Auf Kreisebene wird Dir das die Ausschreibung und ggfs. ein Gespräch mit dem Kreissportleiter klären. Das wird Dir hier niemand beantworten können.
Beiträge von Parallax
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Ich benutze https://www.tfa-dostmann.de/produkt/digita…oppuhr-38-2010/ bei der ich den Piezo-Summer abgeklemmt habe, wurde bisher auf Kreis- und Bezirksebene nicht angemeckert. Auf Landesebene schieße ich nur LP, da gibts eh elektronische Ziele mit Timeranzeigen. Im Zweifel hab ich aber immer eigenen Timer am Start, es wäre bizarr wenn der nicht zugelassen würde. In der Armbanduhr steckt mehr "Elektronik", ganz zu Schweigen von Smart Watches. Wurde irgendwer mal irgendwo angewiesen die Armbanduhr abzulegen?
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Ich werde beim zweiten Termin (M203.3ZE 26.-28.7.) wohl dabei sein.
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Update: die Puste war bei Steyr zum Service. Was wirklich genau und warum gemacht wurde bin ich mir noch unsicher und werde ich noch schriftlich (am Ösicrypt am Telefon bin ich weitgehend gescheitert) mal nachhaken. Laut Lieferschein/Telefonat Dichtungen getauscht, Druckminderer "eingestellt", Schlagfeder gegen eine "verbesserte Version" getauscht, Stabilisator eingestellt, Stabilisator-Fanghebelfeder getauscht, Einbau des "Dämpfers" (was immer auch das sein möge, mir vorliegende Explosionszeichnung kennt das Teil nicht - jedenfalls nicht unter der Teilenummer und -Namen). Was ich noch nicht verstanden habe ist, was nun für den drastischen V0 Abfall konkret gesorgt hat. Vermute mal ein Dichtungsproblem.
Turnaround ca. 1 Woche, Kosten incl. Rückversand gerade mal €60. Kann man absolut nicht meckern. So sieht Service aus.
Und das Ergebnis? Wieder traumhaftes Schußverhalten, Stabilisator tut seinen Job exzellent. Gestern leider nur Zeit für 20 konzentrierte Schüsse gehabt... aber gleich mal mit nem 370er Schnitt (91+94, und da hab ich ne 7 rausgezuckt). Vorher habe ich gekämpft um die 360 zu knacken. Bekomme den Eindruck das der Leistungsabfall im Training in den letzten Jahren von stabilen 365-370 auf unter 360 nicht nur an der Corona-Zeit lag...
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Die "Flusen" sind vermutlich sog. "Mouche volantes":
https://www.augenarzt-online.org/wissen/krankhe…ouches-volantes
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Allerdings hat er auch weniger Masse, um auch "krummes Gedöns" ins Patronenlager zu rammen
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Zu diesem Behufe kann man sich einen Flüster-Kugelfang bauen.
Das Problem ist nicht der Kugelfang, sondern der Schußknall. Muß ich den Nachbarn im Haus nicht erklären müssen... glaube zwar nicht das die auf die Idee kommen da nen SEK mal vorbeizuschicken (dafür kennt man sich doch gut genug), aber belästigend dürfte der Lärm sehr wohl sein.
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Gerichte sprechen Recht nach aktuell geltenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften), können aber selbst kein Recht setzen.
Ganz so einfach ist es nicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfortbildung
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Update: Hab herausgefunden was mit dem Stabilisator faul ist. Der Stabilisator klinkt nicht im Fanghebel ein... Der Druck auf den Stabilisator gegen die Feder beim Spannen des Systems reicht nicht um den Stabilisator weit genug gegen die Feder unter den Fanghebel zu schieben und diesen einrasten zu lassen. Wenn ich manuell nachhelfe gehts, aber auch dann fliegt er nicht weit genug nach hinten. Hab mal bischen die Stabilisatorfeder justiert, hat aber keine merkliche Veränderung gebracht. Auch hier wieder: Sekundärproblem. Erstmal muß der Stabilisator korrekt einrasten.
Hab übrigens noch Fotos von ner v0 Messung von 2019 gefunden - da lag die Puste noch bei 147m/s +/- 2m/s.
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Solange sie nicht damit rechnen müssen vom BMI zurückgepfiffen zu werden... kommen sie damit vermutlich durch (erstmal).
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11J-Version als EWB-pflichtige Trainingsversion für 25m OSP?
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Jo, das Video hatte ich mir angeschaut da ich davon ausging das nach der Justage der V0 sicherlich auch der Stabilisator neu eingestellt werden muß. Und mußte dann sehen das sich da rein gar nichts tat... halte Euch auf dem Laufenden.
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So, ein Update in der Sache. Nach absolvierter Bezirksmeisterschaft nun mal gewagt das Gerät zu zerlegen (Griff muß runter - kein Spaß bei E-Abzug) und die V0 hochgedreht. Ging bis 150m/s, darüber gabs dann Funktionsstörungen. Wie ich vermutet habe, kleistert man mit der Maßnahme auch nur über das eigentliche Problem drüber. Schußverhalten mit 150m/s statt 120m/s spürbar anders. Habe leider nicht mehr Zeit für mehr als 15 Testschüsse gehabt um zu schauen wie das Trefferbild sich verändert. Auf jeden Fall waren einige Klicks "bei hoch" fällig - nicht verwunderlich.
Was sich allerdings dann auch herausstellte: mein Stabilisator hat NULL Funktion. Weder bei der ursprünglichen V0 Einstellung, noch bei den hochgedrehten 150m/s. Der Kolben fliegt keinen Millimeter aus dem Verschluß heraus. An der Justierung davon rumzuschrauben unterlasse ich, erstmal muß eh das V0 Problem gelöst werden.
Next Action Telefonat mit Steyr was die dazu meinen, und dann wohl mal Benke kontaktieren und vorbeifahren.
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Sehr kreativ:
ZitatBei der Wahl des Zahlencodes muss laut OVG NRW berücksichtigt werden, dass der Code so zu wählen ist, dass der Waffenbesitzer sich diesen merken kann, ohne ihn schriftlich zu fixieren und ohne, dass Angehörige, Freunde oder Bekannte ihn mit einer geringen Anzahl an Versuchen erraten können. Eine schriftliche Fixierung des Codes ist erst dann zulässig, wenn das Zahlencodeschloss nach einer geringen Anzahl an fehlgeschlagenen Versuchen eine eigenständige Sperre vornimmt.
Wenn also Raten technisch erschwert wird, darf man den Code aufschreiben damit er ggfs. gefunden werden kann und nicht mehr geraten werden muß?
Das ist Realsatire...
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Die neue Version die man schon ab August braucht, gibts für offline und praktische Nutzung (PDF) auf jedem Gerät immer erstmal monatelang nur zu kaufen. Bis das BVA das PDF veröffentlicht. Damit macht der DSB Geld.
Zugegebenermaßen ist der online-Reader auf dsb.de besser geworden. Hilft einem trotzdem nix am Stand wo es kein WLAN und Mobilfunk gibt.
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Ruhig, Brauner. Ich habe eine rechtliche Argumentation entwickelt um das BVA dazu zu bewegen, zeitnah vor Wirksamwerden die SpO zu veröffentlichen, auch wenn der DSB dann pissed ist. Ich sage nicht das das in der Praxis ein relevantes Problem darstellt, aber formaljuristisch sehe ich da eigentlich einen Anspruch drauf.
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Man hat sich mal wieder viel Zeit gelassen und jetzt endlich auf Nachfrage reagiert und online gestellt:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bu….html?nn=223908
Wie soll man als gesetztestreuer LWB denn prüfen ob man auch nach einer genehmigten Sportordnung schießt, wenn diese nicht auf der BVA Homepage veröffentlicht ist? Mal schauen ob das BVA dieser Argumentation zugänglich ist und zukünftig dafür sorgt, das die neuen SpO wirklich zeitnah nach Genehmigung veröffentlicht werden. Und nicht (viele!) Monate später. Letztlich muß die online sind, bevor Wettbewerbe danach geschossen werden - also hätte die 2024er bereits Anfang September 2023 beim BVA veröffentlicht sein müssen, denn da fangen die Vereinsmeisterschaften 2024 (bei uns jedenfalls) an. Ich wage zu zweifeln das man sich auf die Zusicherung eines Verbandes bzgl. Genehmigungsstatus verlassen darf, wenns hart auf hart käme.
Auch wenn das BVA mit zeitnaher Publikation die wirtschaftlichen Interessen des DSB damit durchkreuzt...
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Das Problem ist, das das für den Nachweis für Grundkontingentwaffen wahrscheinlich reichen wird, aber möglicherweise nicht für den Wettkampfnachweis für Überkontingentwaffen. Dort muß man nach so mancher Lesart nämlich mit jeder ÜK-Waffe Wettkämpfe bestreiten (und das nachweisen können). Eigentlich müßten die Verbände nun bei allen Wettkämpfen die Seriennummern dokumentieren, damit entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden können. Ich wage zu bezweifeln das in NRW etc. zukünftig die Argumentation "na ich hab doch eine entsprechende Waffe, natürlich schieße ich mit der auch immer die entsprechenden Wettkämpfe" zieht... Im Zweifel immer gegen den LWB.
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Genau. Solche Schlösser sind "fail closed", nicht "fail open".
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WaffG:
Zitat§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
[...]
(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine
Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen,
dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit
einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe
1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.
[...]Es ist nicht definiert wie man nachweist, das man mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe trainiert hat. Einzelne Behörden wollen bei der Prüfung bereits Seriennummern und konkrete Waffenbezeichnungen sehen. Letztlich ist es Dir als Schützen überlassen wie Du das "nachweist" (glaubhaft machst). Und da Dein Verein und später Verband für die Bescheinigung den Kopf hinhält...
Bei uns hab ich wenigstens schon mal ein Ankreuzfeld "eigene Waffe" in der Schießkladde einführen lassen, damit wir nicht total am Fliegenfänger hängen wenn die Behörde entsprechende Bescheinigungen glaubhaft gemacht sehen will.
Ja, das haben GANZ VIELE Vereine NICHT auf dem Radar...