Beiträge von Murmelchen

    http://www.schuetzenwelt.de/shop/4/schiess…artuschen_tuev/

    Allermann bietet es auch für den gleichen Preis an.

    Ganz wichtig dabei ist aber, es muss sich dabei um Pressluft- oder CO2-Kartuschen aus Stahl handeln. Kartuschen aus Alu dürfen (wohl nach Intervention durch die Hersteller) nicht mehr geprüft und in der Nutzungszeit verlängert werden.

    Und nur so nebenbei, der gängig verwendete Begriff TÜV ist übrigens von der Aussage her für den Sachverhalt irreführend. Diese Kartuschen unterliegen keiner gesetzlichen Prüfungspflicht. Die Beschränkung der Nutzungsdauer geht aus schließlich von den Herstellern aus.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo GroMar,

    wohin es letztendlich führt, wenn sich der Ausrichter einfach so über bestimmte Regeln hinwegsetzt, zeigt doch gerade das Beispiel von Benmaster, um das es hier in erster Linie geht.

    Der Veranstalter stellt einfach keine Matten, egal ob jetzt mit oder ohne Hinweis in der Ausschreibung und auch unabhängig davon, ob das überhaupt zulässig ist, die Kampfrichter oder Schießleiter vor Ort entscheiden aber völlig unabhängig davon nach SpO und erlauben (völlig regelkonform nach der neuen SpO) auch nicht die Verwendung eigener Matten. Das kann es doch so nicht sein, oder?

    Wir werden also künftig, sollte dieses sich Hinwegsetzen über die SpO künftig Schule machen, die Situation haben, dass manche Schützen vom nackten Boden aus schießen müssen, während andere die feinsten Luxusmatten gestellt bekommen. Nochmal die Frage, kann es das so wirklich sein bei einer bundesweit ausgetragenen Meisterschaft?

    Du schließt aufgrund der Tatsache, dass zumindest ein Landesverband sich einfach so über bestimmte Regeln hinwegsetzt, dass es dann auch zulässig sein muss. Dem ist aber nicht so. Das ist einfach ein Zirkelschluss.

    Wenn für manche Landesverbände diese neue Regel nicht akzeptierbar ist, dann müssen sich diese Verbände dafür beim DSB einsetzen, dass diese Regel wieder zurückgenommen oder geändert wird. Nur das ist der einzig saubere Weg. Abgesehen mal von der Frage, warum diese Änderung denn bei so viel Ablehnung überhaupt erst beschlossen wurde. Die Landesverbände bilden doch gemeinsam überhaupt erst den DSB. Und auch diese neue SpO wurde doch gemeinsam so beschlossen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Das WaffG gesteht dem Sportschützen ein Regelbedürfnis von zwei Kurzwaffen zu.

    Erst ab der dritten Kurzwaffe werden höhere Ansprüche an das Bedürfnis gestellt.

    § 14 (3) WaffG fordert hierfür, dass der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

    Die Verwaltungsvorschrift erläutert diese Forderung:

    WaffVwV 14.3

    Wettkampfebene:
    Schießsportwettkämpfe im Sinne des § 14 Absatz 3 sind alle
    nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebenen schieß-
    sportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die
    einem Leistungsvergleich dienen. Es ist insbesondere nicht er-
    forderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar
    landesweiter Ebene stattfindet. Die Voraussetzungen erfüllt
    vielmehr auch ein organisierter vereinsinterner Wettkampf
    oder ein Wettkampf zwischen Vereinen. Ausreichender, ver-
    lässlicher Ansatzpunkt für das Erfordernis eines organisierten
    Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen Verbandsregeln
    ausgeschrieben wurde.

    Es reicht also schon die regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen auf Vereinsebene. Und was man unter 'regelmäßig' zu verstehen hat und wie es sich mit der Waffenart verhält, wird auch in der Verwaltungsvorschrift erläutert.

    Irgendwelche wilden Sachen hingegen wie mindestens Teilnahme an der Landesmeisterschaft oder so sind also von der gesetzlichen Seite her völlig haltlos und gehen ausschließlich auf das Konto der jeweiligen Verbände. Warum sich manche Verbände dazu genötigt fühlen, sollte man diese am besten selbst fragen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    Anlagen: WaffG, WaffVwV

    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

    http://www.dsb.de/media/PDF/Rech…_22_03_2012.pdf

    Die folgende Regel verdeutlicht wohl am besten, dass bei den Meisterschaften des DSB die SpO verbindlich zu sein hat und deshalb auch nicht mal eben so durch die Ausschreibung verändert werden darf.

    0.9.3.3 Wettkampfarten
    Die Meisterschaften des DSB finden in jedem Sportjahr statt. Sie gliedern sich grundsätzlich in:
    1. Vereinsmeisterschaft (nur im Einzelwettbewerb),
    2. Kreis-/Gaumeisterschaft,
    3. Bezirks-/Gaumeisterschaft und
    4. Landesmeisterschaft.
    Die Durchführung der Wettbewerbe nach der Sportordnung der den Landesmeisterschaften
    vorgeschalteten Meisterschaften regelt der zuständige Landesverband.

    Das ergibt ja auch Sinn, da das Meisterschaftssystem des DSB auf dem Qualifikationprinzip aufbaut und schon von daher für alle Meisterschaften auf zumindest der jeweiligen Qualifikationsebene die möglichst gleichen Bedingungen zu gelten haben. Abgesehen davon, wozu sollte so eine SpO eines Verbandes überhaupt gut sein, wenn man diese mal eben so beliebig und damit auch willkürlich per Ausschreibung abändern könnte, insbesondere wenn es um die Durchführung von verbindlichen Meisterschaften geht.


    Der Punkt mit den Matten ist auch eindeutig. Diese muss der Veranstalter stellen und da kann es auch gar keinen Spielraum mehr geben, da der Schütze nach der neuen SpO ja überhaupt keine eigenen Matten mehr verwenden darf.

    Leider werden aber solche Sachen gerade auf den unteren Meisterschaft oft auch schon mal gerne unterschlagen. Man erwartet zwar vom jeweiligen Schütze die peinlich genaue Einhaltung aller Regeln, nimmt es aber selbst dann doch nicht immer so ganz genau. Das ist ähnlich wie mit dieser Vorbereitungszeit. Die wurde auch früher schon oft und gerne den Schützen vorenthalten. Und so etwas festigt sich natürlich auch oft noch, weil die meisten Schützen das auch so hinnehmen oder manchmal auch gar nicht besser wissen. Und die wenigen, die doch etwas sagen, sind dann natürlich auch gleich die ewigen Stänkerer. Ja ja, wir haben schon manchmal eine recht lustige Schützenwelt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    @Asterix

    Nein, dass musst Du nicht verstehen! Aber Du musst denen (ihr)? irgendwie, am besten in einem Gespräch, klarmachen, dass Du mit der alten WBK, ohne dass die vorher geändert wird, keine FP erwerben kannst.


    @Karl

    Nur wird das Asterix so nicht wirklich helfen, denn selbst wenn die Behörde das so durchziehen würde, sprich die WBK nachträglich ändern, also erst nach dem Erwerb durch Asterix, die scheinen das ja wohl wortwörtlich so zu meinen, siehe dazu auch den Hinweis auf den Kaufvertrag im ersten Schreiben, würde wohl niemand Asterix selbst nach Vorlage dieser Schreiben eine FP auf die alte WBK Gelb verkaufen. Der Überlasser würde sich da nämlich ganz schnell im Bereich einer Straftat bewegen, selbst wenn Asterix Behörde das nicht so sieht. Vorübergehend nach § 12 ginge, aber eben nicht dauerhaft, das wie gesagt dafür bis jetzt keine Erlaubnis besteht.


    @schmidtchen

    Für die neue WBK Gelb genügt ein regelmäßiges Training mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe. Selbst mein Hinweis auf Nennung einer Schießmöglichkeit sieht das Gesetz so nicht vor, wird aber gerne oft auf diesen Formularen gefordert. Es ist auch keine konkrete Angabe über die zu erwerbende Waffe nötig, teilweise sogar gefährlich, weil manche SB diese Angaben dann auch gleich in die WBK eingetragen haben. Es wird mit der WBK eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb und Besitz erteilt. Die zu erwerbenden Waffen müssen nur nach irgendeiner SpO zulässig sein, wobei das auch über den eigenen Verband hinaus gilt.

    Bei Asterix kommt noch hinzu, er hat ja schon seit langer Zeit eine Erlaubnis. Wenn er jetzt eine Änderung dieser oder eine neue Erlaubnis beantragt, dann handelt es sich ja nicht mehr um eine Ersterteilung.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Asterix,

    die von Dir ins Auge gefasste Steyr LP10 ist mit knapp 1000g eher noch leicht. Vor 20 Jahren waren z. Bsp. die Steyr LP1 oder auch die FWB 100 noch gut 100 bis 150g schwerer und auch damit hatten selbst eher zarte Mädels keine Schwierigkeiten. Ein bisschen spezielle Kondition musst Du dir eh antrainieren. Dazu reichen aber schon regelmäßige Halteübungen (Trockentraining). Richtige Muskelpakete sind hingegen eher hinderlich.


    Das mit der Masse ist allerdings auch eine zweischneidige Sache. Zwar reagiert eine größere Masse auch träger, nur ist sie erst mal in Bewegung, so ist sie auch schwerer wieder unter Kontrolle zu bekommen. Deshalb schießt man ja heutzutage im Gewehrbereich auch überwiegend mit etwas weniger kopflastigen Gewehren als früher.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo HaJoxyz,

    ein gewisser Herr Müller aus Manching hält im Zweifel die Schießbrille für die bessere Lösung.

    http://www.mueller-manching.de/skauflage.htm

    Und in der aktuellen DSZ 5/2014 findet sich dazu vom ihm auch noch ein ausführlicherer Artikel.


    Aber warum kommst Du denn nicht mit deiner Knobloch-Schießbrille zurecht? Was für einen Glashalter verwendest Du denn?

    Ich verwende den kleinen gekröpften 23mm Glashalter und kann mir damit (zumindest bei mir) keine Kopfhaltung vorstellen, mit der ich damit nicht hinter den Diopter kommen würde. Zusätzlich verwende ich auch noch diesen kleinen Justiertrichter, um das Glas richtig parallel und zentriert hinter den Diopter zu bekommen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Asterix,

    Dir wurde in (grauer Vorzeit) die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben. Diese Erlaubnis hat auch weiterhin Bestand, aber mit dieser Erlaubnis darfst Du keine FP erwerben.

    Dir wurde bisher keine Erlaubnis zum Erwerb einer FP erteilt. Diese Erlaubnis musst Du jetzt bei deiner zuständigen Behörde beantragen. Dafür brauchst Du ein Bedürfnis oder besser ausgedrückt, Du musst ein Bedürfnis dafür geltend machen. Für eine FP genügt eine Erlaubnis nach § 14 (4), sprich eine WBK Gelb Neu. Die Behörde kann Dir diese Erlaubnis erteilen, indem sie Dir diese WBK Gelb Neu ausstellt. Sie kann aber auch deine alte Erlaubnis in eine neue Erlaubnis umwandeln bzw. erweitern. Dieses geschieht üblicherweise durch einen Stempel oder dergleichen in die alte WBK.

    Was deine Behörde da schreibt, hört sich erst mal ziemlich schräg an. Wie schon gesagt, da Du mit der alten WBK überhaupt keine FP erwerben darfst, können sie Dir auch keine eintragen. Aber wer weiß, vielleicht meinen sie ja mit eintragen die von mir schon genannte Erweiterung bzw. die Umwandlung der alten WBK in eine neue.

    Ich würde Dir aber empfehlen, gleich eine neue WBK Gelb zu beantragen. Deine alte WBK Gelb hat Bestandsschutz und sollte Dir mal ein schöner Einzellader, dass kann auch Opas Drilling sein, angeboten werden, so kannst Du den eher in die alte WBK Gelb eintragen lassen, da nicht an irgend eine Sportordnung gebunden.


    Von irgendwelchen Fristen, von denen hier gesprochen wurde, ist mir nichts bekannt. Im Gegenteil, zumindest in den ersten Jahren wurden für die neuen Erlaubnisse generell noch die alten Formulare benutzt und so mussten die eh immer modifiziert werden. Ich weiß noch nicht einmal, ob die neuen Formulare inzwischen überhaupt schon (flächendeckend) benutzt werden. Habe in freier Wildbahn noch keine gesehen.


    Zum Bedürfnis: Du beantragt bei deinem Landesverband so eine Bedürfnisbescheinigung. Dafür sollte es in der Regel auch entsprechende Vordrucke geben. Du füllst also das Dingen aus und dein Verein bestätigt darin, dass Du den Schießsport aktiv betreibst und dass für die zu beantragende Waffe auch eine Schießmöglichkeit besteht. Kostet je nach Verband zwischen nix bis richtig happig. Mit dieser Bedürfnisbescheinigung beantragst Du dann die Erlaubnis bei deiner zuständigen Waffenbehörde und wenn Dir diese Erlaubnis dann in Form der Aushändigung oder Zustellung der WBK erteilt wurde, dann kannste damit auch FP einkaufen gehen. :)


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Claus-Dieter,

    diese Auslegung habe ich befürchtet und das wird wohl auch nicht der einzige Landesverband sein, der das so auslegt.

    Ich schrieb ja auch schon, dass auch früher schon noch nach der alten SpO diese damals 10min Vorbereitungszeit oft auf den unteren Meisterschaften einfach unterschlagen wurden.

    Hilfreich könnte hier in der Tat der Zettel Nr. 0 des Herrn Furnier sein, denn der zeigt ja auf, wie das wirklich mal gedacht war. Nur sieht halt Verbindlichkeit anders aus und hinzu kommt ja auch noch, wie auch schon erläutert, dieses zumindest etwas verbindlicher wirkende Korrekturschreiben, was ja zumindest formal durch die ersatzlose Streichung der Tabelle mit den Vorbereitungszeiten unter 0.9.3.2 die Erläuterung in Zettel Nr. 0 auch wieder hinfällig werden lässt.

    Man könnte also sagen, formal liegt der NWDSB sogar richtig, auch wenn das ganz offensichtlich so nicht im Sinne des 'Erfinders' war. Ist das nicht schön?

    Übrigens 'gemeinsame Vorbereitungszeit' ist auch wieder so ein, mit Verlaub, beknackter Begriff, wenn man den nicht vorher eindeutig definiert. Was ist denn damit so überhaupt gemeint? Dass wir uns alle gemeinsam vorbereiten? :S Oder doch auspacken, Stand einnehmen usw. und Probeschießen? Würde zugegeben etwas mehr Sinn ergeben, widerspräche aber den Vorgaben der ISSF und auch den ersten Erläuterungen des Herrn Furnier.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Warum du das Forum mit deinen Beiträgen aufwertest, nachdem man dir so mitgespielt hat, werde ich wohl nie verstehen.

    Rolf

    Hallo Rolf,

    ich bin in solchen Dingen nicht so empfindlich, zumal ich die Akteure hier eh nicht persönlich kenne. Und ob ich hier jetzt noch schreiben darf oder nicht, davon geht für mich die Welt letztlich auch nicht unter.

    Aber wenn ich mir so durchlese, wie weit die Quantität und noch schlimmer, die Qualität der Beiträge, mal abgesehen von wenigen Ausnahmen, hier nachgelassen hat, dann dürfte sich der Betreiber mit seinen Aktionen wohl hauptsächlich selbst geschadet haben, oder? Und ob nicht deswegen auch das Türchen jetzt wieder offen ist, wer weiß? ;)


    Ich finde aber so eine Plattform wie dieses Forum nach wie vor sinnvoll, denn die Probleme werden ja auch nicht gerade kleiner, wie auch dieser Beitragsstrang zeigt.

    Nur damit so ein Austausch auch klappt und auch einen Mehrwert liefert, sollte man eben auch möglichst nicht gerade diejenigen, die aufgrund ihrer Erfahrungen und oder Kenntnisse auch mal etwas mehr zu sagen haben, vergraulen oder gar sperren. Und dazu gehört auch, dass man auch Diskussionen über politische und waffenrechtliche Entwicklungen auch nicht völlig einseitig ausbremst, nur weil diese Dinge in der jeweils eigenen kleinen Welt nicht vorkommen oder noch keine Rolle spielen. Wir erinnern uns, es waren hauptsächlich schon etwas ältere und damit auch erfahrenere Schützen, welchen auch diese Dinge unter den Nägeln brannten und brennen.

    Und noch wichtiger ist dabei, dass man sich nicht jedes Mal, mit Verlaub, gleich persönlich angepisst fühlt, wenn der Ton mal etwas rauer wird. Zumal vieles auch einfach nur dem ausschließlichen Austausch per Schriftsprache geschuldet ist. Ich kann jedenfalls für mich behaupten, ich bin authentisch und wenn mir etwas nicht passt, dann sage ich das auch schon mal, wenn auch nicht immer. ;) Und wenn jemand wirklich mal Stuss schreibt, dann nenne ich das auch so. Und warum denn auch nicht, kann derjenige ja auch tun. Wenn er hingegen dann gleich beleidigte Leberwurst spielen will, auch gut. Zumindest ein Teil der Leser wird das schon richtig deuten, hoffe ich wenigstens. ;) Obwohl, Lesekompetenz ist ja heutzutage auch oft so ein Ding. Was ich hingegen überhaupt nicht leiden mag, sind allerdings so Schlauberger, die meinen, sie könnten ständig tricksen und drehen und dabei auch noch meinen, würde ja keiner merken. Und mit Verlaub, nur eine sogenannte Meinung zu haben und darauf auch noch ständig zu pochen, ohne diese auch nur ansatzweise mal zu begründen, halte ich in einer Diskussionsrunde wie dieser auch eher für bescheiden.


    Egal, ich würde mich jedenfalls um der Sache willen freuen, wenn sich zukünftig auch wieder diejenigen stärker zu Wort melden würden, die bisher mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen und fundierten Beiträgen dazu beigetragen haben, dieses Forum auch lesenswert zu gestalten.


    In diesem Sinne und wie immer mit bestem Schützengruß

    Frank - der ewige Stänkerer ;)

    Hallo Chrissy,

    vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

    Die mir vorliegende elektronische Ausführung von der Seite des BVA ist 'natürlich' die Ausgabe vom 01.01.2014 und so sollte es ja auch sein. Aber trotzdem scheint diese von der gedruckten Form abzuweichen, zumindest in dem Punkt mit der Tabelle bei den Auflageschützen. Und schon das kann doch eigentlich gar nicht sein. Und sollte es da tatsächlich einen Fehler beim Druck oder der Konvertierung gegeben haben , so gehört das dann doch auch als dicker, fetter Hinweis in die Korrektur. Sonst kann doch von Verbindlichkeit überhaupt keine Rede mehr sein.

    Und deshalb halte ich auch die von Dir geäußerte Vermutung, dass es da bald auf dem Server des DSB so eine Art 'rolling release' SpO mit Korrekturen geben soll, für mehr als abenteuerlich. Es kann doch, wie schon gesagt, nicht unterschiedliche Ausführungen der für einen bestimmten Zeitraum verbindlichen SpO geben.

    Korrekturen müssen wohl aufgrund der vielen Fehler und Ungereimtheiten sein, aber dann müssen die für die Papierform als Ergänzungen oder als Austausch bestimmter Seiten herausgeben werden und dann natürlich auch identisch mit der elektronischen Form sein und verbindlich ab einem bestimmten Zeitpunkt gelten.

    Na ja, schauen wir mal.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    So wie Califax es beschreibt, war es ja wohl auch ursprünglich gedacht. Und so ist es ja auch, wie weiter oben schon angegeben, von der ISSF vorgeschrieben und so wird es von denen ja auch gehandhabt.

    Leider wurde aber auch schon in der alten SpO der Begriff Vorbereitungszeit für unterschiedliche Dinge verwendet. Nach der alten SpO war das Probeschießen, abgesehen vom Finale, ja in die Wettkampfzeit integriert und dessen Zeit vom Schützen frei wählbar. Dafür gab es dann auch die Tabelle mit der Vorbereitungszeit. Diese betrug für Gewehr 10min, wurde aber leider oft auf vielen unteren Meisterschaften den Schützen vorenthalten. Da wurden dann oft einfach nur die reinen Wettkampfzeiten als Differenz für die Startzeiten genommen, was dann oft zu unschöner und unnötiger Hektik führte.
    Aber schon bei den Finale wurde der Begriff Vorbereitungszeit munter gewürfelt und stand einmal für die wirkliche Vorbereitung, also auspacken, Stand einnehmen, Trockenanschläge usw., dann aber auch für die feste Probeschießzeit.

    Das erste Problem mit der neuen SpO fing dann damit an, dass man diese Tabelle mit den Vorbereitungszeiten einfach aus der alten SpO kopiert hat, also auch noch mit diesen 10min für Gewehr, welche ja nach ISSF 15min sein sollte, sie dann aber völlig verunglückt unter diesen Gliederungspunkt '0.9.3.2 Wettkämpfe im Ausland' eingefügt hat.

    Deshalb wurde diese Tabelle ja inzwischen auch ersatzlos gestrichen, nur mit dem Resultat, dass wir jetzt gar keine offizielle Vorbereitungs- oder besser gesagt Vorvorbereitungszeit mehr haben. Es gibt zwar auch noch den Erklärungszettel Nr. 0 von Herrn Furnier, wo der diese 15min Vorvorbereitungszeit aus dem Zylinder zaubert, sich dabei aber immer noch auf die Tabelle unter Punkt 0.9.3.2 beruft und ohne diese kuriose 'Auslandsnummer' zu korrigieren. Aber, wie schon gesagt, erstens ist das nur ein Zettel, noch nicht einmal mit Briefkopf, und zu guter Letzt wurde ja inzwischen die komplette Tabelle unter 0.9.3.2 gestrichen. Wie soll man sich da noch auf diese Vorgabe berufen können? Wilder geht es ja fast nicht mehr.

    Doch weiter im Text. Die ISSF spricht in der Tat von der 'Preparation and Sighting Time' und meint damit die 15min, in denen der Schütze seine Probeschüsse abgeben darf. Es muss den Schützen aber auch noch mindesten 15min vor dieser 'Preparation and Sighting Time' gestattet werden, seinen Stand einzunehmen, auszupacken, usw.

    Schon alleine vor dem Hintergrund der teils heftig gekürzten Wettkampfzeiten sollte dem Schützen diese 'Preparation and Sighting Time' auch komplett für Probeschüsse und dergleichen zur Verfügung stehen und unabhängig davon, ob er sie auch wirklich komplett nutzt. Und er sollte dafür auch die Möglichkeit haben, bei dessen Start auch schon komplett im Anschlag zu sein. Das heiß aber, es muss dann auch zwingend und verbindlich eine, ich nenne es mal so, ausreichende Vorvorbereitungszeit geben und da sollte man sich dann auch an die verbindliche Vorgabe von zusätzlich min. 15min der ISSF halten.

    Nochmal zu den Begrifflichkeiten:

    Möchte man diese 'Preparation and Sighting Time' mit Vorbereitungs- und Probezeit übersetzen, dann darf dieser Begriff aber auch nur für diese 15min Probeschießzeit verwendet werden und dann muss es zusätzlich auch noch diese von mir schon so genannte Vorvorbereitungszeit mit ebenfalls min. 15min geben.

    Besser und weniger verwirrend dürfte es aber wohl sein, man verwendet den Begriff Probeschießzeit (oder kürzer Probezeit) und nutzt den alten Begriff Vorbereitungszeit wie bisher, eben als die Zeit vor dem eigentlichen Wettkampf und vor dem Zeitraum für das Probeschießen. Das sollte man dann aber auch für die Finale und auch für die Liga so konsequent handhaben und durchziehen und nicht dort wieder die Begriffe anders beschreiben und anwenden.

    Also, entweder

    Vorvorbereitungszeit (min. 15min) | Vorbereitungs- und Probezeit (15min) | Wettkampfzeit

    oder

    Vorbereitungszeit (min. 15min) | Probe(schieß)zeit 15min | Wettkampfzeit

    Noch besser wäre es vermutlich , für die normalen Wettkämpfe wieder komplett auf das alte System umzusteigen, also die Probeschüsse werden wieder Teil der dann auch wieder zu verlängernden Wettkampfzeit und die Vorbereitungszeit wird wieder als zusätzliche wirkliche Vorbereitungszeit auf den gesamten Wettkampf definiert. Das neue System mit fest vorgeschriebener und von der Wettkampfzeit getrennter Probeschießzeit mag ja für das Finale oder den Liga-Modus sinnvoll sein, für die normalen Meisterschaften ist es aber nicht nötig. Zumal ja die Auflage-Schützen auch weiterhin den alten Modus anwenden müssen. Gut, das sind auch keine ISSF-Disziplinen, werden jetzt vermutlich einige sagen. Ja, das sind aber etliche weitere nationale Disziplinen wie 100m oder ZiStu auch nicht.

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Nur weil man die Probleme nicht erkennt oder nicht wahrhaben will, bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch keine vorhanden sind.

    Wir stellen also betrübt fest, es gibt inzwischen neben der verbindlichen SpO, von der es zu allem Überfluss wohl auch noch von einander abweichende Ausführungen zu geben scheint, 5 Zettel oder so, teils mit Erklärungen, die oft noch mehr verwirren als erklären und teils mit Korrekturen und Berichtigungen, die dadurch wieder neue Baustellen schaffen, aber von einen wirklich anwendbaren Regelwerk sind wir weiter weg als je zuvor. Siehe dazu auch den Beitragsstrang Adlerauge Sportordnung. Kommt noch hinzu, dass man diese Furnier-Zettel ja auch noch so gut auf der Seite des DSB versteckt hat, dass schon dessen bloße Existenz mit Sicherheit noch nicht bis auf jeder Kreis- oder gar Vereinsebene bekannt sein dürfte. Und über deren Verbindlichkeit will ich erst gar nicht nachdenken.

    Genau wie schmidtchen befürchte ich zudem, auch auf die 'Gefahr' hin, dass mein Freund dingo dies wieder als ewige Stänkerei auffasst, dass das auch mit der zweiten Auflage der SpO nicht besser werden wird, da unserem Bundessportleiter dafür wohl tatsächlich und auch ganz offensichtlich das nötige Sprachgefühl, aber wohl auch die nötige Akribie zu fehlen scheint, um so ein Werk auch sauber und in sich geschlossen zu erstellen. Sorry, aber Copy und Paste reicht dafür einfach nicht aus.

    Bliebe zusätzlich noch die schon vor langer Zeit gestellte Frage, ob es überhaupt sinnvoll war bzw ist, das Regelwerk der ISSF, welches ausschließlich auf den internationalen Spitzensport zielt und inzwischen auch ein bisschen Zirkus ist, nahezu 1:1 bis hinunter auf die Kreis- und Vereinsebene zu übernehmen? Man denke da nur an die gekürzten Wettkampfzeiten. Auch wenn das die meisten nicht stört, so gibt es ganz sicher auch etliche Schützen, die damit nicht klar kommen. Und warum auch, warum soll man sich auf seine 'alten Tage' noch so einen Stress antun, wo man sich doch über viele Jahre einen bestimmten Rhythmus antrainiert hat, wenn man eh nur die Kreismeisterschaft oder vielleicht auch bis hin zum Land schießt. Nur damit die Meisterschaft dann ein Stündchen früher endet? So jedenfalls werden viele denken und ich kann diese Schützen auch verstehen. Nur werden die meisten davon einfach leise gehen ohne zu protestieren, weil das nicht ihre Art ist. Ob das aber so auch gewollt ist und gut für den Schießsport ist?

    Apropos, in der eigentlichen SpO, zumindest in der elektronischen Ausgabe, die mir vorliegt, findet sich der Begriff 'Vorbereitungs- und Probezeit' gar nicht! Und nu?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    sagt mal, kann es zu allem Überfluss auch noch sein, dass die gedruckte und zumindest die beim BVA hinterlegte elektronische Form der neuen Sportordnung von einander abweichen, möglicherweise verursacht durch Fehler beim konvertieren in die jeweiligen Formate?

    In der elektronischen Ausgabe findet man auf Seite 310 (Seite 2 der Auflage-Tabelle) in der Spalte 'Visierhilfe optische Zielhilfsmittel' für die Disziplin KK-Auflage 50m die Angabe mit den 0,75 Dioptrien für die Alterslassen 70 und 71 und ohne Einschränkungen für die Altersklasse 72. Auf Seite 310 (Seite 1 der Auflage-Tabelle) findet sich hingegen nur das Wörtchen 'Frei' für alle dort angegeben Disziplinen. Das kann doch so nicht im Sinne des Erfinders sein, zumal ja auch schon die ganze Formatierung dort zumindest missverständlich ist, denn Visierhilfen, darunter verstehe ich z.B. Wasserwaagen, Richtkreuze usw, und optische Zielhifsmittel sind doch zwei verschiedene Dinge. Also sollten die dort in der Tabelle dann auch jeweils getrennt behandelt werden, abgesehen mal davon, dass man solche Begriffe auch erst mal klar und unmissverständlich definieren sollte, bevor man sie in Regelwerken verwendet. Es wäre mir z. Bsp. neu, dass jetzt auch am LG oder am Zimmerstutzen eine Wasserwaage usw. zulässig ist. Die Tabelle suggeriert das aber.

    Die ganze Auflage-Tabelle ist doch in dieser Form total vermurkst. Es ergibt doch keinen Sinn, KK-Auflage 50m bezüglich der Adleraugen anders zu behandeln, als KK-Auflage 100m oder LG-Auflage. Der Unterschied waren früher die Visierhilfsmittel, sprich Wasserwaage usw. und ich vermute daher rührt auch der Fehler.


    Die Gewehrtabelle auf Seite 112 und 113 ist ja auch nicht ganz sauber. Da findet man dann unter optische Zielhilfsmittel das Wörtchen 'keine', gefolgt von drei Sternchen. Nur werden diese drei Sternchen aber nirgends weiter erläutert, sollte ich bis jetzt nicht etwas ganz gewaltig überlesen haben. Auch ist nach meiner Auffassung ein Zielfernrohr kein Visierhilfsmittel, sondern das Visier an sich. Das ist jetzt auch nicht spitzfindig, stellt man nämlich die Frage, ob bei den ZF-Disziplinen auch eine Wasserwaage zulässig ist, erkennt man das Problem dieser, ja man kann es wirklich so nennen, ganzen Schluderigkeiten.


    Seite 43 ist ja auch so ein Beispiel. Da findet man dann unter Punkt 0.9.3 Wettkämpfe und Meisterschaften die Unterteilung in 0.9.3.1 Wettkämpfe und 0.9.3.2 Wettkämpfe im Ausland und unter diesem Unterpunkt dann diese ominöse Tabelle mit den Vorbereitungszeiten. Soll das etwa heißen, diese Zeiten gelten nur für Wettkämpfe im Ausland? Auch wenn das offensichtlich Unsinn ist, rein formal ja, denn nur so kann und muss man solche Werke schließlich lesen. Das ist ja schließlich der Sinn einer Gliederung.


    Aber das auch nur am Rande. Meine Frage lautet erst mal, gibt es wirklich Unterschiede zwischen der gedruckten und der elektronischen Ausgabe der SpO und wenn ja, welcher Art sind die Unterschiede?

    Ohne Klärung dieser Frage bringt es ja schließlich nichts, das ganze Wirrwarr weiter aufzuarbeiten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - schauen wir mal, wie lange ich hier wieder geduldet werde - ihr wisst ja, ich bin gefährlich ;)

    Du magst zwar den Beitrag von schmidtchen, erkennst oder verstehst aber dessen Bedeutung nicht?

    Ach komm, Karl, das soll ich Dir jetzt glauben?

    schmidtchen nennt doch einfach nur den möglichen Ursprung der Altlast, welche die Bayern da immer noch auf ihrem Server anbieten. Die Frage ist nur, ist das jetzt tatsächlich nur Schluderigkeit, oder steckt da möglicherweise sogar das altbekannte 'Mir sein mir' Problem dahinter.

    Wir erinnern uns, hier im Forum findet man ja sogar noch ein Beweisstück, wonach der BSSB den Qualifizierungsplan des DSB im Zusammenhang mit der Jugendbasislizenz nicht anerkennt. Ok, der Text wurde nach Bekanntwerden hier sehr schnell 'versenkt', aber immerhin.


    Damit keine weitere Verwirrung entsteht. Nach meiner zwar unmaßgeblichen, aber doch wohl richtigen Auslegung des Gesetzes sind nur das Formular der DSJ und das Formular des WSB korrekt, wobei man bei letztgenannten eventuell auch noch über die Auslegung, wonach es für KK und Flinte unter 12 keine Ausnahme geben darf, streiten kann. Dafür gibt es nämlich weder im Gesetz noch in der Verordnung oder der Verwaltungsvorschrift einen Beleg.

    Das ist aber nur eine Einschränkung und stellt daher keine Gefahr dar. Die (zu) freizügige Auslegung des Vorhandenseins der nötigen Einverständniserklärung in den anderen Formularen stellt hingen ein echtes Problem dar. Einmal kann die Aufsicht bei Nichtbeachtung mit einem heftigen Bußgeld belegt werden und dadurch sogar dessen Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden. Andererseits ist es aber auch mehr als unschön, wenn bei korrekter Auslegung des Gesetzes Minderjährigen der Start bei Meisterschaften verwehrt werden muss, weil der Betreuer die Einverständniserklärung nicht vorweisen kann, weil dieser sich eben auf solche Formulare verlassen hat. Genau das verlangt aber das Gesetz und der Text ist auch so eindeutig, dass es dort keinen Spielraum geben kann.

    WaffG § 27 (3)
    ...
    Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. ...

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    es ist wahrscheinlich auch eine Frage der speziellen Kondition.

    Ich komme zwar aus dem Gewehrlager, habe aber in jungen Jahren auch mal ein paar Jahre LP auch wettkampfmäßig geschossen und bilde mir auch ein, zumindest die elementaren Grundlagen so halbwegs zu beherrschen.

    Wenn ich heute mal eine Pistole in die Hand nehme, dann kann ich die ersten 15 bis 20 Schuss auch immer noch recht sauber (im Rahmen meiner Möglichkeiten) auslösen, aber danach merke ich doch, wie meine spezielle Kondition schwindet und beim Auslösen das Handgelenk 'weich' wird und diese spezielle Koordination zwischen halten und sauber auslösen mehr und mehr verloren geht. Und ich bin eher kräftig gebaut und sicher auch nicht einer der allerschwächsten Zeitgenossen unter der Sonne.

    Aber nach meiner Auffassung braucht man für das saubere Pistolenschießen eben auch eine spezielle Kondition. Durch das Halten werden Muskelgruppen beansprucht, welche man im normalen Leben eher weniger beansprucht. Und deshalb muss man die eben auch trainieren und am besten geht das wohl durch Trockentraining, sprich in diesem Fall speziell durch Halteübungen. Das ist zwar zugegeben eher langweilig, aber sehr effektiv.

    Also Abends ruhig mal vor dem Fernseher oder so die Pistole halten. Auf Grund des herrschenden Zeitgeistes aber besser nur bei geschlossenen Vorhängen. ;)

    Ausgesprochenes Krafttraining hingegen, z. Bsp. in der Muckibude, sollte man aber eher nur mit Vorsicht genießen, denn dicke Muskeln verbrauchen auch viel Energie und neigen auch eher zum Zittern.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Nur mal so nebenbei, der Begriff Schulsport beinhaltet auch nach allgemeiner Sichtweise deutlich mehr als nur den reinen Sportunterricht. Dazu zählen ganz sicher auch die sogenannten Sport-AGs und daraus resultierende Schulmannschaften und im weiteren Sinne sicher auch Kooperationen mit Vereinen. Deshalb greift die hier stellenweise geäußerte Bewertung auch deutlich zu kurz.

    Despektierliche Frage: Darf z. Bsp. ein Schüler eines Sport-LKs auch zukünftig noch die Sportart Schießen im Rahmen eines Referats oder dergleichen vorstellen?

    Des weiteren bietet so eine Doktrin natürlich auch weitere Angriffsmöglichkeiten, z Bsp. Richtung möglicher Schulsportvereine oder auch in Richtung Vereine, welche Räumlichkeiten in den Schulen nutzen.

    Warum hat man denn überhaupt nur den Schießsport ausgeklammert? Warum denn dann nicht auch so schöne Sportarten wie das Boxen oder andere Kampfsportarten oder auch das Fechten oder den Speerwurf? Komische Frage? Ja sicher, aber auch nur, wenn man die Welt durch rosa Zuckerwatte betrachtet.


    Ist das also wirklich alles so irrelevant und unbedeutend, wie hier stellenweise geäußert? Zumindest im DSB sehen es ja zumindest ein paar Verantwortliche noch etwas kritischer und das stimmt mich dann auch wieder etwas hoffnungsvoller. Mehr als ein Fünkchen Hoffnung bleibt einem ja eh auch nicht mehr.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Wilhelm,

    hier kommt die bayuwarische Stilblüte zum Thema. Findet man jedenfalls so noch aktuell auf deren Server.

    Schießen/Altersgrenzen (§ 27)

    Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.

    Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

    ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
    ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für
    Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule,
    für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner.

    Voraussetzung ist, dass beim Schießen mit Luftdruck-, Federdruck- und
    CO2-Waffen eine schriftliche Einverständniserklärung des/der
    Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind, wenn das Kind noch
    keine 14 Jahre alt ist. Beim Schießen mit sonstigen Waffen ist eine
    Einverständniserklärung bis zum 18. Lebensjahr notwendig.

    Das
    Schießen darf für Luftdruckwaffen und für sonstige Waffen bis zum 16.
    Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten
    Person (Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten
    Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.

    ab 18 Jahren: ohne jede Einschränkung

    Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch
    eine (z.B. haus)ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche
    Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche
    Begabung glaubhaft gemacht sind.

    Für das "Schießen" mit der Armbrust ist nach der Bundesverwaltungsvorschrift
    die Altersbegrenzung von 12 Jahen anzuwenden.

    Und hier kommt dann meine zwar völlig unmaßgebliche, aber vermutlich doch richtige Auslegung des Paragraphen 27 (3) WaffG.

    Die Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten muss immer für alle Minderjährigen vorliegen, sofern der Sorgeberechtigte nicht selbst anwesend ist. Die besondere Obhutspflicht ist hingegen nur für die jeweils ersten zwei Jahre für das Schießen mit den jeweiligen Waffenarten nötig, das heißt, für Kinder unter 14 mit Druckluft und für Jugendliche unter 16 mit KK oder Flinte.

    Begründung:

    Der Gesetzestext nennt in § 27 (3) erster Satz zuerst besondere Voraussetzungen, Aufsicht und besondere Obhutspflicht, also eine besondere Quailfikation zur Kinder- und Jugendarbeit - Stichwort Jugendbasislizens. Dann folgt eine Aufzählung, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche mit welchen Waffen schießen dürfen, wobei der zweite Teil der Aufzählung, sprich das Schießen mit KK und Flinte, bedingt durch das Wörtchen 'auch' eine Erweiterung des ersten Teils der Aufzählung darstellt. Ich habe den Eindruck, gerade dieses Wörtchen 'auch' wird oft überlesen. Der geneigte Leser kann ja mal darüber nachdenken, welche Konsequenzen es haben würde, stünde dieses Wörtchen so nicht im Gesetzestext. Der ganze Satz wird dann mit einer weiteren Bedingung abgeschlossen, der Forderung nach Vorlage der Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, soweit dieser nicht selbst anwesend ist.

    Weder die Forderung Einverständniserklärung noch die Forderung besondere Obhutspflicht, sprich Jugendbasislizenz, werden durch diesen Teil bzw. Satz des Paragrafen in irgendeiner Form relativiert und sind somit auch (erst mal) für alle Minderjährigen und unabhängig von der jeweiligen Waffenart verbindliche Vorschrift.

    Dann kommt aber noch der letzte Satz des Paragrafen 27 (3) und dieser relativiert dann die bisher auch allgemein gehaltene Forderung nach der besonderen Obhutspflicht, aber eben auch nur diese und nicht auch die Forderung nach der Einverständniserklärung. Danach ist dann die besondere Obhutspflicht, sprich die besondere Qualifikation zur Kinder- und Jugendarbeit nur für die jeweils ersten zwei Jahre für das Schießen mit den jeweiligen Waffenarten nötig. Das heißt, sie ist für das Schießen mit Druckluftwaffen nur für Kinder nötig, sprich, für Minderjährige unter 14 Jahren und für das Schießen mit KK oder Flinte für Jugendliche unter 16 Jahren. Für alle Minderjährigen und unabhängig von der jeweiligen Waffenart muss aber nach wie vor die Einverständniserklärung vorliegen, denn diese wird eben nicht durch den letzten Satz des § 27 (3) relativiert.


    Meiner bescheidenen Meinung nach wäre es dringend an der Zeit, dass der DSB hier mal für klare Verhältnisse sorgen sollte und auch die jeweiligen Landesverbände anhalten sollte, ihre Altlasten und Fehlinterpretationen mal auf den aktuellen Stand zu bringen bzw. zu korrigieren. Aber leider findet man - neben der mutmaßlich richtigen Auslegung durch Jürgen Kohlheim - selbst auf den Seiten des DSB eine fragwürdige und in meinen Augen falsche Interpretation, welche wohl vom Landesverband Sachsen-Anhalt stammt und sich dabei auf das Standardwerk zum Waffenrecht, den Steindorf Pabsthart beruft. Dabei ging es um einen reißerischen Filmbeitrag des MDR, der aufzeigen wollte, dass Schützenvereine die gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenzen nicht beachten.


    @Califax

    Um genau diesen Punkt mit der Einverständniserklärung ging es mir in erster Linie. Die oben genannte Tabelle sieht für Jugendliche ab 16 keine Einverständniserklärung mehr vor, wenn sie Druckluft schießen. Das halte ich, wie oben ausführlich begründet, für falsch. Bei den LM des WSB der vergangenen Jahre gab es deswegen auch Theater, weil sich Betreuer, welche diese Einverständnisse für ihre minderjährigen Schützen nicht vorweisen konnten, genau auf diese Machwerke und Altlasten von anderen Landesverbänden beriefen.

    Des weiteren finde ich ich im Gesetz keine Anhaltspunkte dafür, welche die möglichen Sondererlaubnisse für das Schießen mit Druckluft unter 12 Jahren oder das Schießen mit KK oder Flinte nach unten hin begrenzen. Weder der allgemeine § 3 (3) noch § 27 (4) legen hier bestimmte Grenzen fest noch findet man dazu etwas in der Verordnung oder sogar in der Verwaltungsvorschrift und deshalb sollte man da auch nicht selbst weitere willkürliche Grenzen in solche Tabellen packen, noch sich solcher Parolen wie - unter 10 geht gar nichts - oder so bedienen. GK (als Sportschütze) geht wohl hingegen nach dem Willen des Gesetzgebers leider gar nicht mehr unter 18 und das lässt sich sogar auch anhand der Formulierung in § 27 (4) festmachen, welche eben Sondererlaubnisse nur für die in § 27 (3) genannten Waffenarten vorsieht.

    Zu guter Letzt: Der Gesetzgeber spricht in § 27 (3) von dem Sorgeberechtigen, also Singular und das sollte man dann auch so stehen lassen und wiedergeben, auch wenn es sicher sinnvoll ist, auch schon alleine aus Imagegründen und sozusagen auch als Zeichen des guten Willens, wenn man sich die Einverständnis der Sorgeberechtigen einholt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    http://schuetzengilde-backnang.de/Ausbildung_Sch…Kurzfassung.pdf

    Sehr schön aufbereitet, aber leider auch nicht ganz fehlerfrei inklusive dem Klassiker auf Seite 22.

    Diese Sache mit der Einverständniserklärung lässt sich wohl nicht mehr ausrotten, führt aber regelmäßig bei Meisterschaften zu Problemen und unschönen Diskussionen und kann im Zweifel sogar mit bis zu 10 000 EUR Buße belegt werden. Eine Buße, die dann erst mal die verantwortliche Aufsichtsperson an der Backe kleben hat.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank