Beiträge von Wilhelm

    :thumbup: Das nenne ich clever und verantwortungsbewusst.

    Wenn es stimmt, können Gutachten und Stellungnahmen von den bestellten und vereidigten Sachverständigen mit einem Stundensatz von 65 Euro abgerechnet werden. 10 Stunden Facharbeit können dann schon mal mit 650 Euro die Vereinskasse schmälern. Bisher wurden von den "alten Schießstandsachverständigen" bestenfalls nur Material- und verauslagte Kosten abgerechnet. Das ist allerdings nur eine Meinung. Ich kann mir vorstellen, dass bundesweit bisher auch höhere Rechnungsbeträge angefallen sind - eben nur nicht so hoch wie ab 1.1.2015.

    Manchmal wird man von den eigenen Argumenten eingeholt.

    Schau Dir mal ein Fußballspiel in der "Pampersliga" an und du hast die Bestätigung dass dem so ist. Warum Lichtschießen wenn Dir 12 für den Einstieg zu alt ist?

    Wenn ich mit dem Sport früh beginne ist es doch nur sinnvoll wenn man dann auch mit dem ersten Tag zielorientiert arbeitet.

    Karl


    Hallo Karl,

    das mit dem Lichtschießen hast du glaube ich noch nicht verstanden.

    Wenn Lichtschießen im vorwaffenrechtlichen Alter ins Spiel kommt, dann doch nicht mit dem Primärziel einen Olympiasieger zu orten. Ob sich ein Kind überhaupt nach vier Wochen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Verein noch wohl fühlt, das Schießen noch interessant ist, kann doch nicht vorausgesetzt werden. Ziel ist doch eine Vereinsbindung zu erreichen. Das Kind muss sich dort Wohlfühlen, akzeptiert fühlen. Kinder spielen gerne, dementsprechend kann die Heranführung an den Schießsport auch nur über diesen Weg gehen.

    Dabei hätten die Vereine - natürlich nur mit entsprechendem Personal - und Kompetenz im Umgang mit Kindern die Chance gegenüber der negativ eingestellten Gesellschaft zum Schießsport zu Punkten.

    Die Kinder stark machen, sie über den Einsatz des Schießsports entsprechend ihrer Fähigkeiten und Veranlagungen Freiräume für ihre Entwicklung bieten:

    Es ist anspruchsvoll - vielleicht zu anspruchsvoll

    http://www.punktgenau-zielsport.com/nachwuchssportler/

    http://www.punktgenau-zielsport.com/zielsport/
    http://www.punktgenau-zielsport.com/aktuelles-1/
    http://www.punktgenau-zielsport.com/referenzen-1/
    http://www.punktgenau-zielsport.com/kontakt/

    „Achte auf deine Gedanken, denn sie werden deine Worte.
    Achte auf deine Worte, denn sie werden deine Gefühle.
    Achte auf deine Gefühle, denn sie werden dein Verhalten.
    Achte auf deine Verhaltensweisen, denn sie werden deine Gewohnheiten.
    Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
    Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal/dein Leben.
    Achte auf dein Schicksal/dein Leben, indem du jetzt auf deine Gedanken achtest.“
    Aus dem Talmud

    Schießsport ist wertvoll - man muss den Wert nur erkennen!

    Das Kinderspiel auf der einen und das Nachwuchsleistungssportkonzept (nominiert für das Unwort des Jahres 2014!) auf der anderen Seite. Das kann ich inhaltlich nicht miteinander sinnvoll verbinden.

    Wo fängt Leistungssport an? Doch nicht im Kindesalter und erst recht nicht im Schießsport? Oder doch - unter welchen Bedingungen?

    Die gültigen Schießstandrichtlinien sind im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 23.10.2012 in Kraft getreten. Sie sind ab dem Tage der Bekanntmachung anzuwenden. Die Schießstandrichtlinien des DSB (8. Aufl.) sind damit außer Kraft.

    So steht es auf der DSB-Seite

    Am 15.07.2013 gab es unter der Überschrift „Schießstandsachverständige“ diese Information:

    http://www.dsb.de/infothek/recht…chverstaendige/

    § 12 Überprüfung der Schießstätten
    Schießstätten sind vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen zu überprüfen. In regelmäßigen Abständen von mindestens vier Jahren sind sie von der zuständigen Behörde zu überprüfen, wenn auf ihnen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird. Ist das Schießen auf einer Schießstätte nur mit erlaubnisfreien Schusswaffen zulässig, so ist eine Überprüfung mindestens alle sechs Jahre erforderlich. Falls Zweifel an dem ordnungsgemäßen Zustand oder den erforderlichen schießtechnischen Einrichtungen bestehen, kann die zuständige Behörde die Schießstätte in sicherheitstechnischer Hinsicht überprüfen oder von dem Erlaubnisinhaber die Vorlage eines Gutachtens eines anerkannten Schießstandsachverständigen verlangen. Die Kosten hierfür sind von dem Erlaubnisinhaber zu tragen.
    Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, die eine Gefährdung der Benutzer der Schießstätte oder Dritter befürchten lassen, kann die zuständige Behörde die weitere Benutzung der Schießstätte bis zur Beseitigung der Mängel untersagen. Der weitere Betrieb oder die Benutzung der Schießstätte ist im Falle der Untersagung nach Satz 1 verboten.
    Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die an Schießstätten zu stellen sind, ergeben sich aus den „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien)“. Das Bundesministerium des Innern erstellt die Schießstandrichtlinien nach Anhörung von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen und der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden als dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger.1)
    (4) Anerkannte Schießstandsachverständige nach Absatz 1 sind1.öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Fachgebiet „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen“, die auf der Grundlage der in Absatz 3 genannten Schießstandrichtlinien in der jeweils geltenden Fassung von Lehrgangsträgern ausgebildet sind, 2.auf der Basis polizeilicher oder militärischer Regelungen als Schießstandsachverständige ausgebildete Personen, die auf der Grundlage der in Absatz 3 genannten Schießstandrichtlinien in der jeweils geltenden Fassung regelmäßig fortgebildet worden sind. Eine Bestellung darf erfolgen, wenn die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen auf dem Sachgebiet „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießstätten“ 2) in einer Prüfung nachgewiesen worden sind. § 16 findet entsprechende Anwendung.
    Als anerkannte Schießstandsachverständige gelten auch diejenigen, die bis zum 31. März 2008 auf der Grundlage bisheriger Schießstandrichtlinien ausgebildet und regelmäßig fortgebildet worden sind. Die Anerkennung nach Satz 1 erlischt zum 1. Januar 2015, sofern keine öffentliche Bestellung für das Fachgebiet „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen“ erfolgt ist.

    1) Bis zur Veröffentlichung nach Absatz 3 Satz 2 sind Stand der Technik die „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien), Stand Januar 2000, herausgegeben vom Deutschen Schützenbund, Wiesbaden“.2) Herausgegeben vom Institut für Sachverständigenwesen e. V., Köln.

    Nachdem schon die Frist in § 12 Abs. 6 AWaffV für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Schießstandsachverständigen mit Änderungsverordnung vom 17.12.2012 bis zum 1. Januar 2015 verlängert worden war, werden ab 1.1.2015 die Regelüberprüfungen von neuen Personen und mit Sicherheit höheren Aufwandsentschädigungen stattfinden.

    Jeder Verein sollte sich überlegen, ob nicht noch bist zum 31.12.2014 Stellungnahmen / Prüfungen nach dem alten Standard vorgenommen werden können.

    Der DSB empfiehlt am 24.10.2014

    "Derzeit ist nicht abzusehen, ob es zu einer weiteren Hinausschiebung oder zu einer Änderung der Regelung des § 12 Abs. 4 AWaffV kommen wird. Tritt die Regelung der AWaffV wie vorgesehen in Kraft, bedeutet dies in praktischer Konsequenz, dass nach Möglichkeit alle diejenigen Vereine, deren Regelüberprüfung Anfang des nächsten Jahres bevorsteht, versuchen sollten, bereits jetzt die Regelüberprüfung durch einen anerkannten Schießstandsachverständigen durchführen zu lassen.Der DSB empfiehlt daher allen seinen Mitgliedsvereinen, entsprechende Maßnahmen in Absprach mit den zuständigen Behörden einzuleiten"

    Nachzulesen unter

    http://www.dsb.de/aktuelles/meld…ndige-im-Fokus/

    Hinweise zum neuen Trimmy und neuen DOSB-Logo

    Viele DSB-Vereine haben in der Vergangenheit den Trimmy auf ihrer Homepage eingebunden oder auch auf Pintprodukten ihres Vereins verewigt. Der DOSB hat in diesem Jahr ein neues Logo erstellt, weshalb der Trimmy auch umgestaltet werden musste. Der DSB wurde darum gebeten, seine Mitgliedsvereine aufzufordern, in Zukunft nur noch das aktuelle DOSB-Logo und den neuen Trimmy mit dem aktuellen DOSB-Logo zu nutzen.

    http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.ziel-im-visier.de%2Fimg%2FTrimmy%2F_x_y_800_550%2FTrimmy_DOSB.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.ziel-im-visier.de%2F&h=550&w=420&tbnid=FNmCOPDFI3xEWM%3A&zoom=1&docid=bHSoKHFFrLkYoM&ei=ZBZeVO2LG4PSaKjjgoAP&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=218&page=1&start=0&ndsp=91&ved=0CDcQrQMwBw


    http://www.faz.net/aktuell/sport/…us-1460090.html

    "dagarser" ist das Weblog von Richard Temple-Murray. Hier hat er seine Gedanken zur österreichischen Innenpolitik, zu europäischen Entwicklungen, zumeist mit Blick auf die Waffengesetzgebung, sowie zum Schießsport und zur Jagd einer wachsenden Leserschaft authentisch, ehrlich und als Verfechter eines liberalen Waffenrechts geäussert.

    Sein Intellekt, seine Zielstrebigkeit und persönliche Präsenz für ein liberales Waffenrecht werden uns fehlen. Wir sind ihm und seiner Familie zu Dank verpflichtet. Möge er in Frieden Ruhen.

    Hallo AxelA,

    du sprichst dabei wahrscheinlich aus eigener Erfahrung durch Mitgliedschaften in "Nicht-DSB-Vereinen". Es stimmt m. E. auch. Dort wachsen die Mitgliederzahlen ohne besondere Aktionen.

    Hier auch schon oft angesprochen: Die Menschen, die den Weg zum BDS, DSU, BDMP ..... finden, können mit einer Mitgliedschaft dort ihre individuellen Bedürfnisse nach Schießsport befriedigen und bezahlen, welche sie im DSB nicht oder nur eingeschränkt erfüllt bekommen.

    Der Nachteil dieser Verbände ist halt nur, dass sie in der praktischen Umsetzung der Nachwuchsarbeit wenig bis nichts erkennen lassen. Wenn jetzt gleich wieder alte, und bekannte Diskussionen "GK gegen den Rest der Sportschützen" ausbrechen sollten: Bitte einen eigenen Thread einrichten: Erfolge der NICHT-DSB-VEREINE in der sportlichen Nachwuchsarbeit.


    Kurz:
    Um jemand für eine Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein gewinnen zu können muss dem Interessierten ein Angebot gegenüberstehen, deren Annahme ihm einen Mehrwert verspricht, grundsätzlich seine Erwartungen und Bedürfnisse erfüllt.

    Hallo Fritzher,

    du sprichst mir aus der Seele.

    Ich sehe es genauso wie Du. Die, die noch aktiv für den Schießsport unterwegs sind, kapitulieren vor der mit Öffentlichkeitsarbeit und danach einsetzenden Arbeit mit und für die neuen Mitglieder. Dass es im Endergebnis darum geht, den Schießsport zu erhalten ist vielerorts nur schwer zu vermitteln.

    Neben denen, die schon sehr viel für den Sport oder auch für das zweite Standbein des Schützenwesens, die Geselligkeit/Tradition durch ehrenamtlichen Einsatz tun, gibt es aber auch - leider - "Aktivisten" - die bei ausschließlicher Egopflege und Oberflächlichkeit in der Sache, auf Mitglieder wie auf "Neukunden" negativ und abschreckend wirken. Vorstände und Mitglieder müssen schon an einem gemeinsamen Strang ziehen.

    Öffentlichkeitsarbeit kann niemals eine Eintagsfliege und "One-Man-Show" sein, sondern muss nachhaltig vom Verein getragen werden - nicht weil es von oben angeordnet wird, sondern weil es die Mehrheit der Vereinsmitglieder so sieht und umsetzen will. Diese Vereine gibt es, kleine und große.


    @tom 123
    Termin schlecht gewählt?
    Für eine gemeinsame Kampagne bundesweit halte ich den Termin für geeignet. Welche Termine wären bessere? Im Übrigen ist es wohl auch so, dass es doch mehr als 296 Vereine sind, die sich an "Ziel im Visier" beteiligen - nur zu anderen Zeitpunkten.

    Zentralismus?
    Was unten an der Basis nicht (mehr?) funktioniert, kann m. E. nur mit zentraler Hilfe verbessert werden. Die Arbeit des DSB ist nicht alleine die Fortführung eines Projektes in Zusammenarbeit mit dem DOSB, sondern auch das, was auf der Internetseite alles angeboten wird. Dort ist m. E. sehr gute Arbeit geleistet worden, in dem sehr viele Hilfen und Informationen für die praktische Vereinsarbeit angeboten werden. Die Umsetzung, die Arbeit vor Ort kann auch nur von den Vereinen umgesetzt werden. Es wurde hier bereits diskutiert: Für mehr ÖA muss mehr Geld ausgegeben werden, welches der DSB nicht hat. Meine Idee dazu:
    1. Zusatzbeitrag für professionelle Werbung für einen Zeitraum von 2 Jahren
    2. Dauerhafte Zusammenlegung von Arbeiten in den einzelnen LV zentral beim DSB (Mitglieder- und Sportverwaltung mit bundeseinheitlicher Software)
    3. Freiwerdende Ressourcen in den LV werden entweder für Beitragsreduzierungen oder Intensivierung der Ausbildungsmaßnahmen (Trainer, Vereinsarbeit) regionale Öffentlichkeitsarbeit mit den Vereinen verwendet

    Zu Trimmy
    schreibe ich später etwas

    zum Projektleiter
    schreibe ich nichts

    "Ohne Masse keine Klasse."

    Das sehe ich genauso. Deshalb sehe ich auch die Notwendigkeit, das schießsporthinderliche waffenrechtliche Alter mit dem Einsatz der Lichttechnik zu umgehen. Es bliebe den Kindern damit auch mehr Zeit für die Findung der "richtigen Sportart" oder Disziplin. Dass talentierte Kinder und Jugendliche mit der einsetzenden Förderung zum Spitzensportler sich einem modernen Sklaventum unterwerfen, sollte in unserer Gesellschaft allerdings auch nicht vorkommen. Natürlich kommt es vor, wenn es dabei um Einkommen aus dem betriebenen Sport geht.

    Nur im ersten Jahr gab es eine finanzielle Beteiligung durch den DSB. Nach dem Kommentar des DSB zu urteilen, scheint man mit dem Ergebnis zufrieden zu sein.

    Auf Seite 68 der DSZ 10/2014 kommentiert und dankt der für das DSB-Projekt zuständige Vizepräsident Jonny Otten:
    „ Es freut mich, dass sich diese 296 Vereine am Wochenende (3./4.10.2014) der Schützenvereine beteiligt haben. Mit diesen Veranstaltungen können die Vereine vor Ort optimal auf das jeweilige Sportangebot hinweisen, die Bevölkerung für den Schieß- und Bogensport Interessieren und bestenfalls neue Mitglieder gewinnen. Dem Verein vor Ort und auch dem Landesverband wie dem Deutschen Schützenbund tut dies gut, denn mit jedem aufgeklärten Bürger in der Bevölkerung und erst Recht mit jedem neuen Mitglied wird auch das Ansehen des Schieß- und Bogensports in der Bundesrepublik verbessert.“

    Frage: Wie aufgeklärt sind eigentlich die Vereine in puncto Zukunftsgestaltung?

    Zitat


    22. Juli 2013 Auf mein Gefühl ist doch Verlass. Nach den aktuell vorhandenen Angaben auf den Seiten von " Ziel im Visier" werden nur 1136 Vereine an dem Aktionswochenende teilnehmen: MINUS 75% im Vergleich zum Vorjahr!

    Wird Trimmy zum Show-Stopper - oder woran liegt es, dass nach Angabe in der letzten Ausgabe unserer Schützenzeitung DSZ 10/2014 sich Anfang Oktober nur 296 DSB-Vereine an der dritten Auflage des Wochenende der Schützenvereine beteiligten?

    Hallo zusammen,

    unter der o.g. Überschrift wirbt ein "Waffen-Psychologe" auf seiner HP

    http://www.waffen-psychologe.de/

    um Aufmerksamkeit.

    Die gesetzliche Einführung zur Begutachtung der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG hat damals hohe Wellen geschlagen. Aus der Praxis habe ich allerdings nichts zu dem Thema gehört und gelesen. Ist das Thema noch akut oder müssen die "Marktteilnehmer" schon selber mit Aktionen auf ihre Dienstleistungen aufmerksam machen?


    Hallo Lanfear,

    für mich zum Verständnis:
    Wenn es zukünftig sog. Sichtungstrainer sein sollen, die es wohl noch nicht, bzw. in ausreichender Anzahl gibt, die bei den Landessportbünden angesiedelt sein sollen, wo kommen dort die schießsportlichen Belange zur Wirkung, wenn Bewegungs-Checks zur späteren Orientierung (hin zur optimalen Sportart) im Grundschulalter stattfinden sollen?

    "Die Funktion des/r Sichtungstrainers/in im deutschen Sport soll entscheidend ausgebaut werden.
    Sportartübergreifend soll die Aufgabe bei den Landessportbünden angesiedelt sein. Sie sollen Grundsätze zur Förderung sportartübergreifender Sichtungstrainers erarbeiten. Auf der Basis eines Bewegungs-Checks im Grundschulalter werden Kinder je nach Eignungsgrad auf passende Angebote im Sportverein orientiert.

    Sportartspezifisch sollen die Spitzenverbände und ihre Untergliederungen verantwortlich ein Sichtungswesen einführen, das mit systematischen Talenttests die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verfolgt und eine langfristig ausgerichtete Förderung ermöglicht. An diesen Zuständigkeiten orientieren sich gleichfalls die Beschäftigungsverhältnisse der Sichtungstrainer/innen.

    Konkrete Anforderungen an Sichtungstrainer/innen sind:
    I Kenntnisse über die motorische und psycho-soziale Entwicklung des Menschen,
    I Sportartübergreifendes Verständnis von Talentsichtung und Talententwicklung,
    I Kenntnisse über die Strukturen des deutschen Spitzensports,
    I Kenntnisse über regionales bzw. sportartspezifisches Netzwerk von Verbänden, Vereinen, Schulen undderen Mitarbeiter/innen,
    I Übungsleiter-Lizenz „Kinder und Jugendliche“,
    I Mind. B-Trainer-Lizenz „Leistungssport“ in einer Sportart.

    Hallo Karl,

    persönliche Reibereien in Foren - selbst wenn es nur um Sachthemen geht - gehören zum Foren-Alltag. Man kann sich daran mit Unterhaltungswert für 80% Inaktive beteiligen, kann es aber auch ausblenden, zumal es für die Entwicklung der Sachlage LLZ Bassum oder besser Zukunft des NWDSB unerheblich ist.

    Rückenbelastung und Geldbeutellehrung der 120 Tsd Mitglieder im NWDSB werden von den Beschlüssen der gewählten Delegierten nach Informationslage der Verbandsspitze bestimmt.