Beiträge von Parallax

    Meine Erfahrung mit LG Stehend Freihand ist relativ einfach erklärt, wenn man sehr ruhig steht und sauber abzieht dann passen Scatt und Meyton fast zu 98%.
    wenn man aber Wackelt oder in der Bewegung abzieht sind die Schüsse nicht mehr gleich, und je schneller die Bewegung während des Abziehens ist, desto weiter weg sind die Schüsse vom Scatt. In meinen Augen ist der Scatt Basic einfach zu langsam und es gibt auch keine Einstellmöglichkeiten für diese Zeitkorrektur.

    Exakt die gleiche Beobachtung habe ich bei einem Vergleich mit einem Topschützen ebenfalls gemacht (LP frei). Und nein, es liegt nicht am Basic, mein "großer" Sensor hat das gleiche Problem. Je größer das Gewackel desto weiter ist der Scatt-Treffer entfernt vom realen Treffer. Mit dem F-Koeffizient spielen hilft nur wenig. Ich habe aufgegeben mir vom Scatt bei meiner Schießleistung sinnvolle Trefferanzeige zu erwarten. Dafür gibts dann ggfs. die App die Scatt Zielweg mit Meyton (und anderen Herstellern) Trefferanzeige kombiniert..

    Wie Du anmerkst dieses Forum nennt sich Meisterschützen, stellst Du den Anspruch hier haben nur Meisterschützen oder die, die es in absehbarer Zeit sind was zu suchen?

    Nein, stelle ich nicht. Bitte genau lesen was ich geschrieben habe. Ich habe geschrieben das der Name des Forums erlaubt, eine entsprechende Ambitionierung zu unterstellen (eine sogenannte "naheliegende Annahme"). Nicht, daß dies zwingend so sein muß.

    Hier treffen aber Leute mit den unterschiedlichsten Ambitionen aufeinander. Weder wollen und können sich viele in jeder freien Minute an den Stand stellen und jeden noch so kleinen Fehler analysieren, diskutieren, beheben......noch steht die Deutsche Meisterschaft auf deren Agenda.

    Und wenn das bekannt ist, braucht dort niemand seine abgehobene Messlatte anlegen.

    Sagen wir mal so... dieses Forum nennt sich "Meisterschützen" und nicht "Durchschnittsschützen"... insofern könnte man eine gewisse Ambitionierung (Zielsetzung, wenn auch nicht schon aktueller Leistungsstand) schon unterstellen.

    Spannend... letztens bei RB Shooting nebenbei gefragt ob MatchGuns mittlerweile ihre Zuverlässigkeitsprobleme im Griff haben, kam die (leicht zögerlich/irritierte Antwort) "ja" (ohne weitere Kommentierung). Entweder der Kollege wußte nicht worauf ich mich beziehe (dann hätte er es sagen sollen), oder...

    Naja, für mich ist das Thema MG2E auf lange Sicht wohl abgehakt, es seie denn Herr Morini "gets his act together" und weist über Jahre nach, das er das Thema endlich im Griff hat. Falls er dann noch Vertriebe findet.

    Andererseits schieße ich SpoPi eh noch so mies das meine SSP-E eh nicht das Problem darstellt (die auch nicht zickenfrei bei der Zuführung der ersten Patrone im Magazin ist)...

    Das sagt z.B. aber überhaupt nichts darüber aus, wie der Trainingsbetrieb abläuft.

    Sehe ich anders. §15a definiert was Sportliches Schießen ist. Das diese Definition unterhalb § 15 steht ist logisch: Es gibt kein Sportliches Schießen außerhalb von genehmigten Sportordnungen von anerkannten Verbänden. Damit bist Du als Sportschütze immer einer Sportordnung unterworfen - die Frage ist nur welcher gerade. Und wie gesagt, zumindest die DSB Sportordnung unterscheidet Training und Wettkampf nicht, d.h. es ist Grauzone welche Regelungen man sich herauspickt und für gerade (nicht) anwendbar hält. Bei den Sicherheitsbestimmungen gehe zumindest ich da kein Risiko ein.

    Sonst dürfte z.B. die KK-Pistole niemals nicht mit beiden Händen gehalten werden, weil bei DSB Spopi und StdPi nicht vorgesehen.

    Kommt drauf an wo, beim DSB gibts zumindest in mehreren Landesverbänden auf Liste B SpoPi und StdPi beidhändig. :) Sicherheitsrelevant ist es eh nicht, höchstens je nach dem sportlicher trainingswert gleich null wenn Du eh keine solche Disziplin schießen willst/kannst.

    Richtig, aber nur genau dann, wenn.

    Sicher? Was glaubst Du meint der Gesetzgeber, wenn er im WaffG schreibt:

    Zitat

    § 15a Sportordnungen

    (1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen

    wird. [...]

    Da steht nix von "Wettkampfbetrieb". Ein Sportschütze ist beim sportlichen Schießen also grundsätzlich immer den "festen Regeln einer genehmigten Sportordnung" unterworfen. Welche das zu einem Zeitpunkt X dann ist, ist kontextabhängig (und bestimmt der Standbetreiber). Aber sportliches Schießen ohne regulierende Sportordnung existiert für den Gesetzgeber nicht. Wenn man nun also wohlwollend annimmt, daß das "freie Training" nicht den eindeutig als Wettkampfabläufen zu erkennenden Regeln der SpO unterliegt, bleiben aber alle anderen Regeln eigentlich weiterhin bindend. Egal ob die Standordnung noch auf die SpO verweist. Eigentlich ist der Hinweis in der DSB Beispiel-Standordnung nur eine Konkretisierung, welche SpO an dem konkreten Stand gilt wo sie hängt.

    Man kann sich allerdings darüber aufregen, daß z.B. der DSB nicht sauber zwischen Regeln die grundsätzlich für jeden Schießbetrieb und denen nur für den Wettkampf in der Sportordnung unterscheidet, weshalb manches Grauzone ist. Solange es nicht klar sicherheitsrelevant ist (oder beginnt an rechtlichen Grenzen zu kratzen), kräht da nur kein Hahn danach.

    ERSTENS regelt die Sportordnung NUR die Wettkämpfe, nicht das freie Training.

    Das ist debatable wenn es um generelle Sicherheitsregeln geht, wenn die Sportordnung explizit als geltend in der Standordnung referenziert ist. Damit wird meines Erachtungens zumindest Kapitel 0.2 faktisch Teil der Standordnung und damit bindend. Sonst macht der Verweis auf die Sportordnung in einer Standordnung ja gar keinen Sinn.

    Disziplinabläufe und Wettkampfregeln wie Anzahl Patronen im Magazin etc. sind da natürlich irrelevant im freien Training.

    Ersatzwaffen sind nicht für jeden eine Option, rechtlich (Bedürfnis) und finanziell.

    Und Ersatzwaffe vermeidet auch keine Störungen. Sie hilft höchstens schnell weiterschießen zu können wenn eine Störung bereits passiert ist.

    Das Laden der Waffe quer vor dem Bauch ist doch sicher auch nicht erlaubt, auch wenn ich auf die Schnelle nichts dazu gefunden habe, außer, dass die geladene Waffe nach vorne zeigen muss. Und das ist sie mit Schließen der Ladeklappe.

    Das wäre eh zu spät, wenn nicht schon erster Absatz des Zitats gelten würde:

    Zitat von DSB Sportordnung 0.2

    Zielübungen und das Laden der Waffe sind nur im Schützenstand gestattet, und zwar mit nach dem Geschossfang gerichteter Mündung. Ausnahme Laden: siehe Vorderlader.

    ...

    Eine Luftdruckwaffe/Gasdruckwaffe gilt als geladen, sobald sich das Diabolo in dem Lauf, bzw. in der Lademulde/Laderinne befindet.

    Wobei ich "nach dem Geschoßfang gerichtet" nicht ganz so eng sehe und selbst meine Lupi im ca. 45° Winkel auf der Ablage habe wenn ich sie lade. Wurde auch noch bei keinem Wettkampf bis hoch zur Landesmeisterschaft bemängelt, da "sichere Richtung".

    Sofern der vor Juli 2017 angemeldet und ab da genutzt wurde, kannste den weiterbenutzen, es gilt dafür Bestandsschutz. Details:

    https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=4

    Solltest Du den aber nur für die Grüne benutzt haben, wirds schwierig. Eine Waffe auf Gelb die Du noch darin lagerst hast Du vermutlich nicht?

    Falls der Schrank aus Behördensicht ungenutzt war, darfste Dir dann in der Tat auch noch einen 0/1er (am Besten gleich 1er, der Aufpreis ist i.A. vernachlässigbar) anschaffen... Den alten B kannste dann aus waffenrechtlicher Sicht entsorgen.

    Im Zweifel mal mit der Behörde reden wie die das sehen. Vielleicht bekommste ja durch andere zu lagernde waffenrechtlich relevante Gegenstände (z.B. Schreckschußwaffe, auch wenn die keinen Waffenschrank benötigt) eine "durchgehende Benutzung" verargumentiert. Dabei dran denken: alles was Du nicht schriftlich hast, existiert nicht.

    Na ja, ein richtiger Neuerwerb ist es bei mir ja nicht, da ich ja schon im Besitz von KW war

    Wenn Du ein Auto kaufst ist es ein Neuerwerb, auch wenn Du schonmal eins hattest, oder gar hast... oder?

    "Erwerb" ist ein waffenrechtlich definierter Begriff. Für den brauchts nichtmal das Geld den Besitzer wechselt:

    Waffenrechtliche Begriffe

    Im Sinne dieses Gesetzes

    1.

    erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

    "Neuerwerb" ist damit das gleiche wie "Erwerb", also die Erlangung (man "erlangt" immer "neu", sonst wäre ja fortlaufender Besitz) der tatsächlichen Gewalt. Dafür brauchts bis auf Ausnahmefälle einer Genehmigung. Und die ist abhängig u.A. von einem Bedürfnis. Für Dich relevant ist das Bedürfnis zum Erwerb als Sportschütze, also WaffG §14 Abs. 3 welches die Voraussetzungen definiert:

    Es gibt keine "ich hatte aber doch früher schonmal..." Regelungen.

    Meines Wissens war das so, das ich GK nachweisen musste um auch GK eingetragen zu bekommen. Training nur mit KK reichte nicht aus.

    Zumindest mit aktuellem Recht seit 2017 gibt und gab es sowas nicht.