Huch, hier war ja auch noch eine kleine Baustelle. Hätte ich jetzt beinah vergessen.
Mit DSZ ist, wie dingo schon richtig angemerkt hat, die Deutsche Schützenzeitung, das Verbandsorgan des DSB, gemeint. Ist durchaus zu empfehlen und ich dachte jetzt auch, der Begriff DSZ wäre in Schützenkreisen etwas verbreiteter bekannt. Nur alleine der tolle Artikel in der aktuellen Ausgabe über den mittlerweile 97 jährigen ehemaligen Weltmeister und Unternehmer Walter Gehmann ist absolut lesenswert. Ich befürchte allerdings, mit seinem "fatalen" Hang, alle möglichen Dinge wie Nachbars Milchkanne oder Lehrers Dachrinne (Duschvorhang) zu löchern, hätte er in unserer heutigen Zeit eher als Krimineller geendet, denn als ein erfolgreicher Unternehmer. Wichtig waren wohl auch die 50m von seiner Terrasse aus.
Ich weiß, ich weiß, auch ganz böse. Liebe Kinder ...
Zur Frage nach Informationen: Maßgeblich ist erstmal das Waffengesetz. Das findest Du auch nebst Verordnung im Internet auf der Seite des Bundesjustizministeriums. Einfach mal WaffG in eine Suchmaschine eingeben.
Dann gibt es die Dir sicher bekannten Büchlein zur Waffensachkunde von z. Bsp. Karl Heinz Martini oder von Rolf Hennig.
Eine weitere Informationsquelle ist der sogenannte Steindorf/Papsthart, eine kommentierte Aufbereitung des Waffengesetzes in Form der bekannten Beck-Texte. Gibt es als dicken, teuren Wälzer und auch als Taschenbuch. Letztes ist aber wohl auch schon wieder veraltet. Da kann man mal sehen, wie schnell das bei uns so geht mit den Gesetzen.
dingo
Die Sache mit dem Alkohol lassen wir jetzt mal außen vor. Aber ob jemand auch gleich unzuverlässig im Umgang mit seinen Schusswaffen wird, wenn er z. Bsp. bei der Steuererklärung kreativ ist oder unberechtigterweise mit Omas Ausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt, wage ich zu bezweifeln. Keine Frage, wer straffällig wird, soll auch dafür bestraft werden. Aber durch den Passus mit der Zuverlässigkeit werden Waffenbesitzer jetzt eigentlich doppelt bestraft, während andere Bürger nur ihre normale Strafe erhalten. Das ist nicht nur nach unserem Rechtsverständnis und unseren Rechtsgrundsätzen zumindest etwas fragwürdig.
Deine Wortwahl im Zusammenhang mit dem Alkohol war übrings sehr interessant. Das WaffG unterscheidet nach Eignung und Zuverlässigkeit und hier nochmal nach Regelzuverlässigkeit und "absoluter" Zuverlässigkeit. Ja, ich weiß, es ist nicht einfach. Aber da müssen wir durch.
Mit bestem Schützengruß
Frank