Hauptsächlich geht es „mir“ um das Gewicht .. ich hatte kein Problem die originale Walther Schaftkappe passend einzustellen.
Und- ja, ich lege am Schlüsselbein ein und da finde ich auch nichts schlimmes dran.
Wenn ich den Anschlag lockere, rutscht das Gewehr runter; da kann man die Deklaration „auf der Schulter aufgelegt“ wohl schwer anbringen.. (hoffentlich) sonst bau ich halt wieder um. 🤷🏻♂️ die Balance mit dem hinten gesparten und im Auflagebereich platzierten Gewicht, finde ich im Moment perfekt.
Ich arbeite aber an einer Idee, mir selbst eine drucken zu lassen. 🤓
Beiträge von M23
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Ich bin damit zufrieden. Stellt man sie jedoch leicht schräg, wie auf dem Foto, könnte es den Anschein haben, die Waffe auf die Schulter aufzulegen. Den Unterschied zur geraden Stellung empfinde ich jedoch marginal. Bei meinem Aufbau stört jedoch noch die hohe Montageschiene- ziemlich nah am Körper. Da muss ich nachbessern 🫣
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O wei.. das eröffnet, vor allem in Bezug (bzw. in Verbindung) der hier diskutierten Änderungen, völlig neue Diskussionsmöglichkeiten..

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Wer sagt dass der Auflageschütze quer zur Schussrichtung stehen oder sitzen muß?
Niemand.
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So war es ja auch bisher.. solange das abgewinkelte, obere Stück der Schaftkappe nicht über die Naht der Schießjacke ragt, galt es als "nicht aufgelegt" ... aber selbst diese Beschreibung ist, soweit ich weiß, nicht genau deklariert.
Da jetzt aber "Spaßvögel" sich Vorrichtungen bauen, um die bestehende Regel zu brechen- somit eh eine Regelwidrigkeit begehen, wird die Sportordnung mit DIESER neuen Regel komplett überworfen. Ich denke die SpO war vorher OK- man hätte nur die Deklaration besser ausarbeiten / beschreiben können. ... Meine Meinung ...
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Dito! Keine Probleme bisher..
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Wer sagt denn, dass das so sein muss?! Die Spotordnung jedenfalls nicht.
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Genau - stehend oder liegend - du klemmst ja die Kappe in die senkrechte Falte der Schulter.
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Also ich sehe das so, dass das Sportgerät im kompletten Bereich der rechten Brust angelegt werden darf. Was anderes wird in der SpO Teil 9 nicht deklariert. Auflageschützen haben in der Regel einen komplett anderen Stand als Freihandschützen.
Wer aus der Gewohnheit heraus den Freihand-Anschlag beibehält, ist hier eigentlich bei der Diskussion ein bisschen außen vor, da hierbei natürlich ganz andere Voraussetzungen mit einbezogen werden und der Stand halt ein ganz anderer ist..Den Versuch, das Gewehr in der Schulter einzusetzen, wie ein Stehendschütze im Freihandbereich, würde also einen kompletten Neustart für alle Auflageschützen, welche halbwegs gerade zur Ziellinie stehen, bedeuten.
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Diese Schaftkappe hat zu wenig Auflagefläche, wenn du diese in der Schulter einsetzten willst.
Hallo in die Runde.. das Thema beschäftigt natürlich auch mich- und meine Kappe sieht nach dem Umbau sehr ähnlich aus.
Was heißt jetzt „zu wenig Auflagefläche“ ?!? Vom Gefühl her? Oder habe ich hier irgendeine diesbezügliche Regel nicht auf dem Schirm?
..generell finde ich die Art und Weise der Handhabung bzgl. Einschränkung der Anpassungsmöglichkeiten, diese „mit so wenig Worten als möglich und damit übermäßig viel Spielraum für Spekulationen zu lassen“ unmöglich.
Ich schieße erst seit 11 Jahren und immer nur aufgelegt, LG und KK. So bin ich zu diesem Sport gekommen und dabei geblieben. Was dabei, sehr gerne, an Zeit und Geld investiert wurde, um das Sportgerät an den Schützen, also mich, anzupassen, brauche ich wohl niemanden erzählen.. und dann kommt sowas!
Das die Regelung gültig ist, ist wohl unstrittig. Seit ich im Verein bin, gelten TK Zettel als geltende Regelanpasung der bestehenden Sportordung.
Wenn ich aber jetzt lese, dass Kampfrichter das Schaubild so auslegen und auf Änderungen bestehen, welche dort gar nicht benannt sind, kann ich nur noch den Kopf schütteln.
Ich hoffe da kommen am 15.3. Erläuterungen in Schrift und Bild!!
Lg