Die Sauer Pistolenauflage wurde vom DSB und RSB im Jahre2018 für LP Auflage zuzgelassen. Nun ist ein Schützenkreisvorsitzender hingegangen und hatt die Pistolenauflage für alle Wettkämpfe im Schützenkreis verboten. Grund: der Schützenkreis ist ein e.V. damit selbstständig und macht daher dieses Verbot nach Regel9.7.5 der Sportordnung. Ein Attest von meinem Orthopäden lehnt der Vorsitzende auch ab. In seinem Schützenkreis werden Attestze jeglicher Art abgelehnt. Ich möchte nun zum Sportgericht. Wie ist eure Meinung dazu. Danke für jede Antwort