Beiträge von Murmelchen

    Hallo Freunde,

    zwei Anmerkungen sein mir hier erlaubt. Die ärztliche Bescheinigung soll laut WaffG nur die körperliche und geistige Eignung des Kindes bestätigen. Diese Forderung ist übrigens auch 'Neuland'. Nach dem alten WaffG reichte es noch aus, wenn der Verein die Eignung bestätigte und den Antrag mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten stellte. Die letzte Erlaubnis, die ich selbst noch so beantragt habe, kostete übrigens 15 DM. Zurück zur Neuzeit: Der Arzt, das kann auch jeder Hausarzt oder ein Kinderarzt sein, soll einfach nur bestätigen, dass das Kind schon etwas weiter in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung ist. Eine psychologische Untersuchung im engeren Sinn oder gar eine MPU, wie man es in letzter Zeit (auch von Seiten der Schützen) leider öfter hört, wird hingegen ausdrücklich nicht verlangt und durch die Anmerkung in der Verwaltungsvorschrift auch nochmals etwas ausführlicher bestätigt.

    Und hier liegt wohl leider auch der Hase oft schon im Pfeffer. Wenn man selbst als ahnungsloser Schütze etwas von 'Psychologische Untersuchung' oder gar MPU und dergleichen faselt (sorry) und die noch ahnungsloseren Eltern dann damit bei ihrem möglicherweise auch noch grün angehauchten und ebenso ahnungslosen und durch die Presse dazu auch verunsicherten Arzt aufschlagen lässt und die dann auch noch etwas von MPU oder dergleichen wiedergeben, dann kann das ja nur schief gehen.

    Wenn man als Verein den Weg der Sondererlaubnis gehen will, dann sollte man auch etwas Vorarbeit leisten. Dazu gehört, sich zuerst einmal selbst schlau zu machen, was für eine Bescheinigung denn da überhaupt nötig ist. Da hilft wie auch oft in anderen Fällen einfach der Blick ins Gesetz. Da steht das in diesem Fall nämlich ziemlich eindeutig drin (§ 27 (4)) und es wird durch die Verwaltungsvorschrift auch noch eindeutiger. Da steht übrigens auch drin, dass die Behörde kann, das heißt, sogar auch ganz ohne Bescheinigung, und weiter, dass sie soll, wenn so eine Bescheinigung und die Bestätigung des Vereins vorliegt. Im Klartext, das ist eine Forderung des Gesetzes, da hat die Behörde vor Ort nicht mehr allzu viel Spielraum. Im Zweifel muss man denen das allerdings auch klarmachen und da gibt es auch deutlich bessere und subtilere Wege als gleich mit dem Anwalt zu drohen. Am besten ist es, erst mal miteinander zu reden. Dazu sollte man aber eben auch etwas Ahnung mitbringen und sich nicht gleich von den erstbesten Aussagen des SB verunsichern lassen. Der mündige Schütze und Bürger auf Augenhöhe ist hier also gefragt. Und natürlich auch etwas Fingerspitzengefühl. So SB sind ja auch nur Menschen, jedenfalls die meisten. ^^ Und manche alteingesessenen Schützenvereine sollen zudem ja oft auch noch ganz gute Beziehungen zur örtlichen Prominenz pflegen und so ein Landrat will ja meistens auch ganz gerne wiedergewählt werden. ;)

    Zu den weiteren Hausaufgaben des Vereins sollte auch auf Grund der obigen Anmerkungen gehören, sich im Vorfeld auch schon mal selbst nach einem passenden Arzt umzusehen und diesen dann auch vorher aufzuklären. Wahrscheinlich wird man dabei bei einem Arzt, der selbst Schütze oder Jäger ist oder auch nur im traditionellen Schützenverein Mitglied ist, mehr Erfolg haben, als bei einem Arzt, der gleichzeitig der Ortsobergrüne ist und seltsame Sachen oder so raucht. Und so ein Arzt wird dann, nachdem man ihm das Anliegen auch richtig vermittelt hat, für so eine formlose Bescheinigung wahrscheinlich auch nicht übermäßig die Hand aufhalten, wenn überhaupt.


    Zum Schluss noch eine Anmerkung zum SCATT: Auch wenn der Begriff Messrahmen etwas anderes sugeriert, die Geräte abeiten alle nicht mit Laserlicht. Die Bewegungserfassung erfolgt entweder durch die am Messrahmen angebrachten Infrarot-LEDs, welche von dem Sensor unter der Waffe dedektiert werden, oder aber das Ziel und die Bewegung relativ zum Ziel wird bei den neuem Systemen durch Bilderfassung direkt ermittelt.

    Ein Laser unter der Waffe ginge nach unseren WaffG auch gar nicht. Da würde man dann sich dann einen verbotenen Gegenstand basteln, auch unabhängig von der Sichtbarkeit und Leistung des Laserstrahls. Deshalb sollte man auch von Pointern und dergleichen unter der Waffe sozusagen als SCATT für Arme Abstand nehmen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    Ich meine mich hier zu erinnern dass den Kindern der Umgang mit Waffen, auch ausrangierten oder defekten verboten ist.l


    Nicht nur das, wenn man an so ein 'ausrangiertes' Gewehr auch noch eine 'Leuchte bastelt', mutiert das Teil auch noch ganz schnell zum verbotenen Gegenstand. Und da hilft dann im Zweifel auch keine bunte Farbe mehr.


    Ich freue mich aber, dass Kogge jetzt wenigstens erkannt hat, dass von diesen Leuchten auch waffenpolitisch eine Gefahr ausgeht, insbesondere wenn man diese dann auch noch als das Allheilmittel der Probleme verkauft. Ich erinnere mich noch an die alten Diskussionen, wo nicht nur ich in epischer Breite und mit ganz handfesten Belegen auf diese Gefahr hinwiesen habe. Einsicht oder zumindest Nachdenklichkeit habe ich damals nicht verspürt. Im Gegenteil, wir Kritiker war da nur die ganz ganz Bösen. Somit schon mal ein kleiner Fortschritt.

    Wobei sich mir in Bezug auf Kogges Beitrag auch noch zusätzlich die Frage stellt, wieso braucht man denn überhaupt so ein untaugliches Zeug, wenn man doch mit den Sondererlaubnissen vor Ort keine Probleme hat?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Asterix,

    Aber was ist bei der Lupi mit dem Verhältnis Kimme/Korn zu Scheibenspiegel???
    Da stimmt das Verhältnis eben nicht mehr - theoretisch müsste man dann ja Kimme/Korn ebenso verkleinern, damit das Verhältnis wieder stimmt.


    nö, weder deine Visierung noch der Abstand deines Auges dazu ändern sich. Es ändert sich doch nur der Abstand zur Scheibe und diese Änderung gleichst Du dadurch aus, dass die Scheibe bzw. der Scheibenspiegel, also das Schwarze, maßstäblich verkleinert wird. Alleine durch diese maßstäbliche Anpassung der Scheibe an die geänderte Entfernung solltest Du wieder das ursprüngliche Visierbild wahrnehmen.

    Ein kleiner Tipp dazu. Das Programm druckt die Scheiben ja so aus, dass nur der Scheibenspiegel verkleinert wird, die Grundfläche der ursprünglichen Scheibe aber erhalten bleibt. Mich hat das bei den Scheiben, auf die ich zu Hause trocken trainiere, immer etwas irritiert, weil dann ja das Verhältnis zwischen Schwarz und Weiß nicht mehr stimmt. Ich habe mir deshalb selbst verkleinerte Scheiben kreiert, indem ich die ganze Scheibe maßstäblich verkleinert habe und den äußeren Rand dann mit einem Rahmen in sagen wir mal zartgrün versehen habe. Ich hoffe, Du verstehst, wie ich das meine. Bei Bedarf kann ich mal ein Foto oder eine Vorlage hier einstellen.

    Was ich auch extrem merkwürdig finde: ich schieße auf knapp über vier Meter und habe auf einmal Ergebnisse, von denen ich vorher nur träumen konnte. Ich spreche hier nicht von ein paar Ringchen, sondern im Lupi Bereich von vorher konstant um die 360 Ringe auf jetzt zwischen 385 und 390 Ringen mit Scatt. Und so gut bin ich über Nacht definitiv nicht geworden.


    wegi82 hat ja schon auf den F-Koeffizienten hingewiesen. Schau mal, welcher Wert da eingestellt ist?

    Möglicherweise stimmt aber auch der Scheibenmaßstab nicht mit der tatsächlichen Entfernung überein. Im Kalibriermodus wird die gemessene Entfernung ja angezeigt und entsprechend sollte dann auch der Maßstab der Scheibe gewählt werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo _Oli,

    kurze Zwischenfrage, ist das ein 'richtiger' Ligawettkampf, sprich, wird im Liga-Modus geschossen, oder wird auf die klassische RWK-Art geschossen und gewertet?

    Sollte es sich dabei um einen Wettkampf nach Liga-Modus handeln, dann ist diese ganze Vorschießerei nach meiner bescheidenen Meinung eh ein Unding, auch wenn es wohl inzwischen in einigen Liga-Ordnungen Klauseln gibt, welche dieses unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.

    Wenn das so einreist wie von Dir beschrieben, dann droht der Liga in den unteren Klassen irgendwann die gleiche Entwertung, wie das schon vor langer Zeit irgendwann bei den klassischen RWK eingetreten war. Ein Grund mit für die Einführung des Liga-Modus auch in den unteren Klassen war ja auch, dass man wieder etwas mehr Grund in die ganze Sache bekommen wollte und dass so Auswüchse wie bei den RWK, wo man dann als Gast mit drei Schützen anreiste, von den Gastgebern aber nur noch noch drei fertige Scheibenpäckchen vorfand, oder wo einer Montags, der nächste Dienstags und der letzte dann Freitags schoss, vermeiden wollte. Interessanterweise hat dass dann auch zumindest in unserer Gegend nach Umstellung auf den Liga-Modus bisher immer gut geklappt. Ich habe in der ganzen Zeit, in der ich selbst noch aktiv an den Liga-Wettkämpfen teilgenommen habe, nie erlebt, dass eine Mannschaft nicht vollständig angetreten ist.


    Das aber auch nur so nebenbei. Ich will deinen Beitragsstrang nicht kapern. Aber gerade wie oft jemand in einer unteren Klasse starten darf, sollte doch eindeutig in eurer Liga-Ordnung festgelegt sein.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Die zu erwartende Teuerung der Überprüfung ist zwar unschön, aber zumindest kurzfristig nicht das Hauptproblem. Zur Zeit gibt es in ganz Deutschland nur ca. 15 Sachverständige, welche bisher die zum 1.01.2015 in Kraft tretenden neuen Anforderungen erfüllen. Bei nur alleine 15 000 DSB-Vereinen, von denen sicherlich die Mehrzahl über eigene Schießstätten verfügt, kann man sich den abzeichnenden Engpass leicht vorstellen.

    Das ist ja auch der Hauptgrund, warum der DSB und weitere Landesverbände raten, diese Überprüfung, sollte diese im nächsten Jahr anliegen, möglichst noch auf dieses Jahr vorzuziehen.

    Und ob dieser Sonderweg in Bayern, der aus Schützensicht sicherlich zu begrüßen ist, auf Dauer wirklich so haltbar ist, ist noch fraglich, denn bei weniger wohlwollender Betrachtungsweise ist das ab nächtes Jahr ein Verstoß gegen dann geltendes Bundesrecht. Zumindest kann man das so sehen und ich vermute auch, die Geister mit ihren ganz handfesten Interessen, die uns das eingebrockt haben, werden so einen Sonderweg auch weniger wohlwollend betrachten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo BNVErnst,

    ich gehe mal davon aus, dass der Verein A dein sogenannter Stammverein ist, also der Verein, der für Dich diesen Pass beantragt hat und der auch auf dem Pass genannt wird. Dann ist das mit der Eintragung der Disziplin(en), welche Du für diesen Verein schießt, aber eh schon, sagen wir mal, Bockmist. Normal ist es so, dass Du alle Disziplinen, welche Du schießen möchtest, anhand dieses Sportpasses für deinen Stammverein schießen darfst bzw. musst, und zwar ohne weitere konkrete Eintragung der jeweiligen Disziplin. Erst wenn Du bestimmte Disziplinen für einen Zweitverein wie in deinem Fall Bogen schießen möchtest, wird so eine Eintragung zur Unterscheidung nötig. Ergibt ja so auch einen gewissen Sinn.

    Zur verspäteten Beantragung der Eintragung kann ich nur bedingt etwas sagen, da nicht aus Bayern. Aber was wird denn da als Datum konkret eingetragen? Das Sportjahr, also 2015 oder 2016, oder ganz konkret dieser Stichtag? Und wurde in deinem Fall überhaupt schon etwas eingetragen?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ich vermute mal, einige der bisherigen Beiträge und unsere Exkursion in die waffenrechtliche Geschichte waren eher dazu angetan, mehr zu verwirren denn Hilfe zu leisten.

    Also versuche ich mich mal in dieser Hinsicht.

    @soko,

    deine Anmerkung bezüglich des Voreintrags lässt darauf schließen, dass Du bisher im Besitz einer WBK Grün bist. Wie Du schon selbst angedeutet hast, benötigst Du (als Sportschütze) für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und damit eben auch für einen Zimmerstutzen auf diese Erlaubnis immer einen Voreintrag. Diesen Voreintrag musst Du bei deiner zuständigen Behörde beantragen.

    Es ist durchaus möglich, dass deine zuständige Behörde Dir in deinem Fall - Inhaber einer WBK Grün als Sportschütze und Antrag auf Voreintrag für einen auf WBK Gelb auch ohne weiteren Bedürfnisnachweis erwerbaren Zimmerstutzen - diesen Voreintrag auch ohne weitere Forderungen gewährt, es kann aber auch sein, das sie auf einen Bedürfnisnachweis von deiner Seite aus besteht. Sie kann das tun und es lohnt sich dann auch nicht, darüber zu streiten. Du kannst das aber nur herausfinden, indem Du bei deiner Behörde anfragst, denen im Zweifel erklärst, was so ein Zimmerstutzen überhaupt ist und hoffst. Wie schon gesagt, wenn die sich stur stellen und nur nach Schema F vorgehen, kommt Du um einen Bedürfnisnachweis durch deinen Verband nicht herum.

    Alternativ könntest Du dich auch fragen, ob Du nicht gleich einen Antrag auf eine WBK Gelb stellst. Auch wenn Du dann auch einen Bedürfnisbescheid deines Verbandes vorlegen musst, was in deinem Fall als schon WBK Grün Inhaber aber auch nicht zwingend sein muss, es kommt immer auf die jeweilige Behörde und deren Mitarbeiter an, so kannst Du mit der WBK Gelb dann zukünftig doch einfacher und ohne Voreinträge und ohne Bedürfnisnachweis für jede einzelne Waffe die entsprechenden Schusswaffen, welche auf Gelb erwerbar sind, erwerben. Und die Kosten für die Eintragungen sind dann auch noch geringer.

    Apropos, solltest Du einem Verband angehören, wo der Zimmerstutzen nicht zu den Disziplinen gehört, wäre das für den Erwerb auf WBK Gelb auch kein Problem, könnte in deinem Fall in Bezug auf den möglichen Bedürfnisnachweis die Sache aber verkomplizieren, da der Verband ja nur schlecht ein Bedürfnis für eine Waffe bescheinigen kann, die im Verband gar nicht geschossen wird. Dann würde ich Dir auf jeden Fall gleich den Weg über die WBK Gelb empfehlen. Im Zweifel, falls auf dem Antragsformular gefordert, kannst Du dort dann einfach auch ein KK-Gewehr oder so angeben. Wenn Du danach dann auf diese WBK Gelb stattdessen einen Zimmerstutzen erwirbst, ist das absolut zulässig. Stichwort Gastschütze in der Verwaltungsvorschrift usw. Bliebe dabei nur noch die mögliche Falle mit Voreinträgen auch in die WBK Gelb. Aber das machen auch nur die absoluten Knaller-Behörden und da darfst Du dann auch meckern und kannst den Stuss auch einfach ignorieren.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ja, der Wunsch nach und der Glaube an eine Verbesserung mag wohl vorhanden sein, in Wirklichkeit wird aber mit jedem neuen Zettel nur eine Verschlimmerung erreicht.

    Um etwas zu verbessern, müsste zuerst mal die Einsicht reifen, dass diese Zettelwirtschaft kein geeignetes Mittel (oder gar Ersatz) für eine funktionierende Sportordnung ist.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ware sowas auch in NRW vorstellbar?


    Sicher, warum auch nicht. NRW ist eine, wenn nicht sogar die Schützenhochburg in Deutschland.

    Allerdings würde ein entsprechender Redner hier wohl den Schießsport und damit verbundene waffenrechtliche Themen außen vor lassen. Das ist auch verständlich, denn die Schützenstrukturen und deren Selbstverständnis unterscheiden sich hier doch teils erheblich von denen in Bayern. Hier sehen sich die meisten Schützenvereine eben erst mal als Traditionsvereine. Schießsport wird zwar auch betrieben, ist aber meistens nur ein Nebenprodukt und spielt im Bewusstsein der meisten Mitglieder und oft auch in den Vorständen nur eine sehr untergeordnete oder überhaupt keine Rolle.

    Aber um auch etwas den Auftritt von Herrmann zu kommentieren. Ich kaufe den Schwarzen ihre so gerne und insbesondere in Sonntagsreden vorgetragene Rolle als Gönner und Bewahrer des Schießsports auch nur (noch) bedingt ab. Eher hab ich den Eindruck, die meisten von denen denken (nur noch), dass ist unsere Zielgruppe, also erzählen wir denen auch, was sie gerne hören möchten. Was wir wirklich denken und wie wir im Zweifel handeln, ist eine andere Sache und an den passenden Ausreden, wenn wir in Wirklichkeit mal wieder gegen deren Interessen handeln 'mussten', mangelt es uns ja auch nie. Außerdem sind die meisten von denen ja eh nur blöd und beißen tun die uns ja auch nie.

    Wie war das noch, Bayern lehnt die gesetzliche Forderung nach Überprüfung der LWB durch die Geheimdienste im Bundesrat ab, praktiziert das aber in Bayern schon längst.


    Wir hatten hier in NRW übrigens auch Jahrzehnte keine Probleme mit den Roten. Ich zitiere mal den ehemaligen NRW-Minister Friedhelm Farthmann:

    Zitat

    Anzufangen mit der Zahl der Waffen oder welche Waffen oder das völlige Waffenverbot zu fördern ist für mich das Ende der freien Gesellschaft.


    Und der Mann meinte auch noch, was er sagte. Das ist aber auch schon lange her. Leider!


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Nach altem Waffenrecht war der Zimmerstutzen bedürfnisfrei, aber nicht erlaubnisfrei. Man konnte ihn aber trotzdem auch in die alte WBK Gelb eintragen lassen, da die Erteilung dieser WBK zwar auch ein Bedürfnis, also einen Grund, voraussetzte, die jeweiligen Waffen, welche man damit erwerben und besitzen konnte (durfte), aber nicht an ein Bedürfnis gebunden waren.

    Das ist jetzt bei der neuen WBK Gelb aber anderes. Auch wenn das Bedürfnis (im Gegensatz zur WBK Grün als Sportschütze) nicht für jede der zu erwebenden Waffen einzeln nachgewiesen werden muss, ist er trotzdem immer an ein Bedürfnis geknüpft. Daraus ergab sich dann die auch die etwas von hinten ins Knie Logik, wonach Waffen, die bedürfnisfrei erwerbbar sind, nicht in die neue Gelbe eingetragen werden können. Wäre also der Zimmerstutzen immer noch bedürfnisfrei, so könne er demnach auch nicht in die neue Gelbe eingetragen werden, wohl aber in Grün. Die ganzen 4mm M20 Teile gehen ja (nach meinem Kenntnisstand) auch nur auf Grün oder Gelb alt, wenn es sich um Einzellader lang handelt. Das spielt aber in Bezug auf den Zimmerstutzen keine Rolle, da der Zimmerstutzen eben über dieser neuen Energiegrenze liegt und damit auch nicht mehr bedürfnisfrei ist.

    Ich sehe ein, das ist alles nicht so ganz einfach. Mir schwirrt auch regelmäßig leicht der Kopf bei diesen Gedankengängen. ?(


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Nicht nur das, nebenan hat er es ja jetzt auch schon geschafft, per Zettel eine neue Disziplin zu erfinden. Und das mitten in der laufenden Regelwerkperiode.

    Ordonnanzgewehr - wichtige Regeländerung

    Statt endlich mal die ganzen Fehler und Ungereimtheiten der aktuellen SpO anzugehen, vergrößert er mit jedem weiteren Zettel das Chaos.

    Wenn der so weiter macht, dann schafft es schon bald, das ganze Regelwerk komplett ad absurdum zu führen. So nach dem Motto, der mit dem 'besseren' Zettel gewinnt.


    Not really amused

    Frank

    ... den Voreintrag für Zimmerstutzen gibt es ohne Bedürfnisnachweis


    Den gab es mal ohne, sogar ganz ohne Bedürfnis und nicht nur ohne dessen Nachweis, zu unserer Zeit, Karl. Aber wenn ich mich jetzt nicht ganz böse verhaue, dann geht es ohne Bedürfnis nur noch, wenn auch die Feuerwaffen analog zu Druckluft unter der 7,5 Joule Grenze bleiben. Die 4mm Rand lang liegt aber im Gegensatz zur 4mm M20 deutlich oberhalb dieser Grenze.

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Lieber Karl,

    nun mach Dir mal in Bezug auf mein Textverständnis keine allzu großen Sorgen.

    Ich schrieb "in ihrer Absolutheit zumindest fragwürdig und missverständlich". Was ist daran nicht verständlich?

    Und das Wörtchen 'offizielle' habe ich bewusst verwendet, nicht aber der Schreiber des DSB-Textes.


    Und zum Thema WBK Gelb: Selbstverständlich (im Sinne des Waffengesetzes und nach Auffassung des Gesetzgebers) bedarf es für den Erwerb und Besitz auf Gelb (neu) ein Bedürfnis. Es muss nur nicht explizit für jede Waffe nachgewiesen werden. Das ist ein feiner, aber nicht ganz unwichtiger Unterschied. Du verstehst?

    Und wenn die Schwester von der zuständigen Behörde fragt, wofür Du denn jetzt ausgerechnet die Knarre brauchst, die Du da eintragen lassen möchtest, dann schadet es auf keinen Fall, wenn Du ihr dann auch eine schöne Disziplin dafür nennen kannst. Jetzt könnte aber so eine vielleicht noch nicht ganz so sattelfeste Behördenschwester sich die scheinbare Gedankenwelt des DSB zu eigen machen und sagen, Du kannst für die Waffe ja gar kein Bedürfnis geltend machen, weil Du ja gar nicht dem entsprechenden Landesband angehörst. Ihr dann den Willen des Gesetzgebers zu verdeutlichen, kann schwierig werden, auch trotz recht eindeutiger Passagen in der Verwaltungsvorschrift. Daher meine Kritik. So etwas kann man vermeiden, in dem man solche Texte nicht ohne Not so blöde ausformuliert.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Nur mal so nebenbei, die folgende Textpassage der DSB-Meldung ist in ihrer Absolutheit so aber zumindest fragwürdig und missverständlich.

    Zitat

    Die Wettbewerbe können nur in den Landesverbänden des Deutschen Schützenbundes ausgeführt werden, für die sie genehmigt sind. Ebenfalls kann ein Bedürfnis von für diese Wettbewerbe benötigten Waffen nur den Sportlerinnen und Sportlern bescheinigt werden, die auch Mitglied in dem Landesverband sind, für den diese Wettbewerbe genehmigt sind.

    Für offizielle Wettbewerbe in den Landesverbänden mag der erste Teil der Aussage ja zutreffen, aber warum sollte ich auf dem heimischen Stand nicht auch die eine oder andere Disziplin schießen bzw. trainieren dürfen, sofern der Stand das hergibt.

    Und die Sache mit dem Bedürfnis: Es finden sich in der Liste B auch etliche Disziplinen, wo die jeweiligen Waffen auch auf Gelb (neu) erworben werden können. Und dabei schreibt das WaffG ja bekanntlich gerade nicht die zwingend feste Bindung an den eigenen Landesverband vor.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Für diejenigen unter uns, welche bisher noch keine Auflageschützen gesehen haben und insbesondere auch für unseren Freund Tom_123 mit seiner Vorstellung vom 'artgerechten Schießen' und seinen Eksoskeletten ein schöner Bericht nebst Fotos und Ergebnissen von der Deutschen Meisterschaft LG Auflage in Dortmund.

    http://www.wsb1861.de/2014/10/20/dm-auflage-dortmund-2014/

    http://www.wsb1861.de/2014/10/20/fot…2014-sa-online/

    http://www.wsb1861.de/2014/10/20/fot…o-19-10-online/

    http://www.dsb.de/media/EVENTS/2014/DM/DM_Dortmund_-G_Aufl.-/DM_Dortmund_-G_Aufl.-.pdf</a>


    Ist schon ziemlich beeindruckend, nicht wahr?

    Und dafür, dass es dieses Auflageschießen ja bisher so noch gar nicht in Bayern gibt, sind die doch gar nicht so schlecht, oder? :saint:

    Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass dieser Boom zu einer massiven Strukturänderung im Schießsport geführt hat. Darüber darf und soll man auch reden, wobei es die Sache natürlich wie immer erleichtert, wenn man auch etwas Ahnung von der Materie (oder wie hier von den Strukturen) hat und nicht nur Vorurteile pflegt und von Eksoskeletten oder so faselt. Sorry, couldn't resit. :P


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    ... die der DSB durch seine Freigabe es können alle Auflage schießen zu verantworten hat. Wäre es ab Altersklasse geblieben ...


    Lieber Kogge,

    speziell für Dich noch einmal und auch ganz langsam,

    der DSB (Deutscher Schützenbund, Bundesverband) hat das Auflageschießen bisher nicht für die Altersklasse und jünger freigegeben. Für den DSB gilt bisher Senioren I ab 56 Jahre als untere Grenze. Der DSB hat sich (vermutlich wohl auch die damit möglichen Probleme erahnend) sogar lange Zeit gesträubt, diese Disziplinen überhaupt mit in die SpO aufzunehmen und dafür dann auch Deutsche Meisterschaften auszurichten.

    Er waren die jeweiligen Landesverbände und deren Untergliederungen, welche dieses Auflageschießen gefördert und gefordert haben und die Altersgrenzen immer weiter nach unten hin verschoben haben.

    Deine Kritik ist ja nicht ganz unberechtigt, nur sollte man dann aber auch den richtigen Adressaten wählen, und nicht, wie es leider oft gemacht wird, alles in einem großen Topf werfen und vom Kreis- bis hin zum Bundesverband pauschal als DSB bezeichnen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank