Den ersten Teil der Zahlenreihe bekommt der Notar, den zweiten zwei Personen (zur Sicherheit zwei, falls eine/r ausfällt) aus der Verwandschaft oder Freunde,
Tach auch,
wird denn dadurch nicht die durch den Zahlencode gegebene Sicherheit signifikant verringert?
Darf das wirklich sein wo doch schon Banktresore für die Schlüsselaufbewahrungen von unseren Rechtsorganen als nicht mehr genügend sicher angesehen werden?
Sollten diese Personen neben dem Notar nicht wenigstens auch Berechtigte im Sinne des Waffenrechts sein?
Ich frage selbstverständlich nur für einen Freund.
Und bevor hier noch jemand meint, das wäre jetzt aber sehr spitzfindig, ich bin mit dem ganzen Scheiß, mit Verlaub, nicht angefangen und habe mir dieses famose Gerichtsurteil und die darauf erfolgten Auslegungen und Anweisungen der Behörden in NRW auch nicht ausgedacht.
Mit bestem Schützengruß und schönes Wochenende
Murmelchen