Beiträge von frank17

    Uuuuppss - Irisblende resp. Farbfilter machen es aber nicht heller :whistling:

    Die Mindest-Helligkeit für Scheiben und Raum ist in der DSB-Sportordnung (Ziffer 0.3.7.3) vorgegeben und müsste eigentlich gewährleistet sein. Eine große Diskrepanz zwischen der Scheiben- und der Umgebungshelligkeit ist für mich belastender als wenn es nur ein wenig duster ist.

    Bei schwächerem Licht komme ich am Besten mit einem gelben Filter zurecht, der wirkt kontrastverstärkend. Dabei drehe ich die Blendenöffnung aber weiter auf, um den durch den Filter bedingten zusätzlichen Lichtverlust auszugleichen. Das Ringkorn darf auf dunkleren Ständen auch ein wenig (~0,1 ... 0,2) größer sein als bei hellem Licht.

    Zu dem Produkt kann ich Dir leider nichts sagen.

    Ich gönne es Dir ausdrücklich, wenn Du keine Sehschwäche hast. Ich weiß allerdings aus eigener Erfahrung, dass leichte Sehschwächen über lange Zeit verdeckt bleiben können. Als Jugendlicher habe ich unter Überanstrengung/Müdigkeit und Konzentrationsschwäche gelitten. Besuche bei einem jungen Augenarzt mit Hightech-Ausrüstung und sogar in der Augenklinik erbrachten keinen Befund. Irgend wann habe ich aus Verzweiflung nochmals einen anderen Augenarzt konsultiert. Jener stand kurz vor dem Ruhestand und hatte wohl noch die Ausrüstung, mit der er die Praxis mal eröffnet hatte. Kein Hightech - aber dafür Erfahrung satt. Alleine auf Grund der Schilderung der Symptome gab er die treffende Diagnose ab - leichte Fehlsichtigkeit. Er hat mir dann eine Brille mit 0,25(!) Dioptrien verschrieben. Danach war mein Problem gelöst.

    Der Hintergrund: schwache Fehlsichtigkeit kann punktuell bzw. über eine bestimmte Zeit durch Kontraktion des Augenmuskels kompensiert werden. Für die Dauer des Augenarztbesuchs war mir das immer spielend gelungen, so dass scheinbar keine Fehlsichtigkeit vorlag. Bei längerer Beanspruchung der Augen (z.B. beim Lesen & Lernen) hielt ich die Anstrengung allerdings nicht durch.

    Ich will Dir nichts einreden, aber schließe die Möglichkeit einer leichten Fehlsichtigkeit nicht kategorisch aus. Im Alltag (d.h. bei wechselnden Bedingungen) wirkt sie sich aus dem genannten Grund vielleicht nicht aus. Beim Schießen musst Du dich über einen langen Zeitraum bzw. oft wiederholt auf eine feste Entfernung konzentrieren, was evtl. die Überlastung zu Tage treten lässt.

    Zu Beginn des Jahres habe ich mir ein neues Glas für meine Schießbrille anfertigen lassen. Mit der Stärke, die ich noch heute problemlos im Alltag verwende, kam ich speziell Abends beim Schießen nicht mehr zurecht. Auch hier: am Ende eines Tages war die Augenmuskulatur einfach nicht mehr fit genug, über die Distanz einer Serie immer wieder scharf zu stellen.

    Tränende Augen sind Zeichen der Überlastung und/oder der Austrocknung. Blinzel mal öfter, wenn Du gerade nicht zielst, das wirkt einer übermäßigen Austrocknung entgegen. Evtl. hilft das schon.

    Eine Trockentrainingseinrichung arbeitet ohne Luft - es wird wie beim scharfen Schuss das Schlagstück (welches das Ventil betätigt) gespannt und beim Abziehen ausgelöst. Das damit verursachte Geräusch reicht aus, um dem Scatt die Schussabgabe mitzuteilen.

    Wie ich schon schrieb, suche ich nach irgend was, das ein vergleichbares Geräusch erzeugt, ergonomisch am Gewehr montiert und mit dem Ziehen des Abzugs betätigt werden kann. Ich will damit auch Gewehre beim Scatt-Training einsetzen, welche keine Trockentrainingseinrichtung haben. Ideen?

    ein Deutungsversuch:

    § 2 Abs. 1 WaffG: "Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."

    Ergo: grundsätzlich gehören keine Waffen - gleich welcher Art - in die Hände von Minderjährigen (es sei denn, es liegt einer der Ausnahmetatbestände gem. § 3 WaffG vor).

    Für minderjährige Sportschützen greift ansonsten das Privilig gem. § 27 Abs. 3 WaffG - unter den dort genannten Voraussetzungen dürfen Minderjährige auf einer Schießstätte schießen. "Schießen" impliziert in diesem Fall natürlich auch den Umgang. (Anm.: das Privileg greift nur innerhalb der Schießstätte, nicht auf dem Weg dahin und auch nicht zu Hause!) Allerdings hilft das bei unter 12-Jährigen nicht, wenn die Behörde keine Ausnahmegenehmigung erteilt.

    Anlage 1 zum WaffG Absch. 1 Ziff. 1.1: "Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden."

    Anlage 1 zum WaffG Abschn. 1 Ziff. 1.4: "Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen)
    Schusswaffen sind dann unbrauchbar, wenn
    Ziff. 1.4.5: bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel - mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder
    - andere gleichwertige Laufveränderungen aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,
    Ziff. 1.4.6: dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann."
    [flüssiger Kunststoff reicht wohl nicht]

    Anlage 1 zum WaffG Absch. 1 Ziff. 6:
    "Nachbildungen von Schusswaffen sind Gegenstände,
    — die nicht als Schusswaffen hergestellt wurden
    ,
    — die die äußere Form einer Schusswaffe haben,
    — aus denen nicht geschossen werden kann und
    — die nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so umgebaut oder verändert werden können, dass aus ihnen Munition, Ladungen oder Geschosse verschossen werden können."
    [ein nachträglich umgebautes LG ist demnach keine Nachbildung]

    Die Definitionen zu Anscheinswaffen und Nachbildungen von Schusswaffen sind nicht überschneidungsfrei. Für Anscheinswaffen ist allerdings nur das Führen reglementiert (§ 42a WaffG).

    Unbrauchbar gemachte Schusswaffen und Nachbildungen von Schusswaffen sind vom WaffG ausgenommen (Anlage 1 Abschn. 3 Unterabschn. 2 Ziff. 4 zum WaffG). Daneben sind "Spielzeugwaffen" (max. Bewegungsenergie 0,5J) vom Gesetz ausgenommen (Anlage 1 Abschn. 3 Unterabschn. 2 Ziff. 1 zum WaffG).
    [Anlage 1 Abschn. 3 Unterabschn. 2 Ziff. 1 zum WaffG beginnt mit "Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen". Das ist m.E. eine recht unglückliche Formulierung. § 42 a beschreibt nicht die Anscheinswaffen, sondern das Verbot des Führens derselben. Es hätte sicher sinngemäß heißen sollen "Vom Gesetz mit Ausnahme des Führens gem. § 42a ausgenommene Waffen".]

    was bleibt also?

    • unbrauchbar gemachte Waffen (löchern und zuschweißen - das willst Du sicher nicht?
    • Nachbildungen von Schusswaffen
    • "Spielzeugwaffen"

    btw. - ich sinniere noch über einen "Schlagstückgeräuscherzeuger", um dem Scatt auch bei einem Gewehr ohne Trockentrainingseinrichtung die Schussgabe zu simulieren - hat jemand eine Idee?

    Jeder hat eine andere Liste und die Richtige übersicht fehlt.

    Das ist ein typisches Problem, welches sich durch eine (weitere) Software nicht lösen lässt. Vor einigen Jahren habe ich den kompletten Mitgliederdatenbestand aus 4 unterschiedlichen Quellen rekonstruiert und die zusammengefassten Erkenntnisse mit jedem einzelnen Mitglied abgeglichen. Danach stimmte alles bis auf das I-Tüpfelchen. Auch das Inkasso der Beiträge habe ich in diesem Zusammenhang reaktiviert. Ich habe mir den Mund fusselig geredet, dass es nur eine Datenbasis geben darf, die ständig aktuell gehalten werden muss. Jeder, der Daten benötigt, muss sie sich dann an dieser Quelle holen.

    Zwischenzeitlich hat sich wieder Chaos etabliert. Jeder, der sich für wichtig hält, "pflegt" wieder einen eigenen Datenbestand. In der letzten Woche hatten wir Generalversammlung. Die umlaufende Mitgliederliste enthielt Einträge von Personen, die im vorletzten Jahr ausgetreten sind und dafür fehlten andere. Es wäre ja auch zu einfach gewesen, eine aktuelle Liste aus dem zentralen Datenbestand abzufordern. Es ist zum K...

    Wenn Du die "anderen Listen" nicht zuverlässig aus der Welt schaffen kannst, dann mache Dir die Arbeit besser nicht. Wenn Du glaubst, dass Du die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen und auf Dauer erhalten kannst, dann empfehle ich Dir die Freeware-Ausgaben von Desktop Solutions.

    Ich setze folgende Komponenten ein, die hervorragend zusammen arbeiten:

    • DS Adressverwaltung
    • DS AutoComplete
    • DS Lastschriften

    DS Adressverwaltung ist neben der "normalen" Nutzung durch eine integrierte Skriptsprache extrem leistungsfähig. Leider ist jene allenfalls rudimentär beschrieben. Es braucht schon einen Chuck Norris der Vereinsverwaltung :thumbup: , sich da durchzubeißen. Wer die Muße dazu hat, kann sich beispielsweise Ausgabeformulare basteln, welche Daten gruppieren, summieren, filtern, ...

    Für das Erfassen und Verarbeiten von Ergebnissen ist die Software weder vorgesehen noch geeignet.

    Ich habe sowohl Jacke als auch Hose schon 2 Mal gewechselt und es war jedes Mal ein kompletter Neuanfang. Meine Erfahrung: Das Material ist am Anfang sehr (zu?) steif und behindert sogar den gewohnten Anschlag. Innerhalb von mehreren Wochen dehnt sich das Material und es wird auch weicher. Erst danach steht fest, ob die Klamotten gut passen. Wenn es schon am Anfang gut zu passen scheint, dann wird es hinterher vielleicht ein wenig zu labbrig.
    Wenn nicht eine komplett falsche (zu enge) Größe gekauft wurde, dann rate ich zum Durchhalten. Kritisch sind nach meiner Erfahrung am ehesten die Ärmel im Oberarm- und Ellbogenbereich. Wenn die zu wenig Reserve haben, dann wird es im Winter mit dickerer Unterbekleidung recht schwer, die Arme korrekt zu positionieren.