Beiträge von Wilhelm

    ISSF: World Cup Rio de Janeiro/BRA ??

    Jolyn Beer zeigt sich in beeindruckender Form und erreicht nach sehr guten 1181 Ringen (393/398/390) in der Elimination und 1173 Ringen (390/397/386) in der Qualifikation als Fünftplatzierte das Finale.

    Verfolgt das heutige Finale live um 18:00 Uhr deutscher Zeit:

    https://www.issf-sports.org/competitions/v…cseventid=13810

    ?? Ergebnisse ISSF World Cup Rio de Janeiro:

    https://www.issf-sports.org/competitions/v…hx?cshipid=2547

    Wichtig und richtig für den Verein ist, dass alle Mitglieder und die sog. Ehrenamtlichen etwas mehr Verantwortung aktiv übernehmen.

    Die Regeln werden gemeinsam bestimmt, so, dass die sog. "Idioten", aber auch die Spaßvögel und die "Unverbesserlichen" sie verstehen und anwenden.

    Hallo Hunter-Lupi,

    unter Fortführung deiner Annahmen würde ich als neuer Schützenmeister mit einer Istaufnahme die Anzahl der Keller-Leichen ermitteln und Transparenz zur aktuellen Situation (Waffe abhanden gekommen, fehlende Regeln im Verein, mangelnde Ausbildung der Akteure ...).

    Wenn Du nach deiner Risikoanalyse die aufgedeckten Probleme in deiner Funktion ignorierst, vertuscht oder verschleierst, kannst Du dich gleichzeitig auch auf die Risikoliste setzen. Die Problemlösung (zB Selbstanzeige nach erneuter Suche) muss vom Gesamtvorstand gemeinsam angegangen werden. Gibt es kein gemeinsam getragenes Konzept, würde ich von der Aufgabe als Schützenmeister/Leichenbestatter zurücktreten.

    Damit sich der geschilderte, angenommene Fall in der Zukunft möglichst nicht wiederholt, müssen Regeln aufgestellt und befolgt werden (Compliance - will keiner, brauchen aber alle!), die den Mitgliedern mitgeteilt werden müssen (Schulungen!).

    Erneute Prüfung der Gemeinnützigkeit bei jeder steuerlich relevanten Sat- zungsänderung

    Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg kann das Finanzamt bei jeder Sat- zungsänderung, die für die Gemeinnützigkeit von Bedeutung sein kann, erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung noch vorliegen.

    Nach § 60a Abs. 4 AO muss das Finanzamt die Feststellung, dass die Satzung den Gemeinnüt- zigkeitsvorgaben entspricht, aufheben, wenn bei den für die Feststellung erheblichen Verhältnis- sen eine Änderung eintritt. Als erhebliche oder tatsächliche Verhältnisse gelten dabei steuerrecht- lich relevante Änderungen der Satzung, etwa eine Änderung des satzungsmäßigen Zwecks, eine Anpassung der Satzung an die Mustersatzung oder eine Änderung der satzungsmäßigen Vermö- gensbindung.

    Ungeklärt ist aber, ob eine Aufhebung auch dann erfolgen muss oder kann, wenn der Verein seine Satzung zwar ändert, diese Änderung aber im Ergebnis nicht schädlich für die Steuerbegünsti- gung ist.

    Hier trifft das FG eine Klarstellung: Mit dem Begriff „erhebliche Verhältnisse“ sind die satzungs- mäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO gemeint, und zwar unabhängig davon, ob die Änderung steuerbegünstigungsschädlich ist oder nicht. Jede Änderung der für die Beurteilung der formellen Satzungsmäßigkeit relevanten Regelungen macht eine Aufhebung des bisherigen Fest- stellungsbescheides erforderlich. Das Problem bei gemeinnützigkeitsrelevanten Satzungsände- rungen ist dabei: Die Gemeinnützigkeit kann rückwirkend für bis zu 10 Jahre entzogen werden. Die Organisation wird dabei so behandelt, als wäre sie nie gemeinnützig gewesen.

    Vereine sollten deswegen Satzungsänderungen immer im Vorfeld mit dem Finanzamt abstimmen. Das gilt auch, wenn keine unmittelbare Bedeutung für die Gemeinnützigkeit erkennbar ist oder nur redaktionelle Änderungen an den Satzungszwecken erfolgen.

    Wird die Gemeinnützigkeit entzogen, kann sie nach Auffassung der Finanzverwaltung erst zum nächsten Jahr wieder gewährt werden. Auch bei einer umgehenden Korrektur der Änderung ist der Verein für mindestens ein Jahr ohne Begünstigung.

    Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1.11.2018, 8 K 11191/16

    Quelle:

    Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 366 – Ausgabe 8/2019 – 30.05.2019

    In der neuesten DSZ-Ausgabe 04/2019 beschreibt Experte Rainer Thamm das FWB-Simulatorgewehr mit Rechts- und Linksschaft und hoher Flexibilität dank Alu-Schaft: Verstellbare Schaftbacke und -kappe, vollwertiger Matchabzug und Matchdiopter.

    Das DSZ-Resümee:
    Das Konzept des FWB-Simulationsträgers mit Aluschaft ist der Zielgruppe entsprechend bemerkenswert und durchdacht aufgebaut. Dass der Gesetzgeber diese Zielgruppe geschaffen hat, gehört ebenso zu den Wermutstropfen wie das mit der moderneren Gestaltung und Ausstattung verbundene, gesteigerte Preisgefüge des Hightech-Simulations-Spielzeuges – aber es ist eben nicht nur ein Spiel, denken Sie also bitte an die Aufsicht.“
     
    Was die DSZ dazu bringt, Rainer Thamm als „Experten“ (für das Lichtpunktschießen?) anzukündigen, vermag ich nicht nachzuvollziehen, ebenso nicht, das Teil-Resümee, dass der Gesetzgeber „diese Zielgruppe (gemeint sind Kinder im vorwaffenrechtlichen Alter) geschaffen hat“.

    Wenn es nach bestimmten Volksvertretern ginge, dann dürfen Kinder mit Schießsport überhaupt nicht in Verbindung gebracht werden. Unterstützung kam und kommt mit abnehmender Intensität allerdings auch aus den Schützenkreisen, die "vorausschauend" das Aufkommen der Lasertechnik mit dem Ende des Schießsports gleichsetzen. :(

    Es war der DSB, der für das vorwaffenrechtliche Alter Angebote von der Industrie eingefordert hat. https://www.dsb.de/media/PDF/Publ…iessen_2012.pdf

    Dieter Ohmayer, ehemaliger Landessportleiter des BSSB gehörte 2003 zu den ersten Verfechtern der Idee vom Lichtschießen. Interessant dazu das Editorial der Schützenwarte 12/2003 auf Seite 20: https://schuetzenwarte.de/ausgaben/2003/sw_2003_12.pdf

    Die aktuellen FWB-Preise für die Laser-Gewehre und -Pistolen gibt es hier:
    https://www.disag.de/wp-content/upl…K_2019-2020.pdf


    Die „Spielzeuge“ für die älteren Sportlerinnen und Sportler unter uns fallen natürlich etwas höher aus.?(

    https://www.nwdsb.de/index.php/verb…-otten-tritt-ab

    Auszug aus einem Interview vom 29.3.2019 des NWDSB-Landespressewartes Stefan Klaasen mit dem ausgeschiedenen NWDSB Präsidenten J. Otten

    „Welche besonderen Höhen und ggf. Tiefen gab es während Deiner Amtszeit?

    An besondere Höhen kann ich mich nicht erinnern. An die Tiefen genug! Alleine die fünf Gerichtstermine. Der Verlust von Mitgliedern und Mitstreitern
    in Bremerhaven und Osnabrück, geschürt und mit gewissen Lügen behaftet.“


    Aus dem Bericht des Osterholzer Kreisblattes ist zu entnehmen:

    Thomas Brunken Bezirkspräsident Elbe Weser: „Du warst manchmal hart in der Sache, auch schon mal ein Sturkopf, hast aber ein weiches Herz. Bei Dir wusste man immer, woran man ist.“

    Vom CDU Landtagsabgeordenten Axel Miesner erfuhren die Delegierten: „Otten habe den Verband geprägt und nach vorne gebracht. Darüberhinaus habe er Entwicklungen erkannt, Chancen genutzt und den Schützenbund immer würdig vertreten.“

    Während sich einige CDU-Politiker ja bekanntermaßen oft genug von der Realität entfernen um im nächsten Moment mit „Wir schaffen dass“ den Zuhörerinnen und Zuhörern wieder Hoffnung für eine bessere Zukunft zu geben, fallen die Lobesworte von Bernd Brunken doch menschlicher aus.

    hallo Wegi

    Entschuldigung, ich habe einen Fernwettkampf und dessen Auswertung gesucht.

    Der Link bezog sich - und darauf hattest Du auch hingewiesen - "nur" auf die Auswertung von Wettkämpfen, die natürlich funktioniert, und Teile davon auch für die Organisation eines Fernwettkampfes Verwendung finden können.