Hallo Omega24v,
dass die SpO an vielen Stellen nicht nur unklar und und missverständlich formuliert ist, sondern sogar grobe Fehler enthält, wissen die meisten von uns hier seit langer Zeit und beanstanden das auch regelmäßig.
Nur hilft uns das ja auch nicht weiter. Wir müssen ja irgendwie damit leben oder das mit dem Wettkampfsport sein lassen. Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, an dieser Stelle auch noch den Zimmerstutzen mit ins Spiel zu bringen. Dessen teils wieder abweichende Regeln verwirren hier nur zusätzlich.
RainerE fragt hier, ob der anatomische Griff für 50m KK-Auflage zulässig ist. Anatomische Griffe im Gewehrbereich werden in der SpO unter Punkt 1.5.4 behandelt. Nur bezieht sich die Regel 1.5.4 explizit auf das Lufgewehr und GK-Standard, ich wiederhole, Großkaliber-Standard. Diese Regel ist also für das KK-Gewehr gar nicht zuständig, da ja die ISSF das KK-Standard vor längerer Zeit durch das KK-Sportgewehr ersetzt hat und der DSB das dann auch so übernommen hat. Es gibt im DSB also de facto gar kein KK-Standard mehr.
Fazit: Es dürfen im DSB alle 50m KK-Disziplinen entweder mit dem KK-Freigewehr oder dem KK-Sportgewehr geschossen werden. Das gilt nach Regel 9.7 auch für Auflage, sofern im Auflageteil der SpO keine weiteren Einschränkungen zu finden sind. Und da steht nirgendwo, dass anatomische Griffe am KK-Gewehr nicht zulässig sind.
Zweites Fazit: Der anatomische Griff ist am KK-Gewehr auch im Auflagebereich zulässig und RainerE ist einer Falschaussage aufgesessen. Weiterhin nicht zulässig ist so ein Griff allerdings am Luftgewehr.
Apropos: Diese Zeichnung mit dem KK-Sportgewehr unter Punkt 1.5.4 in der SpO gehört da überhaupt nicht hin und trägt nur zur weiteren Verwirrung bei, wie man hier ja auch wieder sieht. Das ist auch wieder so ein Klopser von dem Herren Furnier. Seit Jahren bekannt und auch immer wieder beanstandet, aber nie korrigiert.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen