Ich sehe zwei Kausalketten:
Verbände => Ausbildungen / Qualifizierungen / Lizenzen => Selbstverwirklichung / Kasse machen - das ist nach meinen Beobachtungen sport(art)unabhängig, wir werden es wohl nicht nachhaltig ändern
WaffG/AWaffV => genehmigte Sportordnung und Qualifizierungsrichtlinien als Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes - damit ist es mittelbar (sei es bewusst oder unbewusst) doch Wille des Gesetzgebers, dass eine erfolgreich absolvierte Sachkundeausbildung (zumindest in den dem DSB angeschlossenen Landesverbänden und Vereinen) nicht ausreicht, um die Rolle "Verantwortliche Aufsichtsperson" wahrzunehmen.
Ob sich die Sachkunde der Jäger vor der der Sportschützen unterscheidet, weiß ich nicht. Der Verordnungsgeber hat zumindest die Möglichkeit gesehen, dass sich die Ausbildungen unterscheiden, denn eine bestandene Jägerprüfung gilt gem. AWaffV als "Anderweitiger Nachweis der Sachkunde". Hätte man hier absoluten Gleichklang gewollt, hätte es dieser Differenzierung nicht bedurft. Absoluter Gleichklang wäre aber nur zu erzielen gewesen, wenn man die betroffenen Interessengruppen (Sportschützen und Jäger) in dieser Sache unter einen Hut gebracht hätte. Und an dieser Stelle treffen wir wieder auf die Macht der Verbände, mit der sich auch der Gesetzgeber bisweilen schwer tut.
Was sind die Konsequenzen (zu) freizügiger Auslegung? Nun ja, in unserem Wirtschaftssystem zählen in erster Linie Umsätze, Jahresabschlüsse und Gewinne. Unternehmen, die sich diesen Zielen verpflichtet haben, mögen bisweilen nach Möglichkeiten suchen, von der Leistungspflicht freizukommen ...
Neben zivilrechtlichen Aspekten sind evtl. noch das Ordnungswidrigkeiten- und das Strafrecht zu bedenken.
Letztlich muss sich jede Aufsicht fragen, wie weit die Grauzone in eigenem Interesse gehen darf. Angesichts der aktuellen öffentlichen Meinung zum Schießsport darf man wohl auf wenig Verständnis hoffen, wenn es zu einem Schadensfall kommt und der Vorwurf im Raum steht, die waffenrechtlichen Bestimmungen seien nicht eingehalten worden. Selbst der Präsident des DSB hat mehrfach in der Öffenlichkeit erklärt, bei Verstößen gegen das Waffenrecht gelte "Null Toleranz".
Wir mögen uns noch so einig darüber sein, dass das Waffenrecht an manchen Stellen fragwürdig, überreglementiert und was auch immer sei. Während Öffentlichkeit und Teile der Politik über weitere - tw. noch fragwürdigere - Verschärfungen nachdenken, werden wir mit Forderungen nach Lockerung kaum punkten können. Und ein zu laxer Umgang mit den bestehenden Regelungen liefert den Befürwortern von Verschärfungen die zur dort geführten Argumentation passenden Fakten.