Ich gebe hier nur meine pragmatische Meinung dazu wieder.
Dein Vater, darf Dir, die Waffen garnicht überlassen. Du bist nicht im Besitz einer entprechenden WBK.
Daher ist es nicht möglich Dir die Waffen zum Schießen und oder Transportiern zu überlassen.
Wenn Du neu im Schießsport bist, nutze die Vereinswaffen, die deines Vater, wenn er mit am Stand ist und sie selber dorthin transportiert.
Mache eine Waffensachkunde, beantrage eine Grüne WBK. Wenn Du die hast, können Dir auch Waffen überlassen werden.
Aber, auch hier nur für höchstens 4 Wochen mit einem entprechenden Leihschein auf dem alle Daten des Überlassers eingetragen werde müssen. Dieser Leihschein ist dann auch immer mitzuführen.