Dass die Behörde da konform läuft is mir schon klar weil Sie für das WS gleich noch einen Voreintrag kassieren können obwohl unnötig.
Komisch bei meiner Behörde gibts den Munitionserwerb fürs WS wenn im Antrag angekreuzt eingetragen ohne irgendein Bedürfnis, Ich würd mal die Behörde fragen was der Quatsch soll?
Nur weils bei euch so läuft muss es noch lange nicht richtig sein.
Da könnte das Amt was verdienen wenn für Grundwaffe und drei Wechselsysteme einen Voreintrag zu machen wäre, meins würd sagen das geht einfacher und billiger.
Leute - lest doch bitte mal richtig was ich geschrieben habe. Oder aber ich habe mich nicht richtig ausgedrückt.
Also Nochmal - für das WS braucht man kein Bedürfnis - habe ich auch so geschrieben.
Und Wastl - für Wechselsysteme gibt es keine Voreinträge
Ich habe nur erwähnt das man im Bedürfnisantrag das WS mit angeben kann, wenn man möchte, was ich auch gemacht habe. Das hat aber NICHTS mit einem Bedürfnisantrag zu tun, sondern nur den Zweck darauf hinzuweisen das man mit dem Voreintrag der 45er ein WS mit 9mm erwerben wird samt Muni.
So - hoffe es ist jetzt klarer. ![]()