Beiträge von Murmelchen

    Hallo Sylvia,

    die aktuelle Sportordnung des DSB in elektronischer Form findest Du auf den Seiten des BVA (Bundesverwaltungsamt), wenn Du kurz in eine Suchmaschine deiner Wahl die Stichworte BVA, DSB, Sportordnung eingibst.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Johann,

    mit etwas Verspätung möchte ich nochmal auf deinen Beitrag eingehen. Den Punkt in der SpO mit der Beschaffenheit habe ich wohl bisher überlesen. Wahrscheinlich auch deshalb, weil er in den älteren Sportordnungen noch nicht vorhanden war. Keine Angst, ich habe auch eine aktuelle SpO, aber oft bleiben einem ja gerade die älteren Paragrafen eher im Kopf hängen, wenn man sich schon Jahrzehnte mit der Materie auseinander zu setzen hat.

    Ich würde aber trotz 0.3.13 die Verwendung eigener Unterlagen nicht gänzlich ausschließen wollen, wenngleich das sicher nicht wenige Kampfrichter im DSB anders sehen. Durch das Auslegen einer eignen Unterlage ändere ich ja streng genommen nicht die "Beschaffenheit" des Schützenstandes. Etwas anderes wäre es für mich, wenn ich zum Beispiel mit einer Drahtbürste den Boden aufrauen würde. Wenn man aber den Begriff Beschaffenheit ganz eng auslegt, dann dürfte man auch kein (eigenes) Stativ benutzen und bei Einzeltischen die Position dieser nicht verändern. Mag aber gut sein, dass ich hier eine komische Auffassung vertrete, die nicht jedem so einsichtig ist.

    Ich habe ja schon gesagt, dass eine (eigene) Unterlage keinen individuellen Vorteil gegenüber anderen Schützen bringt, sondern nur einen persönlichen Nachteil, bedingt durch den Anschlag und die Kombination Schuhwerk - Bodenbeschaffenheit, ausgleicht.

    Da aber der Passus (für mich) nicht eindeutig geregelt ist, empfiehlt es sich für alle Betroffenen, das Schuhwerk soweit zu optimieren (eventuell andere Sohle), so dass man auch auf allen Böden ausreichenden Halt findet. Eindeutig nicht gestattet ist jedenfalls die Verwendung irgendwelcher Haftmittel. Dazu gehört auch das Verschütten von Cola oder anderen klebrigen Substanzen. Und wenn wir ehrlich sind, ein bisschen "Sauerei" ist das ja schon.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Der Hauptgrund für die Umstellung auf Kleinkaliber waren wohl die hohen Kosten der Stände für die zunehmend populärer werdende Sportart und nicht etwa moralische Bedenken. Mich wundert ja immer wieder, dass scheinbar niemand Biathlon verbieten will. Das ist doch die "Amokläufer-Disziplin" schlechthin. Man nähert sich schnell einem Ziel, schießt unter Belastung relativ präzise auf keine Ziele und verschwindet danach wieder im Wald. Mein ja nur.

    dingo

    Mir war schon klar, dass Dir das bewusst ist. Meine Anmerkung war auch eher für den geneigten Leser gedacht, welcher mit der Materie auf Grund der eigenen Vereinssituation nicht so vertraut ist. Wir sollten aber etwas vorsichtig sein, wenn wir die Welt zu schnell in gute und böse Schusswaffen und damit auch in gute Schützen und böse Schützen einordnen, denn damit spielen wir unseren Gegnern nur zu. Konsequent zu Ende gedacht bleibt dann nur noch das Lichtgewehr. Und auch das ist böse, da es ja eine Anscheinswaffe ist. Ich erinnere hier nur an die nette Frau Renate Künast. Außerdem vielen Zeitgenossen, bedingt durch unsere Qualitätspresse und die ständige Berieselung mit seichten Filmen, das moderne (schwarze) Match-LG genauso bedrohlich und suspekt wie der AR-15 Nachbau oder Opas Karabiner. Wahrscheinlich geht der letztgenannte noch als am harmlosesten durch, weil den kann auch "Fritzchen" als historisch einordnen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    So ganz richtig ist das jetzt aber nicht. Im DSB werden zwar keine modernen Militärwaffen geschossen, aber doch Ordonanzgewehre, also ältere Gewehre, die bis 1945 irgendwo als Dienstgewehre geführt wurden. Für viele Schützen hat es durchaus seinen Reitz, mit diesen puristischen Teilen etwas zu treffen. Ich finde das auch nicht unbedingt moralisch bedenklich. Es kommt doch immer auf den Zweck an, wie ein Gegenstand eingesetzt wird und wenn damit nach festgelegten Regeln wettkampfmäßig geschossen wird, dann ist es doch auch ein Sport.

    Kleine Anmerkung: Biathlon wurde bis Ende der 70er auch mit Sturmgewehren geschossen.


    Stefan: Herzlich willkommen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Mike,

    worum geht es Dir hier eigentlich? Um die Voraussetzungen und den formalen Werdegang für die Beantragung einer WBK oder um die Einsichtnahme in das Bundeszentralregister?


    Zu deiner Frage: Schau mal auf der Seite des Bundesjustizamtes unter Bundeszentralregister nach. Dort werden deine Fragen bezüglich der Einsichtnahme umfassend beantwortet. Nur so viel, Du musst dort einen Antrag auf Einsichtnahme stellen und dafür ein Amtsgericht in deiner Nähe angeben. Dort kannst dann Einsicht nehmen. Kopien oder dergleichen gibt es aber nicht.

    Aber warum willst Du denn unbedingt eine Einsichtnahme? Wenn Du etwas ausgefressen hast und dabei erwischt wurdest, dann wird das da wahrscheinlich auch drinstehen und dann kannst Du auch grob abschätzen, ob das ein Problem für deine Beurteilung bezüglich Zuverlässigkeit und Eignung sein könnte. Genaueres erfährst Du nur durch deinen zuständigen Sachbearbeiter bezüglich Waffenrecht.


    Nochmal zur WBK: Sind Dir die Begriffe Bedürfnis, Zuverlässigkeit und Eignung klar geworden? Das Waffengesetz und die Verordnung dazu findest Du im Internet. Das Gesetz ist zwar stellenweise recht harte Kost, aber die Punkte bezüglich WBK sind doch recht eindeutig. Viel Spaß bei der Lektüre.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Johann,

    es ist richtig, dass nach SpO 0.3.11 Matten nur für Kniend und Liegend gestattet sind. Aber in SpO 1.0.1.3.1 wird vom Boden oder der Unterlage gesprochen, auf der der Schütze steht. Ich habe fälschlicherweise umgangssprachlich von der Matte gesprochen, aber diese Unterlage gemeint. Der Begriff Unterlage wird in der SpO nicht näher definiert. Ein Stück Teppich dürfte aber unter diesen Begriff fallen. Nach SpO darf sich kein Schütze einen Vorteil gegenüber den anderen Teilnehmern verschaffen. Im Umkehrschluss bedeutet dieses aber auch, dass niemand einen Nachteil haben soll. Daher würde ich durchaus jedem Schützen die Verwendung einer Unterlage gestatten wollen, sollte bedingt durch den Anschlag und durch eine ungünstige Kombination von Schuhwerk und Bodenbelag eine Benachteiligung bestehen.

    Die Verwendung einer individuellen Unterlage ist nicht eindeutig in der SpO definiert, aber nach meiner Auffassung damit nicht gänzlich ausgeschlossen. Im Gegenteil, § 1.0.1.3.1 deutet stark darauf hin, dass Unterlagen erlaubt sind. Ich habe jedenfalls schon auch bei größeren Wettkämpfen diese "Unterlagen" gesehen. Da wurden sie jedenfalls von den anwesenden Kampfrichtern nicht moniert.


    Wo wir gerade schon bei der Sportordnung sind: Das Thema "Klebrige Substanzen" wird in § 1.0.2.3.7 behandelt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Mike,

    das Führungszeugnis und das Bundeszentralregister sind zwei verschiedene Dinge. Auch wenn im Führungszeugnis nichts steht, heißt das nicht, das auch im Bundeszentralregister keine Eintragungen oder Vermerke sind. Die werden bei dir vorhanden sein. Der bei deiner Behörde für das Waffenrecht zuständige Sachbearbeiter prüft deine Zuverlässigkeit anhand dieser Einträge. Unzuverlässig im Sinne des WaffG bist Du zwar erst ab einer Strafe von mehr als 60 Tagessätzen, aber der Sachbearbeiter kann unabhängig davon gerade bei BTM-Geschichten oder Alkohol deine Eignung in Frage stellen. Ich habe ja dazu schon etwas geschrieben.

    Du kannst dein Problem nur lösen, wenn Du bei deiner Waffenbehörde mit den nötigen Unterlagen (Bedürfnisnachweis) den Antrag auf eine WBK stellst und dabei auf den zuständigen Sachbearbeiter einen guten Eindruck machst. Kann sogar sein, dass der Sachbearbeiter unabhängig von deinem Alter eine MPU fordert.


    Aber bedenke bitte, die Schießsportvereine haben es nicht so gerne, wenn sie als Waffenbeschaffungsorganisationen missbraucht werden sollen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Susi78,

    Matten sind erlaubt. Wenn der Ausrichter die Matten stellt, dürfen allerdings auch nur diese verwendet werden, sonst auch eigene. Irgendwelche Haftmittel sind definitiv nicht erlaubt. Streng genommen auch nicht Cola, aber wie heißt es so schön, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn dich da allerdings ein Kampfrichter mit einer Spraydose hantieren sieht, könnte es schon sein, dass der etwas neugierig wird.

    Wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, hattest Du eine längere Schießsportpause eingelegt. Kann es sein, dass die Sohlen deiner Schuhe mit der Zeit etwas ausgehärtet und damit so rutschig geworden sind? Ich habe nämlich das gleiche Problem mit meinen Schuhen. Vielleicht wären ja neue Sohlen ganz hilfreich. Komplett neue Schuhe müssen ja nicht immer sein.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    PS: Du hast doch trotz deiner Rutschpartie ganz ordentlich geschossen.

    So ganz verkehrt ist das nicht, was der Benmaster da vorschlägt. Der wohl besonders in Bayern noch sehr bekannte Johann Riederer (Der Bund München) ist nach meinen Kenntnissen Rechtshändler. Da er aber seit deiner Jugend auf dem rechten Auge nur über eine sehr eingeschränkte Sehstärke verfügt, hat er seinen Anschlag auf Links umgestellt. Und wie bekannt, war er ja damit bis hin zu Olympia sehr erfolgreich.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    das Thema "Verkannten" und die Auswirkungen wird in Schützenkreisen oft sehr kontrovers diskutiert. Vielen Schützen sind die Zusammenhänge bei diesem Thema nicht richtig klar und leider werden deshalb oft auch falsche Behauptungen aufgestellt. Deshalb möchte ich euch hier jetzt eine Seite vorstellen, welche die Zusammenhänge deutlich erklärt und auch die Konsequenzen daraus berücksichtigt.

    Auswirkungen des Verkanntens auf die Treffpunktlage

    Leider liegt der Text nur in Englisch und Niederländisch vor. Für diejenigen, die mit diesen Sprachen nicht so vertraut sind, fasse ich hier die wichtigsten Punkte kurz zusammen.

    Durch das Verkannten ergibt sich für die Treffpunktlage ein Kreis, dessen oberer Bogen durch die Zehn geht und dessen Mittelpunkt senkrecht unter der Zehn liegt. Der tiefste Punkt wird dann erreicht, wenn das Gewehr (Pistole) um 180 Grad verkanntet wird, also "verkehrt herum" geschossen wird. Der Durchmesser dieses Kreises hängt nur von der Entfernung zum Ziel und der gestreckten Flugbahn des Geschosses ab. Schnellere Geschosse führen also zu einem kleineren Kreis und damit zu kleineren Auswirkungen des Verkanntens. Visiererhöhungen haben hingegen keine Auswirkungen auf den Durchmesser des Kreises und damit auf das Verkannten, obwohl das sehr oft vermutet wird.

    Welche Auswirkungen hat jetzt das Verkannten? Wann wird die Zehn nicht mehr getroffen, wenn sonst alle Parameter gleich bleiben? Da wir ja immer auf die gleichen Entfernungen schießen und die Geschwindigkeit unserer Geschosse nur gering variiert, sind die Auswirkungen immer gleicht. Für LG dürfen knapp 8 Grad nicht überschritten werden, um die Zehn noch zu halten und für KK dürfen knapp 4 Grad nicht überschritten werden. Während die 8 Grad wohl von jedem Schützen gut wahrgenommen werden können, wird es bei den 4 Grad bei KK schon deutlich schwieriger. Hier dürfte in der Tat die Wasserwaage das zuverlässigste Kontrollinstrument sein.

    Es spielt also für den Streukreis keine Rolle, ob man verkantet und ob man eine Visiererhöhung benutzt. Man muss nur immer gleichmäßig verkannten. Schon Abweichungen von 4 Grad beim KK führen zu Ringverlusten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Sylvia,

    hier in Westfalen sind die Vereine und ihre Mitglieder über die Sporthilfe versichert. Der WSB hat hier mit dem Versicherungsgeber einen Zusatzvertrag abgeschlossen. Versichert sind hier auch Veranstaltungen und deren Vorbereitung, die nicht direkt zum sportlichen Betrieb gehören, z. Bsp. auch Schützenfeste. Es gibt sogar einen Passus für Bauherren. Tätigkeiten, die der Erhaltung und Instandsetzung der vereinseigenen Anlagen und Gebäude dienen, sind somit versichert.

    Frage doch mal bei eurem Verband an, wie weit der Umfang eurer Versicherung geht. Zu den von Wilhelm angesprochenen Punkten bezüglich der Berufsgenossenschaft kann ich nichts sagen, da ich in Bezug auf die Versicherungen nicht so der Fachmann bin.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo kawiJS,

    das Thema "Schulschießstände" hat hier in NRW hohe Wellen geschlagen. Es ging nicht nur um Gelsenkirchen und um einen Verein. Betroffen waren oder sind weit über hundert Stände, nach meinem Kenntnisstand ausschließlich für Druckluft, auch wenn der WDR-Bericht etwas anderes suggeriert. Diese Stände gibt es hier vielfach seit Jahrzehnten und nie hat es dort irgendwelche Vorfälle gegeben. Vielen der Lehrer und Rektoren an den Schulen war die Existenz dieser Stände gar nicht bekannt. Die wurden erst, genau wie unsere blonde Schulministerin, Frau Barbara Sommer (CDU), durch die Presse und ein paar ganz schlaue Grüne auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht und zeigten sich danach natürlich sofort betroffen. Geholfen hat den Vereinen nur, dass die Schulen in der Regel im städtischen Besitz sind und die Städte damit auch Vertragspartner sind. Frau Sommer träumt nämlich weiterhin von gewaltfreien Schulen. Dabei sind wohl in der heutigen Zeit gerade die Schießstände die einzigen wirklich gewaltfreien Räume in den Schulen.

    Ganz vom Eis ist das Thema aber hier immer noch nicht. In Hagen gibt es in einer Hauptschule einen Schießstand, der dort auch seit Jahrzehnten vom Kreis als Stützpunkt genutzt wird und auf dem sogar Bezirksmeisterschaften durchgeführt werden. Dort gibt es seit einiger Zeit einen neuen Rektor und der ist jetzt (wie könnte es anders sein) auch schwer betroffen. Da er rechtlich keine Handhabe gegen den Stand hat, greift er jetzt regelmäßig in die Trickkiste, um mit abstrusen Auflagen den Schützen den Stand zu vermiesen. Ich sehe generell das Problem, dass, jetzt wo das Thema aus den überregionalen Schlagzeilen raus ist, hier in machen Orten ein lokaler Kleinkrieg gegen die Stände geführt wird und die Vereine alleine noch mehr im Regen stehen.

    Zu deinem Hinweis mit der geschulten Kraft für Öffentlichkeitsarbeit. Ich glaube, ganz so einfach ist es nicht. Das können viele Vereine auch gar nicht bewerkstelligen. Unser Verband hat auch eher geschwiegen, als hier mal deutliche Worte zu finden. Wie es ist, wenn man von der Presse vorgeführt wird, durfte doch sogar Dirk Eisenberg erleben, nachdem sein Interview geschnitten und aus dem Zusammenhang gerissen wurde.

    Auch der WDR-Bericht ist manipulativ, auch wenn man den Eindruck einer neutralen Berichterstattung erwecken will. Es fängt schon mit den ersten Bild an. Was ist denn das für ein Stand, wo mit einem Repetierer auf eine Mannscheibe geschossen wird. Da wird von großen Waffenlagern gefaselt und dann kommen ein paar gut verschlossene Luftgewehre zu Vorschein. Ob es überhaupt in den Schulen Stände für Feuerstutzen und KK gibt, ist mir nicht bekannt. Aber wenn überhaupt, dann sind das die absoluten Ausnahmen. In der Regel sind das ausnahmslos Stände für Druckluft.

    Der Sheriff ist auch "klasse". Dem, wie auch der Frau Sommer, scheint überhaupt nicht klar zu sein, dass sie hier von einer weltweit anerkannten, olympischen Sportart reden, die mit Gewalt ja nun überhaupt nichts zu tun hat. Die sind doch total im falschen Film und ich vermute, genau daher beziehen die auch ihre "Fachkenntnisse". Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man ja lachen.

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Pesca,

    ist ja kein Problem. Ich wollte nur verdeutlichen, dass bestimmte Forderungen, die in Bezug auf den Bedürfnisnachweis gestellt werden, nicht unproblematisch sind und oft an der Praxis vorbei gegen. Der Opa erfüllt locker die Bedingung mit den Trainingseinheiten, nimmt aber (nicht mehr) an Wettkämpfen teil. Der jüngere Schütze nimmt sogar an überregionalen Wettkämpfen teil, könnte aber beiden Trainingsnachweisen in Schwierigkeiten kommen. Wer hat jetzt eher ein Anrecht auf eine (weitere) Schußwaffe? Meine eher rhetorische Frage nach dem "besseren" Schützen bezog sich auf das Bedürfnis, so wie es das Waffengesetz fordert, nicht auf die Schießkunst. Aber ich gehe mal davon aus, das Dir das klar ist.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Dingo,

    Du hast sicher Recht mit deinen Anmerkungen. Aber wir müssen auch immer zwischen der Realität und ideologisch geprägter Hetze, Agitation und Manipulation unterscheiden. Wir alle kennen doch die Realität in unseren Vereinen und auf unseren Schießständen. Wir betreiben eine der friedlichsten Sportarten, dies es so gibt. Selbst Unfälle kommen bei uns so gut wie nicht vor. Wir kennen auch alle die Statistiken des BKA, die Jahr für Jahr belegen, dass die Missbrauchsrate legaler Schusswaffen äußerst gering ist. Daran haben auch die tragischen Einzelfälle der letzten Jahre nichts geändert.

    Ich halte es für wichtig, dass wir auch laut und deutlich und mit Fakten auf die ideologisch geprägten Angriffe auf den Schießsport reagieren. Wenn ich so an den ganzen unsachlichen und unwahren Mist denke, der oft schon mit der puren Absicht der Manipulation seit dem letzten Jahr in der Presse zu finden war, dann kann ich mir manchmal auch einen gewissen Sarkasmus nicht verkneifen.

    Wir kennen doch alle die ganzen Speziallisten, die noch nie einen Schießstand von innen gesehen haben, aber sich auch auf Grund der Medien eine feste Meinung gebildet haben. Erstaunlich, dass viele von denen Biathlon auf der anderen Art ganz toll finden. Aber da wird ja auch gar nicht richtig geschossen. Das sind ja alles nur Spielzeuggewehre. Wie war das noch mit den Lehren, die ganz betroffen waren, als sie von den Schießständen in den Kellern ihrer Schulen erfahren hatten. Den gleichen Lehrern war aber vorher diese Existenz der Stände teilweise über 30 Jahre lang verborgen geblieben.

    Wie Sylvia schon anmerkte, ich glaub, ich schreib mich gerade auch schon wieder etwas in "Rage". Das ist nicht gut. Ich hör jetzt auf.


    Eine Anmerkung sei mir aber noch erlaubt. Wir und gerade auch unsere Verbände haben jahrelang geschwiegen, wenn gerade wieder wegen tragischer Einzelfälle das Waffenrecht verschärft wurde. Wirklich sicherer ist dadurch unser Land aber nicht geworden, da sich ja bekanntlich Verbrecher nicht an Gesetze halten. Nur wir müssen uns jetzt täglich mit diesem Gesetzesmonster rumplagen. Die Gefahr, dass durch weitere Anlassgesetzgebung unser schöner Sport zerstört wird, besteht real. Wir müssen uns daher auch wehren.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Pesca,

    nach meinem Kenntnisstand gilt das nur, wenn Schusswaffen über das Regelkontingent hinaus erworben werden sollen, z. Bsp. eine dritte mehrschüssige Kurzwaffe. Siehe § 14 WaffG.

    Das Thema wird aber, wie fast alle umstrittenen Punkte in unserem Waffenrecht, sehr kontrovers und mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interpretationen diskutiert.

    Nehmen wir doch mal zwei unterschiedliche Fälle aus der Praxis. Da gibt es den schon etwas betagteren Herrn. Er hat sein ganzes Leben lang geschossen, war aber nie ein richtig guter Schütze. Er geht in der Woche mindestens einmal zum Training und schießt dort einen Durchgang. Das macht ihm Freude und ein Schwätzchen mit den Kameraden ist auch immer drin. An Wettkämpfen nimmt er aber nicht mehr teil. Das ist ihm zu stressig und zu anstrengend.
    Dann gibt es da den Mitvierziger. Er hat bedingt durch Beruf und Familie wenig Zeit und kommt nur ganz selten zum Training. Er nimmt aber immer in ein oder zwei Disziplinen an den Meisterschaften teil und qualifiziert als guter Schütze mindestens für die Landesmeisterschaften, manchmal auch für die Deutsche.

    So, wer ist jetzt der "bessere" Schütze und wer erfüllt den Bedürfnisnachweis besser? Ich denke, es wird deutlich, dass überzogene Bedürfnisnachweise problematisch sind, da ja der Schießsport auch Breitensport ist und (hinter vorgehaltener Hand) auch Spaß machen darf. Ich betreibe den Schießsport in meiner Freizeit. Es kann im Laufe des Lebens durchaus mal vorkommen, dass man über ein oder zwei Jahre nicht in der Lage ist, den Schießsport auszuüben. Soll ich dann gleich mein rechtmäßiges Eigentum aufgeben. Wichtig ist doch nur, dass ich damit verantwortungsvoll umgehe. Ich bin in meinem Leben schon oft sicherheitsrelevant überprüft worden. Ich hatte bei der Bundeswehr eine Sicherheitsstufe 2 und durfte damals schon als Zwanzigjähriger im Auftrag des Staates Schusswaffen führen, auch in der Öffentlichkeit. Und heute soll schon der Besitz einer KK-Matchbüchse, die ja nun überhaupt nicht deliktrelevant ist, ein übergroßes Risiko darstellen? Das ist doch absurd.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Die Sache ist dass: Musste vor einigen Jahren Sozialstunden ableisten wegen eine kleinigkeit. Wurde aber nicht
    verurteilt. Im Führungszeugnis steht: "Keine Eintragung". Wäre also alles ok soweit? oder?

    Lies dir mal den § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG durch.

    Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie ...

    Wenn da bei deiner Geschichte Gewalt im Spiel war oder aber eine BTM-Geschichte, dann könnte es eng werden. Und das ist meiner bescheidenen Meinung nach auch absolut richtig so. Wir haben nämlich hinterher wieder die Probleme, wenn einer Mist baut. Deine Hinweise auf den Security-Bereich irritieren mich auch etwas. Das ist schon eine ganz andere Ecke als das sportliche Schießen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Mike,

    Du musst neben der Sachkunde (§ 7 WaffG) das Bedürfnis (§ 8 ), also einen Grund, nachweisen und neben der Zuverlässigkeit (§ 5) die nötige Eignung (§ 6) besitzen.

    Eine bestandene Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG, absolviert bei einen anerkannten Schießsportverband oder bei einem staatlich anerkannten Lehrgang, akzeptiert jede Behörde. Allerdings sollte die zu erwerbende Waffe auch Teil der Waffengattungen gewesen sein, die in dem Lehrgang behandelt wurden. Du brauchst aber auch eine Bedürfnisbestätigung durch den Schießsportverband für die zu erwerbende Waffe. Dafür musst Du mindesten 1 Jahr Mitglied in einem Verein des Verbandes sein und mit einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe mindestens 12 mal regelmäßig oder 18 mal unregelmäßig trainieren. Stichwort Schießbuch. Es muss aber nicht genau die Waffe sein, die Du später erwerben willst. Für den Erwerb von Schusswaffen gibt es bestimmte Altersgrenzen. Ab 18 darfst Du als Sportschütze nur noch KK und Flinten erwerben. Ab 21 auch GK, aber nur in Verbindung mit einer MPU, einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Erst ab 25 entfällt die MPU. Zu erwähnen wäre auch noch, dass es verschiedene Arten von WBKs (Waffenbesitzkarten) gibt. Wenn Du nur bestimmte Waffen erwerben möchtest, kann die Beantragung einer WBK für Sportschützen (gelbe WBK) Sinn machen. Du kannst natürlich auch mehrere WBKs beantragen, erst eine grüne für eine Kurzwaffe und dann die gelbe für Einzellader und Repetierer. Die gelbe WBK hat den Vorteil, dass Du für den Erwerb keinen Voreintrag deiner Behörde brauchst.

    Wie Dingo schon gesagt hat, hast Du als Sportschütze nur dann ein Anrecht auf eine genehmigungspflichtige Schusswaffe, wenn Du auch als Sportschütze aktiv bist. Wenn Du nach dem Erwerb nicht mehr aktiv bist, entfällt auch dein Bedürfnis und damit dein Anrecht auf den Besitz. Es macht daher Sinn, das Schießbuch mit den bestätigten Trainings- oder Wettkampfeinheiten auch nach dem Erwerb noch zu führen.

    Schreib doch mal, in welchem Verband Du schießt und welche Disziplinen dich interessieren. Dann kann man hier auch etwas konkreter werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank