Hier mal die Aufgaben Schießsportleiter und Aufsicht aus der aktuelle Sportordnung des DSB darunter dann die Ausbildungsinhalte Schießleiter BDMP. Ich stelle da keine großen Unterschiede fest, so das man dort schon die Qualitfikation des anderen Verbands anerkennen könnte wenn man wollen würde.
Aus DSB Sportordnung 2025
0.6.1.1 Aufgaben des Schießleiters
Der Schießleiter hat u. a. folgende Aufgaben:
1. vor Beginn des Wettkampfes die Schießstände nach den Regeln der Sportordnung prüfen;
2. die Schützen auf die Schießbahnen verteilen, soweit dies nicht im Startplan geschehen ist;
3. Schützen, die nicht zum Schießen antreten, aus der Liste der Wettkampfteilnehmer streichen;
4. die Bedingungen des zu schießenden Wettbewerbs vor Beginn des Wettkampfes bekannt geben, soweit sie nicht in der Sportordnung oder in der Ausschreibung enthalten sind;
5. den Wettkampf aus plötzlich auftretenden Gründen (z. B. Witterungseinflüsse) vorübergehend unterbrechen;
6. Beginn und Ende der Schießzeit durch akustisches Zeichen (z. B. Gong, Pfiff) bekannt geben;
7. bei Wettkämpfen innerhalb des Vereins über Einsprüche endgültig entscheiden; (Ausnahme Bogen)
8. An 10-m-, 15-m-, 30-m-, 50-m-, 100-m-, 300-m- sowie Vorderladerwettbewerben, wenn keine Uhr am Stand ist, die letzten zehn und fünf Minuten der Schießzeit (über Lautsprecher) bekannt geben.
0.6.1.2 Aufgaben der Aufsicht
Die Aufsicht hat u. a. folgende Aufgaben:
1. die Einhaltung der Regeln überwachen;
2. die Startberechtigung der Schützen anhand der Startliste und des Wettkampfpasses und des Lichtbildausweises kontrollieren;
3. sicherstellen, dass nur geprüfte und zugelassene Sportgeräte einschließlich Kleidung und Zubehör verwendet werden;
4. die Anschläge überprüfen;
5. die Kommandos geben;
6. die Eintragungen auf der Scheibe verantwortlich feststellen und der Auswertung mitteilen;
7. dafür sorgen, dass Lärm, der die Wettkampfteilnehmer stören kann, nach Möglichkeit vermieden wird.
(Nicht als störende Lärmquelle gelten Beifallsäußerungen und angepasste Musikübertragungen).
8. Die Aufsichtspersonen müssen das Ihnen erteilte Nachweisdokument nach §10 Abs. 3, Sätze 3 und 4 AWaffV mitführen.
Hier nun Schießleiter BDMP
In der Sportordnung auf Seite 37-39: https://www.bdmp.de/fileadmin/user…ter_5_Final.pdf
Hier die Ausbildungsinhalte:
Das Modul Standaufsicht ist bestandteil der Schießleiterausbildung:
Ausbildungsteil Theorie
- Waffenrecht
- Waffentechnik
- Schießstand
- Durchführung des Schießens
Ausbildungsteil Praxis
- Typische Kritische Situationen
- Fehler Umgang mit Waffen/Munition
- Beaufsichtigung des Schützen
- Allgenmeine Aspekte
INHALTE DES AUSBILDUNGSMODULS SCHIESSLEITER
Ausbildungsmodul Standaufsicht
Aufgaben eines Schießleiters
- Planung und Durchführung von Wettkämpfen
- Anforderung an eine Schießstätte
- Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen einer Schießstätte
- Beschaffung des erforderlichen Materials
- Ablauf des Wettkampfes
- Der Leitende des Schießens
- Organisation der Anmeldung
- Waffen- und Ausrüstungskontrolle
- Einteilung und Einweisung von befugten Standaufsichten
- Leiter der Anzeigerdeckung
- Organisation der Auswertung
- Regeln für die Auswertung
- Sanktionen bei Verstößen
- Starter- und Ergebnislisten - Einspruchsfristen
- Proteste und Wettkampfgericht
- Abnahme der Schießstätte nach Beendigung des Schießens
- Bestimmungen des Waffen- und Sprengstoffrechts
- Nationales Waffenregister
- Sportordnungen BVA
- Feststellungsbescheide BKA
- Auswerteprogramm EasyScore
Ich glaube die Verbände sind da garnicht so weit von einander weg und ich versuche es mal beim Hess.Schützenverband meine BDMP Schießleiter anerkennen zu lassen. Versuchen kann man es ja mal