Hallo Nordwest,
so schnell würde ich den Verband nicht aufgeben, da ich immer noch daran glaube, dass es auf der nächsten Delegiertentagung Teilnehmer/innen geben wird, die neben Jürgen Wintjen die Verantwortlichen für die zunehmend kritischere finanzielle und konzeptionelle Situation des Landesverbandes dazu auffordern, das wahre Ausmaß der Bau- und Finanzierungsdefizite um das LLZ mitzuteilen.
Sofern sie dazu weiterhin nicht in der Lage sind, bzw. dies ablehnen, sollte m. E. (ich wiederhole mich mit dieser Forderung) die Delegiertenversammlung eine Istaufnahme durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zusammen mit einem Architekten beauftragen. Erst mit dem Vorliegen objektiver Werte können dann zukunftsweisende Beschlüsse bis zur Vereinsebene hin gefasst werden.
Die Tatsache, dass in dem NOZ-Bericht
http://www.noz.de/lokales/papenb…n-landesverband
allein der Geschäftsführer Andreas Viebrock und nicht die drei Präsidenten sowie der Schatzmeister zitiert wurden, ist für mich ebenfalls besorgniserregend. Da fehlt mir die Präsenz in der Öffentlichkeit!
Der NWDSB-Ehrenschatzmeister ist da aktiver und kümmert sich um einen Experten – bisher zwar noch ohne Namen/unbekannt – zum Thema Satzungsfragen.
„Hallo Hartwig,
Deine Befürchtung von vor einigen Tagen, dass die Gründung der SSG zum Austritt von Vereinen führen könnte, hat sich leider bewahrheitet. Aufgrund des Zeitungsartikels über den Austritt des SchV Wremen ist festzustellen, dass ein Verstoß gegen die Satzung des NWDSB zu befürchten ist.
Der Verstoß wird konkret eintreten, wenn der SchV Wremen für 2015 keine Mitglieder mehr meldet. Von den Beurteilungskriterien zu § 10 Ziff. 4 Satz 2 Buchst. a) treffen vorliegend die Ziffern 1.1.2 und 1.1.3 zu. Der Bezirk Bremerhaven-Wesermünde verstößt gegen unsere Satzung, wenn er die sich abzeichnende Entwicklung duldet.
Er hätte, da ihm die Entwicklung bereits im Vorfeld bekannt war, die SSG gar nicht aufnehmen dürfen (§ 9 Ziff. 3 + 5 der Satzung). Der Bezirk müsste jetzt unter Fristsetzung aufgefordert werden, die SSG auszuschließen. Kommt der Bezirk dem nicht nach, hätte der NWDSB einen Ausschlussgrund gegenüber dem Bezirk. Maßnahmen gegenüber dem ausgetretenen SV Wremen haben weder der NWDSB, da unsere Satzung die Ausschlussmöglichkeit nur gegenüber den unmittelbaren Mitgliedern (den Bezirken) kennt, noch der Bezirk B’hv-WEM, da der Bezirk nur gegenüber Mitgliedsvereinen tätig werden kann. Und Wremen ist durch seinen Austritt ja kein Mitglied des Bezirks mehr, jedenfalls spätestens ab 1.1.2015.
Wenn die Vereine des Bezirks auf die Monopolstellung des NWDSB anspielen, dann wäre ihnen unsere Satzung mit den einschlägigen Beurteilungskriterien entgegen zu halten. Unter Meldung aller ihrer Mitglieder könnten diese Vereine Mitglied im NWDSB bleiben bzw. wieder werden und die SSG daneben gleichfalls. Das Präsidium sollte zu diesem für uns existenzbedrohenden Komplex unverzüglich eine Entscheidung treffen. Ziel des Präsidiums müsste sein, an den Bezirk heranzutreten, wie oben ausgeführt. Wir haben ja einen Juristen in unserer Reihe, der uns dabei sicherlich (hoffentlich) gut vertreten kann. Notfalls wäre mal wieder Klaus Seeger gefragt.“