Beiträge von Grumpy

    Das war aber nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage

    " Wie wirkt sich für mich als Sportschütze, die Änderung aus"

    Das Gesetzespaket sieht vor, dass z.B. weitere Schleifen bei dr Zuverlässigkeitsprüfung gedreht werden. Mind3stens drei weitere Behörden sollen mit abgefragt werden, was vermutlich zu einer erneuten und zusätzlichen Verzögerung eben dieser führen wird.


    Trotze diverser Ausnahmen vom Führverbot, werden millionen Bürger ein Problem bekommen, wenn sie am falschen Ort ein einfaches, kleines Taschenmesser mit sich führen.

    Verbite bestimmter Schusswaffen sind nicht vorgesehen, noch nicht

    Wie macht ihr die Reinigung der Waffe nach Gebrauch?

    Also zum einen putze ich nach Gefühl, nicht nach Schusszahl. Alle 200 bis 300 Schuss ist zu häufig, aus meiner Sicht.

    Es gibt unterschiedliche Ansätze. Diese Verteufelung von Bronze- oder Messingbürsten halte ich für eher Voodoo, so lange der Lauf auch richtig sauber gemacht wird.

    Manchmal geht es nicht ohne, wenn die Verschmutzungen zu hartnäckig sind.

    Jetzt kommt mein Voodoo, denn nichts anderes ist es, egal wer was vorschlägt....;-)

    Ich verwende im Regelfall für den Lauf den Bore Cleaner von SchleTek oder den MM Waffenreiniger. Beim Bore Cleaner wird der Reiniger Mittels Sonde in den Lauf eingebracht und lässt ihn entsprechend einwirken. Wichtig ist, zuerst mit einer Nylonbürste (Ölbürste) oder Bronze-/Messingbürste die losen Verschmutzungen aus dem Lauf zu schieben und die verbliebenen Verschmutzungen anzulösen. bevor der Reiniger, egal welcher, in den Lauf eingebracht wird. Damit kann er besser gelöst werden.

    Nach der Mindesteinwirkzeit nehme ich Filze und schiebe diese durch den Lauf um die gelösten Verschmutzungen in Schussrichtung aus den Lauf zu schieben. Dann schaue ich in den Lauf und wiederhole bei Bedarf so lange, bis der Lauf sauber ist.

    Mit der Endoskopkamera, ist besonders bei Langwaffen hilfreich, sieht man, wo noch Tombak- und/oder Kupferablagerungen im Lauf sind.

    Wenn der Schmutz sehr hartnäckig ist, nehme ich entweder das Balistol Robla Solo Mil, aber eher ungerne, da es stark Ammoniakhaltig ist und entsprechend riecht (macht aber wach), oder den nicht chemischen Waffenreiniger von MM Waffenreiniger. Dieser ist geruchsneutral und funktioniert sehr gut.

    Wenn Du etwas für das schnelle Durchziehen des Laufes benötigst, vor- oder nach dem schießen, dann verwende ein Drahtsystem, wie das Vario Flex von Niebling.

    Aber ganz wichtig, mach Dir mit dem Putzen nicht so viel Kopf, sondern geh nach Gefühl vor.

    Ich weiß nicht, wie die ganzen Vereins-GSPs, -Hämmerlis und Anschütz 54s auch nach 40 Jahren funktionieren, da guckt keiner mit Endoskope rein 🤔 Ich habe es bei meiner Sport2 (die an sich schon 17 Jahre alt ist) in 7 Jahren auch nicht getan. Schießen tut sie immer noch besser als ich 🤷‍♂️ Das mit Endoskopkamera gewonnenes Wissen ist meistens unnötiges. Es gibt wohl eine große Anzahl kaputtgeputzter Läufe.

    Weil bei den Vereinskniften keiner nach Kratzern im Lauf fragt, ganz einfach.

    Es wird keiner gezwungen, sich eine solche Endoskopkamera zuzulegen. Sie stellt aber ein Hilfsmittel dar, welches durchaus hilfreiche Informationen zum Zustand eines Laufes liefern kann

    So sieht der Lauf jetzt aus. Deutlich besser aber es sind noch Rückstände vorhanden.

    Schon besser, aber man sieht noch immer einiges an Ablagerungen.

    Es ist nicht auszuschließen, dass der Kratzer auch in den Ablagerungen und nicht am Lauf selber ist. Daher macht es auch Sinn, die Zeit zu investieren, den Lauf richtig sauber zu machen.

    Ggf. bedarf es dafür andere Reinigungsmittel, die speziell zum Lösen dieser hartnäckigen Ablagerungen gedacht sind.

    Hier sieht man es besser.

    Tut mir leid, aber wie ich schon sagte, der Lauf ist mit Nichten sauber und ein Foto von außen sagt relativ wenig aus.

    Habe mir mal erlaubt es in Deinem Foto zu veranschaulichen:


    Diese rauhen Stellen sind Verkrustungen und damit Schmutz.

    Es kann ein Kratzer sein, der an dieser Stelle, also beim Übergang von der Patronenkammer in die Felder und Züge des Laufes, keine Auswirkung auf die Präzision haben sollte.

    Wie kann das passieren? z.B. eine verschmutzte BoreSnake, die ein Stück Tombak (Carbon) mit durch den Lauf gezogen und ihn damit beschädigt hat. Gemeint ist, wenn beim Saubermachen diese o.g. Verkrustungen gelöst und wieder in den Lauf eingebracht werden, können sie den Lauf schon beschädigen, da sie härter sind als der Laufstahl. Daher verwende ich keine Borsnake zum sauber machen, nur um nach dem sauber machen den Lauf etwas zu Ölen.

    Wie gesagt, hol Dir mal ein gutes Laufreinigungsmittel, notfalls auch chemisch (Sobla Rolo Mil, oder ein nicht chemisches z.B. MM Waffenreiniger (mit diesem habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht und mieft nicht), und mach den Lauf mal richtig sauber.

    Für schmales Geld bekommst Du bei Amazon, wie oben schon erwähnt, eine Endoskopkamera, z.B. von Teslong, die am Smartphone angeschlossen werden kann, um sich das Laufinnere vernünftig anzuschauen.

    Bei denbeiden Bildern sieht man halt, dass der Lauf noch richtig schmutzig und voller Ablagerungen ist.

    Guten Abend Liebes Forum,


    ich habe gerade den Lauf meiner Sport 2 gereinigt und musst feststellen das ein feiner Kratzer in Laufrichtung auf einem Feld ist. Muss ich mir da Gedanken machen? Wie kommt es zu diesen Kratzer?

    Alsi sauber ist der Lauf nicht, sorry.

    Das kann ein Kratzer sein, das kann aber auch Tombakablagerung sein.

    Kleiner Tipp, besorg Dir eine Endoskopkamera, bekommst Du günstig bei amazon und schau in den Lauf, nachdem restlos alle Ablagerungen und Verschmutzungen entfernt wurden.


    Habe mir das Bild genauer angeschaut, sieht nach Ablagerungen aus.

    Hier können aus meiner Sicht unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen.

    Zum einen die Mirage, wenn das Wetter entsprechend war und der Lauf entsprechend warm geworden ist.

    Zum anderen ist die Frage, das passiert mir auch immer wieder, wenn man zu wenig mit den Augen blinzelt. Dann verändert sich durchaus die Sehkraft und man hat zunehmend Probleme das Ziel scharf und klar zu sehen.

    Gibt da einen Youtuber, nicht ich zur Abwechslung, der einen interessanten Vorschlag macht. Video verlinke ich.

    Kurz umrissen, den Briefgenerator des VDB verwenden und Briefe an alle 733 Abgeordnete erzeugen und als .pdf zuschicken lassen. der Briefgenerator bietet diese Funktion an und habe ich gestern Abend auch gemacht.

    Dann diese .pdf mit allen Briefen entweder, sofern möglich, selber ausdrucken und eintüten, aber nicht einzeln Frankieren, sondern in eine Schachtel geben und als Paket an den Bundestag schicken. Dieses Vorgehen hat der YT`ler mit der Poststelle des Bundestages abgestimmt, die das sogar befürwortet haben. Das spart viel Porto und ermöglicht pro Person eine deutlich größere Anzahl Briefe.

    Alternativ kann man die .pdf Datei an einen Copy Shop geben, und gegen Pinunze die Briefe Drucken, Eintüten und Verschicken lassen, auch als Paket.

    Der Briefgenerator ist eine Form des friedlichen Protestes, der aber nur eine Wirkung haben kann, wenn möglichst viele hier auch mitmachen.

    https://youtu.be/VpPgMeejEbM?si=VmWTi_ETJAE8E1J6

    Wie die Behörden mit der Prüfung des fortbestehenden Bedürfnisses umgehen, hängt leider auch vom Bundesland ab.


    NRW und BW ticken anders als die restliche Bundesrepublik.

    Kreis Offenbach hatte, vor der letzten Gesetzesnovelle, tatsächlich die Erfüllung der 12/18er Regel für jede im Besitz befindliche Waffe gefordert. Dies wurde aber dann durch den neuen § 14 Abs. 5 kassiert.

    Aufgrund von redaktionellen Fehlern, so steht es auch in einer Verfahrensanweisung des Landesinnenministeriums BW, wollen die wohl auch die 12/18er Regel.

    Es ist hierbei auch die Frage, wie viele Waffen befinden sich im Besitz. Bewegen wir uns innerhalb des Grundbedarfes oder außerhalb.

    Wie lange ist man bereits im Besitz einer WBK, also wann war die Eintragung der aller ersten Waffe (10 Jahresregel).

    Der Großteil von Deutschland sagt wohl, es muss die 4/6er Regel nachgewiesen werden und für die Waffen oberhalb des Grundbedarfes die Wettkampfteilnahme.

    Bei der Wettkampfteilnahme streiten sich auch wieder die Betroffenen, ob für jede einzelne Waffe über Grundbedarf Wettkämpfe nachgewiesen werden müssen, oder nicht.

    Vollzugshinweise__14_Abs._5.docx.pdf

    Aus den Vollzugshinweisen zum WaffG des Landes Baden Württemberg (ist als Dokument hier angehängt, folgende Zitate:

    Zitat

    1. Lex specialis für Erwerb und Besitz
    Für den Erwerb und Besitz sog. Überkontingentwaffen regelt § 14 Abs. 5 WaffG als Spezialvorschrift, unter welchen Voraussetzungen ein gesteigertes Bedürfnis anzuerkennen ist. Für eine Anwendung von § 14 Abs. 4 WaffG auf Waffen über das Grundkontingent hinaus, ist daher kein Raum. Insbesondere greift die in § 14 Abs. 4 S. 3 WaffG normierte Nachweiserleichterung für Schusswaffen deren
    Eintragung mind. 10 Jahre zurückliegt (langjährige Waffenbesitzer) nur für solche Waffen innerhalb des Grundkontingents.

    und

    Zitat

    2. Verweis auf § 14 Abs. 2 WaffG
    Der Verweis von § 14 Abs. 5 WaffG auf Absatz 2 beruht auf einem redaktionellen Versehen des Gesetzgebers. So wurde bei der Neufassung des § 14 WaffG im Rahmen der letzten beiden Waffenrechtsänderungen die Neustrukturierung der einzelnen Absätze innerhalb der Vorschrift nicht vollumfänglich berücksichtigt. Der Verweis innerhalb des § 14 Abs. 5 WaffG bezieht sich daher auf den früheren Absatz 2, der nun weitestgehend Absatz 3 entspricht. Entsprechend Ziffer 14.3 der WaffVwV müssen daher für den Erwerb und fortbestehenden Be-sitz von mehr als der üblicherweise zulässigen Anzahl von Waffen und Munition in den dort genannten Ausnahmefallen auch die allgemeinen Voraussetzungen des Absatzes 3 gegeben sein.

    und

    Zitat

    3. Bedürfnisüberprüfung
    Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG hat die zuständige Waffenbehörde alle fünf Jahre das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses auch für den Besitz sog. Überkontingentwaffen zu überprü-fen. Dabei ist das Fortbestehen des gesteigerten Bedürfnisses für Waffen über das Grundkontingent hinaus entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift für jede einzelne Waffe und nicht nur für die jeweilige Waffenart anhand von § 14 Abs. 5 WaffG zu überprüfen.

    Dies ist das Land Baden Württemberg. Ein anderes Bundesland mag das Thema anders interpretieren. Aus dem Absatz 3 Bedürfnisprüfung geht hervor, dass der Nachweis für jede Waffe über dem Grundbedarf zu erbringen ist, nicht nur für die Waffenart.

    Ob aber nun die 4/6er Regel je Waffe oder 12/18er Regel lese ich nicht 100% aus dem Dokument heraus. Es ist aber auch nur ein Beispiel um zu verdeutlichen, dass man nicht darum herumkommt, seine zuständige Waffenbehörde zu befragen bzw. ggf. den eigenen Schießsportverband, da dieser die Bescheinigungen in Abstimmung mit den Behörden ausstellt.

    Interessant ist auch, Open Petition hat, nach Erreichen des Quorums von 30.000 Unterschriften, alle 725 Parmlamentarier des Bundestages angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

    Bisland haben nur drei geantwortet:

    1 x Fraktionslos

    1 x FDP

    1x AfD

    Alle drei lehnen den Gesetzesentwurf (in Bezug zum WaffG) ab

    Newsletter gibt es meiner Kenntnis nach vom DSB nicht:/. Der Landesverband (BSSB) schickt mir etwa monatlich einen seit ich 1.Schützenmeister bin.

    Damit könnte man, wenn man böse wäre, den Satz gelten lassen:

    „Sie waren stets bemüht!“


    Es ist zwar auf der einen Seite löblich, dass der DSB die Aktion des BZL zu Unterstützen scheint, aber auf der anderen Seite sehr schade, wenn nicht in die Fläche der Vereine und insbesondere an die Mitglieder selber kommuniziert wird.

    Ich wage zu behaupten, selbst wenn der DSB an die LVˋs und die wiederum an die angeschlossenen Vereine kommunizieren würden, dass viele Vorstände die Informationen nicht an ihre Mitglieder weitergeben würden.

    Angesichts der Mitgliederzahlen vom DSB und der von den "Verschärfungen" evtl. Betroffenen (siehe z. B. Startern bei der DM) sollte doch die Unterstützung für die Petition regelrecht durch die Decke gehen...aber hinterher jammern werden sie dann Alle.

    Du triffst den Nagel auf den Kopf. Die ganz große Masse scheint es nicht zu kapieren oder nicht für möglich zu halfen. Die Menge der Schützen des DSB aber auch vieler anderer Schützen- und Jagdverbände ist gewaltig.


    Frage: Wie viele DSB Mitglieder schauen wirklich regelmäßig auf die Webseite des DSB und suchen diese Informationen?

    Ist die Information zur Petition und dem Gesetzesentwurf, also die waffenrechtliche Bewertung des Gesetzesentwurfes, auch per Newsletter an die Mitglieder verteilt worden? Ich weiß es nicht, da ich kein Mitglied im DSB bin und in keinem DSB Verein Mitglied bin.

    Wenn diese Infos lediglich auf der Webseite des DSB platziert, nicht aber aktiv verteilt wurden, wird kaum einer erreicht werden und somit gehen die Teilnehmerzahlen eben nicht durch die Decke.

    Dann kommt noch hinzu, so ja die Aussage viele Sportschützen, dass gerade die "Alten" im Verein nicht Internetaffin unterwegs sind und damit sich hier nicht auskennen......