Beiträge von Snoopy82

    Mir geht es ja nicht darum eine WBK jetzt oder später zu beantragen.Ich habe Jahre lang mit Waffen geschossen die nicht mit gehörten.;)

    Mir gehts nur darum ob ich denn trotzdem die möglichkeit hab in einem Schützenverein weiter diesen Sport zu treiben eben dann mit den Waffen des Vereins oder anderer Mitglieder.

    Ein Waffenverbot habe ich nicht,jedenfalls wüsste ich nicht davon.Wie gesagt wurde ich wegen Betruges verurteilt und nicht wegen Waffenmissbrauchs oder dergleichen.

    Ich bin eben jemand der mit offenen Karten spielt statt das dann sowas hinterher irgendwie zu Tage kommt.Finde das wäre doch blöder als wenn man von Anfang an ehrlich ist.

    @Karl

    Luftgewehr besitze ich bereits weil ich finde man damit das Ziehlen sehr gut üben kann.

    Also ist es so das ich prinzipiel in einen Verein könnte und auch dort mit den Vereinswaffen schießen dürfte.

    Ich mach da keinen Hehl daraus,wenn ich wegen der Vorstrafe gefragt werde dann sage ich es wie es ist,so wie hier auch.Es ist ja nicht so das ich etwas "schlimmes" wie Mord,Totschlag,Drogen oder Menschenhandel gemacht habe...im gegenteil...ich hab eigentlich nichts gemacht konnte es nur halt nicht beweisen und habe dann eben um nicht meine Arbeit zuverlieren den Deal gemacht.Auch weil ich meine Kinder weiter sehen eill.

    Hallo,ich lese schon ne weile in eurem Forum und wollte nun doch mal etwas fragen.

    Ich habe am Schießport schon seit meiner Bundeswehrzeit freude gehabt und habe über die Reservistenarbeit schon sehr oft an Wettkämpgen im In- und Ausland teilgenommen was immer viel Spaß gemacht hat.

    Ich hatte eigentlich vor dieses Jahr in einen Schützenverein zu gehen nur leider kam mir ein kleiner großer Schicksalschlag nun zugegegen.

    Dank meiner Ex-Frau bin ich nun Vorbestraft mit 1 Jahr und 8 Monaten wegen Betruges.Ja ich weis wieso wegen ihr und und und.Ich sag wie es ist,ich konnte nicht nachweisen das nicht ich die Bestellungen gemacht habe und die Staatsanwaltschaft bot mir eben den Diel an das alles auf mich zu nehmen dafür bekomme ich Bewährung.Dazu kam das mir meine Ex-Frau eben auch drohte wegen den Kindern.

    Nun ist das Kind eben in den Brunnen gefallen und ich muss damit zurecht kommen.

    Das ich erst mal keine WBK oder gar den Waffenschein beantragen kann ist mir klar.Wenn ich es richtig gelesen habe ist mir die WBK für die nächsten 10 Jahre erstmal generell verwährt,oder?

    (Ich bin 35,Ehrenamtlich in der Feuerwehr und von Beruf im Rettungsdienst tätig.Falls das eine Rolle bei der Beurteilung spielt dann)

    Was ich aber gerne mal wissen würde,ist denn somit jetzt auch das schießen generell bis in 10 Jahren erledigt oder ist das irrelevant für Vereinsinternes Schießen mit den Waffen des Vereins oder mit den Waffen von anderen Mitgliedern?

    Danke svchon mal im Vorraus...

    LG