Beiträge von Murmelchen

    Den ersten Teil der Zahlenreihe bekommt der Notar, den zweiten zwei Personen (zur Sicherheit zwei, falls eine/r ausfällt) aus der Verwandschaft oder Freunde,

    Tach auch,

    wird denn dadurch nicht die durch den Zahlencode gegebene Sicherheit signifikant verringert?

    Darf das wirklich sein wo doch schon Banktresore für die Schlüsselaufbewahrungen von unseren Rechtsorganen als nicht mehr genügend sicher angesehen werden?

    Sollten diese Personen neben dem Notar nicht wenigstens auch Berechtigte im Sinne des Waffenrechts sein?


    Ich frage selbstverständlich nur für einen Freund.

    Und bevor hier noch jemand meint, das wäre jetzt aber sehr spitzfindig, ich bin mit dem ganzen Scheiß, mit Verlaub, nicht angefangen und habe mir dieses famose Gerichtsurteil und die darauf erfolgten Auslegungen und Anweisungen der Behörden in NRW auch nicht ausgedacht.


    Mit bestem Schützengruß und schönes Wochenende

    Murmelchen

    Ich kenne noch die alten Zeiten als es z.B. bei 3 x 40 Schuss "offene Klasse" hieß, bevor Selma Sonnet den Herren den Titel streitig machte und man es flugs auf "Herren" begrenzte. :)

    Ich kann mich noch an die DM 91 erinnern, wo der Titel bei 3 x 40 im Finale erst durch einen Stechschuss zwischen einer gewissen Silvia Sperber und dem Gemahl einer hier im Forum auch recht bekannten Billy entschieden werden konnte.

    Danach war dann aber auf DM-Ebene wirklich Schluss mit 'offene Klasse'. ;)


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Dann lag ich ja mit meinen Anmerkungen gar nicht so weit von der Wirklichkeit entfernt.

    Bliebe nur noch das mögliche Problem, die eigene germanische Behörde zu überreden, ein LG mit F-Zeichen auch in den europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.

    Wie schon geschrieben, soll es diesbezüglich auch schon Gezicke gegeben haben, zugegebenermaßen in dem Fall ja auch nicht völlig unverständlich.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo adt,

    das ist eine sehr gute allgemeingültige Beschreibung des unterschiedlichen Schussverhaltens der jeweiligen Schäfte, die ich so auch sofort unterschreiben würde. Liegend würde ich übrigens nach wie vor eher zum Holzschaft greifen, verzeiht mir mehr. Stehend ist Alu für mich besser, kommt mehr 'auf den Punkt'. Wobei das natürlich sehr subjektiv ist.

    Zu AndreasJ:

    Mit Empfehlungen ist das bekanntlich ja immer so eine Sache. Und gerade Aufgelegt sehe ich jetzt nicht so die großen Ausschlusskriterien, schieße aber bisher auch nicht Auflage. Letztendlich müssen Dir die Schäfte passen und zumindest auch ein bisschen gefallen.

    Im Idealfall kannst Du die Schäfte selbst mal ausprobieren und vergleichen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Ich schätze schmidtchen und seine Sichtweisen auch,

    würde aber in Punkt 2 sogar die Frage stellen wollen, ob so eine Frage und Aufforderung in dem Fall durch staatliche Kontrolleure nicht schon ganz hart an der Grenze der Zulässigkeit wäre oder diese gar überschreiten würde.

    Bei Punkt 1 bin ich mir hingegen nicht so ganz sicher, bin aber auch nicht vom Fach sondern im Zweifel nur ein betroffener Bürger.


    Auf jeden Fall mit bestem Schützengruß und schönes Wochenende

    Murmelchen

    Freunde,

    ich habe schon mal aus recht zuverlässiger, wenn auch nicht offizieller Quelle gehört, dass zuständige Stellen in Österreich, darum geht es hier ja, den europäischen Feuerwaffenpass auch für Match-LGs mit F-Zeichen verlangt haben sollen.

    Und ich habe auch schon aus ähnlich zuverlässigen Quellen gehört, dass deutsche Behörden dieses Ansinnen, also die Eintragung eines Match-LGs mit F-Zeichen in den europäischen Feuerwaffenpass, abgelehnt haben sollen mit der Begründung, ein LG mit F-Zeichen würde ja nicht unter die jeweiligen Kategorien fallen und wäre zudem ja auch gar keine Feuerwaffe.

    Wie ihr seht, es bleibt also auch weiterhin ganz einfach oder so. ;)


    Apropos und leicht abweichend von der ursprünglichen Fragestellung: Wie sieht es denn mit der Verbringung oder Mitnahme eines in Deutschland erlaubnispflichtigen LGs ohne F-Zeichen mit mehr als 7,5 J aus? Das scheint doch in unserem Recht anhand der Kategorien so gar nicht richtig vorgesehen zu sein, sollte ich da jetzt nichts wesentliches überlesen haben, oder? Zumal der Begriff 'Feuerwaffe' im Wort 'Feuerwaffenpass' hier ja auch wieder etwas, sagen wir mal, missverständlich ist oder wäre.


    Mit doch leicht verwirrtem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Freunde,

    es gibt einen Händler in der Schweiz, der eine Hämmerli FP mit der Bezeichnung anbietet.

    https://www.waffen-ingold.ch/product/pistol…electro-22-l-r/

    Die Bezeichnung steht nicht nur in der Anzeige, sondern auch auf dem Kärtchen an der Pistole.

    Eventuell ein Prototyp der 162 oder doch nur ein kleiner Zahlenvertuer?


    Vielleicht sollte man den Händler mal fragen. Der müsste ja Unterlagen haben.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Freunde,

    wo wir schon beim Thema sind, das ist eine der Regeln die mich schon immer ein wenig gestört haben. So ist das doch eher eine Klassenwechsel Verhinderungsregel denn eine Regel, die einen problemlosen Start in einer höheren Klasse ermöglicht.

    Es ist doch fast immer so, dass jemand, der in einer höheren Klasse starten möchte, das auch nur für eine oder wenige Disziplinen möchte und oft auch nur in der Mannschaft, nicht aber für alle Disziplinen. Und da ändert dann auch die Unterscheidung zwischen Auflage und Frei nichts. Denn so überlegt sich doch jeder Schütze, ob er wirklich in allen Disziplinen in den höheren Klassen starten soll, nur um möglicherweise seine Vereinsmannschaft zu unterstützen.

    Was würde denn wirklich dagegen sprechen, die Regel 0.7.1.1 so zu ändern, dass auch ein Start in nur einer oder mehreren höheren Klassen möglich wäre, nicht aber gezwungenermaßen dann auch in allen höheren Klassen?

    Sicher, es gäbe etwas mehr Aufwand für die Auswertung und etwas höhere Anforderungen an die EDV. Es könnte dadurch auch schon mal etwas mehr Kuddelmuddel geben, möglicherweise auch sogar ganz 'schlaue' Schützen, die es mit Tricks versuchen. Aber was soll es, die Regeln sind doch eh schon teilweise dermaßen kompliziert und oft auch so konfus, da sollte es dann auf so eine Regel dann doch auch nicht mehr ankommen, oder?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Ich glaube, das ist nicht für alle Disziplinen so, sondern getrennt nach Auflage- und Freihand-Disziplinen. Ich war in den letzten Jahren nur für die Auflage höhergemeldet.

    DSB SpO 2024:

    0.7.1.1 Wechsel der Wettkampfklasse
    ...

    Die Höhermeldungen werden getrennt nach Bogen, Auflagewettbewerbe, restliche Wettbewerbe behandelt. Höhermeldungen für die Auflagewettbewerbe tangieren die Freihandklassen nicht.

    ...


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Mich wundert es eher, wie verpeilt ein ehemaliger Gewehrreferent eines Landesverbandes nur sein kann.

    Sagen wir es mal so, der liebe Gott hat ja bekanntlich auch einen recht großen Schützenzoo.

    Und wer schon vom Schießsport im GST-Kostüm oder so träumt ...

    Aber irgendwie hab ich ihn da doch auch lieb, so irgendwie.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Wieso 10% ich habe gehört heute sogar 1.4. %

    Also so ein Schnäppchen darf man sich ja nun wirklich nicht entgehen lassen.

    Schon allein die nochmalige Steigerung gegenüber den ja auch schon ganz tollen 10 Prozent macht das Angebot nahezu unschlagbar.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Lieber Ronny,

    zu meiner Zeit reichte für ein Bedürfnis die Mitgliedschaft in einem Schützenverein. Irgendwelche Nachweise schießsportlicher Aktivitäten brauchte es da noch nicht. Anerkannte Schießsportverbände gab es auch noch nicht und es bestand weder eine Tresorpflicht noch musste mit Hausbesuchen gerechnet werden. Ich habe meine erste WBK komplett über den Postweg bezogen, ich musste dafür nirgends antreten. Und nicht allzu lange davor gab es sogar eine Zeit, da konnte man zumindest die Langwaffen einfach so per Katalog bei Neckermann oder Quelle kaufen, frei ab 18 - oder 21 - und so ganz ohne waffenrechtliche Erlaubnis.

    Mord und Totschlag war da trotzdem nicht an der Tagesordnung, die tatsächliche Missbrauchsrate war auch damals schon nicht signifikant. Und wenn die Leute wirklich Scheiße bauen wollten, dann haben die auch nicht bei Neckermann eingekauft oder eine WBK beantragt, die haben sich dann gleich bei der Bundeswehr bedient oder aus den Arsenalen vergangener Zeiten oder anderer Länder.

    Und soviel älter als Du bin ich jetzt auch nicht.

    Und noch etwas, es gab auch im Westen zwischen Adolf und Mauerfall eine längere Zeit und für nicht wenige Mitbürger war das eine schöne und unbekümmerte Zeit, möglicherweise sogar die bisher schönste Zeit.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen