Beiträge von kajo2409

    Alle sind sich einig, daß die Sicherheitseinrichtung nach den Regeln eingeführt sein muß, wenn die Scheiben gewechselt werden. Das ist nicht die Frage.

    Die Frage ist, ob man das auch bei Luftdruckwaffen immer machen muß, bevor man die Waffe ablegt, also bis zu 40 mal pro Wettkampf.

    Nein, muss man nicht!!!

    Es sei denn man (Frau auch) verlässt den Schützenstand, z.B. Toilettengang oder Gespräch mit Trainer hinter oder an der Absperrung.

    Es ist nicht nötig die Waffe abzulegen um mit ihr den Stand zu verlassen oder sie einzupacken, oder beides...

    In der Regel wird das Sportgerät erst eingepackt wenn alle Schützen den Wettkampf beendet haben. So ist es bei Meisterschaften und Ligawettkämpfen der Fall. Ist eigentlich nicht schwer nachzuvollziehen das das Sportgerät während dieser Zeit, während andere Mitstreiter ihren Wettkampf beenden, das eigene gesichert auf dem Schützenstand zu liegen hat.

    kruemelgirl du hast sowas von Recht :)

    Einfach die rote Schnur rein, und schon ist gut. Warum wird hier über irgendwelche Auslegungen der Sportordnung diskutiert? Wir wollen den Schießsport betreiben, da darf die Sicherheit nicht zu kurz kommen; egal ob auf 10 m, 25 m, 50 m, 100 m oder 300 m

    Ich bin selber Kampfrichter, und bin es leid über solche Eskapaden (sorry), es führt oft bei älteren Schützen zu Wortausfällen wenn sie darauf angesprochen werden. Ich habe immer ein paar Ersatzschnüre dabei um auszuhelfen ;) !

    Bei den jüngeren Schützen kommt es überhaupt nicht vor das die Sicherheitseinrichtung fehlt, hier hat wohl schon die Ausbildung am Sportgerät frühzeitig Früchte getragen.

    An sich stellen die immer so um die 175 m/s ein wie ich festgestellt habe. Durch Verschleiss der Federn und Schlagstücke etc. sinkt die Geschwindigkeit dann nach und nach. Das dauert dann schon ein wenig.....Aber so lange die V0 gleichmäßig ist machts doch nyx......

    Hi, sieht mir eher nicht gut aus die V0, die Differenz ist zu groß!

    die Auflage wird zum Anlehnen benutzt

    @ uli2003, nichts für ungut, aber wie kann ich mich an einer Auflage anlehnen?

    Es gibt von Schießstand zu Schießstand sehr große Unterschiede, die ich als "großer" Schütze mehr bemerkt als kleinere Schützen. Dadurch bedingt das ich die Auflage immer bis fast bis zur Grenze oder drüber hinaus schieben muss, mechanisch ist natürlich dann eine gewisse Instabilität vorhanden.

    @ kruemelgirl wäre evtl. möglich vorher einmal nachzufragen

    @ 75reinhard die Auflage sind integriert in den Schießtischen und mit einer Handschraube fixiert

    @ uli2003 wir schießen demnächst in der Bezirksliga. Naja, und dort geht es wohl sehr kameradschaftlich zu, aber sind doch alle sehr ehrgeizig, und was die Sportordnung betrifft wird es wohl einige stören. Meine Ergebnisse liegen im heimischen Schießstand zwischen 310 und 313, und muss bei einigen Schießständen wo diese Problem auftritt im Schnitt 6 Ringe liegen lassen. Muss dazu sagen das unsere Auflagen im heimischen Schießstand sehr stabil sind.

    Mal eine Frage in die Runde,

    ich als großer Auflageschütze (195cm) habe das Problem das einige Vereine in unserem Kreis sehr filigrane Auflagen verwenden. Teilweise muss ich sie bis zur maximalen Höhe einstellen, dadurch wird die Auflage sehr instabil. In einem Fall muss ich sogar meinen Stand ändern, (weil die Auflage in der Höhe nicht ausreicht) um überhaupt das Ziel anvisieren zu können. Als Auflageschütze breitbeinig im Anschlag zu stehen ist sicherlich nicht vorteilhaft.

    Ich weiß von der Regel 9.6 in der steht das die Verwendung eigener Auflagen nur gestattet ist wenn der Veranstalter keine zur Verfügung stellt. Wie wird dies in euren Regionen gehandhabt? Gibt es trotz Regel 9.6 Auflage eine Möglichkeit eigene Auflagen nutzen zu dürfen?

    Bin mal auf eure Antworten gespannt.

    Hallo Sammy_UB,

    ich sehe da keine Verstoß gegen unsere Sportordnung!

    Das Maß von 40 mm erfüllst du, eine Verstellung während des Wettkampfes wirst du nicht vornehmen. Die Oberfläche der Schaftbacke wird in der Sportordnung nicht weiter beschrieben. Du kannst getrost zur nächsten Meisterschaft antreten.

    Heißt natürlich nicht das sich der DSB mit der Sportordnung auch in diese Richtung bewegen könnte, am runden Tisch kann so etwas sehr schnell beschlossen werden. Aber noch gibt es wie gesagt keine Oberflächenbegrenzung für Schaftbacken.

    Vielen Dank für die Anmerkungen.

    Die LED's sind in ganzer Länge mit Blechverkleidungen versehen (höhe ca 50 cm, und werden komplett abgedeckt, wie schon bei der Abnahme im Jahre 2014 mit Leuchtstoffröhren). Diese Blechverkleidungen sind um etwa 30 cm nach vorne gezogen worden um eine bessere Ausleuchtung der Scheiben zu garantieren, welches auch gelang.

    Erlischt die Betriebserlaubnis dadurch? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

    Hallo in die Runde,

    wir haben in unserem Schießstand neue LED Leuchten für die Beleuchtung installiert, um eine bessere Ausleuchtung der Scheiben zu erreichen. Nun gibt es ein Ex-Mitglied welches behauptet das dadurch die Betriebserlaubnis des Luftdruckschießstandes erloschen ist. :/

    Eine neue Abnahme ist für 2020 vorgesehen.

    Hat hier jemand Erfahrung mit so einer Sache?