Beiträge von Murmelchen

    Der Schießriemen von Kurt Thune ist schon recht gut. Das Material ist sehr stabil, stabiler als das des Logic Belt oder des Sling, aber deswegen eben auch etwas weniger geschmeidig. Da kann es auch sein, dass je nach Verlauf des Riemens dessen Kanten etwas drücken. Von daher kann ich mir auch gut vorstellen, das der Umbau von olivander mit dem Drehgelenk wirklich Sinn macht.

    Wegen des Materials: Mein inzwischen über 15 Jahre alter Logic Belt hält zwar noch, wenn auch die Löcher inzwischen schon etwas oval geweitet sind. Aber gerade der Sing ist ja in letzter Zeit auch etwas in die Kritik geraten, weil sich die Löcher zu stark weiten und bei einigen Schützen soll es wohl auch schon mal zu Rissen gekommen sein. Bei gutem Leder passiert das übrigens nicht, aber man hat dann auch wieder das Problem mit dem Längen.


    Ich bin allerdings auch der Meinung, dass man sich mit dem übertriebenen Anknallen des Riemens keinen wirklichen Gefallen tut. Der Druck in der Schulter und die richtige Höhe werden eher von der Position des Handstops bestimmt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Wolfgang,

    war natürlich nur ein Späßle.

    Aber die besondere Bedeutung bzw. Bewertung von 'U-Booten' in den Foren ist Dir doch sicher klar, oder? Hatte daher auch die Vermutung, Du spielst bewusst damit.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Wolfgang,

    schön Dich hier begrüßen zu können.


    Wollen wir nur hoffen, dass dein gewählter Benutzername nicht zu Irritationen führt. :D

    Beware of Submarines!


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Meine Anmerkungen waren auch nicht so ganz tierisch ernst gemeint, wenn auch nicht völlig ohne Hand und Fuß.

    Möge Dir die 1911 viel Freude bereiten. Neben dem Sachzwang wie deutsches Bedürfnis gibt es ja durchaus noch ein paar andere Gründe, welche für 9mm sprechen. Anderseits, gerade aus einer 1911 haben aber auch die dicken Murmeln ihren ganz besonderen Reiz. Wenn ich mal die Gelegenheit habe, ein paar Schüsschen zu machen, greife ich immer, wenn ich dann die Auswahl habe, zur 45er.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Wobei die Farbe Blau ja nicht unbedingt mit neonfarben gleichzusetzen ist.

    Und einen bunten Schaft habe ich ja bekanntlich auch. Das Ding darin macht aber trotzdem Bum!


    Na ja, es wird wohl auch weiterhin schwierig bleiben.


    Hatte nicht schon mal jemand zart angedeutet, dass es eigentlich für den Popo ist, die Gefährlichkeit eines Gegenstandes von dessen Farbe abhängig zu machen?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ein Interview mit Hubert Bichler, ehemaliger Deutscher Spitzenschütze (unter anderem letzter Weltmeister KK Kniend), langjähriger Trainer von Sonja Pfeilschifter und mittlerweile auch Österreichischer Bundestrainer Gewehr.

    Interessant sind seine Anmerkungen zur Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland und in Österreich.

    http://schiesssport.tv/index.php?option=com_hwdvideoshare&task=viewvideo&Itemid=57&video_id=103


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    im Grunde ist das Thema bzw. die Problematik schon ein alter Hut. Wir haben es hier im Forum auch schon mehrmals behandelt. Nur wollten es wohl bisher viele Schützen und darunter eben auch besonders die Befürworter dieser Technologien nicht so richtig wahrhaben. Es kann ja schließlich auch nicht sein, was nicht darf.

    Hier die zugrunde liegenden Paragraphen:

    WaffG § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
    (1) Es ist verboten

    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    (2) Absatz 1 gilt nicht

    1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


    WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen

    1.6
    Anscheinswaffen
    Anscheinswaffen sind
    1.6.1
    Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
    1.6.2
    Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
    1.6.3
    unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
    Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.


    Hier treten also zwei Probleme auf. Erstens stellt sich die Frage, ob diese Lichtgewehre überhaupt Anscheinswaffen sind und zweites, wenn ja, ob dann eine Ausnahme vom Führverbot geltend gemacht werden kann. Bei den Begriffsbestimmungen ist bei den Ausnahmen die Rede vom Spiel, aber nicht vom Sport. Außerdem werden weitere Kriterien wie bestimmte Farben! für die Ausnahmen genannt

    In § 42a wird dann zwar auch der Sport genannt. Nur gibt es dazu zur Zeit keine weitergehenden Erklärungen oder gar Bestätigungen. Man muss also zur Zeit wohl davon ausgehen, dass, wenn so ein Lichtgewehr als Anscheinswaffe eingestuft wird, es auch vom Führverbot betroffen ist. Spitzfindig würde ich jetzt sagen wollen, man braucht für jedes Lichtgewehr zur Zeit eine Ausnahmebestätigung vom BKA.


    Nicht wahr, unser Waffengesetz ist ein Musterbeispiel für Klarheit und damit auch Rechtssicherheit.


    Noch ein Wort an diejenigen unter uns Schützen, welche in den Lichtgewehren die Lösung für einige unserer Probleme sehen. Nicht wenigen der Gegner wie z. Bsp. dem Herrn Tschöpe von der Bremer SPD geht es nicht um das wirkliche Gefährdungspotential. Die möchten am liebsten das ganze Schützenwesen verbieten. Deshalb werden sie auch beim Einsatz solcher objektiv ungefährlicher Technologien keine Ruhe geben. Und zumindest diese Politiker haben auch (unter anderen) dafür gesorgt, dass das WaffG jetzt so ein Trümmerhaufen ist.

    Zitat Björn Tschöpe:

    "Mit dem Angebot der LPG Schießens werden bewusst bestehende Altersgrenzen für den Schießsport unterlaufen."

    "Bei meiner Positionierung geht es nicht um die objektive Gefährdung bei der Bedienung eines solchen Gerätes, sondern darum, dass bereits Grundschulkinder an Waffen gewöhnt werden sollen."

    "Der entsprechende Unterschied zur rechtlich zulässigen Freizeitgestaltung von Volljährigen ist, dass hier Kinder rekrutiert werden und der Gebrauch von Waffen als gesellschaftlicher Normalfall gelehrt werden soll."


    Sorry, aber ich konnte es mir an dieser Stelle nicht verkneifen. Nachsicht ist aber bei mir deswegen nicht nötig.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Sarah,

    anbei zwei Verweise auf die Schießstandrichtlinien.

    http://www.schiessstandsachverstaendiger.de/schiessstandbau_planung.html

    http://www.vbg.de/bt/apl/gv/schiessricht/titel.htm


    Da die recht umfangreiche Theorie aber auch nicht jedermanns Sache ist, wäre es schon hilfreich, wenn ihr einen erfahrenen Praktiker finden könntet, welcher euch unterstützt. Wie aber Dieter schon sagte, sind die Auflagen bei LG Sommerbiathlon gar nicht so hoch. Bei entsprechendem freien Gelände sogar moderat. Wenn ihr z. Bsp. einen entsprechenden Wall auf dem Gelände habt, dann reicht eine Blende und die seitliche Absperrung. Oft kann dabei sogar auch noch auf die Blende verzichtet werden.

    Zum Thema KPB: Grundsätzlich ist natürlich immer erst mal ein gutes Verhältnis zur Behörde für einen Verein anzustreben und sicher auch sinnvoll. Sollte aber das Verhältnis aufgrund der dort wirkenden Personen eh nicht besonders gut oder eh schon schlecht sein, so kann es auch mal ganz hilfreich sein, sich an eine höhere Stelle zu wenden. Gerade die alteingesessenen traditionellen Schützenvereine verfügen doch oft über ganz ausgezeichnete Kontakte zur Politik und ein gutes Wort z. Bsp. beim Landrat soll da auch schon oft wahre Wunder erwirkt haben. Und gerade mit einer Trendsportart wie dem Sommerbiathlon dürftet ihr als Verein auch ganz gute Argumente haben und leichter auf offene Ohren stoßen. Fingerspitzengefühl sollte den Schützen dabei ja nicht fremd sein. ;)

    Du sprachst anfangs vom Vogelbau. Diese Vogelschießstände werden bei euch ja auch genehmigt. Dabei ist der Betrieb je nach Ausführung sicher oft mit größeren Risiken behaftet, als so ein LG-Stand für Sommerbiathlon. BTDT. Hab aber noch nie das T-Shirt gekriegt. ^^

    Wenn ihr einen Antrag stellt und dabei die geforderten Richtlinien einhaltet, dann habt ihr auch ein Anrecht auf eine Genehmigung. Eine Ablehnung muss eure Behörde dann auch ordentlich (rechtssicher) begründen, nicht nur mit "gibt es hier nicht".


    Ich fände es jedenfalls sehr schade, wenn ihr da gleich angesichts der vermuteten Schwierigkeiten und Bedenken kapitulieren würdet und dann zu so fragwürdigen Ersatzlösungen wie den Simulatoren greifen würdet. Wird das nämlich überall so gemacht, dann verfestigen sich die Handlungen und werden dann auch irgendwann als ganz selbstverständlich angenommen und so quasi faktive Normen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Luftgewehr,

    warum sollte dieser Diskussionsstrang geschlossen werden? Ist doch ein wichtiges und auch interessantes Thema, bei dem bisher zumindest die Kernfrage noch offen ist.

    Ich finde, es wurde hier schon eine ganze Menge zu deinem Beitrag gesagt. Das meiste war auch technischer Natur. Aber auch Hinweise zur menschlichen Wahrnehmung und zum Reglement gehören meiner Meinung nach ganz klar dazu.

    Beachte, die Firma Meyton ist in dieser Sache wahrscheinlich auch nicht völlig unbefangen.

    Aber eine kurze Gegenfrage. Dir ist der Unterschied zwischen Justierung und Kalibrierung bekannt?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Königstiger,

    ich bin mir da gar nicht so sicher.

    Die Anlagen werden wohl auf ihre einwandfreie Funktion hin überprüft. Dabei dürften wohl auch Testschüsse abgegeben werden und man wird vermutlich auch die Position des Schüsse auf der Kontrollscheibe mit denen der Anzeige vergleichen.

    Aber eine Überprüfung der tatsächlichen Messgenauigkeit, bei der es ja zumindest bei LG darum geht, diese 0.25mm (ein Zehntel Ringbreite) sicher messen zu können, wozu noch eine höhere Grundgenauigkeit und nicht nur Auflösung erforderlich ist, können solches Tests so einfach nicht erbringen. Dazu ist dann schon ein höherer Messaufwand nötig. Auch ein Selbsttest einer Anlage sagt ja nichts über die wirkliche Einhaltung der erforderlichen Genauigkeit aus.

    Wie schon gesagt, ich weiß nicht, wie der DSB und/oder die ISSF diese elektronischen Scheiben zertifiziert. Mir ist ist jedenfalls kein Messverfahren und das dazu nötige Equipment bekannt, mit denen die Anlagen draußen im Land auf Einhaltung der Messgenauigkeit überprüft werden können. Gemacht wird es jedenfalls wohl nicht und der bei Defekten oder Störungen herbeigerufene Firmentechniker testet auch immer nur auf einwandfreie Funktion bzw. stell diese wieder her.

    Jedenfalls ein interessantes Thema.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    damit keine Irritation oder Fehlinterpretation aufkommen, möchte ich noch ein mal kurz den Punkt ansprechen, auf den Johann auch schon hingewiesen hatte.

    Mann muss bei den Protesten und Einsprüchen unterscheiden zwischen vermuteten oder offensichtlichen Fehlfunktionen der elektronischen Scheiben und (vermuteten) fehlerhaften Ergebnissen, welche durch unkorrekte herkömmliche Wertung bei Papierscheiben, aber auch durch Zahlendreher, falsche Weitergabe oder Vertauschungen entstehen können.

    Proteste gegen die elektronischen Scheiben gehen nach Regel 0.8.3.4.8 nur sofort, also vor dem nächsten Schuss.
    Für die anderen vermuteten Fehler gilt dann die Regel 0.13.3 mit den 20min nach Bekanntgabe aller Ergebnisse eines Wettkampfs.

    Ich vermute, dass MichaelB das mit seinem Hinweis auch so meinte.


    Was macht man aber als Schütze, wenn nur die eigene Anlage scheinbar Abweichungen von der vermuteten Trefferlage produziert, aber eben auch nicht wirklich offensichtlich, so das man nur so ein Bauchgefühl hat? Da man alleine gerade bei nicht offensichtlichen Fehlfunktionen eigentlich keine richtige Chance hat, bliebe nur die Möglichkeit, auch mal die Schützen zu fragen, welche vor oder nach einem auch auf dem selben Stand geschossen haben. Sollten dann auch bei weiteren Schützen auf dem Stand Zweifel vorhanden sein, so bekäme ein Protest, eine Beanstandung, doch deutlich mehr an Gewicht.


    Was aber zur Zeit wirklich fehlt, sind eindeutige Messverfahren, mit denen die Korrektheit der Scheiben auch wirklich überprüft werden kann.

    Was man natürlich auch jetzt schon machen könnte, wären vergleichende Messungen, indem man zwei Messrahmen hintereinander positioniert und diese dann aus der Nähe (mit eingespannter Waffe) beschießt. Bei sorgfältiger Ausrichtung wäre dabei auch der von wegi82 angesprochene Parallaxefehler nicht von Bedeutung und es ergäbe sich so höchsten ein offensichtlicher minimaler Höhenabfall durch die ballistische Kurve des Geschosses.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo wegi82,

    ich glaube, dem Eric Upptacraft ist das vor einiger Zeit auch passiert. Und wenn so einer wie der Eric, der von sich sagt, er könne bei Wind auch noch durch Anhalten in der Zehn korrigieren, meint, da stimmt etwas mit der Anzeige nicht, dann kann da durchaus schon etwas dran sein. Aber seinem Protest wurde auch nicht stattgegeben. Andererseits, des Menschen Wahrnehmung ist immer nur subjektiv.

    Mit der SCATT-Sache hast Du ja auch nicht Unrecht, aber Du hast neben solchen systematischen Fehlern wie Parallaxe auch eine Streuung drin, die auch daraus resultiert, dass die Trefferlage bedingt durch das Prinzip ja doch nur eine etwas bessere Schätzung ist. Die Aufzeichnung der eigentlichen Bewegung ist hingegen etwas besser. Genau das macht das Ding ja auch nur, die resultierende Trefferlage wird 'nur' berechnet.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    0.8.3.4.8 Proteste (mündlich) gegen die Wertung
    Ist ein Schütze mit der Wertung eines Schusses/von Schüssen nicht
    einverstanden, kann er nur vor der Abgabe des nächsten Schusses
    (außer bei einer Fehlfunktion des Papier- oder Gummibandes – Regel
    0.8.3.5) oder beim letzten Wertungsschuss innerhalb von drei Minuten
    protestieren.
    Wird dem Protest bezüglich einer Schusswertung nicht stattgegeben,
    erfolgt ein Abzug von zwei Ringen.
    Zusätzlich ist für jeden abgelehnten Protest eine vom Veranstalter
    festgesetzte Protestgebühr zu entrichten.
    Dies gilt nicht, wenn sich der Protest gegen eine Nullwertung oder ei-
    ne Nichtregistrierung richtet.

    0.8.3.4.8.1 Erfolgt ein Protest gegen eine Schusswertung, ist der Schütze aufzu-
    fordern, am Ende des Wettkampfes einen Extraschuss abzugeben.
    Wird dem Protest stattgegeben und kann der Wert des reklamierten
    Schusses nicht festgestellt werden, so ist dieser Extraschuss in die
    Wertung aufzunehmen.

    Man kann also nur sofort gegen einen bestimmten Schuss (oder eine Serie) Protest einlegen. Die Messgenauigkeit an sich in Frage zustellen, ist nach DSB SpO nicht vorgesehen. Wenn ein Schuss auf der Kontrollscheibe erscheint und er liegt ungefähr da, wo ihn auch die Anzeige anzeigt, so ist er auch gültig. Wenn Du eine Zehn gesehen haben willst, der Schuss wird aber als Fünf angezeigt und sitzt auch auf der Kontrollscheibe ungefähr dort, dann hast Du keine Chance. Die Messgenauigkeit der Anlage wird also grundsätzlich als gegeben angesehen, sofern der Fehler nicht offensichtlich ist.

    0.13.3 Einwendungen gegen die Wertung der Ergebnisse sind als Einsprü-
    che zu behandeln. Sie müssen spätestens 20 Minuten nach Be-
    kanntgabe aller Ergebnisse eines Wettbewerbs eingelegt werden.

    0.13.3.1 Entscheidungen der Auswertungsjury über Wert oder Zahl von
    Schüssen auf einer Scheibe sind endgültig; gegen sie kann keine
    Berufung eingelegt werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Also, wenn Du unterschrieben hast, dann sind keine Einsprüche mehr möglich. Was aber passiert, sollten später doch noch irgendwelche, wie heißt es so schön, Tatsachen bekannt werden, die das ganze Ergebnis in Zweifel ziehen, weiß ich nicht.

    Ich gehe aber davon aus, die Macher der SpO waren sich dieser Problematik durchaus bewusst und haben das Regelwerk deshalb auch absichtlich an einigen Stellen so unscharf formuliert.

    Wie schon gesagt, es ist zur Zeit etwas unbefriedigend. Die meisten Schützen scheinen damit aber kein Problem zu haben.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Gerhard,

    die SpO lässt diesen Fall offen bzw. es ergeben sich daraus keine weiteren Konsequenzen. Gebühren und mögliche Sanktionen werden erst dann fällig, wenn man formal Einspruch gegen die Wertung erhebt.


    0.4.5.3.3.1 Bestätigung des Ergebnisausdrucks

    Der Schütze unterschreibt nach dem Wettkampf seinen Ergebnisausdruck, um ihn zu bestätigen.
    Sollte ein Schütze seinen Ergebnisausdruck nicht unterzeichnen, so vermerkt dies eine Aufsicht
    oder ein Jurymitglied mit Unterschrift, bevor der Ausdruck zur Klassifikation weitergegeben wird.


    Ich muss aber auch fairerweise ähnlich wie Tim anmerken, dass ich noch nie das (subjektive) Gefühl hatte, dass mir eine elektronische Scheibe zu wenig anzeigt. Im Gegenteil, gerade auf elektronischen Scheiben habe ich oft Schüsse schon in der Neun gesehen und es war dann doch noch eine Zehn. Auf einer Außenanlage KK ist es mir aber auch schon mal passiert, dass unmittelbar nach Schussabgabe eine Zehn angezeigt wurde, dann aber Sekunden später das Bild aufzoomte und dann da ein Nuller stand. Nur kann man solche Sachen, vermutlich Dreckspritzer oder so, ja doch schnell anhand des Protokolls klären. Stören tut es aber doch und man braucht dann bei einer Meisterschaft auch etwas Nerven.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo wegi82,

    Anfechtbar sind sie nicht weil du als Schütze dort unterschreibst...


    das ist zwar so recht geschickt (für den Ausrichter), aber als Schütze kann ich gar nicht die Richtigkeit des Ergebnisses beurteilen, ich muss es einfach so hinnehmen, es sei denn, es passieren so Sachen wie Nuller, obwohl ich mittig abgekommen bin. Aber sonst muss ich auf die Korrektheit der Anlage vertrauen. Ich habe zwar bisher auch immer schön brav unterschrieben, bin ja auch nicht immer renitent, ;) aber eigentlich ist das mit der Unterschrift so schon fragwürdig. Vielleicht sollte man sich diese Unterschrift mal einfach verkneifen. ^^


    Jop die Möglichkeit besteht nur musst du mir erklären wie ich davon auf die Messungenauigkeit schließen kann? ?(


    Muss ich nicht. ;) Es ist aber ziemlich naheliegend, wenn man sich mal das zugrunde liegende Messprinzip verdeutlicht. Der Lichtschrankenvorhang wird an einer bestimmten Stelle durch das Geschoss (kurzfristig) unterbrochen. Daraus ergeben sich die Koordinaten und durch die Breite dieser Unterbrechung ergibt sich der Geschossdurchmesser. Stimmt schon der Geschossdurchmesser nicht, darf man (mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit) auch Abweichungen bei den Koordinaten vermuten.

    Die "Ungenauigkeit" der Scattanlage kann man so wie du es hier beschreibst nicht erkennen. Es entsteht durch das davor stellen des Scatt einfach ein Parallaxenfehler. (und ich geh hier jetzt nicht von idealen Laborbedingungen aus ;) ) Das Scatt hat aber das Problem mit dem Licht welches ich jedoch bei Meyton noch nicht beobachten konnte.


    Wer ist denn hier 'man'? ;) Diese möglichen Abweichungen beruhen auf dem Messprinzip. Parallaxefehler sind wieder eine andere Baustelle. Beim SCATT hast Du im Bereich der Scheibe mehrere Dioden, welche Signale abgeben, die mit Hilfe einer Kamera erfasst werden. Da treten zwangsweise durch die Optik, durch die Auflösung des Sensors, Abweichungen auf, welche dann 'schön' gerechnet werden müssen. Abgesehen davon ist die Trefferlage auf der Scheibe bei SCATT ja eh keine Messung, sondern eine Berechnung, wenn man so will, also eine Art Prognose.

    Aber wie gesagt es wär immer noch interessant zu wissen ob man eine 10,9 drückt und nur eine 10,6 kommt 8) I drück ja immer a 10,9 :D


    Ich weiß nicht, mit welchen Messverfahren die ISSF die Genauigkeit der elektronischen Scheiben überprüft, aber ohne aufwendige Messverfahren kann man letztlich die Genauigkeit der Anlagen vor Ort nicht wirklich kontrollieren. Mit Hilfe der Kontrollscheiben kann man zwar größere Fehler oder Abweichungen erkennen, aber sicher nicht, ob die Anlage auch wirklich im Zehntelbereich sauber arbeitet. Man beachte, beim LG sind das nur 0,25mm. Das kann man nicht wirklich einfach so mit einer Pappscheibe kontrollieren, weil man so eine Pappscheibe schon gar nicht so genau hinter den Messrahmen positionieren kann, jedenfalls nicht einfach so.

    Im Grunde ist die Sache mit den elektronischen Scheiben schon etwas unbefriedigend, unabhängig von allen sonstigen Vorzügen. Letztlich muss man zur Zeit darauf vertrauen, dass die Anlagen korrekt arbeiten und auch korrekte Messergebnisse anzeigen. Zweifel kann man so aber auch nicht völlig von der Hand weisen.


    Mit bestem Schützenruß

    Frank