Hallo,
Gott, danke, ich wusste wirklich nicht wie ich das unterscheiden soll. Da Softair ja auch unters Waffengesetz fällt usw. aber ja eine Unterscheidung zwischen Geschossen und Munition, ist natürlich total sinnvoll. Da Munition mit Pulver ist, sind da die Anforderungen auch anders. Jetzt verstehe ich das auch.
Hoppla, zwei zeitgleiche Antworten...
Zum Thema Schwenkriegel oder besser:
Ich habe Vorgestern mit meinem SB darüber gesprochen und ihm ein Foto von meiner Werkbank mit einem Blechschrank unter der Arbeitsplatte gezeigt.
Dieser Schrank ist aus Blech und hat ein Schwenkriegelschloss. Damit ist er für die Lagerung von Munition geeignet (oder sagen wir besser: zugelassen).
Dass man den auch ohne Schlüssel auseinanderschrauben kann spielt ebenso wenig eine Rolle wie die Dicke des Blechs, das nicht mal einem Dosenöffner stand hält oder die Qualität des Schlosses, das mühelos mit einem Schraubenzieher zu öffnen wäre.
Natürlich lagere ich in dem Ding keine Munition, aber ich dürfte !
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Ob du den Schrank so nutzen könntest weiß ich aber nicht. So wie ich das verstanden habe. Müssen Tresore für Waffen und/oder Munition eine bestimmte Sicherheitsstufe aufweisen. Mindestens sicherheitsstufe A oder B. Ich glaube ohne Zertifizierung kann es da Probleme geben.
Überrascht hat mich, dass es wohl seit 20017 sogar gestattet ist Waffen und Munition gemeinsam zu lagern, wenn der Waffenschrank 0 zertifiziert ist.
Vielen Dank auf jeden Fall für eure schnellen Antworten. Ist wirklich große klasse, wie schnell man hier Gesprächspartner findet.
Grüße