Wobei das obligatorische Waffenverbot für Zivildiener bei meinen österr. Freunden schon was für sich hat
Wobei dieses Waffenverbot nur den Besitz von Kat. B Waffen, sowie das Führen von Waffen allgemein untersagt. C und D können auch von Zivis besessen werden. Auf genehmigten Schießplätzen gibt es für ehemalige Zivildiener kein Schiessverbot, auch nicht mit Kat. B Waffen. Es unterscheidet sich somit schon sehr von einem echten Waffenverbot.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5 ZDG.
Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist Ihnen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt.
Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.
Die obig erwähnten Ausnahmen sind jetzt auch nicht so schwer zu bekommen. Z.B. durch Jagdprüfung, oder Rangeofficer Ausbildung.