Für die Problem-Leugner hier im Forum
https://www.n-tv.de/politik/Rechts…le22331517.html
und genau deshalb besteht Handlungsbedarf. Wacht endlich auf und übernehmt Verantwortung oder tragt die Konsequenzen.
Mal ganz davon abgesehen, dass in dem von dir geposteten Artikel mit keinem Wort ein Schützenverein- und/oder Verband genannt wird, möchte ich den Artikel trotzdem einmal in einige wesentliche Abschnitte unterteilen und meine Meinung dazu äußern.
Wie viele Rechtsextreme in Deutschland illegal Waffen besitzen, weiß man nicht. Wie viele es legal tun, hingegen schon. Was man auch weiß: Es werden immer mehr.
Mit "man" ist in diesem Kontext sicherlich die Bundesregierung gemeint, denn hier wurde die Anfrage der Linkenfraktion ja gestellt. Dieses Wissen ist ja schonmal eine sehr gute Grundlage um dagegen vorzugehen.
Die Zahl der den Behörden bekannten Rechtsextremisten mit Waffenerlaubnis ist im vergangenen Jahr weiter angestiegen. Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitteilt, hatten die Sicherheitsbehörden Ende Dezember bundesweit rund 1200 tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten auf dem Schirm, die legal Waffen besaßen - ein Anstieg um knapp 35 Prozent im Vergleich zu Ende 2019.
Im Februar 2020 war das neue Waffenrecht in Kraft getreten. Seither muss vor Erteilung einer Waffenerlaubnis und danach alle drei Jahre beim Verfassungsschutz wieder nachgefragt werden, ob der Inlandsgeheimdienst die Person als Extremisten auf dem Schirm hat.rund 890 auf 1200 rechten WBK Inhabern), frage ich mich, warum diesen 310 Personen eine waffenrechtliche Erlaubsnis erteilt werden konnte. Der Artikel sagt ja klar, dass die Rechtsextremität bekannt sein. Mindestens an Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung sollte es bei diesem Personen doch mangeln. Wie viele dieser 310 Personen ihre waffenrechtliche Erlaubnis aufgrund eines von einem Schützenverein bescheinigten Bedürfnisses erhalten haben wird leider keinerlei Aussage getroffen. Natürlich werden dies einige sein, uns JA hier hat auch der Schützenverein, sofern er den Umsatz erkennen konnte, einen Fehler gemacht.
Auch bei den 890 Personen welche bereits "legal" Waffen bestzen MUSS bei einem Wegfall einer oder mehrerer der Voraussetzung die waffenrechtliche Erlaubnis eingezogen werden.
Der Anstieg belegt die steigende Bedrohung, die von Neonazis und Rassisten ausgeht", sagte die Bundestagsabgeordnete Martina Renner. "Erwartungsgemäß hat sich die Einbindung des Geheimdienstes nicht als wirkungsvolle Maßnahme gegen die Bewaffnung der rechten Szene erwiesen", fügte die Innenpolitikerin von der Linken hinzu. "Im Rechtsextremismus sehen wir weiterhin kleine Gruppen, die Waffen sammeln und Vorbereitungen für den sogenannten Tag X treffen", hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, in einem Interview im vergangenen Dezember festgestellt. Im Februar 2020 war das neue Waffenrecht in Kraft getreten. Seither muss vor Erteilung einer Waffenerlaubnis und danach alle drei Jahre beim Verfassungsschutz wieder nachgefragt werden, ob der Inlandsgeheimdienst die Person als Extremisten auf dem Schirm hat.
Die Linken-Politikerin sagt also, die "Einbdungung des Geheindienstes" habe sich nicht als Wirkungsvoll erwiesen. Ich erinnere: Es geht in diesem Artikel um bereits bekannte Rechtsextreme. Das Schlüsselwort ist hier "bekannt". Nur weil dem Verfassungschutz nichts bekannt ist, werden andere bereits bekannte Umstände nicht berücksichtigt, oder wie soll man das verstehen?
Unverändert blieb im Jahresvergleich die Zahl der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter. Am Stichtag 28. Dezember 2020 besaßen 528 Menschen aus diesem Personenkreis entweder eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein. "Reichsbürger" erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Seit 2016 bemühen sich die Sicherheitsbehörden darum, Szene-Angehörigen die Waffenerlaubnisse zu entziehen. Bis Ende 2019 gelang ihnen das in 790 Fällen. Häufig klagen die Betroffenen, weshalb sich die Verfahren länger hinziehen.
Aktuell besitzen also noch 528 bekannte Reichsbürger "legal" Waffen? Das sind eindeutig 528 zu viel. In 790 Fällen wurde die waffenretliche Erlaubnis bereits entzogen? Wenn ich korrekt rechne ist das ein Rückgang um 60 %. Viele der übrigen Fälle befinden sich in einem Rechtsstreit.
Soweit so gut, der Staat tut etwas und meines Wissens nach werden die WBK, sowie die Waffen bei solchen Verfahren für den Verfahrenszeitraum sichergestellt.
@Sergeej
Natürlich haben die Schützenvereine und -Verbände eine Verantwortung, welcher auch der Großteil dieser nachkommt.
Die Schützenvereine tragen aber eben nur ein Teil der Verantwortung. Auch die Behörden müssen vernünftige Arbeit leisten und so ihren Teil zur Problemlösung beitragen.
Leider sind keine genauen Zahlen veröffentlich, auf welchen Gründen wie häufig in den letzten Jahren Waffenbesitzkarten entzogen wurden.
Was aber bekannt ist, ist die Art von entzogenen WBKs in den letzen Jahren.
Quelle: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok…/MMD17-9883.pdf
Ich habe hier einmal den Großteil der Tabelle eingefügt,da und Ausführerlaubnisse in dieser Diskussion wohl weniger interessieren.
Hinweis: Die Zahlen sich aufwachsend angegeben. D.h. in den Zahlen eines Jahres ist die Angabe der Vorjahre enthalten. Interressant ist für uns also ggf. die Differenz aus betrachtetem Jahr und Vorjahr.
Achtung: Es handelt sich lediglich um die Zahlen von NRW. Andere sind leider im Internet schwer zu finden. In anderen Bundesländen wird es aber nicht komplett anders aussehen.
Die Anzahl der Entzogenen WBKs differenziert zwischen den einzelnen Arten trifft relativ genau den Anteil, den die jeweilige Art an ausgegebenen WBKs ausmacht. Hier ist also kein Unterschied zu erkennen.
Fazit: Den Behörden sind also 1200 rechtesextreme Waffenbesitzer bekannt. In dem jahr 2019 wurden grob 900 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen (davon natürlich nicht alle wegen Rechtsextremismus).
Das heißt also, es gibt eine relativ große Anzahl an bereits von Schützenvereinen (oder anderen Institutionen) als nicht geeignet gemeldeten Personen, bei denen die Behörden nicht in der Lage waren die waffenrechtliche Erlaubnis zu entiehen.
Ich lasse das mal relativ wertungsfrei stehen, aber die Schützenvereine sind nicht das Hauptproblem. Die Schützenvereine sollen dort unterstüzen wo Sie können, also wo eine Nichteignung bekannt ist, und dies tun die Vereine bereits.
Gruß
Henrik