Beiträge von Wollvieh

    Ja mei, wie wir in Bayern sagen. Gut, dass ein Bildchen dabei ist, denn es gibt ja auch noch ein vorderes Systemende.

    Ich bin gespannt, ob in der geänderten Sportordnung dann "hinteres Systemende" steht oder ein Bildchen dabei ist.

    Wenn man einige Beiträge so liest, möchte man das Liedlein "Heile, heile Segen..." anstimmen. Bei manchen drängt sich mir auch der Gedanke auf, dass Dunning und Kruger auch im Hinblick auf unseren Kulturkreis Recht gehabt haben könnten.

    Also: Alles wird wieder gut und wir werden auch das überleben, genau so, wie wir in den letzten 46 Jahren, die ich in diesem Sport aktiv war, alles überlebt haben, was uns die Politik und die Funktionäre alles an Bösem angetan haben.

    Schöne Weihnachten, einen guten Rutsch und allzeit Gut Schuss!

    Murmelchen

    "ich kann und darf mir sogar (nur) mit meiner alten WBK Gelb jederzeit von einem Berechtigten eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe vorübergehend ausleihen oder diese vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwerben. So steht es im Gesetz."

    Stimmt, das war aber nicht das Thema. Hier geht es um die Frage der dauerhaften gemeinschaftlichen Benutzung und nicht um den vorübergehenden Erwerb.

    Was an den Ausführungen der VV unklar sein sollte, kann ich nicht nachvollziehen.

    Entscheidend ist, dass die Aufbewahrer

    "grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden".

    Wenn einer der Aufbewahrer die Berechtigung zum Erwerb und Besitz eines großkalibrigen Revolvers (grüne WBK) hat, dann darf der andere, der lediglich eine (gelbe) WBK für Sportschützen besitzt, ein Kleinkalibergewehr eben nicht zusammen mit dem Revolver einlagern, weil eben nicht alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen.

    Und wenn Du das jetzt immer noch nicht glaubst, dann glaubst es halt nicht.

    Nochmal:

    "Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen"

    Jeder, der die Waffensachkundeprüfung gemacht hat, kennt den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum und weiß, was "erwerben" im Sinn des Waffengesetzes bedeutet.

    Für Murmelchen zum Nachdenken:

    1. Wenn ich Inhaber einer (neuen) gelben WBK für Sportschützen bin, kann ich dann damit eine mehrschüssige Kurzwaffe (keine Perkussionswaffe) erwerben und besitzen?

    2. Welche WBK brauche ich dafür?

    3. Wenn ich die o.g. mehrschüssige Kurzwaffe im vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnis aufbewahre, kann dann meine Frau als Inhaberin einer (neuen) gelben WBK für Sportschützen ihr KK dazu stellen?

    Jetzt alles klar?

    Zum Glück gibt es bei uns Verwaltungsvorschriften, die das Ganze präzisieren und an die sich die Verwaltung auch halten sollte:

    (WaffVwV)

    "36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt. Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen z.B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. Nicht zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung, wenn ein Nichtberechtigter Zugriff auf Schusswaffen erhält (z.B. Inhaber eines Reizstoffsprühgeräts, einer SRS-Waffe oder einer erlaubnispflichtigen Signalwaffe auf Jagdwaffen oder Sportpistolen)."

    Nein weil Sius die Ergebnisse in Echtzeit von der Range überträgt. Da ist nichts mit verwechseln.

    Ja, schon. Aber wenn die Anlage bei Liegend aus Versehen auf Stehend geschaltet war und dann, um keine größeren EDV-Probleme zu verursachen, Sie dann die Stehendwertung auf die Liegendeinstellung schießen durfte? Soll es geben, auch in Hochbrück.

    Wie kommst du darauf, dass hier was verwechselt wurde?

    Sie schießt in der Elim. 1181 und ist dann mit 1171 nicht im Finale. Enttäuschend.

    Am Ende kackt die Ente ja bekanntlich.

    Grüße

    PS: Wollvieh guckst du Sius Results, sie hat stehend schon 100 100 100 98 geschossen.

    Ja, logisch. Ich glaube trotzdem, dass hier ein Fehler vorliegt. Das Ergebnis ist unlogisch. Das Liegendergebnis mit dem Stehendergebnis getauscht, dann ergäbe das Sinn.

    Frage: Bist Du kurz- oder weitsichtig?

    Wieviele Dioptrien?

    Siehst Du nur das Korn unscharf oder auch die Scheibe?

    Es könnte sein, dass nach dem Arbeitstag es Dein Zielauge nicht mehr schafft, zu akkomodieren. Über Akkomodation kannst Du Dich bei Wikepedia informieren.

    Bei der Pistole hilft es meist, wenn die Stärke des Brillenglases ausreicht, die Visierung scharf zu sehen. Das sind dann z.B. bei Kurzsichtigkeit etwa 0,25 oder 0,5 Dioptrien weniger, als Du für das scharfe Sehen in die Ferne benötigst.

    "Verbringen" auf die Dienststelle?

    Zu welcher Dienststelle im Ausland willst Du die Waffe "verbringen"?

    Im Sinne des Waffenrechts „verbringt“ eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert, :)

    Servus, die WaffVwV sagt dazu:

    "12.3.3.2 Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.

    Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.

    Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen

    unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).

    Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen.

    Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten.

    Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann. Zusätzliche Sicherungen an der Schusswaffe in Form von Abzugs- oder Waffenschlössern sind eine sinnvolle Ergänzung. Sinnvoll sind jedenfalls auch die von der PTB zugelassenen elektronischen Sicherungssysteme. Ebenso kann die Entfernung wesentlicher Waffenteile (z. B. Schloss, Kammerstängel, Vorderschaft) sinnvoll sein.

    12.3.4 Von § 12 Absatz 3 Nummer 3 erfasst ist sowohl die Wintersportdisziplin Biathlon als auch die Sportart Sommerbiathlon. Die Begriffe „genehmigte Sportwettkämpfe“ und „festgelegte Wegstrecken“ machen deutlich, dass es auf organisatorische Erfordernisse hinsichtlich des konkreten Ereignisses

    und des konkreten Parcours ankommt. „Genehmigt“ bedeutet, dass die Sportart nach einer genehmigten Sportordnung abläuft. Als Sportwettkampf ist auch das Training anzusehen. "

    Luftdruck ist nunmal modern und macht im Ernstfall nicht so viel Aua, gefällt wohl bestimmten erlauchten Kreisen.

    Luftdruck wird nie Groß oder Kleinkaliber ersetzen könnnen, da es stupide gesagt nur plopp macht und es 10m weit fliegt und ich im normalfall keinen Wind etc. haben werde.

    Der Trend nach Luftdruck geht ja auch in Richtung Kader etc. so weiter.

    Es ist schon erstaunlich was alles man zum Schießen benutzen kann,jetzt also auch schon den Luftdruck!!! Ich habe es gerade auch mit dem aktuellen Luftdruck (derzeit hier 1.015 hPa) versucht, aber bei mir hat sich rein Garnichts bewegt. Ich bin schon ziemlich beeindruckt, dass es bei den "Luftdruckschützen" überhaupt "plopp" macht.

    Ich für meinen Teil nehme aber lieber wieder die Druckluft und mein Druckluftgewehr zum Schießen.

    Servus,

    das ist natürlich ein interessantes Problem. Normalerweise verwendet man beim "Bedding" mit Kunstharz ein Trennmittel. Frage: sind die Systemschrauben drin oder fehlen die? Wenn Sie drin sind, könntest Du versuchen, sie locker zu schrauben und vorsichtig drauf zu klopfen. Möglicherweise findest Du auch einen Weg, das System richtig heiß zu machen, damit das Harz weicher wird und das System sich lösen lässt.

    Ansonsten: kauf dir ein Bleiker, wäre eh besser.

    Typisch deutsch, anstatt sich ganz einfach einmal nur zusammen mit der Moni über Silber zu freuen, findet man gleich wieder ein Bündel Haare in der Suppe...