Beiträge von scherge

    Ist das nicht in der DSB Sportordnung geregelt?

    So geregelt, dass irgendwann gar keiner mehr Lust hat, Meisterschaften zu schießen, private Gründe zählen da überhaupt nicht.

    0.9.4 Vorschießen
    Wird ein Schütze oder Mitarbeiter am Tag der Landesmeisterschaft vom DSB oder vom eigenen Landes
    verband benötigt, so ist ihm Gelegenheit zu geben, unter Aufsicht des Landesverbandes vorzuschießen.
    Bei Sommerbiathlon kann an einer anderen Landesmeisterschaft teilgenommen werden. Diese Teilnahme
    muss vorher gemeldet werden.
    Für die Kreis-, Gau- und Bezirksmeisterschaften gilt in Bezug auf den Landesverband und des eigenen
    Bedarfes dieselbe Regelung.
    Das Vorschießen ist vom Schützen zu beantragen.Ist ein Vorschießen nicht möglich, so gilt das bei der übergeordneten Veranstaltung bzw. der Vorgänger
    meisterschaft erzielte Ergebnis als Vorschießen.
    Der Veranstalter bestimmt in der Ausschreibung, ob das Ergebnis des Vorschießens in die Rangliste auf
    genommen wird.
    Ist der vorschießende Schütze Mannschaftsschütze, so kann er nicht mehr ausgewechselt werden.
    Die Änderung der Mannschaftszusammensetzung hinsichtlich der anderen Mannschaftsschützen nach
    0.9.5 ist hierdurch nicht berührt.

    Kann man ohne Aufsicht vorschießen?

    Was ist sonst zu beachten?

    Ich denke beim offiziellen Vorschießtermin wird auch eine offizielle Aufsicht vorhanden sein.

    Bei Kreismeisterschaften würde ich auch immer das Gespräch mit der Kreissportleitung suchen, und hoffen, dass ihnen die Sportler noch mehr wert sind als die Statuten in Form der SpO, da ist oft vieles möglich, ausnutzen sollte man das aber auch nicht.

    Bedenkt aber bitte das viele Regeln in der Sportordnung für Wettkämpfe auf höchster Ebene gemacht wurden denn welcher Schütze auf einer Kreismeisterschaft hat schon seinen persönlichen Trainer dabei.

    Zu Zeiten des Scheibenwechsels beim Schießen war es auf Kreisebene durchaus üblich, dass der Betreuer am Diopter drehen will oder dem Schützen mitteilen möchte, dass er doch langsam mal drehen sollte. Warum soll sich da was dran geändert haben? Es ist erschreckend, wie viele Schützen auf unteren Ebenen nicht wissen, in welche Richtung und in welchem Umfang sie bei Abweichungen drehen sollen/müssen/können. Wobei da der Aufwand zur Verwendung technischer Hilfsmittel den Nutzen doch übersteigen würde.

    Was nützt einem eine Uhr, die nicht einsehbar ist? Gegen eine Uhr, auch elektronischer Art, hat in der Regel auch niemand etwas, wenn sie nur die normale Uhrzeit anzeigt. Das kann man aber alles vorher abklären.

    Ansonsten, ohne Uhr oder mit zugehängter Uhr...ich kenne es sogar mit vorhandener Uhr, sollte dieses hier gelten.

    0.6.1.1 Aufgaben des Schießleiters

    Der Schießleiter hat u. a. folgende Aufgaben:

    ...

    8. in 10-m-, 15-m-, 30-m-, 50-m-, 100-m-, 300-m- sowie Vorderladerwettbewerben, wenn keine Uhr am Stand ist, die letzten zehn und fünf Minuten der Schießzeit (über Lautsprecher) bekannt geben.

    ...

    Wenn man ein Luftgewehr in ein Nachbarland verbringen will, dann gibt es ja zwei Sichtweisen, die auch unterschiedlich ausfallen können. Die Sichtweise der Ausfuhr und Einfuhr bei Wiedereinreise in der Heimatland und die der Einfuhr und Ausfuhr ins Nachtbarland.

    Die örtliche Waffenbehörde ist für unser Land nicht die, die verbindlich Auskunft geben kann, das ist der Zoll. Seinerzeit habe ich vom deutschen Zoll folgende Auskunft bekommen:

    wenn die Waffe die Kennzeichnung F im Fünfeck aufweist, ist Besitz und Erwerb sowie Ein- und Ausfuhr in Deutschland ohne besondere Erlaubnis möglich, sofern der Verbringer 18 Jahre alt ist. Allerdings sollten Sie sich in Österreich informieren, ob dort nationale Vorschriften zu beachten sind.

    Zollrechtlich ist nichts zu beachten, da die Ware die EU nicht verlässt.

    Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

    Die Internetseiten der Zollverwaltung (http://www.zoll.de) werden demnächst neu gestaltet. In dieser Antwort enthaltene Links oder Fundstellenhinweise mit Bezug auf diese Seiten sind nur noch bis zur Umstellung nutzbar.

    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Die Anfrage beim Österreichischen Generalkonsulat in München ergab folgende Antwort:

    Bezugnehmend auf Ihre Anfrage v. 11.6.d.J. darf ich Sie hiermit gerne über die rechtlichen Bestimmungen betreffend die Einreise nach Österreich mit Schusswaffen und Munition informieren:

    -------------------------------

    §38 Abs. 1 bis 4 WaffG:

    (2) Schusswaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen Behörde bewilligt worden ist. Der Antrag kann auch bei der für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde eingebracht werden. Die Bewilligung kann für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Mitbringen der Waffen durch den Feuerwaffenpassinhaber die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich gefährden könnte. Sie ist in den europäischen Feuerwaffenpass einzutragen und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.

    --------------------------------

    (3) einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht 1. Jäger für bis zu drei Schusswaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen und dafür bestimmte Munition und 2. Sportschützen für bis zu drei Schusswaffen und dafür bestimmte Munition, sofern diese Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der Betroffene als Anlass seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist.

    -----------------------------------

    (4) Wer Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition auf Grund eines Europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muss diesen und – in den Fällen des Abs. 3 – den Nachweis für den Anlass der Reise mit sich führen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung übergeben.

    Zusammenfassend kann also ausgeführt werden, dass keine vorherige Genehmigung der zuständigen öst. Waffenbehörde (zuständig ist die Behörde des Grenzübertrittortes) im Feuerwaffenpass erteilt werden muss, wenn die Schusswaffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europ. Feuerwaffenpass eingetragen sind und eine Einladung zu einer Jagd, einem Wettkampf oder Trainingslehrgang nachgewiesen werden kann.

    In der Hoffnung, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein verbleibe ich, mit freundlichen Grüßen,

    ÖGK München
    Allgemeine Abteilung
    Ismaninger Str. 136
    D-81675 München

    Die Anfragen stammen aus dem Jahre 2011, da ist sicherlich das ein oder andere rechtlich geändert worden. Die beiden Behörden haben damals innerhalb einer Woche geantwortet, da spricht nichts dagegen, sich bei denen zu informieren, die letztendlich dafür zuständig sind.

    Aber die aktuellen Informationen der Österreicher lesen sich nicht groß anders, daher wird die von mir rot hinterlegte Zusammenfassung des österreichischen Generalkonsulates weiterhin Bestand haben.

    Windows 10 Standard Versionen bekommen noch bis Okt. 2025 Updates, die LTSC (Long-Term Servicing Channel) Versionen bis Jan.2029.

    Man sollte aber schon versuchen auch mit Systemen die nicht am Internet hängen aktuell zu bleiben da Viren oder Malware auch über USB Sticks verbreitet werden können.
    Und ohne USB Stick bekommt man auch keine Disag Updates auf einen Rechner der immer nur Offline ist.

    Dafür gibt es Software, die das verhindert und Menschenverstand. Und ein minimales Restrisiko wird es immer geben. Egal, die Wirtschaft muss auch Umsätze generieren.

    Mich wundert es eher, wie verpeilt ein ehemaliger Gewehrreferent eines Landesverbandes nur sein kann. Wenn das Schießen der Mädels kein Sport sein soll, was dann?

    Könnte es sein das du nur nicht die Sportordnung kennst nach der die von dir "verachteten" Hobbysportschützen ihrem Hobby nachgehen? Es steht ja nirgends geschrieben das man nur nach einer von dir oder deinem Verband genehmigten Sportordnung schießen darf.

    Och, diesen Passus fürs Gesellschaftsschießen gibt es in der von ihm favorisierten SpO auch. Ein Passus, der für diese Schießen die SpO offiziell auf ein Minimum schrumpfen lässt und eigentlich fast alles abdeckt.

    Es gibt aber auch beim Fußball viele Aktive, die in unteren Klassen Spaß am Hobby haben, es gibt dort auch die Eltern, die am Rande der Nachwuchsspiele mehr Ehrgeiz von den Aktiven einfordern.

    80% sind doch nur "Spaßschützen" . Was ich da manchmal auf unseren Ständen so sehe, hat mit Sport nicht mal im Ansatz was zu tun.

    Genau, die braucht man nicht. Eine Sportart hat auch mit nur drei Ligen und 54 Vereinen den größten nationalen Sportfachverband der Welt gegründet. Und die tragen sich von ganz alleine, ohne Unterbau, Hobbysportler und unterstützende Amateure 🤥

    Beim NSSV hängt es auch von der Anzahl der Meldungen ab, ob ein Titel vergeben wird. Ist in der Ausschreibung festgelegt. Es hängt also auch vom Veranstalter ab. Behandelt jetzt aber nicht die Waffenstörung, wobei die Schusszahl ja in der SpO definiert ist.

    "Der Titel Landesverbandsmeister wird in allen Disziplinen nur
    vergeben, wenn in den Einzelwertungen mindestens 8
    Teilnehmer und in der Mannschaftswertung mindestens 4
    Mannschaften des jeweiligen Wettbewerbs gemeldet sind!
    Ausnahme: In den Schüler-, Jugend- und Juniorenklassen
    werden keine Mindeststarterzahlen verlangt"

    Ein Freihandschütze, der die 9 hält, meldet als 35. Schuss in den einem Wettkampf einen Kreuzschuss. Viel Spaß beim Bearbeiten des Einspruchs anhand der Kontrollscheibe. Das ist ein Trugschluss, dass die dabei hilft. Das müssen schon sehr heftige Ausreißer sein, die man damit feststellt. Bei 10m schaut man sich eher die Schussrythmen an als das große schwarze Loch in der Kontrollscheibe, das das Blei aufsaugt.