Beiträge von Wilhelm

    Einverständniserklärung
    gem. § 27 Abs. 3 WaffG

    (3) 1Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten
    Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für
    das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf


    1.

    Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben
    und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-,
    Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
    Treibgase verwendet werden (Anlage 2
    Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

    2.

    Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
    und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen
    bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit
    Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und
    Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

    gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis
    erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. 2Die
    verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen
    Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens
    entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. 3Sie sind der zuständigen Behörde oder deren
    Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 4Die
    verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und
    Jugendarbeit glaubhaft zu machen. 5Der in
    Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch
    Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2
    Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit
    sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet
    haben.


    Unterabschnitt
    2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs


    1.

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1.1

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum
    Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen
    eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das
    Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom
    24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt
    des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch
    Rechtsverordnung nach § 25
    Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    1.2

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum
    Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem
    1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3
    des Einigungsvertrages
    genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend
    den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden
    sind;


    http://www.sport-service.info/rechtliches/wa…gten/index.html


    DSB

    http://www.dsj-dsb.de/data/downloads…affg_2011_1.pdf


    WSB:

    https://meisterschuetzen.org/doks/Altersvorschriften.pdf


    NWDSB

    http://www.nwdsb.de/fileadmin/temp…affG_DIN_A4.pdf


    BSSB

    http://www.bssb.de/service/downlo…ugendformulare/


    Bezug auf § 36 Abs. 2 WaffV ???

    Hallo zusammen!

    Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber die gesetzliche Unfallversicherung vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit den Aufgaben und Anforderungen der dafür zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) gilt nach dem Sozialgesetzbuches VII: Schießsport- und Schützenvereine sind als Unternehmen einzustufen. Der Verein als juristische Person ist daher der Unternehmer. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

    Wer sich informieren möchte:

    http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Sport/Sportverein_sicher_organisieren_VBG_Praxis_Kompakt.pdf?__blob=publicationFile&v=6

    http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Mitgliedschaft_Beitrag/Versichert_bei_der_VBG_Informationen_fuer_Sportvereine.pdf?__blob=publicationFile&v=7

    http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Sport/Schiesssport_und_Schuetzenvereine_INFO_MAP.pdf?__blob=publicationFile&v=2


    Wer sich als verantwortliche Person oder/und als einfache/r Teilnehmer/in am Schießsport nicht scheut Gesetze und deren Auslegung und Anwendung noch einmal vor Augen zu führen, sollte sich diese Seiten ansehen:

    http://schuetzengilde-backnang.de/Ausbildung_Sch…Kurzfassung.pdf

    http://www.vbg.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?nn=3348&resourceId=11704&input_=3348&pageLocale=de&templateQueryString=Schie%C3%9Fsport&sortOrder=score+desc&submit.x=0&submit.y=0

    http://www.vbg.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?nn=10794&resourceId=11704&input_=10794&pageLocale=de&templateQueryString=Verein&sortOrder=score+desc&submit.x=0&submit.y=0


    Infos zum Thema persönliche Schutzausrüstunghttp://http://www.vbg.de/SharedDocs/Med…icationFile&v=5 Böllern und Salutschießen http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Sport/Boellern_und_Salutschiessen_VBG_Broschuere.pdf?__blob=publicationFile&v=5


    Welche Erfahrungen haben die Forumteilnehmer mit der gesetzlichen Unfallversicherung der VBG gemacht?

    Baden-Württemberg Ministerium für Kultus Jugend und Sport fördert Sportschießen

    Während man in Hessen Schießsport an Schulen verbieten will, fördert das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg mit einem Wettbewerb für Schützenvereine und Schulen des Landes das Sportschießen.

    Mit dem zum dritten Mal ausgetragenen
    Wettbewerb „KonTeV“, dessen Bewerbungsfrist vom 1.5. auf den 31.5. erweitert wurde (mangels Beteiligung???) wird das Ziel verfolgt, „einen gesellschaftlichen Beitrag zur allgemeinen Gewaltprävention zu leisten und die positive Wirkung der Sportart Sportschießen auf die Entwicklung junger Menschen hervorzuheben“. Gesucht werden jugendsportliche Angebote/Projekte die dazu geeignet sind, Konzentrationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein zu erlernen.

    Teilnahmeberechtigt sind Mitgliedsvereine der drei Schützenverbände BSV, SBSV und WSV und Schulen des Landes, die in einer Kooperation mit einem Schützenverein stehen. Auch gemeinsame Projekte von Schützenvereinen sind möglich.

    Natürlich gibt es neben den wertvollen Erfahrungen auch Geld für die besten zwanzig Projekte zu gewinnen.

    Was ist wohl aus den zwei vorherigen Wettbewerben herausgekommen?
    http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.svweingarten.com/Joomla/jupgrade/images/stories/Bilder/2012/Kontev%25202%25202.jpg&imgrefurl=http://www.svweingarten.com/Joomla/jupgrade/index.php/nachrichten/301-kontev-projekt-mit-der-turmbergschule&h=480&w=640&tbnid=H_3kAtQHtMmaMM:&zoom=1&tbnh=95&tbnw=126&usg=__6aYorwfJ2_hCe8TjL4nOezJuoik=&docid=vSV6j0RNqI4qaM&sa=X&ei=D9xnU564LMeg4gThqoHQBQ&ved=0CFYQ9QEwBg&dur=250

    Konkretes Datum steht wohl noch nicht fest. Ich tippe mal auf Ende Sept./Anfang Oktober.

    Da die Commerzbank nach meinen Informationen ursprünglich bereits Ende Februar neue, verlässliche Zahlen bekommen sollte, wird sie schon genügend Druck ausüben.

    Die realen Zahlen, die alle Risiken berücksichtigen, ebenso Konzepte für den laufenden Betrieb des LLZ, hätten eigentlich schon im letzten Jahr vor der a.o. Delegiertentagung am 17.08.2013 vorliegen müssen, um das Dauerthema Finanzierung und Entlastung des Vorstandes abzuschließen. Nach Rücksprache mit einem Delegierten aus dem BSV Lüneburg wurden auch seitens des Bau- und Finanzausschusses keine Ergebnisse deren Zusammenkünfte vorgetragen.

    Ich will nicht daran glauben, dass 2014 ebenso verläuft.

    Deshalb sollte m. E. die a.o. Delegiertentagung spätestens im Juni d. J. mit allen notwendigen Informationen und Entscheidungen stattfinden.

    Tag der Schützenjugend NSSV/NWDSB im Heide Park Soltau am 31.05.2014

    Der Niedersächsische Sportschützenverband (NSSV) hat mit dem Heide Park Soltau einen Tag für die Schützenjugend organisiert. Diese Vereinbarung gilt auch für die Jugend des Nordwestdeutschen Schützenbundes (NWDSB). Die Eintrittspreise an diesem Tag betragen für Jugendliche bis 17 Jahre 15,00 Euro und ab 18 Jahre 18,00 Euro.

    Bedingung für den verbilligten Eintritt am 31.05.2014 ist die Mitgliedschaft in einem der beiden Landesverbände.

    Die Eintrittskarten für die NWDSB-Mitglieder gibt es entweder
    a) im Vorverkauf mit Anmeldung bis zum 9. Mai (sarah.sperlich@nwdsb.de oder monika.meyer@nwdsb.de ) mit Angaben zur Anzahl sowie Namen und Alter der Teilnehmer/innen mit Zahlung der Kartenpreise plus Portokosten (1,45 Euro) oder
    b) an der Tageskasse gegen Vorlage des NWDSB-Wettkampfpasses des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

    http://www.nwdsb.de/index.php?id=aktuelle_details0&tx_ttnews[tt_news]=1381&tx_ttnews[backPid]=57&cHash=8da6e72ef88db6c14107ff395a5b649b

    Eine schöne Aktion, bei der hoffentlich viele mitmachen.

    Hallo Tom_123,

    es sollte hier eigentlich um Sport und Gesundheit gehen und nicht um verbotswidrige Handlungen bzw. um das Unterlassen von Informationen.

    Oberflächlichkeit hilft auch hier nicht weiter.

    Wie würdest Du das Bemühen des Vereins, seine zur Zeit gesundheitsgefährdenden Anlagen zu modernisieren, unterstützen?

    Hallo zusammen,

    bei der diskutierten Frage, ob Schießsport ein gesunder Sport sei, hat mir ein sachkundiger, kritischer Schütze folgenden Link zur Information empfohlen: http://edoc.ub.uni-muenchen.de/9920/1/Demmeler_Matthias.pdf

    Es handelt sich dabei um eine Dissertation zum Erwerb des Doktorgrades der Medizin an der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu München, vorgelegt von Matthias Demmeler.


    Im Ergebnis haben die in der Studie genannten Werte zur "Bleibelastung im Vollblut" bei Luftdruck-, Klein- und Großkaliberschützen/innen das „gefühlte Wissen“ bestätigt. Danach haben die IPSC—Akteure mit einem höheren Blei-Munitionsverbrauch einen „auffällig hohen Bleigehalt im Blut“, der als gesundheitsgefährdend beschrieben wurde. Für Luftdruckschützen besteht keine gesundheitliche Gefährdung.

    Ähnlich wie beim Rauchen - die Hinweise auf die Gesundheitsgefährdung - sollten die Hinweise auf die Gefahren im Umgang mit Bleimunition auch Bestandteil der Ausbildung von Sportschützen/innen sein. Was dann jeder selber damit anstellt, sollte dem Individuum dann in voller Verantwortlichkeit selbst überlassen bleiben.

    Meine Ausbildung (1978) ist schon etwas länger her. In den bisherigen Nachschulungen hat es bis auf Hinweise der Berufsgenossenschaft zu Schießanlagen auch keine weiteren Infos gegeben.

    Gibt es diese Informationen auf die Gefahren im Umgang mit Bleimunition und deren Behandlung auf den Schießstätten im Rahmen der heutigen Ausbildungsrichtlinien?

    Hallo zusammen,
    mit meiner eingangs gestellten Frage wollte ich eigentlich nur wissen, ob ich mich in der neuen Situation und aus medizinischen Gründen erforderlichen Hilfsmitteln regelkonform in meinem Sport verhalte, der eben dazu auch – bisher allgemeine - Regeln vorsieht .

    Dass meine Anti-Thrombosestrümpfe , die es übrigens in unterschiedlichen Längen und Stärken gibt (meine waren anfangs sehr fest und umfassten auch die Oberschenkel) eine stützende Wirkung haben, beruhte auf mein subjektives Gefühl, konnte objektivierend durch Leistungsverbesserungen durch höhere Ergebnisse nicht nachgewiesen werden. Aufgrund von Schmerzen im betroffenen Bein bei weiteren Wettkämpfen oder längerem Stehen haben mir die Ärzte empfohlen meinen Sport vorerst nicht mehr zu betreiben.

    Stattdessen bin ich dann aufs Fahrradfahren umgestiegen, in den Monaten von April bis Oktober fahre ich bei regenfreien Arbeitstagen von meinem Wohnort bis zum Bahnhof und zurück täglich 26 Kilometer – mit Erfolg. Ich konnte nach drei Monaten die Heparin-Spritzen und nach 18 Monaten auch bereits die Blutverdünner-Tabletten absetzen. Die Anti-Thrombosestrümpfe in der weicheren Form bekomme ich weiterhin verschrieben. Seit Herbst vergangenen Jahres schieße ich wieder intensiver – d. h. ich habe wieder mit Training für die Auflagedisziplinen begonnen.

    Deshalb stellt sich immer noch für mich – und scheinbar auch für viele andere Akteure - die Frage, sind Anti-Thrombosestrümpfe lt. Sportordnung erlaubt – oder nicht, wenn ja/nein mit welchen Kriterien.


    Meine Meinung dazu ist, dass aus medizinischen Gründen verschriebene Hilfsmittel erlaubt sein sollten. Als Nachweis würde ein entsprechendes ärztliches Attest ausreichen.

    Ob und inwieweit die Verwendung von unterschiedlichen Anti-Thrombosestrümpfen leistungsverbessernd ist, sollte erst genau untersucht werden, bevor die Sportregeln von unwissenden Funktionären angepasst werden.

    Hallo Gilchen,
    mal abgesehen vom Image, ist eine Landesmeisterschaft mit ungenutzten Ständen finanziell betrachtet kein Problem, wenn das Startgeld trotzdem fällig und abgerechnet wird.

    Ob von den eingenommenen Startgeldern nach Abzug von Personal- und Sachkosten pro Disziplin etwas für den Verband übrig bleibt, ist z.B. aus dem Finanzbericht des Nwdsb nur vage für den interessierten Betrachter erkennbar.

    Dass am Ende ein kleiner Überschuss - schon als Sicherheitspuffer für unvorhersehbare Aufwendungen - für den Verband übrig bleibt, wäre für mich absolut i. O.. Es sollte nur für jeden Interessierten und Funktionär transparent sein- ebenso die Verwendung des Überschusses.

    Wie handhabt es der NSSV?

    Eine Mitglieder- oder eine Delegiertenversammlung ohne Beschlüsse zu den aktuellen, kritischen Themen ist natürlich alles andere als positiv.

    In diesem Fall scheint es jedoch – wahrscheinlich aufgrund des vorangegangenen Gespräches unter Führung des DSB – doch positiv zu sein, da der NWDSB jetzt endlich seine Hausaufgaben machen muss – und das nicht nur für die kreditgewährende Bank sondern auch für uns Mitglieder, die endlich erfahren sollten, wie viel das Projekt LLZ kosten wird.

    Aus http://www.nwdsb.de/index.php?id=aktuelle_details&tx_ttnews[tt_news]=1369&tx_ttnews[backPid]=12&cHash=1b99833a0c52db7d0a3003208218f834 :

    „Bei dem Punkt Vorbereitung der Delegiertenversammlung am kommenden Tag war man überwiegend der Meinung, dass man nach neuen Möglichkeiten der Restfinanzierung suchen müsse. Das sei die Aufgabe in den nächsten Monaten. Nach wie vor sollte man versuchen weitere Mittel zu erhalten. Da seien die Bausteinspende oder die angedachten Privatdarlehen vieler NW-Mitglieder eben nur einige Möglichkeiten. Außerdem kam man überein, am kommenden Tag bei der DELI einige Punkte von der Tagesordnung zu nehmen, um mit aller Sachlichkeit dann die anstehenden Punkte angehen und abarbeiten zu können.“

    Eine weitere Möglichkeit, die Finanzierung zur Fertigstellung des LLZ und die aufgekommenen Risiken durch Privatdarlehen und mehr Bausteinspenden zu sichern, finde ich gut.

    Mein Vorschlag bleibt jedoch die Finanzierung durch eine Hand, die sich ihre Sicherheiten auch aus Bürgschaften der 11 Bezirke holt. Damit wäre dann auch eine breitere Basis für ein gemeinsames, geschlossenes Vorgehen bei der Fertigstellung und der konzeptionellen Nutzung des LLZ geschaffen.

    Ein weiterer Vorteil dieser „Verbund-Lösung“ wäre, dass die Bezirke über die Delegierten kritischer und lösungsorientierter gegenüber dem Landesverband auftreten, da sie dann ja auch mit ihrem Bezirks-Vermögen haften.


    Unangenehm für alle bleibt am Schluss jedoch die Frage, was es jedem Mitglied kosten wird.

    Ich kann es verstehen, wenn Vereine, denen die Mitglieder weglaufen, die Reißleine ziehen und es vorziehen, den NWDSB zu verlassen um sich einem neuen Verband anzuschließen. Nur was erwarten diese Vereine wirklich? Haben sie, bzw. die Mitglieder noch Erwartungen oder klar definierte Ziele?

    Besser als Flucht und Rosinenpickerei ( die teuren Sportschützen können ja bleiben) ist m. E. jedoch eine aktive Mitarbeit, die darin einen Sinn hat, Wünsche und Vorstellungen einzufordern, die Situation des Schützenwesens insgesamt zu verbessern, z. B. neue Angebote zu erstellen, den Ausbildungsstand zu verbessern, den Verband als Dienstleister für die Vereine zu stärken.