Die von MIZZ105 abgebildeten und auch von mir verwendeten Zusatzgewichte befinden sich aber oberhalb der Laufachse. Ob sie damit unzulässig sind, weil nach dem o.e. Hinweis diese nur unterhalb der Laufachse sein dürfen (??), wäre eine Interpretationsfrage, die unterschiedlichen Auslegungen seitens der Kampfrichter wieder mal Tür und Tor öffnet.
Moin,
bin kein Kampfrichter, aber im Punkt 1.5.5 der Sportordnung steht auch noch: "Festlegungen für alle Gewehre..... Laufgewichte sind inner-
halb eines Radius von 30 mm von der Mitte des Laufes erlaubt". Demnach wäre es egal, ob die Laufgewichte oben oder unten, links oder rechts montiert sind, allerdings müssen sie halt so klein sein, daß die 30mm von der Laufmitte nicht überschritten werden....