignet. Eine genau Vorgabe macht der Gesetzgeber nicht. Er verlangt allerdings das die Geeignetheit der Aufsichten glaubhaft zu machen sind, § 27 Abs. 3 Satz 4 WaffG. Wer legt denn aber nun fest, wer Aufsicht ist und wer dann dazu auch noch die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit hat. Das legt grds. der Schießstandbetreiber nach eigenem Gusto fest, § 10 Abs. 2 AWaffV. In den Fällen der Vereine, die einem anerkannten Verband angehören, müssen die Aufsichten nicht an die zuständige Behörde gemeldet werden, die Voraussetzung bleiben aber die gleichen, § 10 Abs. 3 AWaffV.

    Der Schießstandbetreiber muss die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit seiner Aufsichten glaubhaft machen können. Ich würde als Vereinsvorsitzender/Schießstandbetreiber nur Aufsichten benennen, die eine Jugendbasislizenz oder einen C-Trainer haben. Jemand, der "nur" Schießsportleiter oder auch nur Schieß- und Standaufsicht ist, müsste für mich dazu noch langjährige Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf dem Schießstand haben.

    Das ist eine sehr schwache und dürftige Begründung, die im stark bürokratisierten Deutschland gewisse Fragen aufwirft.


    Ich wollte hier eigentlich nicht so ausführlich die Voraussetzungen für Schießtraining mit Kindern und Jugendlichen erläutern. Welche Fragen das für Dich aufwirft, würde mich interessieren.

    "Die zuständige Sportversicherung des Landessportbund Hessen verlangt von den ÜL, egal in welcher Sportart, keine Lizenz."
    Empfinde ich als sehr mutig und kann ich mir auch nicht vorstellen. Ist dann bei deinen Trainingseinheiten immer eine weitere Person anwesend, die Schießleiter ist? Wie willst du die gesetzlich vorgeschriebene Aufsicht sonst nachweisen?


    Zum Thema Sportversicherung : http://www.arag-sport.de/ihr-sportversi…gemeine-fragen/
    Dort bitte Frage 11 beachten.

    Mir war schon klar, dass es sich beim Schießsportleiter und eine Vorstufenquali für den Trainer C handelt und das das nichts mit Schieß- und Standaufsicht zu tun hat.

    Ich habe in Frage gestellt, ob das angesichts der thematischen Inhalte so sinnvoll ist. Die Jugendbasislizenz ist vom DSB aus keine Vorstufenquali. Ich würde sie aber in der Trainerausbildung als sinnvoller ansehen, als die Schießsportleiterqualifikation. Mag sein, dass der Lehrgang in anderen Landesverbänden wirklich gut ist, aber angesichts der auch vom DSB vorgesehenen Inhalte kann ich mir das kaum vorstellen (Qualifizierungsplan als pdf ab Seite 21 ).

    Die zuständige Sportversicherung des Landessportbund Hessen verlangt von den ÜL, egal in welcher Sportart, keine Lizenz.
    Noch mal ganz deutlich: Schießleiter ist nicht gleich Schießsportleiter. Das ohne Schießsportleiterlizenz keine Nachwuchsarbeit möglich ist, bezweifle ich doch sehr.

    P.S. Ich komme ja gar nicht hinterher mit meinen Antworten, so schnell wird hier gepostet.

    Ich arbeite aber als Trainer nicht unbedingt mit Kinder, aber doch meistens am Schießstand.

    Bitte nicht missverstehen. Natürlich ist die Qualifikation als Schieß- und Standaufsicht für einen Trainer zwingend. Das habe ich aber auch nicht in Frage gestellt. Vielmehr geht um die für mich als Trainer unnütze Qualifikation als Schießsportleiter. Als Trainer will ich doch keine Kreismeisterschaften organisieren.
    Da aber zumindest 120 Unterrichtseinheiten für den Trainer C Breitensport erforderlich sind, sollte deshalb in meinen Augen lieber die Jugendbasislizenz anstelle der Schießsportleiterlizenz integriert sein. Die Wahrscheinlichkeit als Trainer mit Kindern und Jugendlichen zu tun zu haben, ist für mich deutlich höher, als einen Schießsportwettkampf organisieren zu müssen.


    Denke ich auch, Sicherheit geht vor. Und als Trainer sollte man nicht nur für Kinder, sondern für alle Mitglieder eines Vereins zur Verfügung stehen


    Der Schießsportleiter hat doch nur wenig mit Sicherheit zu tun. Hier mal das Ziel der Ausbildung wie es für den Hessischen Schützenverband formuliert ist:
    Die Ausbildung eines Schießsportleiters besteht unter anderem aus der Kenntnis und Umsetzung der Inhalte der Sportordnung des DSB, dem Planen und Durchführen von Schießsportveranstaltungen, das Überprüfen von Sportwaffen, die Aufsicht beim Schießen und die Vermittlung der Grundkenntnisse der verschiedenen schießsportlichen Disziplinen.

    Aus meiner praktischen Erfahrung auf diesem Lehrgang besteht der Teil "Aufsicht beim Schießen" darin, sich darüber Gedanken zu machen, wie viele Aufsichten einzuteilen sind. Der absolute Schwerpunkt war Planen und Durchführen von Schießsportveranstaltungen und Kenntnisse der Sportordnung.
    Beim HSV gehört die Schieß- und Standaufsichtsausbildung zur Jugendbasislizenz. Die meisten Teilnehmer haben die Quali. aber schon ergänzend bei ihrer Sachkundeausbildung erworben. Ist also dort nur Wiederholung.

    Ich stelle mich als Trainer auch allen Mitglieder zur Verfügung. Einzig und allein im Jugendbereich ist das bei uns wirklich gefragt. Im Erwachsenenbereich läuft bei uns kein geregeltes Training. Da schießt im Prinzip jeder was er oder sie für richtig hält. Meistens ist das ein Wettkampfprogramm. Alles andere wird doch als albern empfunden. Und wenn Du dann auch noch der "Neue" bist, kannst Du hundert mal besser schießen und 'ne Trainerlizenz haben. Interessiert doch keinen. Das läuft da mehr nach dem Motto: "Auch was der schon wieder will. Was soll der mir den beibringen? Ich habe schon geschossen, da hat der noch in den Windeln gelegen."

    Mich würde ja mal interessieren, wer von Euch als ÜL wirklich eine Erwachsenengruppe trainiert und nicht bloß standaufsichtlich betreut.

    Trotzdem verwirrend, dass man dich überhaupt zur Trainerausbildung zugelassen hat ohne Schießsportleiternachweis.


    Habe ich in Hessen schon des öfteren erlebt. Die Schießsportleiterlehrgänge passen terminlich halt nicht immer so genau zu den Trainer C Lehrgängen, so dass der Schießsportleiterlehrgang dann nachgeholt werden muss, bevor es die Lizenz gibt. Nach meiner Erfahrung könnte man im Rahmen der Trainerausbildung gerne auf den Schießsportleiterlehrgang verzichten. Das die Jugendbasislizenz Bestandteil wäre, fände ich viel wichtiger.

    Meinen Glückwunsch! Da kann ich nicht mithalten.

    Leider habe ich auch im zweiten Jahr die Quali für die Landesmeisterschaft mit der KK-Sportpistole vergeigt. Mit je einer 6 in Präzision und Duell kamen am Ende nur 268 Ringe raus. Letztlich Jahr hatte ich 270 mit einem Fehler in Duell. Hier ist irgendwie der Wurm drin.

    Naja, am kommenden Wochenende habe ich ja noch zwei Chancen: Zentralfeuerpistole und Olympische Schnellfeuerpistole.

    Beim HSV braucht man eine ärztliche Bescheinigung für den allgemeinen Teil der an der Sportschule des Landessportbundes stattfindet. Darin soll der Arzt bescheinigigen, dass gegen eine sportliche Betätigung keine Bedenken bestehen.
    Ich hätte seinerzeit die Bescheinigung wegen Verdachts auf Bluthochdruck beinahe nicht bekommen. Musste deswegen extra zum Kardiologen, der mich noch mal getestet hat.

    So gut wie es beim ersten Teil der Gaumeisterschaft lief, so bescheiden ging's am Wochenende danach weiter. Mit dem .44er bin ich mit 373 Dritter geworden. Kein berauschendes Ergebnis, aber OK.
    Dann aber am Sonntag: 9mm-Pistole, meine Paradedisziplin. Nach 4x10 in der Probe bei Präzision gerade noch 91 und 92 hingelegt. Nicht toll, aber für die Quali für die Landesmeisterschaft noch in Ordnung. Dann die 20-Sekunden-Serien auf die Duellscheibe. Die ersten beiden Durchgänge 96 und dann in Serie 3 voll abgeloost. Dritter Schuss Störung. Anstelle die Hand zu heben und die Störung anzumelden, spanne den Hahn neu und ziehe wieder ab. Wäre es da gegangen, hätte ich noch was retten können. Tja, es kam wie's kommen musste: Die Patrone wollte einfach nicht zünden. Nach dem 4 Versuch habe ich per Hand repetiert und zur vorhanden 9 und 10 noch eine 5 und einen Fehler geschossen. Super klasse gemacht :thumbup: Der 4. Durchgang dann wieder ohne Probleme. Leider kamen nur 77 dabei raus. In Summe waren das dann 356 und damit gute 12 Ringe am Limit für die LM vorbei. Wenn ich viel Glück habe, rutsche ich als Ersatzmann für die 4. Mannschaft noch rein.

    Ich habe aber noch ein paar Chancen auf die LM: KK-Sportpistole, Zentralfeuerpistole und Olymp. Schnellfeuerpistole stehen noch aus. Das ich's mit der OSP schaffe, ist allerdings nicht zu erwarten.

    Der Fortbestand ist an die aktive Mitgliedschaft in einem Verein geknüpft, wenn wir so Sonderfälle wie den vereinslosen Sportschützen mal außen vor lassen. Aber im Gegensatz zu dem oben genannten Nachweis für den Antrag ist der Fortbestand des Bedürfnisses nicht an eine bestimmte feste Anzahl von Schießnachweisen geknüpft. Es gibt aber wohl auch Behörden, welche das anders sehen und das Gesetz gerne auf ihre bestimmte Art auslegen.

    Ich empfehle dazu die Lektüre des recht aktuellen Urteils des VG Darmstadt vom 21.01.2011 . Ganz so einfach und eindeutig liegen die Dinge dann doch nicht.