Beiträge von scherge

    mir ist´s gerade eingefallen, einem der momentan besten schützen ist sowas im finale bei der olympiade 2004 in athen auch passiert. nur waren da ne reihe kameras am laufen die das auch aufgeklärt hätten wenn er nicht mit nem gesichtsausdruck wie beim dorsch am haken seinen schuss auf dem monitor gesucht hätte.

    Es regt sich doch keiner auf, bei der 100m-Distanz kommt das auch auf LM vor und ich wollte eigentlich nur wissen ob es technisch möglich wäre diese Kreuzschüsse zuzuordnen. Es ist hierbei nämlich nicht der Verursacher der Dumme sondern der, der den zusätzlichen Schuss nicht nachweisen kann.

    D.h. also, dass die elektronischen Anlagen von sich aus am Hauptterminal nicht anzeigen "Hallo auf Stand XY gab´s evtl. bis ganz bestimmt einen Kreuzschuss"? Es ist also weiterhin der Betroffene auf die Ehrlichkeit der Nachbarn angewiesen, denn auf den Kontrollscheiben kann man bei einem evtl vorhandenem größerem Loch in der Mitte, was nach 50-60 Schuss ja möglich ist, auch nicht mehr erkennen wo der Kreuzschuss jetzt gelandet ist.

    Ich glaube wir sprechen von unterschiedlichen Programmen, Joachim Schütt schreibt selber zu WWett => "Früher einmal WinWett, ich musste aber den Namen Ändern, weil ich diesen nicht geschützt hatte, dabei war ich 5 Jahre früher auf dem Markt als WinWett"

    Ich meinte dann wahrscheinlich das "jüngere" Programm ursprünglich aus dem Hause Mey & Westphal.

    Das Programm WinWett wird als sog. Freeware kostenlos zur Verfügung gestellt.
    Die frühere Vertreiberin und Entwicklering Mey & Westphal RIPOSTE Software GbR hat seit
    dem 1.1.99 alle Rechte und Pflichten bzgl. WinWett an Ralf Westphal - Software & Internet Solutions abgetreten.
    Ralf Westphal - Software & Internet Solutions hat sich jedoch trotz der großen Beliebtheit von WinWett dazu
    entschließen müssen, Entwicklung, Support und Vertrieb von WinWett einzustellen. Um WinWett dennoch
    weiterhin allen Interessierten zur Verfügung zu stellen, ist die Software als Freeware zum Download aus
    dem Internet sowie zur kostenlosen Weitergabe an Dritte freigegeben.
    -WinWett wird als Installationssatz mit ausführbarer Datei und Beispieldaten so wie es ist bereitgestellt.
    -Ralf Westphal - Software & Internet Solutions sichert keine spezifische Funktionalität der Software zu.
    -Die Installation und Benutzung von WinWett erfolgt auf eigene Gefahr.
    -Ralf Westphal - Software & Internet Solutions übernimmt keine Verantwortung für evtl. Fehlfunktionen des Programms
    oder Schäden/Datenverluste, die durch die Programmnutzung entstehen. Für WinWett gibt es keinen Support.
    -WinWett darf kostenlos weitergegeben und auf beliebig vielen Computern installiert werden.
    -WinWett benötigt in der Freeware Version keine Lizenznummer.
    Gut Schuß wünscht allen WinWett Freunden
    Ralf Westphal - Software & Internet Solutions

    Das Programm und ein weiteres aktuelleres kostenloses Auswerteprogramm findet man hier zum Download: http://www.buechsenschuetze.de/links.html

    Mich würde mal interessieren wie und ob (ich denke schon) die elektronischen Anlagen das beschießen einer fremden Scheibe mitbekommen. Kriegen die Messverfahren das elektronisch mit und am Stand selber oder am Kontroll-PC / Server wird ein Querschuss gemeldet? Es sollen ja Kontrollscheiben verwendet werden wenn kein Papierband durchläuft. Beim KK 3x40 hat man gegen Ende doch bestimmt keine einzelnen Einschüsse mehr in der Scheibe sonder ein mehr oder weniger großes Loch. Da kann man doch auch nicht unbedingt draus schließen welcher Schuss von vorne oder 2m nach links oder rechts versetzt abgegeben wurde. Hat da vielleicht mal jemand Erfahrung mit einer solchen Situation und/oder weiss das gehandhabt wird, evtl. auch unterschiedlich bei den verschiedenen Herstellern.

    Gruß
    Scherge

    Hallo zusammen,

    ich hab mal eine technische Frage, kann man das kostenlose ältere Programm WinWett 1.6 auch mit der Auswertemaschine Rika Easy Score betreiben? In der Hilfe zum Programm steht:

    "Falls Sie zur Unterstützung der Auswertung eine Teilermaschine benutzen, teilen Sie WinWETT mit diesem Eintrag mit, von welchem Typ sie ist. Momentan wird nur die Teilermeßmaschine SAM 4000 der Firma Knestel unterstützt."

    Aber mag ja sein, dass die Schnittstellen identisch sind.

    Gruß

    Scherge

    Jetzte hab ich´s gefunden. Ab 01.01.2009 galt die Änderung

    Alte Fassung:
    1.0.2.4.4 Als Halt für die Hose dürfen nur ein Hüftgürtel, der nicht breiter als 40 mm und
    nicht dicker als 3 mm ist, oder Hosenträger (elastisch) getragen werden.

    Neue Fassung:
    1.0.2.4.4 Als Halt für die Hose dürfen nur ein Hüftgürtel, der nicht breiter als 40 mm und
    nicht dicker als 3 mm ist, oder Hosenträger (elastisch) getragen werden. Wenn
    ein Gürtel getragen wird, darf der Bund max. 2,5 mm stark sein. Wird kein Gürtel
    getragen, darf der Bund max. 3,5 mm stark sein. Die Gürtelschlaufen dürfen max.
    20 mm breit sein.

    Hi,

    das steht aber auch in der Sportordnung vom DSB so drin.
    1.0.2.4.4 ...die Gürtelschlaufen dürfen max.20mm breit sein.
    Kann es sein dass du da breit und lang verwechselst. Breit meint am angezogenen Schützen von links nach rechts. Ein Gürtel mit der maximal erlaubten Breite von 40mm passt in 20mm breite Gürtelschlaufen, ich hab nämlich noch keine sooo breiten Gürtelschnallen gesehen, hmm, oder ist die Schlaufe hinten auf dem Rücken manchmal breiter?

    Also ich schieße seit 5-6 Jahren auf dem KK-Gewehr mit ner außenliegenden Libelle LEVEL von Centra sowie der zugehörigen Beleuchtung Lib-Light. http://www.csp-prien.de/sportschiessen…agen/index.html und finde es gerade beim Liegendanschlag hilfreich. So kann man das unbeabsichtigte Verkannten des Gewehres schnell als Fehlerquelle ausschließen. Da ich lieber mit verstellbaren Glaskörnern (ohne Balken) schieße passierte das bei mir schon recht schnell. Naja, mit richtigem Training kann man das Verkannten bestimmt auch unterbinden aber so geht es auch recht einfach wenn dazu die Zeit fehlt :) Jetzt habe ich es beim KK-Schießen, außer beim KK100m, eigentlich immer drauf. Wo jetzt die Unterschiede beim Schießen zwischen den innen- und außenliegenden Libellen liegen kann ich dir nicht sagen, ich habe lieber ein "sauberes" Zielbild ohne Balken und Wasserwaage drinne, habe mir deswegen auch für meine Anschützgewehre große M22 Korntunnel besorgt, aber das wird wohl Ermessenssache sein. Die Preise für die Beleuchtungen finde ich bei allen Herstellen sehr übertrieben, aber gerade bei geschlossenen KK-Ständen ist es doch oft sehr dunkel um nur "hinten" durch die Scheibenbeleuchtung die Luftblase gut erkennen zu können.

    Gruß

    Uwe

    Hallo zusammen,

    ich hatte 2004 mal eine Anfrage an das Bundesinnenministerium gestellt, in der es darum ging, ob es ausreicht, dass man zum Betrieb der Simulatoren bei einer Pressluftwaffe die Kartusche abschraubt, da kam folgende Antwort zurück.

    In § 27 Abs. 3 bis 6 Waffengesetz (WaffG) werden im Verhältnis zur generellen
    Altersgrenze von 18 Jahren gemäß § 2 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 Nr. 1 WaffG grundlegende
    Sonderregelungen für das Schießen durch Kinder und Jugendliche auf Schießstätten
    getroffen. Kernelement der Norm ist, dass eine entsprechende schriftliche
    Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegen muss; diese muss von der
    verantwortlichen Aufsichtsperson aufbewahrt und für die zuständige Behörde zugänglich
    gehalten werden. Unter der Obhut einer solchen verantwortlichen Aufsichtsperson dürfen
    Kinder ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr mit einer Einverständniserklärung des
    Sorgeberechtigten mit Druckluft-, Federdruck- und Waffen, bei denen zum Antrieb der
    Geschosse kalte Treibgase verwendet werden, schießen (§ 27 Abs.
    3 Satz 1 Nr. 1 WaffG).
    Hinsichtlich der Altersanforderungen für schießsportliche Aktivitäten von Kindern und
    Jugendlichen können nach Maßgabe des § 27 Abs. 4 WaffG Ausnahmen durch die zuständige
    Behörde zugelassen werden.
    Für die von Ihnen angesprochenen Simulatoren/Trainingsgeräte kommt es darauf an, ob
    diese Geräte die Definition des Schusswaffen-Begriffs (Anlage 1 Abschnitt 1
    Unterabschnitt 1 WaffG) - ggf. unter Berücksichtigung der Herausnahme ordnungsgemäß
    unbrauchbar gemachter Schusswaffen durch Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4
    WaffG - erfüllen oder nicht. Im zweiten Fall sind die waffenrechtlichen
    Altersbeschränkungen für den Umgang nicht einschlägig. Im ersten Fall ist zu bedenken,
    dass die genannten Sonderregelungen unmittelbar nur das Schießen im Sinne von Anlage 1
    Abschnitt 2 Nr. 7 WaffG betreffen; ein Schießvorgang ist das Aussenden eines
    Lichtstrahls nicht. Allerdings setzt das Schießen denknotwendig den Besitz der Waffe
    im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 2 WaffG voraus.
    § 12 WaffG, insbesondere dessen Absatz 1 Nr. 5, hilft hier nicht weiter, weil er nur
    von der WBK-pflichtigkeit spezieller Besitz-Umgangsarten bzw.
    -situationen freistellt, nicht jedoch vom Alterserfordernis. Handelt es sich also um
    eine voll funktionstüchtige Waffe, die nur im konkreten Verwendungszusammenhang als
    Simulator eingesetzt wird, so werden die gleichen Grundsätze zum Alterserfordernis
    anzuwenden sein, wie wenn es um den gewöhnlichen Umgang mit Waffen dieser Art ginge.


    Nach dieser Auskunft dürfen kein die unter der Altersgrenze von 12 (10) Jahren die Kinder nicht mit temporär unbrauchbar gemachten Waffen hantieren.
    Zum Bearbeiten von Waffen also auch dem offiziellen Unbrauchbarmachen von Waffen bedarf es aber einer speziellen Ausbildung, da reicht es nicht, dass Nachbar XY, Schlosser in der Firma XYZ den Lauf dichtschweisst. Und dann gibt es auch noch die wesentlichen Teile einer Waffe, die einer Waffe gleichgesetzt werden. Mag sein, dass man bei einem Luftgewehr auch mehr Teile als den Lauf "unbrauchbar" machen muss, damit es dem offiziellen Prozedere genügt. Ich habe mich nicht erkundigt, denke aber dass sich die Büchsenmacher so ein offizielles Unbrauchbarmachen ohne Vernichtung der Waffe und gleichzeitigem Neukauf schon gut bezahlen lassen.

    Ende 2009 wollte ich das ganze mal erneut beantwortet haben, es gibt ja neue Gesetze und auch eine neue Regierung. Das Bundesinnenministerium hatte keine freien Sachbearbeiter zur Verfügung (ich denke, die blähen sich immer mehr auf, naja mussten sich zu dem Zeitpunkt bestimmt verschärft selbst verwalten) und hat mich zum Landesinnenminsterium verwiesen, die es an den Kreis durchgereicht haben. Von der zuständigen Ordnungsbehörde kam diese Antwort:

    Von schießsportlichen Vereinen wird zur Nachwuchsfindung teilweise auf nicht geladenen, aber grundsätzlich schussfähigen Waffen ein Infrarotsystem aufgebaut.
    Die angesprochene Altersgrenze von 12 Jahren gemäß § 27 Absatz 3 des Waffengesetzes (WaffG) betrifft das Schießen von Minderjährigen auf Schießstätten. Da jedoch in dem von Ihnen beschriebenen Fall mit dem Infrarotaufbau im Sinne des Waffengesetzes nicht geschossen wird, da kein Geschoss o.ä. aus dem Lauf austritt, ist diese Vorschrift nicht anzuwenden.
    Fraglich ist jedoch, ob das Verbot des § 2 Absatz 1 WaffG , welches Personen unter 18 Jahren den Umgang mit Waffen untersagt, anzuwenden ist. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integratuion vertrittdie Rechtsauffassung, dass in den Fällen, in denen Kindern unter unmittelbarer Aufsicht ermöglicht wird, mit dem Infrarotaufsatz Lichtpunkte abzusetzen, dem Kind nicht die tatsächliche Möglichkeit eingeräumt wird, über den Gegenstand/die Waffe nach eigenem Willen zu verfügen.
    Es wird die Auffassung vertreten, das es sich hierbei weder um den Erwerb noch um den Besitz der Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt. Insofern ist auch die Altersgrenze des § 2 Abs. 1 WaffG in diesen Fällen nicht zu beachten. Zwar werden jedoch von anderen Seiten auch andere Rechtsauffassungen vertreten, jedoch schließe ich als zuständige Waffenbehörde mich der o.a. Rechtsauffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration, an.
    Eine Unbrauchbarmachung der Luftgewehre ist daher in diesen Fällen nicht erforderlich.


    Als Schütze finde ich diese Aussage natürlich hervorragend für die Jugendarbeit als Bürger diese schwammige Auslegungsweise von Gesetzen jeglicher Art einfach beängstigend "Zwar werden jedoch von anderen Seiten auch andere Rechtsauffassungen vertreten", einfacher wird es dadurch nicht, das ist irgendwie Behördenwillkür. Aber wofür gibt es denn die Rechtsanwälte, die hätten sonst ja garnichts zu tun. Ich würde mir generell alles, was mit Waffen/Simulatoren/Schülern unter der Altersgrenze zu tun hat absegnen lassen.


    Gruß

    Scherge

    Tragt ihr zu der Funktionsunterwäsche auch noch ne Strickjacke? Ich habe mir jetzt die X-Bionic-Accumulator-Kleidunggegönnt und hatte früher mit T-Shirt und Schießstrickjacke geschossen.

    Gruß

    Ich hab gerade mal die ISSF-Regeln studiert, es waren anderere Punkte aber es steht da schön drin beschrieben :)

    6.11.4.2 Die Waffe darf nur mit einem (1) Geschoß geladen werden.
    6.11.4.2.1 Wird die Waffe versehentlich mit mehr als einem (1) Geschoss
    geladen:
    6.11.4.2.2 Falls der Schütze sich der Situation bewusst ist, muss er die nicht
    schießende Hand heben um der Standaufsicht anzuzeigen, dass er
    ein Problem hat. Die Standaufsicht muss dann das Entladen der
    Waffe überwachen und es wird keine Strafe verhängt. Es erfolgt keine
    Zeitgutschrift und der Schütze setzt seinen Wettkampf fort;
    6.11.4.2.3 Ist sich der Schütze der Situation in diesem Moment nicht bewusst, so
    muss er, sobald er dieses erkennt, der Standaufsicht Meldung
    erstatten. Daraufhin wird wie folgt verfahren:
    6.11.4.2.4 Sind zwei (2) Treffer auf der Scheibe, so wird der Schuss mit dem
    höchsten Wert gewertet und der zweite Schuss wird gestrichen.
    6.11.4.2.5 Ist nur ein (1) Treffer auf der Scheibe, so wird dieser gewertet.


    Ich wünsche Euch noch ein schönes Wochenende. :)

    Die Antwort von Geronimo ist schon in Ordnung, ist irgendwie nur merkwürdig, dass in der SpoO des DSB alles klitzeklein beschrieben ist und eigentlich doch recht häufig Fragen aufkommen. Warum steht sowas in den Regeln vom ISSF und nicht in der SpO? Ich hatte schonmal eine Frage, die keiner nach der SpoO beantworten konnte, beim KK100m-Schießen ist eine Handstütze nicht erlaubt, "Was ist eine Handstütze? *lach* Es konnte mir keiner anhand des Regelwerkes erklären, alles andere wird aber klitzeklein bis auf den Millimeter vermessen.
    Für die Antworten zu diesem Thema hier bedanke ich mich bei Euch allen.

    Hallo Andi,

    Danke für die Antwort, ich hab da aber noch ne Frage.

    Ich habe es bestimmt schonmal ausprobiert und bin mir aber momentan nicht bewusst, wie so ein(zwei) Einschussloch aussieht.
    Und wie wird es gezählt, wenn die Aufsicht dahinter kommt, dass zwei Kugeln im Lauf waren oder der Schütze sich durch seine Reaktion selber als "Pechvogel" outet, als ein Schuss oder als Doppelschuss?

    Hallo Forum,

    hab mal wieder eine Frage / ein Problem, vielleicht auch schon selber die passende Antwort dazu :) Wie sieht es eigentlich regeltechnisch aus, wenn jemand sein Luftgewehr...oder auch -pistole mit 2 Kugeln lädt und diesen Doppelschuss auf eine Wertungsscheibe abgiebt. Ich würde es als Aufsicht als persönliches Pech hinnehmen und beide Schüsse werten. Wo steht, das Doppelschüsse mit 2 Treibladungen abgegeben werden müssen.
    Oder liege ich da falsch?

    Gruß

    Scherge

    Hallo zusammen,

    ich hab mal ne Frage zu meinem Anschütz 8002 S2 im Aluschaft. Ich schieße mit einem Stativ, lege ich das Gewehr auf´s Stativ, bleibt die rechte Hand erstmal am Griff, die linke Hand greift an der Stelle vor der Ladekammer über den Lauf, da wo diese 3-4 Plastik./Gummipunkte von oben sichtbar sind. Tja und dann ist es schon mal vorgekommen, dass ich mit dem Daumen der linken Hand die Wippe für den Trockenabzug umgelegt habe, stört schon ungemein. Kann man diesen Hebel evtl. irgendwo feststellen? Oder vielleicht gibts ja auch nen anderen Tipp

    Gruß

    Uwe