Beiträge von Heiko

    Ich bin dabei dabei in Verein einzutreten wo auch GK geschossen wird, habe selber "bislang" damit keine Berührung gehabt. An einem der Schießabende werde ich nachfragen ob sie etwas davon wissen. Der Wahlkreis Peine/Gifhorn gehört dem ehemaligen Generalsekretär und auch meinem Parteimitglied Hubertus Heil, ich bin also auch ein "Roter" und ich werde ihn auch auch einmal darauf ansprechen. Die gesamte Problematik wurde schon erwähnt. Nach den GK Gewehren kommen Kleinkalibergewehre, obwohl im Waffengeschäft täuschend echte "Spielzeugpistolen" frei verkauft werden, wo die Eltern nur unterschreiben müssen und mit kleinen Kugeln ganz locker ein Auge ausgeschossen werden kann von dem Sohn oder Tochter, dort wäre ein Verbot sinnvoll, diese Kinder kennen nicht die Gefährlichkeit. Ich bin gespannt auf die Reaktion von Hubert Heil.

    Herzliche Grüße

    Heiko

    Es müsste erst einmal Konzept vorhanden und das ist nicht der Fall. Ich habe nichts gegen die Person sondern alleine wie er seine "Arbeit" erledigt. Wenn ich als Schießsportleiter qualifiziert bin durch die Prüfung die ich abgelegt habe, dann sollte ich mich auch an die Sportordnung halten. Ein Grund dafür ist schon das möglicherweise unsere Jugendabteilung zu einem Vergleichskampf angesprochen wird. So wie unsere Corporation ist dies eine Jugend-schiessabteilung aus einer Bürgerkorporation. Unsere Jugendschiessabteilung kann nicht antreten da keiner freistte- hend schiessen kann, für den Verein ist es eine Blamage und damit muss dieser zurechtkommen. Was bedeutet es aber für das einzelne Mitglied unserer Jugendschiessabteilung? Darüber sollte auch nachgedacht werden und ich übertreibe da nicht. Ich glaube das dies verständlich ist.

    Für mich ist die Sache erledigt, für das Kind auch. Es hat sich aus der Jugendschiessabteilung abgemeldet. Ich kann nur hoffen das dies auch ein Signal ist über die gesamte Arbeit in der Jugendschiessabteilung nachzudenken. Heute habe ich einen Bericht gelesen wo 15jährige mit dem Kleinkaliber Gewehr auf der DM geschossen haben. Bei uns schiessen 14jährige mit dem LG aufgelegt. Das zu dem Jugendwart, die Arbeit die vorher für die Zukunft aufgebaut wurde, wurde von diesem Typen zerstört. Es war vorher auch nicht alles Gold, es existierte aber ein Konzept für die Zukunft.

    Es wird keiner geschlachtet und ich werde in der nächsten Zeit auch kein Nachfolger sein. Mein Anspruch ist nur ein anderer und anscheinend habe ich einen falschen Anspruch. Ich kann die Jugend daher sich selbst überlassen und meine Frau passt auf bei solch einem Fußballtunier, ich schaue mir in Kopenhagen dann Hannover 96. Ihr habt mir eine Entscheidung abgenommen wenn es einmal dazu kommen sollte.

    Damit habe ich keine Schierigkeit, es ist nichts persönliches, das löse ich anders. Dies wird auf einer rein sachlichen Ebene gelöst und es wird darum gehen wie weit er insgesamt die Verantwortung übernehmen will. Verantwortung auch dafür das 14jährige freistehend und nicht aufgelegt schiessen, das Alkoholverbot auf dem Schießstand herrscht . Er muss für sein Handeln die Verantwortung und dann muss die Planung für die Zuukunft erstellt. Auf der jetzigen Grundlage hat sie keine Zukunft und entwickelt sich auch nicht, das Gegenteil ist der Fall. In den letzten zwei Jahren haben wir 7 Kinder verloren und keine gewonnen.

    Für mich bedeutet stellvertretend das diese Person auch dem Verein angehört, das ist schon alleine aus versiche-rungsrechtlichen Gründen ausschlaggebend. Es ist auch falsch die Verantwortung auf seine Frau zu übertragen und dort kommt der Begriff "Schadensersatz" zur Anwendung. Es handelt sich hier möglicherweise um grobe Fahrlässig-keit nach $ 832BGB.
    Hier geht es auch darum das oft die Gesetze nicht befolgt werden, es ist ja nichts passiert. Hier handelt es sich "nur" um eine leichte Halsquetschung, diese war vom Krankenhaus nicht anzeigepflichtig und es wird hier auch auf eine Anzeige verzichtet. Was wäre aber passiert wenn die Halsquetschung schwerer gewesen wäre und das Krankenhaus sie anzeigen müsste? Diese Frage müssen wir uns auch stellen.

    Das hier nicht das Waffengesetz zur Anwendung kommt ist klar, es geht hier um die Frage der "Aufsichtspflicht". Eine Aufsichtspflicht ist auch nötig wenn zusammen ein Freizeitpark besucht wird. Ich habe meine Termine den Terminen der Jugendschiessabteilung angepasst und sehe es deshalb vielleicht zu engstirnig, ich hatte mich jedoch für eine Arbeit mit der Jugendschiessabteilung entschieden. Ein Länderspiel gegen Österreich ist reizvoll, dann muss jedoch für gleichwertigen Ersatz gesorgt werden und das ist nicht geschehen. Das ist mein Vorwurf.

    Es ist folgendes passiert. Bei uns hat ein Fußballtunier der Korporationen statt gefunden. Daran hat auch die Jugendschiessabteilung unseres Vereins teilgeommen. Der Leiter der Jugendscchiessabteilung war jedoch nicht anwesend. Zwischen zwei Jungen hat es eine Auseindersetzung gegeben. Am Ende musste der eine Junge ins Krankenhaus gefahren werden, Dort wurde eine Platzwunde an der Unterlippe festgestellt, eine Gesichtprellung sowie eine Halsquetschung.
    Für den Leiter einer Jugendschiessabteilung besteht Anwesenheitspflicht, er muss sonst für gleichwertigen "Ersatz" sorgen, in diesem Fall ist es so das seine Frau die Betreuung übernommen hat. Sie ist kein Mitglied in unserem Verein und besitzt auch nicht die Qualifikation die dafür erforderlich ist. Zu der Qualifikation des Leiters der Jugendschiessabteilung ist zu bemerken der er Schießsportleiter ist, er besitzt nicht die JuBaLi.

    Heiko Metzner

    Mit dem Schiessen von Luftdruckwaffen lassen sich Kinder und Jugendliche begeistern. Was ich jedoch vermisse ist das der DSB einmal richtig darstellt welche Vorteile damit verbunden sind. Aussenstehenden sind diese Vorteile nicht bekannt, bekannt ist nur das negative Ereignisse wie in Winnenden passiert sind. Die Vorteile, wie eine bessere Konzentration und das ist ein Vorteil im schulischen Bereich, werden verschwiegen. Es passieren Fehler in der Öffentlichkeitsarbeit des DSB, dieser könnte entsprechende Flyer ect. an Vereine oder Verbände verteilen. Wir haben Schwierigkeiten in unserem Verein, es findet kein wettkampf oder Leistungsschiessen statt. Die Luftdruckwaffe ist die Grundlage um den "Bürgerkönig" zu stellen. Seitdem die Beteiligung rückläufig ist, der Nachwuchs ausbleibt, darf unserer Hauptmann verkünden "wieder kein Bürgerkönig", den Grund haben sie nicht erkannt. Das Luftdruckgewehr ist die Grundlage des Erfolges, nach erfolgreichem Schiessen stellt sich der Erfolg in anderen Gewehrdisziplinen ein.

    Hallo Dan More,
    zum Thema "Spaltung" sei folgendes angemerkt. In meinem jetzigen Verein wird zwar nicht geknobelt, aber schiessen ist eher eine Begleiterscheinung. Im Schülerbereich wird noch immer aufgelegt geschossen, die Anforderungen des DSB insgesamt nicht eingehalten. Meine Überlegung geht dahin mich möglicherweise von diesem Verein zu trennen, er entwickelt sich nicht weiter. Mit einem Pressluftgewehr gelte ich dort als "Sportschütze", die Ergebnisse beweisen das Gegenteil. Das aber eine Verbesserung möglich ist, das Schiessen den Älteren erleichtert wird, dies wird nicht erkannt und das sind mögliche Gründe um den Verein zu wechseln.

    Nur nur noch einmal besonders betont, sie sollen sich an der "Schießstätte" aufhalten, nicht an der Theke. Alkohol hat nichts beim Schiessen zu suchen, das betrifft ganz besonders den Schiessleiter und die Standaufsicht. Alkohol ist auf dem Schießstand nicht zugelassen, so wie auch das Rauchen untersagt ist. Bei uns wird es so gehandhabt, Schützen die etwas zu viel getrunken haben, denen wird das Schiessen untersagt.

    Heiko

    Bei 3 - 4 Schützen muss eine Standaufsicht anwesend sein. Was steht denn auf der Tafel wo der Name der Standaufsicht vermerkt sein soll? Bei uns werden manche Sachen schon locker gehandhabt, jetzt kenne ich anscheinend jemand wo es noch lockerer zugeht. Ihr könnt froh sein das noch kein Unfall passiert ist, es könnte sonst versicherungstechnisch schwierig werden. Wenn ich einem Hobby nachgehe, dann sollten auch die Rahmenbedingungen stimmen, sonst hat es keinen Sinn. Passiert ein Unfall unter diesen Bedingungen dann steht es in der Zeitung und es fällt auf alle Schützenvereine negativ zurück.

    Welche Folgen können entstehen wenn keine zweite Standaufsicht anwesend ist? Der Schießleiter und damit die Standaufsicht hat ein dringendes Bedürfnis und lässt weiterschiessen. In seiner Abwesenheit passiert nun ein Unfall. Anwesend war eine Person die aber nicht die nötigen Qualifikationen besitzt. Der Leiter der Schiessabteilung wurde vorher von diesem Zustand in Kenntnis gesetzt. Welche Folgen, versicherungstechnisch, entstehen dadurch. Aus meiner Sicht ist es ein Fehlverhalten des Leiters der Schiessabteilung das er unter diesem Umständen den Schiessbetrieb zuläßt.

    Heiko Metzner