dann ist der Schützenmeister und/oder der Verantwortliche dran.
Dazu müsste man dem Schützenmeister beweisen können, dass er verantwortlich gewesen sei. So einfach ist das rechtlich nicht, schon gar nicht, wenn keine Vorsätzlichkeit vorliegt. Zudem ist in modernen Vereinsstatuten die Haftung der Mitglieder ausgeschlossen.