Beiträge von hps01

    Hallo, ich habe seit rund 2 Wochen das gleiche Problem. E-gun verlangt von mir eine Ausweiskopie von der Vorderseite und der Rückseite.


    Laut E-gun kann auf das Feld Ausweis Nr. Körpergröße und Augenfarbe verzichtet werden.

    Soweit die Meinung von e-gun.


    Diese Aussage ist nachdem, was ich bisher gelesen habe unrichtig. Insofern würde mich mal der wahre Hintergrund interessieren, wieso ein seit Jahren bestehender Account aus dem Nichts heraus gesperrt wird und e-Gun massiv darauf besteht, Daten zu bekomme, die für eine Legitimation meiner Person nicht erforderlich sind.

    Würde ich wie von e-gun gefordert alle Daten offen legen, wäre meine Unterschrift , die CAN Nummer und weitere Daten sichtbar, die einen Identitätsdiebstahl zumindest vereinfachen. So kann man im Internet zum Thema CAN Nummer folgendes nachlesen.

    Wo steht die Zugangsnummer (CAN) auf dem Ausweis? Ebenfalls auf der Ausweisvorderseite befindet sich rechts unten neben dem Gültigkeitsdatum die sechsstellige Zugangsnummer beziehungsweise Card Access Number (CAN). Diese benötigen Sie, wenn Sie die Unterschriftsfunktion des Personalausweises nutzen oder die Pin Ihrer Online-Ausweisfunktion zweimal falsch eingegeben haben. Zudem wird die Zugangsnummer bei der Pin-Änderung gebraucht und für Dokumentenlesegeräte zum Beispiel bei Grenzkontrollen abgefragt.


    Hierzu meine Anmerkung: Wenn ich schon lese, dass die CAN Nummer dafür benötigt wird, dass ich die Unterschriftsfunktion des Personalausweises nutzen kann oder ich die 2 x falsch eingegebene zu ändern bin ich sehr sicher, dass solche sensitiven Daten nichts aber auch gar nichts bei e-Gun zu suchen haben.


    Hinzu kommt, dass Seitens e-Gun eine sehr rudimentäre Kommunikation stattfindet und mir bis heute nicht gesagt wurde, wieso diese Daten so vollumfänglich benötigt werden. Klare Aussage von Verbraucherschützern ist, das nur wenige Daten wirklich weitergegeben werden müssen.


    U.a. kann auf der Seite des Landesdatenschutzbeauftragten des Landes NRW folgendes nachgelesen werden.

    Schwärzung von Angaben


    Grundsätzlich sind nur der Vor- und Nachname, die Anschrift und gegebenenfalls auch die Gültigkeitsdauer zur Identifizierung erforderlich. Die übrigen Daten dürfen und sollen von Ihnen geschwärzt werden (zum Beispiel die Zugangs- und Seriennummer, die Staatsangehörigkeit, die Größe, die Augenfarbe, das Lichtbild und die maschinenlesbare Zone).

    Die Angabe des Geburtsdatums und gegebenenfalls -ortes kann nur erforderlich sein, wenn trotz der vorgenannten Angaben eine Personenverwechslung möglich ist und das Unternehmen in seinem bisherigen Datenbestand überhaupt das Geburtsdatum oder den -ort als Referenzdatum gespeichert hat. Sie sind im Vorfeld auf die Schwärzungsmöglichkeit hinzuweisen.

    Anstelle der Schwärzung der genannten Datenfelder auf der Kopie ist auch eine Schablonenlösung denkbar.


    Sollte e-gun weiter darauf bestehen eine nahezu vollständige Kopie meines Personalausweises zu erhalten, werde ich die Angelegenheit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten übergeben.